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Ausbildung FwDV 7 Atemschutz
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Bedeutung des Atemschutzes
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„Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.“
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„Kenntnisse über die Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung der Geräte, über Auswahl, Pflege, Wartung und Prüfung der Geräte sowie über Ausbildung und Fortbildung der Atemschutz-geräteträger sind Voraussetzung für die erfolgreiche Verwendung von Atemschutzgeräten“
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„Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen für die bei den Feuerwehren anerkannten Atemschutzgeräte nicht geeignet. Ebenso sind Einsatzgrundsätze für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atem-anschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann (z.B. Ohrschmuck, Piercing)“
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Das Verbot besteht dann, wenn der Dichtsitz oder die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet wird oder wenn Verletzungsgefahr beim An- u. Ablegen des Atemanschlusses besteht.
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Jeder Atemschutzgeräteträger muss aus eigenem Interesse heraus dafür Sorge tragen, dass die regelmäßige Nachuntersuchung innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist durchgeführt wird. Fühlt sich die Einsatzkraft zum Tragen von Atemschutz nicht in der Lage, muss sie dies der zuständigen Führungskraft mitteilen.“ Es wird hier deutlich auf die Eigenverantwortung des AT-Geräteträgers hingewiesen.
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Im Vordergrund steht künftig die Stärkung des Bewusstseins, dass jeder Geräteträger selbst für alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Kontrollen verantwortlich ist! Selbstbeurteilung der körperlichen Fitness vor Einsatz Vermeidung der Meinung, dass durch die Überwachung eine Eigenüberwachung nicht mehr nötig ist!
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Aufgabenverteilung
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„Verantwortliche Führungskraft im Einsatz „ (in der Regel der Gruppen- oder Staffelführer) - Sicherstellung der Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz - Sicherstellung der Atemschutzüberwachung Voraussetzung: - Ausbildung als Gruppenführer - möglichst Ausbildung als AT-Geräteträger; - mindestens Kenntnisse über den Atemschutzeinsatz (Einsatzgrundsätze)
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Leiter Atemschutz - Überwachung des Aufgabengebietes Atemschutz mit Aus- und Fortbildung, - Kontrolle der persönlichen Atemschutznachweise, - Geräteprüfungen (sinnvoll, dass Leiter und Atemschutz- Gerätewart eine Person ist) - Beratung des Leiters der Feuerwehr im Aufgabengebiet Atemschutz Voraussetzung: Ausbildung Atemschutzgeräteträger und Gruppenführer
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Ausbilder Durchführung der Aus- und Fortbildung im Atemschutz Voraussetzung: - Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger - Atemschutzgerätewart - Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
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Gerätewart - Überwachung, Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten - Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Atemschutzgeräten - Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Atemschutzgeräten - Mitwirkung bei der Ausbildung und Fortbildung im Atemschutz Voraussetzung: Ausbildung zum Atemschutzgeräterträger und Gerätewart
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Einteilung der Atemschutzgeräte - Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrer Schutzwirkung in Filtergeräte und Isoliergeräte eingeteilt. - Filtergeräte wirken durch Reinigen der Einatemluft - Isoliergeräte wirken durch Zufuhr von Atemluft aus dem Luftversorgungssystem
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Isoliergerät Filtergerät
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Zuordnung des Atemanschlusses Für Einsatzkräfte, die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, muss ein innen liegende Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeteilt werden. Die Maskenbrille muss in den persönlich zugeteilten Atemanschluss eingesetzt sein und im Einsatz und bei Übungen getragen werden. Maskenbrillen, welche über die Dichtlinie des Atemanschlusses verlaufen, sind nicht zulässig.“
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Maske mit Brille
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Es ist sinnvoll, dass Brillenträger aus Gründen des Zeitgewinnes bei Einsätzen einen persönlich zugeteilten Atemanschluss (Maske) haben. Bei Kontaktlinsen können Probleme durch Austrocknen oder Verrutschen im Einsatz auftreten. Durch dieses Problem ist eine Gefährdung der Sicherheit möglich!
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Ausbildungsinhalte Handhabung der Atemschutzgeräte Die Einsatzkurzprüfung Gewöhnung Orientierung Körperliche Belastung Psychische Belastung Übung von Einsatztätigkeiten Eigensicherung Notfalltraining
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Das Ausbildungsziel ist in der FwDV 2 - Befähigen zum Einsatz unter Atemschutz - genauer beschrieben. Hinzugekommen ist hier die Eigensicherung und das Notfalltraining. Jeder Atemschutzgeräteträger hat jährlich drei fachbezogene Ausbildungen zu absolvieren: - Eine Unterweisung über den Atemschutz - Eine Belastungsübung in einer Atemschutz- Übungsanlage - Eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit
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Bei der jährlichen Unterweisung sollen Inhalte der UVV, Einsatzgrundsätze usw. vermittelt und aufgefrischt werden.
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Eigensicherung - Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung - Handhaben von kontaminiertem Gerät, Schutzkleidung und Körperoberflächen - Richtiges Verhalten bei Eigengefährdung auch unter psychischer Belastung - Beachten der Maßnahmen der Atemschutzüberwachung
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Notfalltraining - Suchen, Befreien und In-Sicherheitbringen von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern - Abgeben von Notfallmeldungen
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Belastungsübung Sie muss unter fest definierten Belastungen durchgeführt werden. Die Belastungsübung dient dazu, die körperliche Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Genauere Informationen sind in einer Muster-Ausbildungsordnung enthalten.
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Einsatzübungen
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Die Einsatzübungen dient dazu, „Atemschutz-erfahrung“ innerhalb eines praxisnahen Einsatzablaufes zu vermitteln. Sie kann entfallen, wenn innerhalb eines Jahres ein Einsatz unter Atemschutz absolviert wurde. Sie wird auch erfüllt bei Brandcontainer oder Realeinsatz oder Retten von Personen, etc. Genauere Informationen hierzu sind in einer Muster-Ausbildungsordnung enthalten!
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Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen!
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Einsatzgrundsätze - Jeder Geräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich. - Zwischen zwei AT-Einsätzen ist eine Ruhepause einzulegen - Dauer der Pause ist abhängig von Belastung aus erstem Einsatz - - Als Einsatz gilt das „Leeratmen“ eines Gerätes - Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen. Hygiene bei Einnahme von Speisen ist zu beachten.
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Tragen von Isoliergeräten: - Nur truppweises Vorgehen (Truppführer und mind. 1 Truppmann) - Innerhalb eines Trupps Verwendung von gleichen Geräte-Typen nicht PA und Regenerationsgerät oder Langzeitatmer) - An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp zum Einsatz bereitstehen.
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Jeder Atemschutz-Trupp muss grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein. Bricht die Funkverbindung ab, muss der Sicherheitstrupp so weit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht oder er den Atemschutz-Trupp erreicht hat - Ein neuer Sicherheitstrupp ist bereitzustellen!
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Atemschutzüberwachung: Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten muss grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.
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Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. Er kann diese Aufgabe aber auch delegieren. Dies entbindet den Geräteträger nicht von seiner Eigenverantwortung! Jeder Geräteträger muss seinen Luftvorrat selbst regelmäßig kontrollieren!
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Notsignalgeber : Die Ausstattung jeder unter Atemschutz eingesetzten Einsatzkraft mit einem Notsignalgeber ist zu empfehlen!
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Notfallmeldung : Die Notfallmeldung wird mit dem Kennwort „mayday“ eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet. Dieses Wort muss bei allen Notfallsituationen verwendet werden.
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Instandhaltung Die „Instandhaltung der Atemschutzgeräte“ wurde kurz gefasst, da alle Prüfdaten in den Gebrauchsanweisungen der Hersteller enthalten sind, die wiederum mit den Angaben in der vfdb-Richtlinie 0804 abgestimmt sind.
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Zur Instandhaltung gehören: - Reinigen - Desinfizieren - Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft nach dem Gebrauch - Prüfung durch einen Atemschutzgerätewart mit Mess- u. Prüfgeräten - Atemschutzgeräte Geräte sind erst wieder einsatzbereit, nachdem sie geprüft und freigegeben wurden.
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Dokumentation Die Dokumentation kann zentral oder persönlich geführt werden! Sie ist für jeden Geräteträger zu führen für Einsatz und Übung! Verantwortlich hierfür ist der Leiter der Feuerwehr oder eine von ihm beauftragte Person.
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Folgende Angaben sind aufzunehmen: - Datum und Einsatz- oder Übungsort - Art des Gerätes - Atemschutzeinsatzzeit (Minuten) - Tätigkeit - Atemschutzuntersuchungs-Termine nach G 26
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