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Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht

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Präsentation zum Thema: "Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht"—  Präsentation transkript:

1 Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht
Update Arbeitsrecht Mainz, 21. Mai 2019 Kathrin Kapischke Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht

2 Urlaub – Kürzung wegen Sonderurlaub
Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt. BAG 19. März 2019 – 9 AZR 315/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

3 Urlaub – Kürzung wegen Sonderurlaub
Sachverhalt: Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem beschäftigt. Die Beklagte gewährte ihr wunschgemäß in der Zeit vom bis zum unbezahlten Sonderurlaub, der einvernehmlich bis zum verlängert wurde. Nach Beendigung des Sonderurlaubs verlangte die Klägerin von der Beklagten, ihr den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen für das Jahr 2014 zu gewähren. Rudolf&Vossberg PartGmbB

4 Urlaub – Kürzung wegen Sonderurlaub
Entscheidung des BAG: Die Berechnung des gesetzlichen Urlaubs bemisst sich nach den Arbeitstagen des Arbeitnehmer. Bei der Gewährung von unbezahlten Sonderurlaub haben die Arbeitsvertragsparteien die Hauptleistungspflichten vorübergehend ausgesetzt. Dies ist bei der Berechnung der Urlaubsdauer zu berücksichtigen und führt dazu, dass einem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr, in dem er sich durchgehend im unbezahlten Sonderurlaub befindet, mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zusteht. Rudolf&Vossberg PartGmbB

5 Urlaub – Kürzung während Elternzeit
Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht. BAG 19. März 2019 – 9 AZR 362/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

6 Urlaub – Kürzung während Elternzeit
Sachverhalt: Die Klägerin befand sich vom bis zum durchgehend in Elternzeit. Sie kündigte ihr Arbeitsverhältnis im März 2016 zum Gleichzeitig beantragte sie, ihr für den Zeitraum der Kündigungsfrist Urlaub zu gewähren unter Einbeziehung der in der Elternzeit entstandenen Urlaubsansprüche. Die Beklagte erteilte ihr für den Zeitraum vom bis zum Urlaub. Die Gewährung des auf die Elternzeit entfallenden Urlaubs lehnte sie ab. Die Klägerin klagte auf Abgeltung von 89,5 Urlaubstagen aus dem Zeitraum ihrer Elternzeit. Rudolf&Vossberg PartGmbB

7 Urlaub – Kürzung während Elternzeit
Entscheidung des BAG: Für die Erklärung des Arbeitgebers, den Erholungsurlaub nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 kürzen zu wollen, ist es ausreichend, dass für den Arbeitnehmer erkennbar ist, dass der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen will. Die Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs verstößt nicht gegen Unionsrecht. Nach der Rechtsprechung des EuGH verlangt das Unionsrecht keine Gleichstellung zwischen Arbeitnehmern, die wegen Elternzeit im Bezugszeitraum nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet waren und denen, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben. Rudolf&Vossberg PartGmbB

8 Mindestlohn – Praktikum
Ein Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder die Aufnahme eines Studiums unterfällt nicht dem MiLoG, wenn es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt. Das Praktikum kann aus Gründen in der Person des Praktikanten rechtlich oder tatsächlich unterbrochen und um die Dauer der Unterbrechung verlängert werden, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und die Höchstdauer von drei Monaten insgesamt nicht überschritten wird. BAG 30. Januar 2019 – 5 AZR 556/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

9 Mindestlohn – Praktikum
Sachverhalt: Die Klägerin vereinbarte mit der Beklagten ein dreimonatiges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung als Pferdewirtin. Das Praktikum begann am In der Zeit vom 03. bis zum war die Klägerin arbeitsunfähig erkrankt. Ab dem bis zum trat sie in Absprache mit der Beklagten einen Familienurlaub an. Das Praktikum bei der Beklagten endete am Die Beklagte zahlte der Klägerin keine Vergütung. Rudolf&Vossberg PartGmbB

10 Mindestlohn – Praktikum
Entscheidung des BAG: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine Vergütung nach dem MiLoG, da das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung die Höchstdauer von drei Monaten nicht überschritten hat. Für die Unterbrechung des Praktikums lagen persönliche Gründe der Klägerin vor (AU und eigener Wunsch) und die einzelnen Abschnitte hingen sachlich und zeitlich zusammen, da die Unterbrechung jeweils nur wenige Tage dauerte und im Anschluss nahtlos weiter geführt wurde. Rudolf&Vossberg PartGmbB

11 Mindestlohn – Ausschlussfrist
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem garantierten Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB und ist – jedenfalls dann – insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem geschlossen wurde. BAG 18. September 2018 – 9 AZR 162/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

12 Mindestlohn – Ausschlussfrist
Sachverhalt: Die Parteien streiten über Ansprüche auf Urlaubsabgeltung. Der Arbeitsvertrag enthielt eine Regelung, nach der alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die in mit ihm in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete aufgrund gerichtlichen Vergleich zum Der Beklagte rechnete das Arbeitsverhältnis ohne Urlaubsabgeltung mit Schreiben vom ab. Der Kläger erhob am Klage auf Urlaubsabgeltung. Rudolf&Vossberg PartGmbB

13 Mindestlohn – Ausschlussfrist
Entscheidung des BAG: Die im Arbeitsvertrag vom vereinbarte Klausel ist intransparent, weil sie die Rechtslage unzutreffend und daher irreführend darstellt, indem sie entgegen § 3 Satz 1 MiLoG den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht aus ihrem Anwendungsbereich ausnimmt. Daher ist sie nach § 307 Abs. 1 Satz 2 iVm. Satz 1 BGB insgesamt unwirksam. Ausdrücklich offen gelassen hat das BAG, ob dies auch für Ausschlussfristen gilt, die nach dem Inkrafttreten des MiLoG ( ), aber vor Geltung des Mindestlohns ab dem vereinbart wurden. Rudolf&Vossberg PartGmbB

14 Entgeltfortzahlung – gesetzlicher Mindestlohn
Die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG kann grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden. Eine solche ist allerdings insoweit unwirksam, soweit sie auch den während der Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlenden Mindestlohn erfasst. BAG 20. Juni 2018 – 5 AZR 377/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

15 Entgeltfortzahlung – gesetzlicher Mindestlohn
Sachverhalt: Der Kläger war bei der Beklagten, einem Bauunternehmen, zuletzt mit einem Stundenbruttoentgelt von 13 € beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom zum Nach Erhalt der Kündigung meldete sich der Kläger arbeitsunfähig krank und legte entsprechende AU-Bescheinigungen vor. Die Beklagte zahlte für September Entgeltfortzahlung, für Oktober verweigerte sie diese. Mit Schriftsatz vom machte der Kläger Entgeltfortzahlung gegenüber der Beklagten geltend. Rudolf&Vossberg PartGmbB

16 Entgeltfortzahlung – gesetzlicher Mindestlohn
Entscheidung des BAG: Auch tarifvertragliche Ausschlussfristen gehören zu Vereinbarungen, die die Geltendmachung des Mindestlohnanspruchs iSd § 3 Satz 1 MiLoG beschränken, da es sich auch bei Tarifverträgen um einen privatrechtlichen Vertrag und damit um eine Vereinbarung handelt. Der Verstoß gegen § 3 MiLoG führt zu einer Teilunwirksamkeit der tariflichen Ausschlussfrist, soweit diese den Anspruch auf Mindestlohn nicht ausnimmt. Im Übrigen bleibt die tarifliche Ausschlussfrist wirksam. Rudolf&Vossberg PartGmbB

17 Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns
Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. BAG 7. Februar 2019 – 6 AZR 75/18 Rudolf&Vossberg PartGmbB

18 Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns
Sachverhalt: Die Klägerin schloss in ihrer Wohnung mit dem Lebensgefährten der Beklagten einen Aufhebungsvertrag ab, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Zahlung einer Abfindung vorsah. Nach Darstellung der Klägerin war sie am Tag des Abschlusses des Aufhebungsvertrags erkrankt. Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund des Aufhebungsvertrags. Rudolf&Vossberg PartGmbB

19 Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns
Entscheidung des BAG: Das Gebot fairen Verhandelns ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Diese wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags erheblich erschwert. Bei einer solchen Verletzung ist Schadensersatz zu leisten. Es muss der Zustand hergestellt werden, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde. Dies würde zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führen. Rudolf&Vossberg PartGmbB

20 Hemmung Ausschlussfrist-Verhandlungen
Eine Ausschlussfrist ist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen. Der Zeitraum der Vergleichsverhandlungen wird in die Ausschlussfrist nicht eingerechnet. § 203 Satz 2 BGB, der bestimmt, dass die Verjährung frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung eintritt, findet keine entsprechende Anwendung. BAG 20. Juni 2018 – 5 AZR 262/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

21 Hemmung Ausschlussfrist-Verhandlungen
Sachverhalt: Der Kläger macht die Vergütung von Überstunden und Urlaubsabgeltung geltend. Das Arbeitsverhältnis endete zum Sein Arbeitsvertrag sah eine zweistufige Ausschlussfrist vor. Mit Schreiben vom machte er die Urlaubsabgeltung und Vergütung der Überstunden geltend. Der Beklagte lehnte mit Schreiben vom eine Zahlung ab, teilte gleichzeitig aber mit, er strebe eine einvernehmliche Lösung an. In der Folge führten die Prozessbevollmächtigten der Parteien Vergleichsverhandlungen zumindest bis zum , die jedoch erfolglos blieben. Rudolf&Vossberg PartGmbB

22 Hemmung Ausschlussfrist-Verhandlungen
Entscheidung des BAG: Unter Vergleichsverhandlungen ist grundsätzlich jeder ernsthafte Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine rechtliche Grundlage zu verstehen, sofern der Schuldner dies nicht sofort und erkennbar ablehnt. Verhandlungen schweben bereits dann, wenn eine Partei Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein. Rudolf&Vossberg PartGmbB

23 Videoüberwachung - Verwertungsverbot
Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. BAG 23. August 2018 – 2 AZR 133/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

24 Videoüberwachung - Verwertungsverbot
Sachverhalt: Die Räumlichkeiten der Beklagten wurden zum Schutz des Eigentums durch vor Straftaten sowohl von Dritten als auch durch Arbeitnehmer offen videoüberwacht. Die Klägerin hatte im Februar, wie die Auswertung er Videoaufnahmen im August ergab, an zwei Tagen Tabakwaren verkauft, die Einnahmen nicht in die dafür vorgesehene Registrierkasse sondern in die Lottokasse gelegt. Mit dieser ging sie dann für wenige Minuten in das nicht videoüberwachte Büro und kam danach wieder in den Verkaufsraum. Rudolf&Vossberg PartGmbB

25 Videoüberwachung - Verwertungsverbot
Entscheidung des BAG: Ein Verwertungsverbot ist nur dann geboten, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist. Das setzt voraus, dass schon durch die Informations- oder Beweisbeschaffung dass allgemeine Persönlichkeits-recht der Partei verletzt wurde, ohne das dies durch überwiegende Belange der anderen Partei gerechtfertigt war. War eine Maßnahme nach dem BDSG zulässig, liegt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits-rechts vor. Ein Verwertungsverbot scheidet von vornherein aus. Zulässig erhobene Daten, die den Verdacht einer Pflichtverletzung stützen, dürfen zum Zwecke der Sicherstellung der Darlegungs- und Beweislast auch gespeichert und verwendet werden. Rudolf&Vossberg PartGmbB

26 Unterrichtung BR- Arbeitsunfälle Fremdpersonal
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden. BAG 12. März 2019 – 1 ABR 48/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

27 Unterrichtung BR- Arbeitsunfälle Fremdpersonal
Sachverhalt: Die Arbeitgeberin erbringt Zustelldienste. Auf ihrem Betriebsgelände sind im Rahmen von Werkverträgen auch Arbeitnehmer anderer Unternehmen tätig. Zwei dieser Beschäftigten verletzten sich bei der Beladung von Paletten infolge wegrutschender Überladebleche. Der Betriebsrat bat die Arbeitgeberin um Vorlage von Kopien der Unfallanzeigen . Zudem wollte er zukünftig über entsprechende Arbeitsunfälle von Fremdpersonal informiert werden und wollte die jeweiligen Unfallanzeigen zur Gegenzeichnung vorgelegt und in Kopie zu überlassen haben. Rudolf&Vossberg PartGmbB

28 Unterrichtung BR- Arbeitsunfälle Fremdpersonal
Entscheidung des BAG: Der Anspruch des Betriebsrats, bei Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung hinzugezogen zu werden und der damit korrespondierende Auskunftsanspruch umfasst auch Unfälle, die Arbeitnehmer erleiden, die weder bei der Arbeitgeberin angestellt noch deren Leiharbeitnehmer sind. Aus den Arbeitsunfällen des Fremdpersonals können arbeitsschutzrechtliche Erkenntnisse für die betriebszugehörigen Arbeitnehmer gewonnen werden. Ein Anspruch auf Überlassung der Unfallanzeigen besteht hingegen nicht. Rudolf&Vossberg PartGmbB

29 Kündigung - Beteiligung der SbV
Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung entgegen § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht unverzüglich über seine Kündigungsabsicht informiert. BAG 13. Dezember 2018 – 2 AZR 378/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

30 Kündigung - Beteiligung der SbV
Sachverhalt: Die Beklagte beantragte im Dezember 2016 die behördliche Zustimmung zur Kündigung der bei ihr beschäftigten und einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Klägerin. Nachdem das Integrationsamt der Kündigung am zugestimmt hat, hörte sie mit Schreiben vom 07. bzw den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung zur Kündigungsabsicht an. Mit Schreiben vom kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich. Rudolf&Vossberg PartGmbB

31 Kündigung - Beteiligung der SbV
Entscheidung des BAG: Die Kündigung eines schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen ist ohne Beteiligung der SbV nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam. Zur Anhörung der SbV gelten die gleichen Grundsätze und Fristen wie die zur Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Die Anhörung der SbV muss zur Vermeidung der Unwirksamkeitsfolge nicht schon erfolgen, bevor der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligt oder das Integrationsamt um Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung ersucht. Rudolf&Vossberg PartGmbB

32 Krankheitsbedingte Kündigung - BEM
Bei Einleitung eines BEM muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass von ihm die örtlichen Rehabilitationsträger hinzugezogen werden, sofern Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen. Die Beteiligung der gesetzlich dafür vorgesehen Stellen ist Mindeststandard eines BEM. LAG Hessen 13. August 2018 – 16 Sa 1466/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

33 Krankheitsbedingte Kündigung - BEM
Sachverhalt: Die Klägerin war als Hauswirtschafts- und Reinigungskraft bei der Beklagten beschäftigt und hatte einen GdB von 30. Sie wies in den letzten 3 Jahren Fehlzeiten zwischen 100 und 200 Tagen auf. Ihr wurde im Dezember 2015 ein BEM angeboten. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Arbeitgebers darauf hingewiesen, dass weitere Personen, wie z.B. der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, das Integrationsamt am BEM beteiligt werden können. Es fanden in der Folge BEM-Gespräche im Jahr 2016 unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung statt. Im März 2017 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich. Rudolf&Vossberg PartGmbB

34 Krankheitsbedingte Kündigung - BEM
Entscheidung des LAG: Es ist Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung des BEM zu ergreifen. Dem Arbeitnehmer muss verdeutlicht werden, dass es um die Grundlagen seiner Weiterbeschäftigung geht und dazu ein ergebnisoffenes Verfahren durchgeführt werden soll, in das auch er Vorschläge einbringen kann. Daneben muss dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden, welche Krankheitsdaten erhoben und gespeichert und inwieweit und für welche Zwecke sie dem Arbeitgeber zugänglich gemacht werden. Des weiteren muss der Arbeitnehmer darauf hingewiesen werden, dass gem. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX die örtlichen Reha-Träger hinzugezogen werden, sofern Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen. Rudolf&Vossberg PartGmbB

35 Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits 8 Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa 1,5 jähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. BAG 23. Januar 2019 – 7 AZR 733/16 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

36 Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
Sachverhalt: Der Kläger war vom bis zum als gewerblicher Arbeitnehmer bei der Beklagten tätig. Ab dem stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet bis zum als Facharbeiter ein. Die Parteien verlängerten die Vertragslaufzeit mehrfach, zuletzt bis zum Rudolf&Vossberg PartGmbB

37 Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
Entscheidung des BAG: Das BAG hat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2011 aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom aufgegeben. Allerdings muss § 14 Abs. 2 TzBfG verfassungskonform auslegen, soweit das Verbot der sachgrundlosen Befristung unzumutbar ist. Das Verbot der sachgrundlosen Befristung kann insbesondere unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lange zurück liegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist. Bei einer Vorbeschäftigung, die 8 Jahre zurück liegt, ist dies nicht der Fall. Die Beklagte genießt auch keinen Vertrauensschutz, da sie in Betracht ziehen musste, dass die Entscheidung des BAG vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben könnte. Rudolf&Vossberg PartGmbB

38 Kurz und bündig Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB i.V.m. § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaub. BAG 22. Januar 2019 – 9 AZR 45/16 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

39 Kurz und bündig Der Urlaub eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. BAG 19. Februar 2019 – 9 AZR 541/15- Rudolf&Vossberg PartGmbB

40 Kurz und bündig Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für verpflichtet zu halten, dem Betriebsrat Auskunft darüber zu erteilen, an welche Arbeitnehmer mit Ausnahme leitender Angestellter er Sonderzahlungen geleistet hat. LAG Hessen 10. Dezember 2018 – 16 TaBV 130/18 – Rudolf&Vossberg PartGmbB

41 Kurz und bündig Die europäischen Richtlinien stehen einer Regelung entgegen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte den Arbeitgeber nicht verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. EuGH 14. Mai 2019 C-55/18 Rudolf&Vossberg PartGmbB

42 Kurz und bündig Zwar findet § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch in Fällen Anwendung, in denen sich der Arbeitgeber mit der Zahlung von Arbeitsentgelt in Verzug befindet. § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung auch den Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB aus. BAG 25. September 2018 – 8 AZR 26/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

43 Kurz und bündig Nach Abschluss eines berufsqualifizierenden dualen Studiums mit dem Erwerb des Hochschulgrads eines Bachelor of Arts besteht für ein Betriebsratsmitglied mangels Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses im Sinne des § 78a BetrVG kein auf diese Norm gestützter Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. LAG Hamm 9. November 2018 – 13 TaBV 82/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB

44 Für Rückfragen: Kathrin Kapischke RUDOLF & VOSSBERG
Für Rückfragen: Kathrin Kapischke Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht RUDOLF & VOSSBERG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Rheinstr. 4 N Tel.: 55116 Mainz Fax: Rudolf&Vossberg PartGmbB


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