Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Feuerwehrverband Ostfriesland e.V.
Advertisements

Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Erste Hilfe und Verhalten im Brandfall
Für das Verhalten im Brand- und Notfall
Kapitel 1 Lehrgangseinführung
Lehrgang: Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Gefahren am Einsatzort Unfallverhütung
Kinder in der Feuerwehr
Der Versicherungsschutz des Feuerwehrangehörigen
Unfallverhütungsvorschriften
DATUM Arbeitsunfall.
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
Information betriebliche Ersthelfer
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Truppmannausbildung Teil I
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Schulung der Führungskräfte des Landkreises Osnabrück
Hauptmenü der DVD Film starten Begleitheft im pdf-Format
Arbeitsschutzgesetz § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Hygiene
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Technische Hilfe
Modul 4 – Recht und Regeln Versicherungsschutz im Ehrenamt
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Aufgaben der Feuerwehr
Säulen der Sozialversicherung
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde
Der Einheitsführer: führt seine taktische Einheit,
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Wasserförderung
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Verkehrssicherheit Verkehrssicherheit.
Aufgaben der Feuerwehr
Säulen der Sozialversicherung
Aufgaben der Landkreise
Brandsicherheitsdienst
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Lehrgangsorganisation
STARTUP – Truppmannausbildung Bezirk:. Oberpullendorf Termin:. 23
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Allgemeine Arbeitssicherheit Verwaltung
Schulung und Information
Unfallverhütung – Gesetzlicher Versicherungsschutz
Unterweisungsmodul Erste Hilfe.
Inhouseschulung 2009 – Sicherheitsbeauftragte naturwissenschaftl
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Brandsicherheitswachdienst
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Sicherheits-Charta STOPP BEI GEFAHR - GEFAHR BEHEBEN - WEITERARBEITEN
Hauptmenü der DVD Film starten Präsentation Begleitheft im pdf-Format
FEUERWEHREINSATZ.
Allgemeine Sicherheitsregeln im Bereich Kaltband/ Veredelung Modul 3 Elektrische Maschinen und Anlagen.
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
STARTUP – Truppmannausbildung Bezirk:. Oberpullendorf Termin:. 25
Goldene Regeln der Sicherheit
STARTUP – Truppmannausbildung Bezirk:. Oberpullendorf Termin:. 30
Sicherheits-Charta STOPP BEI GEFAHR - GEFAHR BEHEBEN - WEITERARBEITEN
Ihr erster Arbeitstag im AAW!
Elektrische Maschinen und Anlagen
Die neue UVV Feuerwehr (DGUV Vorschrift 49)
 Präsentation transkript:

Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Unfallversicherung

Ausbildungsorganisation Thema: Unfallversicherung Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Grundlagen des Unfallversicherungsschutzes Voraussetzungen für den Unfallversicherungsschutz Umfang des Versicherungsschutzes Verhalten im Schadenfall Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Unfallversicherungsschutz Der für die Feuerwehren zuständige Versicherungsträger ist die Feuerwehr - Unfallkasse Nord FUK - Nord Schleswig - Holstein Mecklenburg - Vorpommern Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Unfallversicherungsschutz Versicherte Personen Feuerwehrangehörige Versicherte Tätigkeiten Feuerwehrdienst Unfallereignis auf Grund der versicherten Tätigkeit Körperschaden als Folge des Unfallereignisses Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Unfallversicherungsschutz Ein Unfallversicherungsschutz besteht bei den versicherten Personen für ihre Tätigkeit in der Jugendabteilung Einsatzabteilung Reserveabteilung Ehrenabteilung als Gastreferent Einatzkraft Löschhelferin oder -helfer Familienangehörige Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Unfallversicherungsschutz Versicherte Tätigkeiten sind Brandbekämpfung Rettungs- und Bergungsmaßnahmen Technische Hilfe Beseitigung von Notständen Übungsdienst Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen Feuerwehrwettkämpfe Sport zur körperlichen Ertüchtigung Feuerwehrveranstaltungen (offizieller Charakter) Wegeunfälle zum und vom Dienst Informationsveranstaltungen Dienstfahrten Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Unfallversicherungsschutz Bei Unfällen ist unbedingt zu beachten Unfallverletzte haben sich unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben. Dem Arzt ist die Feuerwehrunfallkasse Nord als Kostenträger anzugeben. Bei Augen- und Ohrenverletzungen ist sofort ein Facharzt aufzusuchen. Ein Feuerwehrunfall ist der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse unverzüglich anzuzeigen. Ein Feuerwehrunfall ist der Wehrführung unverzüglich zu melden. Auch kleine Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen. Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Verantwortung für die Sicherheit im Feuerwehrdienst Der Träger der Feuerwehr (Gemeinde) Die Leitung der Feuerwehr wird beraten durch den Sicherheitsbeauftragten Die Vorgesetzten (Gruppenführung / Zugführung) die Feuerwehrangehörigen Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Der Träger der Feuerwehr (Gemeinde) Der Träger der Feuerwehr stellt der Feuerwehr sichere Einrichtungen zur Verfügung Feuerwehrhaus Geräte Ausrüstung Persönliche Schutzausrüstung Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Die Leitung der Feuerwehr Die Leitung der Feuerwehr (der Beauftragte des Trägers) sorgt dafür, dass Einrichtungen, Geräte und Ausrüstung durch regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungen in einem sicheren Zustand erhalten bleiben. Sie wird beraten durch den Sicherheitsbeauftragten und die Gerätewartung. Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Die Vorgesetzten (Gruppen- / Zugführung) Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass die Feuerwehrangehörigen bei Ausbildung, Übung und Einsatz keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt sind den Feuerwehrangehörigen im Unterricht und bei Übungen die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, Gefahren zu erkennen, um diesen richtig begegnen zu können der Feuerwehrangehörige, insbesondere im Einsatz, nur solchen Situationen ausgesetzt wird, in denen er sich aufgrund seiner Ausbildung, seiner körperlichen Fähigkeiten, seiner Ausrüstung und seiner Erfahrung sicher verhalten kann Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Die Feuerwehrangehörigen Die Feuerwehrangehörigen sind dafür verantwortlich, dass sie in Einsatz und Übungen Anweisungen zum sicheren Verhalten befolgen in Einsatz und Übungen vermeidbare Gefahren nicht entstehen lassen sich bemühen, Gefahren zu erkennen, um sicherheitsgerecht darauf zu reagieren ihre persönliche Schutzausrüstung tragen Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Was müssen Sie wissen ? Aus dem Ausbildungsabschnitt „Unfallversicherung“ sollen Sie den Umfang des Unfallversicherungsschutzes für Feuerwehrangehörige und die Voraussetzungen hierfür wiedergeben können und erklären können, wie Sie sich bei einem Schadeneintritt verhalten müssen. Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Stand 01. Februar 2006, Version 3.0