Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Aktuelle Entwicklungen im Recht der Befristung
Advertisements

Arbeitszeit schulischer Personalräte
Wesentliche arbeitsgerichtliche Entscheidungen – 1. Halbjahr 2011 Reinbek – 30. Juni 2011.
Neue Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Rolf Schaefer Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Hannover Arbeitsrechtsforum Hannover Aktuelle Rechtsprechung
Zukunft im Beruf Ihr gutes Arbeits-Recht
Die Abmahnung als Regelungsgegenstand des Arbeitgebers – Teil 1
Praktikanten – Volontäre – Auszubildende
Aktuelle Trends in der Arbeitnehmerüberlassung Potsdam – 4./5. Juni 2012.
SoSe 2014 Goethe Univerität Frankfurt a.M.
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Befristete TV-H Verträge
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Befristung von Arbeitsverträgen
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung,
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Scheinselbständigkeit.
Erfa 80. Erfa-Kreis-Sitzung Stuttgart Stuttgart Auftragsdatenverarbeitung Möglichkeiten und Grenzen.
Krankenstand – aber richtig! Arbeitsrechtliche Fragen Ass.-Prof. Dr. Andreas Mair.
5 Grundlagen des Arbeitsrechts 5.1 Einzelarbeitsvertrag  schrittweiser Aufbau des Tafelbildes schrittweiser Aufbau des Tafelbildes  vollständige Ansicht.
1 Den Berufseinstieg geschlechtergerecht (mit)gestalten Daten und Fakten Berufseinsteigerinnen in Deutschland.
Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter –
Aktuelles Kündigungsrecht
Aktuelles Arbeitsrecht 2017
Scheinselbständigkeit
Jugendarbeit-freistellungsgesetz
Herausforderung Arbeitsrecht 4.0
Aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Unabdingbarkeit (§ 3 ArbVG)
Herzlich willkommen zur Mitarbeiterversammlung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Fremdpersonaleinsatz – Handlungserfordernisse nach der AÜG Reform
AÜG-Reform 2017 – Rechtliche Inhalte des reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die Konsequenzen daraus Hamburg – 23. Februar 2017.
Reform im Fremdpersonaleinsatz – Neuregelung bei der Arbeitnehmerüberlassung und bei Werkverträgen Neumünster – 1. März 2017.
Der Kollektivvertrag Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!
Neuerungen im AÜG und Auswirkungen auf die BR-Arbeit
Herausforderung Arbeitsrecht 4.0
Homeoffice / Telearbeit – Ein Modell auch für den öffentliche Dienst?
Aktuelle Mitbestimmung des § 87 BetrVG
Problemfeld Überstunden –
Home- und Mobile-Office – Praktische Vorteile und rechtliche Risiken von Beschäftigung außerhalb des Betriebs Hamburg – 20. November 2017.
Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten
Die Betriebsratswahl 2018 aus Arbeitgebersicht
Herausforderung Arbeitsrecht 4.0
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
BESSER JETZT ALS NIE.
Nebengebiete ArbeitsR 19. Woche.
Die Betriebsratswahl 2018 aus Arbeitgebersicht
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Überstunden - Anordnung, Erfassung, Abwehr unberechtigter Ansprüche
Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Änderungen von Arbeitsbedingungen
Einheit 12: Der Folgenbeseitigungsanspruch
Datenschutz-grundverordnung
Vorbemerkungen. Arbeits- und Gesellschaftsrecht für Gründer Dozent: Frank Engelhard, Rechtsanwalt WiSe 2018/2019.
Update Arbeitsrecht: Aktuelle Rechtsprechung
Neuer TOP: Brückenteilzeit Foto: Bundesregierung
Arbeitsrecht Offshore
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit
Verkürzung der Ausbildungszeit vs
Informationen zu AT-Angestellten
Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht
Familie und Beruf Teilzeitmodelle während und Rückkehrmöglichkeiten nach der Elternzeit.
Jugendarbeit-freistellungsgesetz
Wasserdichte Arbeitsverträge – rechtliche Stolperfallen vermeiden
 Präsentation transkript:

Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht Hamburg – 8. Dezember 2016

Gesetzgebung AÜG-Reform 2017 Weiterer Neuerungen Rechtsprechung Kündigungsrecht AGB- und Vertragsrecht Entgelt und Arbeitszeit Entschädigung und Schadensersatz Urlaubs- und Befristungsrecht Verschiedenes

Gesetzesvorhaben AÜG/Werkverträge Weitere Neuerungen Gesetzgebung Gesetzesvorhaben AÜG/Werkverträge Weitere Neuerungen auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

1. Gesetzesvorhaben AÜG/Werkverträge auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

AÜG-Reform 2017 hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen tritt zum 01.04.2017 in Kraft

Höchstüberlassungsdauer echtes Equal-Pay nach Frist Reform 2017 AÜG-Reform 2017 Höchstüberlassungsdauer echtes Equal-Pay nach Frist Streikbrecherverbot Verbot der Reserveerlaubnis Rechts des Betriebsrats § 80 Abs. 1 BetrVG Definition des Arbeitsvertrag (s.u. Werkverträge)

Höchstüberlassungsdauer maximal 18 Monate je Entleiher dann drei Monate Unterbrechung zwingend (oder Übernahme!) Fristlauf beginnend (auch für Altfälle) ab 01.04.2017, damit Handlungsbedarf erst ab 01.10.2018 tarifliche Abweichung möglich, für nicht tarifgebundene Entleiher bei Bezugnahme auf Tarif aber nur bis max. 24 Monate Reform 2017

Echtes Equal-Pay nach Frist Leiharbeitnehmer erhält spätestens nach 9 Monaten Entgelt entsprechend vergleichbarer Stammarbeitnehmer Abweichung nur zulässig bei (Branchen-) Zuschlagstarifverträgen, die gleichwertig sind zu Tarifen im Entleiherbetrieb  dann Equal-Pay erst nach 15 Monaten Pflicht, wenn stufenweise Heranführung ab 6 Wochen Reform 2017

Streikbrecherverbot Einsatz von Leiharbeitnehmern durch Entleiher bei Arbeitskampf unzulässig Reform 2017

Verbot der Reserveerlaubnis keine Zulässigkeit mehr bei Überlassungserlaubnis „auf Vorrat“ („Fallschirmlösung“) Reform 2017

Rechte des Betriebsrats Ergänzung des § 80 Abs. 2 BetrVG Berücksichtigung bei der Personalplanung § 92 BetrVG Reform 2017

Reform 2017 § 80 Abs. 2 BetrVG Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen und umfasst insbesondere den zeitlichen Umfang des Einsatzes, den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben dieser Personen.

Reform 2017 § 80 Abs. 2 BetrVG Zu den erforderlichen Unterlagen gehören auch die Verträge, die der Beschäftigung der in Satz 1 genannten Personen zugrunde liegen.

Reform 2017 § 92 Abs. 1 BetrVG Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, …

Reform 2017 § 611 a Abs. 1 BGB – Entwurf Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung beim Werkvertrag („Fallschirmlösung“) – BAG Urt. v. 12.07.2016 – 9 AZR 51/15 keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Auftraggeberbetrieb bei Vorliegen einer AÜ-Erlaubnis mangels planwidriger Lücke keine Analogie

Fazit: (weitere) Zurückdrängung der Leiharbeit (weitere) Verteuerung der Leiharbeit kein wirklicher Anreiz zur Übernahme von Leiharbeitnehmern wegen kurzer „Parkdauer“ absehbar weiterer Streit bei Ausweichen auf Werkverträge – Definition des Arbeitsvertrags hilft hier nicht weitere Initiative des Gesetzgebers?  eher nicht

2. Weitere Neuerungen auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

Verzugsschadenpauschale § 288 Abs. 5 S. 1 BGB: EUR 40,-- Pauschalschaden bei Verzug zzgl. zu Verzugszinsen gültig für Entgeltverzug ab Juli 2016 streitig, ob im Arbeitsrecht anwendbar LAGe Köln und Baden-Württemberg: ja!

Textform bei Ausschlussklauseln § 309 Nr. 13 BGB Textform statt Schriftform betrifft Neu-Arbeitsverträge ab 01.10.2016 anderenfalls Klauselunwirksamkeit der gesamten Ausschlussklausel, wenn Neuverträge weiterhin Schriftform verlangen

B. Rechtsprechung auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

1. Kündigungsrecht auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

a. Kündigungsformalien auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

Verkürzung der Anhörungsfrist des Betriebsrats – BAG Urt. v. 25.05.2016 – 2 AZR 345/15 nur abschließende Stellungnahme des Betriebsrats kann das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG vorzeitig beenden besondere Anhaltspunkte müssen für die Annahme von „abschließend“ gegeben sein anderenfalls Wartepflicht bis Fristablauf trotz Stellungnahme

Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats – BAG Urt. v. 16.07.2015 – 2 AZR 15/15 Informationspflicht gegenüber dem BR umfasst auch Umstände, die sich zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, wenn sie für den Kündigungsentschluss irrelevant waren

b. verhaltensbedingte Kündigung auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

Überwachungsrecht an E-Mails der Arbeitnehmer – EGMR Urt. v. 12.01.2016 – 61496/08 dienstlicher E-Mail-Account darf zur Überprüfung der ausschließlich dienstlichen Nutzung überwacht werden kein Verstoß gegen Privat- und Familienleben, der Wohnung und der Korrespondenz (Art. 8 EMRK)

Elektronische Überwachung des Heimarbeitsplatzes – LAG Köln Urt. v. 29.09.2014 – 2 Sa 181/14 Speichern des Bearbeiters und des letzten Änderungsdatums einer Datei verstößt nicht gegen das BDSG Eingabeüberprüfung in Online-Datenbank zur Überprüfung von Fehleingaben erforderlich Daten zur Überführung von Arbeitszeitbetrug am Heimarbeitsplatz verwertbar 15,76 Stunden Zeitbetrug kein Bagatellfall

Einsichtnahme in „private“ Termine eines elektronischen Kalenders – LAG Rheinland-Pf. Urt. v. 25.11.2014 – 8 Sa 363/14 Auswertung privater Eintragungen in einen dienstlichen Kalender bei untersagter privater Nutzung ergibt eine Arbeitszeitbetrug Anwesenheitskontrolle wäre zwar milderes Mittel gewesen (§ 32 Abs. 1 S. 2 BDSG) prozessuale Verwertung aber selbst bei unverhältnismäßigem Eingriff zulässig

Auswertung des Browser-Verlaufs durch Arbeitgeber LAG Berlin-B. Urt. v. 14.01.2016 – 5 Sa 657/15 (nicht rk.) private Nutzungsgestattung nur „in Ausnahmefällen“ während der Pausen Kontrolle ergibt Surfen während der Arbeitszeit an 5 von 30 Nutzungstagen fristlose Kündigung gerechtfertigt Missbrauchskontrolle nach § 32 BDSG erforderlich, da keine andere Aufklärungsmöglichkeit

Kündigung wegen Herstellung von Raubkopien – BAG Urt. v. 16.07.2015 – 2 AZR 85/15 Brennen und Kopieren privat beschaffter Musik- oder Film-CDs während der Arbeitszeit auf Dienstrechner rechtfertigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Kündigung wegen Berufung auf nicht bestehendes Zurückbehaltungsrecht – Einschätzungsrisiko – BAG Urt. v. 22.10.2015 – 2 AZR 569/14 fehlerhafte Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts kann beharrliche Arbeitsverweigerung sein gleichwohl Abmahnungserfordernis

Kündigung wegen Drogenkonsums – BAG Urt. v. 20.10.2016 – 6 AZR 471/15 ein LKW-Fahrer kann wegen Drogenkonsums fristlos gekündigt werden kein Unterschied, ob Konsum während oder außerhalb der Arbeitszeit

2. AGB- und Vertragsrecht auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

Anspruch auf Nicht-Einteilung zu Nachtschichten – BAG Urt. v. 09.04.2014 – 10 AZR 637/13 kann eine Arbeitnehmerin aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor AN hat Anspruch auf korrekte Ermessensausübung bei Arbeitseinteilung (§ 106 GewO) hat Anspruch auf Beschäftigung ohne Nachtschichten Arbeitsangebot mit Leistungseinschränkung ist (verzugsbegründendes) ordnungsgemäßes Leistungsangebot

Befolgungspflicht unbilliger Weisungen – BAG Urt. v. 22.02.2012 – 5 AZR 249/11 Arbeitnehmer ist an unbillige Weisung gleichwohl solange gebunden, bis Unbilligkeit rechtskräftig feststeht bis dorthin Befolgungspflicht es darf keine Unwirksamkeit aus sonstigen Gründen vorliegen

Teilnahme an Personalgespräch während AU – BAG Urt. v. 02.11.2016 – 10 AZR 596/15 grundsätzlich keine Teilnahmepflicht am Personalgespräch während der AU Ausnahmen nur in besonderen Situationen und bei besonderem Interesses des Arbeitgebers denkbar

Reichweite von Ausschlussklauseln – BAG Urt. v. 21.04.2016 – 8 AZR 753/14 „vertragliche Ansprüche“ erfassen weder Schadensersatzansprüche noch Ansprüche aus unerlaubter Handlung auch keine Erfassung von Ansprüchen aus § 280 Abs. 1 BGB (Vertragsverstöße)

Verzichtsklausel im Aufhebungsvertrag – BAG Urt. v. 24.02.2016 – 5 AZR 258/14 „beide Parteien verzichten auf darüber hinausgehende Forderungen“ wirksame Regelungen kein Scheinverzicht, kein verwerflicher Charakter

Kompensation eines Klagverzichts – BAG Urt. v. 24.09.2015 – 2 AZR 347/14 Vereinbarung eines überdurchschnittlichen Zeugnisses kompensiert nicht die Benachteiligung durch einen Klagverzicht Abwicklungsvertrag hiernach unwirksam

Schriftformerfordernis bei Elternzeitverlangen – BAG Urt. v. 10.05.2016 – 9 AZR 145/15 Elternzeitverlangen nach § 16 Abs. 1 S. 1 BEEG muss die Form des § 126 Abs. 1 BGB (Schriftform) wahren Telefax reicht zur Formwahrung nicht aus mangels wirksamen Elternzeitverlangen kein Sonderkündigungsschutz nach § 18 BEEG

Schutzpflichten gegenüber Nichtrauchern – BAG Urt. v. 10.05.2016 – 9 AZR 347/15 Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schutz vor Tabakrauch Arbeitgeber ist Maßnahmenverantwortlicher nach § 5 Abs. 1 ArbStättVO Art der Beschäftigung schränkt diese Pflicht jedoch nach Abs. 2 ein, wenn die Tätigkeit im Einzelfall zwingend mit dem Kontakt zu rauchendem Publikum verbunden ist

3. Entgelt und Arbeitszeit auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

Entgeltfortzahlung bei verschiedenen Krankheiten – BAG Urt. v. 25.05.2016 – 8 AZR 753/14 Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Ende von Erkrankungen trägt allein der Arbeitnehmer gilt auch für unmittelbar aufeinander folgende Krankheiten

Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten – BAG Urt. v. 29.06.2016 – 5 AZR 716/15 für Bereitschaftszeiten wird der gesetzliche Mindestlohn geschuldet

Anrechenbarkeit von Sonderzahlungen auf MiLo – BAG Urt. v. 25.05.2016 – 5 AZR 135/16 Anrechnung von monatlich gezahlten Sonderzahlungen und Lohnzuschlägen auf gesetzlichen Mindestlohn zulässig vorbehalt- und widerrufslose Zahlung notwendig

Überstundenabgeltung trotz Verfallfrist – BAG Urt. v. 23.09.2015 – 5 AZR 767/16 Ausweis von Überstunden auf Abrechnung hebt Verfallfrist aus etwaige vereinbarte Verfallfrist kommt nicht zur Anwendung

Vertrauensarbeitszeit und Mehrarbeit – BAG Urt. v. 23.09.2015 – 5 AZR 767/13 Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit steht weder dem Führen eines Arbeitszeitkontos noch der Geltendmachung von Mehrarbeit entgegen

Bonusfestlegung durch das Arbeitsgericht – BAG Urt. v. 03.08.2016 – 10 AZR 710/14 sieht eine Prämienvereinbarung die arbeitgeberseitige Festlegung nach billigem Ermessen vor und wird dieses nicht gewahrt, kann eine Festsetzung nach billigem Ermessen durch das Gericht erfolgen Vortrag der Parteien ist Grundlage der gerichtlichen Bestimmung

Mitbestimmung bei Wege- und Umkleidezeiten – BAG Beschl. v. 17.11.2015 – 1 ABR 76/13 An- und Ablegen besonders auffälliger Dienstkleidung kann betriebliche Arbeitszeit sein für Auffälligkeit reicht Erkennbarkeit in der Öffentlichkeit als Arbeitnehmer dieses Arbeitgebers aus Fremdnützigkeit bei besonders auffälliger Dienstkleidung

4. Entschädigung und Schadensersatz auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

Objektive Eignung keine Voraussetzung für AGG-Klage – BAG Urt. v. 19.05.2016 – 8 AZR 470/14 Entschädigungsanspruch setzt keine objektive Eignung für die Stelle (mehr) voraus Scheinbewerbungen damit faktisch möglich anders dagegen: EuGH Urt. v. 28.07.2016 – C-423/15

Bezeichnung „Junior Consultant“ und „Berufseinsteiger“ – LAG Baden-W. Urt. v. 19.11.2015 – 6 Sa 68/14 für sich und zusammen kein Indiz für eine Altersdiskriminierung „Junior Consultant“ ist ein betriebshierarchischer Begriff

Keine Verpflichtung zum Präventionsverfahren in der WZ – BAG Urt. v. 21.04.2016 – 8 AZR 402/14 in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses besteht bei schwerbehinderten Arbeitnehmern keine Verpflichtung zur Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX Unterlassen daher kein Indiz für eine Diskriminierung

5. Urlaubs- und Befristungsrecht auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

Kein Vollurlaubsanspruch bei AV-Beginn zum 01.07. – BAG Urt. v. 17.11.2015 – 9 AZR 179/15 „nach“ sechsmonatigem Bestehen bedeutet nicht „mit“ sechsmonatigem Bestehen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses zum 01.07. nur Teilurlaubsanspruch für dieses Jahr

Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs – BAG Urt. v. 22.09.2015 – 9 AZR 170/14 der Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererblich

Pflicht zur Urlaubsgewährung ohne Urlaubsverlangen – LAG Köln Urt. v. 22.04.2016 – 4 Sa 1095/15 (nicht rk.) Arbeitnehmer muss Arbeitgeber durch Urlaubsverlangen nicht mehr in Schuldnerverzug versetzen Arbeitgeber muss von sich aus nachgewähren anderenfalls Schadensersatzanspruch auf Nachgewährung (ggf. auch noch Jahre später)

Urlaubsrechtliche Einheit des Arbeitsverhältnisses – BAG Urt. v. 20.10.2015 – 9 AZR 224/14 nicht jede kurzfristige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses bewirkt neuen Fristlauf des § 4 BUrlB (hier: ein Tag) kurzfristige Unterbrechungen bewirken urlaubsrechtliche Einheit des Arbeitsverhältnisses

Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit – Umfang – BAG Urt. v. 23.03.2016 – 7 AZR 828/13 befristet Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit (hier: 4 Unterrichtsstünden für ein Jahr) ist wesentliche Vertragsänderung Schwelle bei 25 % wesentliche befristete Vertragsänderung wird nach AGB-Recht geprüft (nicht: TzBfG) AGB-rechtlicher Maßstab sind aber die Wertentscheidungen des § 14 Abs. 1 Ziff. 1 - 8 TzBfG

Elternzeit-Befristung vor Antrag der Stammkraft – BAG Urt. v. 09.09.2015 – 7 AZR 148/14 eine Zweckbefristung zur Elternzeitvertretung nach § 21 Abs. 3 BEEG kann bereits dann vereinbart werden, wenn die Stammkraft noch keine Elternzeit verlangt hat Voraussetzung ist lediglich die Ankündigung, Elternzeit nehmen zu wollen

Leistungsentwicklung im Spitzensport (Heinz Müller – 1. FSV Mainz 05) LAG Rheinland-Pf. Urt. v. 17.02.2016 – 4 Sa 202/15 Ungewissheit der Leistungsentwicklung eines Profifussballspielers rechtfertigt die Befristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung auch: Altersstrukturerfordernis, sportliche und wirtschaftliche Ziele des Vereins, Abwechslungsbedürfnis des Publikums 16

6. Verschiedenes auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

Widerspruchsrecht bei mehrfachem Betriebsübergang – BAG Urt. v. 19.11.2015 – 8 AZR 773/14 Widerspruchsrecht nur für letzten Betriebsübergang auf jetzigen Arbeitgeber rückgreifender Widerspruch nur innerhalb der Monatsfrist nach § 613a Abs. 6 BGB

Wirkungen eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens – BAG Beschl. v. 22.03.2016 – 1 ABR 12/14 Unterlassen eines nach einer Betriebsvereinbarung obligatorischen Konfliktlösungsverfahrens für zu unzulässigen gerichtlichen Anträgen, wenn das Verfahren unterbleibt

Abmeldepflicht voll freigestellter BR-Mitglieder – BAG Beschl. v. 24.02.2016 – 1 ABR 20/14 auch freigestellte BR-Mitglieder müssen sich vor Wahrnehmung außerbetrieblicher BR-Arbeit abmelden und später zurückmelden nur Ort muss nicht mitgeteilt werden

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Homeoffice – BSG Urt. v. 05.07.2016 – B 2 U 5/15 R gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht prinzipiell auch im Homeoffice Weg innerhalb der Wohnung ist i.d.R. kein Betriebsweg Wasserholen in Küche ist eigenwirtschaftliche Tätigkeit in Privatwohnung bestehende Risiken hat der Arbeitnehmer zu verantworten

Entfernung betriebsstörender Geschäftsführer – LAG Hamm Beschl. v. 02.08.2016 – 7 TaBV 11/16 kein Entfernungsanspruch des Betriebsrats nach § 104 BetrVG Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer i.S. der Vorschrift