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Informationen zur Planung 2016 Förderinstrumente „Arbeitsgelegenheiten“ und „Förderung von Arbeitsverhältnissen“

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Präsentation zum Thema: "Informationen zur Planung 2016 Förderinstrumente „Arbeitsgelegenheiten“ und „Förderung von Arbeitsverhältnissen“"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zur Planung 2016 Förderinstrumente „Arbeitsgelegenheiten“ und „Förderung von Arbeitsverhältnissen“

2 Förderinstrumente Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)

3 Zielstellung der AGH niederschwellige Beschäftigungsmaßnahmen
(Wieder-) Herstellung und (Aufrecht-) Erhaltung bzw. Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit von (arbeits-marktfernen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, Mittelfristige Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch Teilhabe am Arbeitsleben und Erzielung von Integrations-fortschritten,  Dokumentation der Fortschritte in Berichten und Teilnehmerbeurteilungen Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen) Arbeits- und Sozialverhalten stärken Perspektiven verändern Individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen

4 AGH-Bedarfsplanung für 2016 ü25

5 AGH-Bedarfsplanung für 2016 u25 /FM

6 Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen Maßnahmen Laufzeit
- u25/FM: 12 Monat - ü25: bis 12 Monate. Die individuelle Laufzeit für die Teilnehmer wird durch die Arbeitsvermittler festgelegt. Wöchentliche Arbeitszeit: 30 Std./Wo, 15-30 Std./Wo für besondere Zielgruppen Maßnahmen sollen vorrangig bei den Trägern stattfinden. (Standort-Maßnahmen) Einsatzort: vorrangig im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. ggf. TN-Wechsel nach 6 Monaten bei nichtprojektbezogenen Maßnahmen Maßnahmen von großem bezirklichen Interesse können länger als 12 Monate gefördert werden

7 Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen
Standortmaßnahmen sind nicht bezirksgebunden, das Ergebnis muss jedoch dem Bezirk zu Gute kommen. Hilfstätigkeiten in Kinder- /Jugendeinrichtungen werden nur berücksichtigt, wenn die Einrichtung selbst bzw. der Dachverband einen Antrag stellt. zur Unterstützung bei der Erreichung der Ziele für die Maßnahmeteilnehmer ist eine besondere Anleitung möglich Teilnehmer: Förderung max. 24 Monate innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums (Zeiten vor dem 01. April 2012 werden nicht berücksichtigt)   ggf. TN-Wechsel nach 6 Monaten bei nichtprojektbezogenen Maßnahmen

8 Rahmenbedingungen Trägermindestanforderungen
Trägereignung ist gegeben (u.a. personelle, sachliche, räumliche Ausstattung) tarifliche oder ortsübliche Vergütung der Mitarbeiter Sicherstellung einer termingerechten Dokumentation (Zwischenbericht, Abschlussbericht, Teilnehmerbeurteilungen, Tätigkeitsnachweise) Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung ist sichergestellt enge Kommunikation mit dem Jobcenter Pkt. 2 Ortsüblich, sofern kein Tarifvertrag vorliegt

9 Kosten Mehraufwandsentschädigung für Teilnehmer: 1,50 €/ Std.
Maßnahmekosten: Sach- und Personalkosten, die dem Träger unmittelbar mit der Durchführung der AGH entstehen Höhe der Maßnahmekostenpauschale ist abhängig von Kundengruppe, Betreuungsaufwand, Einsatzort und Beschäftigungsinhalten sowie den notwendigen organisatorischen Aufwendungen 2. die Kosten sind durch entsprechende Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Unfallversicherung) nachzuweisen 3. bei besonderem Anleitungsbedarf erhöhte Personalkosten

10 Konzepteinreichung Bitte reichen Sie maximal 4 Konzepte in zweifacher
Ausfertigung bis zum im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Team 713 Rudi-Dutschke-Str. 3 10969 Berlin ein. Vordruck abrufbar unter Per eingereichte Konzepte werden nicht berücksichtigt.

11 Konzeptanforderungen
Darstellung des Maßnahmeinhalts Benennung des Maßnahmeziels Angaben zur Sicherstellung einer guten Maßnahmequalität (Umfang und Art der Anleitung) Benennung der sächlichen und räumlichen Voraussetzungen Benennung des Einsatzbereiches individuelle Tätigkeitsbeschreibungen - Maßnahmeziel: bezogen auf Kunden und Maßnahmeinhalt bei besonderem Anleitungsbedarf ist dieser zu begründen und Art/Umfang sowie Dokumentation zu erläutern Vorrangig erfolgt eine berufsfeldbezogene Zuweisung in Einsatzstellen des Trägers (Standortmaßnahme). Tätigkeitsbeschreibung je Tätigkeitsbereich  Erleichterung der zielgerichteten Zuweisung nicht Positivliste abschreiben.

12 Konzeptanforderungen
wenn Produkte erschaffen werden: für wen werden die Produkte erstellt und woher erhalten Träger das Material wenn Einsatz bei Dritten: vorgesehene Einsatzstellen benennen maßnahmebezogene Begründung der Fördervoraussetzungen (Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse, Wettbewerbsneutralität) voraussichtliche Maßnahmekosten Punkt 3: - Vorrangig erfolgt eine berufsfeldbezogene Zuweisung in Einsatzstellen des Trägers (Standortmaßnahme). Fördervoraussetzungen sind bezogen auf die Maßnahmeinhalte zu begründen

13 Konzeptprüfung 2016 - Auswahlkriterien
Maßnahmeinhalte und Ziele für die Teilnehmer Abgleich mit Bedarfsplanung Personaleinsatz/ Anleitung der Teilnehmer Räumlichkeiten & Standort (technische und räumliche Ausstattung) Zusammenarbeit & Berichtwesen Kommunalpolitisches Interesse an der Maßnahme Einsatzbereiche/Ziele/Nutzen für die Teilnehmer Personaleinsatz/Anleitung der TN Einsatz bei Träger oder bei 3. Berichte/Abrechnungen/wöchentliche Informationen/Erreichbarkeit des Trägers 5. Bezirk wird in Prüfung einbezogen und Gewichtung der Maßnahme für den Bezirk abgeben

14 Förderinstrumente Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)

15 Ziele von FAV Maßgeblich für die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II sind die mangelnden Chancen der/des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ohne diese besondere Form der Förderung. Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren Vermittlungshemmnissen Arbeitsverhältnisse zu fördern, um sie an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen. Die Förderung soll für den Personenkreis eine mittelfristige Arbeitsmarkt-Perspektive schaffen.

16 Förderfähiger Personenkreis
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (Arbeitslosengeld II Empfänger) langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III in den Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere, in der Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt Schulische Qualifikation (Fehlender Schulabschluss) oder Berufliche Qualifikation (Fehlender Berufsabschluss) Sprachkenntnisse (z.B. mangelnde Sprachkenntnisse) Vermittlungsrelevante gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. erhebliche psychische Einschränkungen) Persönliche Rahmenbedingungen (berufsspezifische Einschränkungen aufgrund Alter, Biographiebrüchen etc.) Wohnsituation (z.B. Wohnungslosigkeit) oder Finanzielle Situation (z.B. drohende Zwangsvollstreckung) negative Arbeitsmarktprognose nach einer mindestens 6-monatigen Phase der verstärkten vermittlerischen Unterstützung (vvU)

17 FAV – Bedarfsplanung

18 FAV – Förderdauer und Förderhöhe
Die Arbeitsmarktprognose des Kunden beeinflusst die Dauer der Förderung von bis zu 24 Monate (innerhalb von 5 Jahren) Die prozentuale Höhe (bis zu 75%) richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz Dass heißt: Die Minderleistung des Bewerbers ergibt sich aus der Differenz seiner vorhandenen beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Stärken zu den konkreten stellenbezogenen Anforderungen des Arbeitsplatzes Die Arbeitsverhältnisse sind tariflich bzw. ortsüblich zu vergüten. Bei Stellen, die kofinanziert werden, ist die Einhaltung des Landesmindestlohns i.H.v. 8,50 € pro Stunde (Arbeitnehmerbrutto 1.105,- €) und einer Arbeitszeit von maximal 30 Wochenstunden zu beachten.

19 FAV - Stellen mit Kofinanzierung
Die Kofinanzierung ist über das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und die ABG Arbeit in Berlin GmbH zu beantragen Die Kofinanzierungszusage ist dem Jobcenter bei der Stelleneinreichung mit einzureichen Arbeitsverhältnisse, die kofinanziert werden, müssen die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität erfüllen

20 FAV - Verfahren Arbeitgeber reicht die Stelle im Jobcenter ein:
Nutzung der FAV-Stellenbeschreibung (Link bitte im Präsentationsmodus öffnen) Jobcenter weist Bewerber zu Arbeitgeber wählt Bewerber aus Arbeitgeber stellt personenbezogen FAV Antrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Bescheiderteilung Team 713 weitere Informationen unter FAV-Fachliche Hinweise (Link bitte im Präsentationsmodus öffnen) Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Team 713 Rudi-Dutschke-Str Berlin


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