Grundsätze der Leistungsbeurteilung

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 Präsentation transkript:

Grundsätze der Leistungsbeurteilung   Grundsätze der Leistungsbeurteilung Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

je vier bis sechs Schularbeiten in Deutsch und Mathematik Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr (LB-VO § 7 Abs. 2 bzw. VS-LP 2009) je vier bis sechs Schularbeiten in Deutsch und Mathematik Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Inhalt von Schularbeiten? (LB-VO § 7 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5) die für die Schulstufe im Lehrstoff des betreffenden Lehrplanes (VS) vorgesehenen schriftlichen oder graphischen Arbeiten Lehrstoffgebiete sind den Schüler/innen mindestens eine Woche vor der Schularbeit bekannt zu geben. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Aufgabenstellungen von Schularbeiten (LB-VO § 7 Abs. 4) mindestens zwei Aufgaben mit voneinander unabhängigen Lösungen Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Nachholen einer Schularbeit (LB-VO § 7 Abs. 9) wenn mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester versäumt wurden, muss die Schularbeit nachgeholt werden Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Korrektur und Beurteilung von Schularbeiten (LB-VO § 7 Abs. 10) Schularbeiten müssen innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt zurückgegeben werden Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Wiederholung einer Schularbeit (LB-VO § 7 Abs. 11) Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler/innen bei einer Schularbeit mit „Nicht genügend“ zu beurteilen sind, so ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Unerlaubte Hilfsmittel, werden dem Schüler/der Schülerin abgenommen vorgetäuschte Leistungen unter Einsatz unerlaubter Hilfsmittel (LB-VO § 11 Abs. 4) Vorgetäuschte Leistungen werden nicht beurteilt. Sie werden wie versäumte Schularbeiten (§ 7 Abs. 9) behandelt. Unerlaubte Hilfsmittel, werden dem Schüler/der Schülerin abgenommen und nach durchgeführter Leistungsfeststellung zurückgegeben. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk fachliche Aspekte bei der Beurteilung von Schularbeiten (LB-VO § 16 Abs. 1) in der Unterrichtssprache Deutsch: a. Inhalt b. Ausdruck c. Sprachrichtigkeit d. Schreibrichtigkeit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk in Mathematik: a. gedankliche Richtigkeit b. sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit c. Genauigkeit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Aspekte der Beurteilung schriftlicher Arbeiten (LB-VO §15 Abs. 1-4) nur die im § 14 Abs. 1 LB-VO angeführten Beurteilungsstufen (Noten) müssen verwendet und in Worten wie folgt eingesetzt werden: „Sehr gut“, „Gut“, „Befriedigend“, „Genügend“, „Nicht genügend“. Zusätze (wie z.B. „fast“, „gerade noch“ oder „+ genügend“) sind unzulässig. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Deutsch Schularbeiten Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Organisationsformen: Ein-Phasen Schularbeit  Zwei-Phasen-Schularbeit: Phase 1 – Bearbeitung der Aufgabenstellung Phase 2 – Überarbeitung der Arbeit durch die Schülerinnen (mehrere Varianten möglich)   Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Wichtig: Gesamtdauer von 50 Minuten darf nicht überschritten werden Nicht mehr als 50% der Schularbeiten Information der Eltern im Klassenforum und der Schulleitung   Wochenschularbeit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Formen von Schularbeiten: Baukastenschularbeit: Zusammenstellung von mehreren Aufgabenstellungen Verschiedene Kompetenzniveaus aus den verschiedenen Bereichen des Deutschunterrichts Ein frei verfasster Text ist Teil der Schularbeit. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Textschularbeiten in Langform: Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Schreibabsichten:   Erzählen und Unterhalten Informieren Notieren Appellieren Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Korrektur und Beurteilung Schularbeitsnoten sind nur ein Teil der Gesamtbeurteilung in Deutsch!   Verwendung von Korrekturzeichen für unterschiedliche Fehlerkategorien Vorteile des „Kriteriengeleiteten“ Bewertens von Schülerinnentexten: mehr Transparenz, Orientierung Objektivierung Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Mathematik Schularbeiten Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Grundlegende Voraussetzungen ab der 1.Schulstufe: Kompetenzorientierung des Unterrichts unterschiedliche Aufgaben- und Antwortformate Aufbau eines mathematischen Fachvokabulars Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Erstellen der Schularbeit Vorüberlegungen bezüglich: Anzahl und Umfang der Aufgaben Schwierigkeitsgrade Bezug zum Unterricht Kompetenzorientiertheit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Inhaltliche und sprachliche Gestaltung Lebensnähe Aufforderungscharakter Strukturierung der Daten Illustrationen Textanteil Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk Auswahl der Aufgaben verschiedene Aktivitäten der Schüler*innen ansprechen unterschiedliche Aufgaben- und Antwortformate verstehensorientierte Aufgaben Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk Formale Gestaltung Hinweise darüber, wo (Zettel, Heft,…) und wie (Schriftgröße, korrekte Schreibweisen,…) die Schularbeit gestaltet werden soll Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Durchführung von Schularbeiten Das Schularbeits-Setting muss bekannt sein. Die gewohnten Hilfsmittel stehen zur Verfügung. Eine möglichst störungsfreie Arbeitszeit soll gewährleistet sein. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk Beurteilung Beurteilt wird laut Leistungsbeurteilungsverordnung. Nicht beurteilt werden: die äußere Form Rechtschreibfehler Folgefehler idente Denkfehler Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Punkte- bzw. Notenschlüssel Bei der Erstellung der SA müssen die Kriterien der Punktevergabe definiert und den Punkteanzahlen Notenwerte zugewiesen werden. Tabelle zur Notendefinition in der LB-VO! Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Entscheidungsfreiheiten Anzahl der Schularbeiten (4 bis 6) Gewichtung und Zuweisung von Punkten Umrechnung der Punkte in Noten Verwendung von Korrekturzeichen Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk Viel Erfolg!!! Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk