Zielstellung der AGH niederschwellige Beschäftigungsmaßnahmen

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 Präsentation transkript:

Informationen zur Planung 2018 des Förderinstruments Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16d SGB II

Zielstellung der AGH niederschwellige Beschäftigungsmaßnahmen (Wieder-) Herstellung und (Aufrecht-) Erhaltung bzw. Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit von (arbeitsmarktfernen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mittelfristige Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch Teilhabe am Arbeitsleben und Erzielung von Integrationsfortschritten  Dokumentation der Fortschritte in Berichten und Teilnehmerbeurteilungen Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen) Arbeits- und Sozialverhalten stärken Perspektiven verändern Individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen

Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen Maßnahmen Laufzeit: maximal 12 Monate individuelle Laufzeit für die Teilnehmer durch die Arbeitsvermittlung wöchentliche Arbeitszeit: 30 Std./Wo, 15-30 Std./Wo für besondere Zielgruppen Einsatzort: vorrangig im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Maßnahmen sollen vorrangig bei den Trägern stattfinden (Standort-Maßnahmen). Standort-Maßnahmen sind nicht bezirks-gebunden, das Ergebnis muss jedoch dem Bezirk zu Gute kommen. FM Maßnahmen sollen ausschließlich im o. g. Bezirk durchgeführt werden   ggf. TN-Wechsel nach 6 Monaten bei nichtprojektbezogenen Maßnahmen Maßnahmen von großem bezirklichen Interesse können länger als 12 Monate gefördert werden

Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen Hilfstätigkeiten in Kinder- /Jugendeinrichtungen können nur dann durchgeführt werden, wenn die Einrichtung selbst bzw. der Dachverband einen Antrag stellt zur Unterstützung bei der Erreichung der Ziele ist eine besondere Anleitung für die Maßnahmeteilnehmer möglich Teilnehmer: Förderung regulär max. 24 Monate innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums, sowie eine einmalige Verlängerung auf max. 36 Monate ggf. TN-Wechsel nach 6 Monaten bei nichtprojektbezogenen Maßnahmen

Rahmenbedingungen Trägermindestanforderungen Eignung des Trägers (u.a. personelle, sächliche, räumliche Ausstattung) tarifliche oder ortsübliche Vergütung der Mitarbeiter Sicherstellung der termingerechten Buchung über eM@w sowie der aussagekräftigen Dokumentation (Zwischen- und Abschlussbericht, Teilnehmerbeurteilungen, Tätigkeitsnachweise) Gewährleistung der zeitnahen Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung enge Kommunikation mit dem Jobcenter   Pkt. 2 Ortsüblich, sofern kein Tarifvertrag vorliegt

Kosten Mehraufwandsentschädigung für Teilnehmer: 1,50 €/ Std. Maßnahmekosten: Sach- und Personalkosten, die dem Träger unmittelbar im Zusammenhang mit der Durchführung der AGH entstehen Zahlung als monatliche Pauschale je Teilnehmer Höhe der Maßnahmekostenpauschale ist abhängig von Kundengruppe, Betreuungsaufwand, Einsatzort und Beschäftigungsinhalten, sowie den notwendigen organisatorischen Aufwendungen 2. die Kosten sind durch entsprechende Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Unfallversicherung) nachzuweisen 3. bei besonderem Anleitungsbedarf erhöhte Personalkosten

Rückblick AGH-Umsetzung 2017 Was lief gut 2017? die Kommunikation zwischen Trägern und dem Jobcenter die Maßnahmeumsetzung / wenige Beanstandungen angeforderte Nachweise wurden termingerecht erbracht die besondere Anleitung positives Feedback der Teilnehmer die Maßnahmebesetzung Qualität der Tätigkeitsnachweise hat sich verbessert Pkt 2: hat sich gegenüber Vorjahr verbessert (auch durch Einsatz von eM@w), muss aber weiter optimiert werden

Rückblick AGH-Umsetzung 2017 Was muss verbessert werden? die Rückmeldung zu den Teilnehmerzuweisungen über eM@w hinsichtlich der gesetzten Fristen und korrekten Daten die Aussagekraft der Teilnehmerbeurteilungen, Zwischen- und Endberichte Dokumentation der Tätigkeitsnachweise durch die Teilnehmer (ausführlicher und individueller) auch mittels Kontrolle dieser durch die Trägern Fazit: Insgesamt hat sich die Maßnahmequalität weiter verbessert. Dies ist u.a. auf eine intensive Zusammenarbeit zwischen Trägern und Jobcenter zurückzuführen. TN-Beurteilungen – Einschätzung durch AV notwendig

AGH-Bedarfsplanung für 2018 gesamt (ü25 & FM)

AGH-Bedarfsplanung für 2018 / FM Ggf Zusammenfassung mit Folie 3

AGH für Flüchtlinge keine gesonderten AGH-Maßnahmen für Flüchtlinge geplant Plätze für Flüchtlinge werden in die regulären AGH-Maßnahmen eingebunden besondere Rahmenbedingungen: - Vorhalten eines separaten Sozialraums - Begleitung durch besonderen Anleitungsbedarf Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen) Arbeits- und Sozialverhalten stärken Perspektiven verändern Individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen

Konzepteinreichung Bitte reichen Sie maximal fünf Konzepte ein. Der Vordruck ist hier abrufbar. Bitte speichern Sie diesen im Anschluss gemäß der auf der Folgeseite beschriebenen Syntax. Senden Sie bitte nur den ausgefüllten Vordruck ohne Anhänge im pdf-Format per E-Mail an das Postfach Jobcenter-Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg.AGH-Konzepte@jobcenter-ge.de Postalisch eingereichte Konzepte werden nicht berücksichtigt.

Konzepteinreichung Bitte versenden Sie jedes Konzept mit einer gesonderten E-Mail. Die Betreffzeile sowie der Dateiname müssen folgende Syntax aufweisen: „Zielgruppe-Tätigkeitsbereich-Träger-fortlaufende Nummer“, wobei die Zielgruppe entsprechend des Konzeptvordrucks zu wählen ist der Tätigkeitsbereich wie unter Pkt. 4.1 vorgegeben abzukürzen ist der Trägername in Kurzform (ohne Rechtsform) zu benennen ist. eine fortlaufende Nummer (1 – 5) durch Sie zu vergeben ist, sofern Sie mehr als ein Konzept einreichen  Zusätzliche Unterlagen wie z.B. Trägersatzung fordern wir zu einem späteren Zeitpunkt ab, sofern uns diese noch nicht vorliegen. Einsendeschluss ist der 11.08.17.

Konzeptanforderungen Maßnahmeinhalte und –ziele: Welche Arbeiten werden ausgeführt und was sind die grundsätzlichen Projektziele?  Konzept Pkt. 7.1 Ziel und Zweck der Maßnahme für die Teilnehmer: Wie und wodurch soll die Beschäftigungsfähigkeit wieder hergestellt bzw. erhalten werden?  Konzept Pkt. 7.3 Angaben zur Sicherstellung einer guten Maßnahmequalität (Umfang und Art der Anleitung) Benennung der sächlichen, technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen sowie der Einsatzbereiche - Maßnahmeziel: bezogen auf Kunden und Maßnahmeinhalt bei besonderem Anleitungsbedarf ist dieser zu begründen und Art/Umfang sowie Dokumentation zu erläutern Vorrangig erfolgt eine berufsfeldbezogene Zuweisung in Einsatzstellen des Trägers (Standortmaßnahme). Tätigkeitsbeschreibung je Tätigkeitsbereich  Erleichterung der zielgerichteten Zuweisung nicht Positivliste abschreiben.

Konzeptanforderungen individuelle Tätigkeitsbeschreibungen Erörterung der Fragen wem die Produkte zu Gute kommen und woher das Material kommt Benennung von geplanten Kooperationspartnern wenn Einsatz bei Dritten: vorgesehene Einsatzstellen benennen maßnahmebezogene individuelle Begründung der Fördervoraussetzungen (Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse, Wettbewerbsneutralität)  Bitte beachten Sie auch die aktuelle Positivliste vom 01.12.2015 voraussichtliche Maßnahmekosten Punkt 3: - Vorrangig erfolgt eine berufsfeldbezogene Zuweisung in Einsatzstellen des Trägers (Standortmaßnahme). Fördervoraussetzungen sind bezogen auf die Maßnahmeinhalte zu begründen

Konzeptprüfung für 2018 - Auswahlkriterien Maßnahmeinhalte und Ziele für die Teilnehmer Abgleich mit der Bedarfsplanung Personaleinsatz / Anleitung der Teilnehmer Räumlichkeiten und Standort (technische und räumliche Ausstattung) Qualität der Zusammenarbeit mit dem Träger in der Vergangenheit und Berichtswesen kommunalpolitisches Interesse an der Maßnahme Einsatzbereiche/Ziele/Nutzen für die Teilnehmer Personaleinsatz/Anleitung der TN Einsatz bei Träger oder bei 3. Berichte/Abrechnungen/wöchentliche Informationen/Erreichbarkeit des Trägers 5. Bezirk wird in Prüfung einbezogen und Gewichtung der Maßnahme für den Bezirk abgeben

AGH-Planung - Zeitschiene Konzepteinreichung bis 11.08.2017 Prüfung der Konzepte durch das Bezirksamt und das Jobcenter- Auswahl der Konzepte für das Jahr 2018 bis Ende Oktober 2017 ab November 2017 Information an die Träger, deren Maßnahmen für die Umsetzung in 2018 geplant werden sowie Anforderung der Anträge für das 1. Quartal 2018 Anträge für die weiteren Quartale werden unterjährig abgefordert ab Januar 2018 Auswahl der Konzepte für eine mögliche Nachplanung und Information an die Träger Nicht ausgewählte Konzepte werden an Träger zurückgesandt (Abschluss der Planung erst, wenn Planzahlen bekannt)

Antragsanforderungen Angaben zur Qualifikation des Anleitungspersonals Angaben zum wöchentlichen Betreuungsumfang sofern geplant  Angaben zum besonderen Anleitungsbedarf (Inhalt, Ziel und Umfang der Betreuung) Erklärung zur Server- und Softwarelösung (eM@w) Muster der Teilnehmervereinbarung Kooperationsvereinbarung, wenn Arbeiten im Auftrag von Dritten ausgeführt werden bei besonderem Anleitungsbedarf ist dieser zu begründen und beschreiben (Art/Umfang) alle Maßnahmen werden über eM@w abgerechnet. Seit 18.08.,14 kann je Maßnahme ein Provider genutzt werden

Antragsanforderungen Finanzierungsnachweis und Anlage zur detaillierten Kostenaufschlüsselung Nachweise zu den Kosten (z.B. Mietvertrag, Rechnungen) Arbeitsplatzbeschreibung der Einsatzstellen mit - Angabe der genauen AGH-Teilnehmerzahl und Stammbelegschaft - Bestätigung über die alleinige Kooperationspartnerschaft je Tätigkeitsbereich - Angabe zur Beteiligung des Personalrates (sofern notwendig) - konkrete Erläuterungen der auszuführenden Tätigkeiten PR- Beteiligung und Nachweis Info zum Gerichtsurteil APB ist auch einzureichen, wenn Einsatz bei Träger stattfindet die APB´n sind von den Einsatzstellen auszufüllen und nicht von den Trägern, damit die TN auch tatsächlich entsprechend der Erfordernisse der Est´n. eingesetzt werden (unter Beachtung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen)

Antragsanforderungen konkrete Angaben zu den Arbeitszeiten und ev. Schließzeiten Aussagen über bereits vorhandene FAV-Stellen mit gleichen Tätigkeiten in den Einsatzstellen Neuerung: Für Maßnahmen, die mit gleichen Inhalten nahtlos weiter geführt werden, wird ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Antragstellung.