Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz Vereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz in Sportvereinen in Hagen Tätigkeitsausschluss von einschlägig vorbestraften Personen gem. § 72 a SGB VIII in Sportvereinen Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz
Inhalt Verlauf Geltungsbereich 3. Aufgaben der Vereine 4. Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen erweitertes Führungszeugnis Haupt- und Ehrenamt Finanzierung 5. Schutzkonzept vorsorgen-erkennen-handeln im Kinderschutz
1. Verlauf Vorgespräche mit dem SSB vor den Sommerferien 2016 29.08.2016 : Informationsveranstaltung für die Vereine Gründung einer Arbeitsgruppe ( SSB, Vereine, Polizei, Jugendamt) 07.11.2016: Abstimmung der Entwürfe mit der Arbeitsgruppe 15.02.2017: Vorlage im SFA (Kenntnis) 15.03.2017: Vorlage im JHA (Beschluss)
2. Geltungsbereich Pflichtaufgabe der Kommune (Stadt Hagen) Jugendhilfeträger Landessportbund NRW alle angeschlossenen Sportvereine mit Jugendarbeit: Mitgliederverbände Sportfachverbände Kreis- und Stadtsportbünde Sonstige Vereine/Sportvereine Kinder- und Jugendarbeit erhalten Zuschüsse
3. Aufgaben der Vereine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Hagen schließen Einschätzung Gefährdungspotential (nur die Tätigkeit wird bewertet) Führungszeugnisse einsehen Verpflichtungserklärung Einwilligungserklärung Datenschutz beachten
4. Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen Einfaches Führungszeugnis abhängig vom Strafmaß nur über 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haft nicht bei Jugendstrafen zur Bewährung unter 2 Jahren Erweitertes Führungszeugnis einschlägige Verurteilungen (keine laufenden Verfahren) unabhängig vom Strafmaß (Jugendstrafen ab 1.J) Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung Misshandlung von Schutzbefohlenen
Erweiterte Führungszeugnisse Gesetzliche Vorgaben ab 14 Jahre (möglich) muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen darf nicht älter als drei Monate sein ist spätestens nach Ablauf von fünf Jahren zu erneuern
Erweiterte Führungszeugnisse Hauptamtliche Mitarbeiter_innen erweitertes Führungszeugnis muss vorliegen Ehrenamtliche Mitarbeiter_innen kein Generalverdacht für jede Tätigkeit ist Gefährdungspotenzial einschätzen
Beantragung/ Finanzierung örtliche Meldebehörde Gebührenfrei für Ehrenamtler Bescheinigung vom Verein muss vorliegen Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit Verwendungszwecks Vordrucke zur Nutzung für die Vereine beim LSB zum Herunterladen
Wann sollte auf jeden Fall Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis erfolgen? Wenn Kinder und Jugendliche übernachten! Wenn schon bei einem der Kriterien zur Einschätzung ein erhöhtes Gefährdungsrisiko eingeschätzt wurde! Wenn Sie sich bei der Einschätzung unsicher sind!
5. Schutzkonzept Leitfaden für Vereine/ Landessportbund (Broschüre Landessportbund) Vorsorgen und erkennen Schulung Ehrenkodex / Verhaltenskodex Handeln-Interventionsschritte Dokumentation (Zeitpunkt/Information) Gespräche mit Betroffenen und Eltern (wer/ wann?) vereinsinterne Absprachemodalitäten (Vorstand) Rechtsbeistand Öffentlichkeit (Schutz der Persönlichkeitsrechte)
Beratungsangebote Kooperation mit der Fachberatung Kindeswohl (Stadt Hagen) Wildwasser Hagen Kinder- und Jugendberatung (KiJuB) Allgemeiner sozialer Dienst (Jugendamt)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit