Prok. Lorenz Türtscher, MBA

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Kunst und Kultur in der Obermichelbach
Advertisements

Unternehmensleitbild
Adresse des Zahlungsempfängers:
Die Magische Wand Der Zahlungsverkehr Der Zahlungsverkehr
Auch der Tod nimmt Einzug in unsere digitale Welt
Das Mayonnaiseglas und der Kaffee für alle die das Leben besser
Institut für Sozialdienste Vorarlberg Tipps … für den richtigen Umgang mit Geld dem Konsumdruck widerstehen Einnahmen-/Ausgabenrechnung vor jeder größeren.
Du hast bei einem Wettbewerb folgenden Preis gewonnen:
Mietkautionen : Gesetzeskonform und trotzdem komfortabel
Neues Erb- und Schenkungssteuerrecht
Aufgaben und Bedeutung der Geldinstitute
ETWAS ZUM NACHDENKEN ! ! !.
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien
Haben Sie für den Notfall vorgesorgt? Teil 1:Unternehmensplanung mit der Notfallakte.
Eines Tages ging eine ältere Dame mit einer Tasche voller Geld in die Deutsche Bank. Am Schalter beharrte sie darauf einzig und allein mit dem Vorstandsvorsitzenden.
Stellvertretung: §§ 1002 ff ABGB
Kapitallebensversicherung & private Rentenversicherung
ALLES NUR GELIEHEN….
Kundenveranstaltung der Raiffeisen Regionalbank
Bürger/innen fragen, Sie antworten
Schicke dieses Herz an allen, die du in 2011 nicht verlieren möchtest
Ein Vortrag von Jens Berger
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur VBA-Prüfung
Vorstellung Person und Institution Schenkung Stiftung Vererbung
Gefühlswelt
Kartenzahlung.
ALLES NUR GELIEHEN….
Vorsorgevollmacht 2. Vorsorgevollmacht
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht „Engagement weiter wirken lassen – Das eigene Testament“ Fachvortrag.
In Es gibt 440 Bankstellen in ganz Oberösterreich. Gründer: Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1862) Ansprechpartner in der Filiale Scharnstein: M. Aitzetmüller,
Gedanken G.W
Bestell- und Bezahlsystem am SGR Eine kleine Einführung.
WAS WILL DIE VOLLGELD-INITIATIVE? UND WIESO WIR DAVON BETROFFEN SIND!
Rechtliche Grundlagen der Pseudonymisierung/Anonymisierung Berlin, 23. Mai 2016Dr. Bernd Schütze.
Schlüssel. Das Problem der eindeutigen Identifizierbarkeit Wenn wir uns vorstellen, dass wir unser ganzes Leben lang die Kontaktdaten unserer Freundinnen.
Für gute Freunde, Mit denen wir gemeinsam Die Achterbahn des Lebens fahren Und denen wir einfach mal Danke sagen möchten....es ist schön zu wissen, Dass.
SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein.
UNTERNEHMENSNACHFOLGE Asset Deal vs. Share deal
Eidgenössische Volksabstimmung.
Überblick über das österreichische Erbrecht
Unbundling Thesen, Motive und Checklisten aus der Sicht der Arbeitnehmer Mag Heinz Leitsmüller/Mag Ruth Naderer AK-Wien, Abteilung Betriebswirtschaft Beratung.
Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Sind Sie intelligent ? Diese Frage ist wichtig (da man ja denkt, dass man intelligenter ist als der Idiot von einem Nachbarn) Hier nun vier Fragen, die.
Sind Sie intelligent ? Diese Frage ist wichtig (da man ja denkt, dass man intelligenter ist als der Idiot von einem Nachbarn) Hier nun vier Fragen, die.
Lehrveranstaltungsbearbeitung und Raumzuweisungen ab WiSe 2017
Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2016/17
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Schulungsunterlagen der AG RDA
Bezahlung mit Bezahlen wo man will. Auf allen Geräten, ob zu Hause am Computer oder unterwegs per Smartphone.
NABE NAchmittags_ BEtreuung Mag. Ursula Silber.
Fasten und Verzichten Fasten und Verzichten
in der Jahrgangsstufe Q 1
ALLES NUR GELIEHEN… K. S..
Fasten und Verzichten Fasten und Verzichten
DSGV0-Umsetzungshilfe
E trifft U – Handelskammer Hamburg
Produkt-Kurzpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium
Das neue Erwachsenenschutzrecht
Willkommen beim neuen PowerPoint
Ying-Yang- 3D-Finanzplanung
Lehrveranstaltungsbearbeitung und Raumzuweisungen ab WiSe 2017
3D-Finanzplanung Ziele
Was kann «Mein Private Banker»?
Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2017/18
VB 1.0.
Wozu brauchen wir noch (Bar-)Geld?
Bankprodukte und Zahlungsmöglichkeiten
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass 19. Dezember 2019.
 Präsentation transkript:

Prok. Lorenz Türtscher, MBA April 2017

Mag. Rainer Stemmer hat uns über die Eckpfeiler des neuen Erbrechtes informiert. Mit meinen Ausführungen möchte ich Ihnen etwas aus der täglichen Praxis in meinen Alltag auf der Bank näher bringen. Ich möchte Ihnen möglichst viel Klarheit über die täglichen Fragen bzgl. Verfügungsmöglichkeit von Geldvermögen, zu Lebzeiten aber auch nach einem Todesfall schaffen. Sie werden Antworten erhalten auf Fragen wie ….

Antworten auf Fragen wie … Wer kann wie und worüber verfügen? Einzel- und Gemeinschaftskonten Was geschieht im Todesfall mit dem Konto Sparbuch Bausparvertrag Wertpapierdepot Versicherung Kundensafe Kredit und Bürgschaft Ich möchte Ihnen ganz konkrete und möglichst praxisnahe Beispiele bringen und Antworten zu Fragen geben, wie ….

Sie haben bestimmt schon zig-Mal den Spruch gehört – „das letzte Hemd hat keine Taschen“. Wir können tatsächlich nichts von unserem angehäuften Vermögen (Häuser, Gold, Wertpapiere Sparbücher und Bargeld) mitnehmen. Eine Umzugsfirma damit zu beauftragen scheitert schon allein daran, dass wohl die Meisten ihre künftige Adresse nicht kennen. Es bleibt lediglich die Frage über - wie wir unsere Vermögenswerte jetzt und für unsere Nachwelt verfügbar machen. Es geht also um die Verfügung zu Lebzeiten und nach unserem Ableben.

Anonyme versus legitimierte Geldanlagen Aus verschiedensten Überlegungen heraus ( sei es zur Vermeidung von Steuern, Kosten …..) besteht das Bestreben, nicht alles offen zu legen – noch ein kleines Geheimnis zu bewahren. Selbst der neue Präsident von Amerika wehrt sich bisher erfolgreich gegen die Veröffentlichung seiner Steuererklärung. In Bezug auf Geldveranlagungen stellt sich daher sehr oft die Frage, welche Möglichkeiten es noch für eine anonyme Geldanlage gibt? versus

Welche Geldanlagen sind anonym? Anonyme Geldanlageformen gibt es nicht mehr! Bargeld  ist keine Geldanlage identifiziertes Sparbuch  ist nicht anonym Alle jene die die Anonymität vorziehen, muss ich leider enttäuschen – es gibt keine Möglichkeiten mehr Gelder anonym zu veranlagen. Wir leben in Zeiten von Registrierkassapflicht und Veröffentlichungen von Offshorgeschäften (Panama). Zur Vermeidung von Steuerflucht und Geldwäsche (Drogengelder, Terrorfinanzierungen ….) wurden sehr umfassende Regulierungen und Vorschriften verfasst. Man könnte meinen, dann bleibt halt nur noch das gute alte Bargeld und das Sparbuch übrig. Wie sieht es denn damit aus?

Legitimierte Geldanlagen? Alle Geldanlagen die klar einem oder mehreren Personen zuordenbar sind.

Legitimation in Bezug auf Geldanlagen? Legitimation in Bezug auf Geldanlagen heißt, dass das Anlageprodukt (wie Konto, Sparbuch, Bausparvertrag, Versicherung oder Wertpapierdepot) einer oder mehreren natürlichen (oder juristischen Personen) klar zugeordnet ist. Die Legitimation einer natürlicher Personen erfolgt mittels Ausweis (Reisepass, Personalausweis)

Unterscheidung Einzel- und Gemeinschaftskonten Max Mustermann Max oder Erna Mustermann Versicherung Bausparvertrag Sparbuchschließfach Girokonto Sparbuch Wertpapierdepot Kundensafe Girokonto Sparbuch Wertpapierdepot Kundensafe Überleitung von Folie 8 – Bei legitimierten Konten besteht die Möglichkeit, dies sowohl als Einzelkonto wie auch als Gemeinschaftskonto einzurichten. Ich möchte nun kurz auf die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale eingehen. Einzelkonten sind Konten die auf eine einzige Person lauten. Dies ist z.B. bei Versicherungen und Bausparvertrag immer der Fall. Hingegen können Bankprodukte wie Girokonto, Sparbuch, Wertpapierdepot und Kundensafe sowohl als Einzel- als auch Gemeinschaftskonto angelegt werden.

Was geschieht im Verlassenschaftsfall bei einer Einzel-Verfügung? „Max Mustermann“ Information über den Todesfall Gesamtabfrage und Ermittlung aller Kontostände zum Todestag Sperre aller Einzelkonten sowie der Bankomatkarte Meldung an den zuständigen Notar Meldung an Raiffeisen-Bausparkasse, -Versicherung, -Leasing und Kreditkartengesellschaft Zeichnungsberechtigungen erlöschen mit dem Todestag Verfügung über Kontoguthaben nach Abschluss der Verlassenschaft bzw. bei Vorliegen des rechtskräftigen Beschlusses. Einantwortungsurkunde erklären

Was geschieht im Verlassen-schaftsfall bei Gemeinschafts- „Oder“-Konten ? Information über den Todesfall Gesamtabfrage und Ermittlung aller Kontostände zum Todestag Kontoinhaber sind Verfügungsberechtigte (Einzelverfügungsberechtigt) keine Sperre – Verfügungsberechtigung bleibt aufrecht Zeichnungsberechtigungen hingegen erlöschen mit dem Todestag Meldung an den zuständigen Notar Umstellung des Gemeinschaftskontos auf Einzelkonto nach Vorliegen des rechtskräftigen Beschlusses. „Max oder Erna Mustermann“

Was geschieht mit der Bankomatkarte? Bei einem Einzelkonto wird diese gesperrt und vom Bankinstitut eingezogen (das Gleiche gilt auch für Karten von Zeichnungsberechtigten) Bei einem Gemeinschaftskonto ist die Karte des/der Verstorbenen zu sperren und einzuziehen. Die Karten von weiteren Mitkontoinhabern bleiben aufrecht. Generell gilt - Zeichnungsberechtigungen erlöschen!

Was geschieht mit einem Wertpapier-Depotkonto und Kundensafe? Wertpapierdepot - Vorgangsweise wie bei Einzel- und Gemeinschaftskonten Einzeldepot  Verlassenschaftssperre Gemeinschaftsdepot  keine Sperre! Meldung an zuständigen Notar Kundensafe Einzelsafe  kein Zugang nach Verlassenschaftssperre Öffnung des Safes im Beisein des Notars Gemeinschaftssafe  keine Sperre! Öffnung des Safes im Beisein des Notars (kann)

Was geschieht mit einem Sparbuchschließfach? Sparbuchschließfach wird gemäß Benützungsbedingungen von der Raiffeisenbank nicht überwacht und kontrolliert Meldung an zuständigen Notar Öffnung des Sparbuchsafes im Beisein des Notars (kann)

Was geschieht mit Raiffeisen – Bausparen und Versicherung? Meldung an die Raiffeisen Bausparkasse und die Raiffeisen Versicherung (nicht an Fremdinstitute) Vertrag bzw. Polizze wird gesperrt und die Guthaben zum Todestag an den zuständigen Notar gemeldet. Auszahlung bzw. Weiterführung nach Verlassenschaftsabhandlung (rechtskräftiger Beschluss) durch den Erbberechtigten. Lebensversicherungspolizzen die ein konkretes Bezugsrecht(Begünstigten) aufweisen, werden unmittelbar nach Vorlage der Sterbeurkunde an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Dies gilt sowohl für Ablebensrisiko- als auch Kapitalversicherungen.

Was ist bei einem Kredit und einer Bürgschaft im Verlassenschaftsfall zu beachten? Meldung des offenen Kreditsaldos zum Todestag an den zuständigen Notar In der Verlassenschaftsabhandlung wird die Übernahme oder Abdeckung durch den/die Erbberechtigten entschieden. Eine Bürgschaft erlischt nicht mit dem Tod des Bürgen. Die Verpflichtung geht nach Maßgabe der Erbenhaftung auf die Erben über. D.h. die Bank meldet diese Forderung beim zuständigen Notar an.

Das Sparbuch und seine Besonderheiten Unterscheidung legitmiertes vs. identifiziertes Sparbuch Achten Sie vorerst nur einmal auf die Merkmale des jeweiligen Sparbuches legitimiertes Sparbuch - einer oder mehreren Personen zuordenbar Identifiziertes Sparbuch – im Innenverhältnis legitimiert – nach Außen keiner Person zuordenbar

Legitimiertes Sparbuch Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto Kontoinhaber ist (sind) sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis bekannt (legitimiert). Die Kontoverfügung erfolgt über die Unterschrift – gemäß Unterschriftsprobenblatt Auch Zeichnungsberechtigte können eingesetzt werden Verlassenschaft - identische Vorgangsweise wie beim Girokonto!

Identifiziertes Sparbuch Kontoinhaber ist im Innenverhältnis legitimiert, im Außenverhältnis „nicht zuordenbar“ Die Kontoverfügung erfolgt über Vorlage des Sparbuches, die Unterschrift und Nennung des Losungswortes Sparguthaben von mehr als EUR 15.000,-- eine Kontoverfügung ist nur durch den identifizierten Kontoinhaber möglich. Andere Personen können nur mit Vollmacht oder Schenkungsvereinbarung verfügen. Verlassenschaft: Guthaben weniger als EUR 15.000,--/keine Sperre und Meldung Guthaben größer als EUR 15.000,--/Sperre und Meldung

Unterscheidungsmerkmale von identifizierten Sparbüchern < oder > EUR 15.000,-- bis EUR 15.000,-- ab EUR 15.000,-- Kontobezeichnung darf keinen Schluss auf den Eigentümer zulassen. Verfügung durch Vorlage des Sparbuches und Nennung des Losungswortes und Unterschrift. Es erfolgt keine Prüfung des rechtmäßigen Sparbuchinhabers. Verlassenschaft: Keine automatische Sperre oder Meldung an den zuständigen Notar. Der Notar kann ein derartiges Sparkonto unter Angabe von Bezeichnung, Kontonummer und Kontrollnummer sperren lassen. Verfügung nur durch den Eigentümer, der mit der Sparbuchidentifikation übereinstimmt. Verfügung durch Vorlage des Sparbuches und Nennung des Losungswortes und Unterschrift. Verlassenschaft: automatische Sperre und Meldung an zuständigen Notar, dass ein oder mehrere Großbetrags-sparbücher vorhanden sind – ohne Angaben von Sparbuchdetails. Nähere Angaben erfolgen erst nach Vorlage des Sparbuches bzw. Nennung von Bezeichnung, Kontonummer und Kontrollnummer. Keine neuen identifizierten Sparbücher > EUR 15.000,--!

Was spricht für das legitimierte Sparbuch? Vermeidung von Missbrauch durch nicht rechtmäßigen Inhaber Zu Lebzeiten (Verfügung nur durch Zeichnungsberechtigte), Nach dem Ableben (Sperre und Meldung an den Notar – Verteilung gemäß Testament oder gesetzliche Erbfolge) Anlage sowohl als Einzelkonto als auch Gemeinschaftskonto mit weiteren Zeichnungsberechtigten möglich Vereinfachte Abwicklung (keine Vollmacht notwendig) Losungswort kann nicht vergessen werden Es kann bei der Abwicklung der Verlassenschaft kein Konto vergessen werden

Weitere Vorteile des legitimierten Sparbuches Gesetzeskonforme Erfüllung der erbrechtlichen Erfordernisse. Grundsätzlich sind alle Vermögenswerte des/der Verstorbenen bei der Todfallsaufnahme anzugeben Vermeidung von Missverständnissen und möglichen Unterstellungen bzgl. vollständiger Angaben und Meldungen Endbesteuert - Geldanlagen wie z.B. Sparbuch, Wertpapierdepot, Bausparvertrag sind mit der Bezahlung der Kapitalertragssteuer „endbesteuert“. Es gibt keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer mehr! Zentrales Kontenregister - de facto die Aufhebung des Bankgeheimnisses

30 kompetente Berater/innen in 10 Bankstellen kümmern sich um Ihre Anliegen

Unsere Homepage: www.raibawalgau.at