Immer mehr Zürcher Gemeinden begrüssen ihre Neuzuziehenden im Rahmen von individuellen Begrüssungsgesprächen. Die Kantonale Fachstelle für Integrationsfragen.

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 Präsentation transkript:

Immer mehr Zürcher Gemeinden begrüssen ihre Neuzuziehenden im Rahmen von individuellen Begrüssungsgesprächen. Die Kantonale Fachstelle für Integrationsfragen (FI) hat den Nutzen und die Wirkung dieser Gespräche untersuchen lassen. Die Resultate sind erfreulich: Begrüssungsgespräche sind sowohl für Neuzuziehende als auch für die Gemeinden ein Gewinn. Die vorliegende Präsentation dient GemeindevertreterInnen dazu, die Resultate der Evaluationsstudie interessierten Kreisen in der Gemeinde(-verwaltung) vorzustellen. Das Dokument weist zu den meisten Folien Notizen auf, die das beinhalten, was aus Sicht der FI gesagt werden könnte. Der Foliensatz kann angepasst, gekürzt oder ergänzt werden, solange der Inhalt nicht verfälscht wird. Auf Wunsch übernimmt die FI die Präsentation in der Gemeinde. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter 043 259 25 31 oder integration@ji.zh.ch.

Evaluation der individuellen Erstinformation in den Zürcher Gemeinden Eine Studie im Auftrag der Fachstelle für Integrationsfragen (FI)

Büro BASS Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG, Auftragnehmer Konsumstrasse 20 CH-3007 Bern Telefon : ++41 (0)31 380 60 80 Fax: ++41 (0)31 398 33 63 info@buerobass.ch Auftragnehmer

Rechtsgrundlagen Ausländergesetz AuG, Art. 54 1 Bund, Kantone und Gemeinden sorgen für eine angemessene Information der Ausländerinnen und Ausländer über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten. 2 Ausländerinnen und Ausländer werden auf bestehende Angebote zur Integrationsförderung hingewiesen. Die rechtliche Ausgangslage bildet das Bundesgesetz über die AusländerInnen und Ausländer. In Artikel 54 steht Folgendes…

Ausgangslage Zum Zeitpunkt der Studie boten 18 Gemeinden Begrüssungs- gespräche an Heute sind es 20 Gemeinden Weitere Gemeinden planen die Einführung Was nützen diese Gespräche? Im Kanton Zürich übernehmen die Gemeinden einen wichtigen Teil der Information von NeuzuzügerInnen. Die FI unterstützt die Gemeinden in der persönlichen Erstinformation - finanziell und fachlich - und setzt dabei den Fokus auf individuelle Begrüssungsgespräche. Zum Zeitpunkt der Studie boten… Was nützen diese Gespräche? Tragen sie tatsächlich zur Information bei, wie sie im Bundesgesetz gefordert wird? Um das herauszufinden, gab die FI die Evaluationsstudie in Auftrag.

Fragen Welche Angebote zur Erstinformation von NeuzuzügerInnen aus dem Ausland gibt es in den Zürcher Gemeinden? Welche Wirkung hat die individuelle Erstinformation auf das Willkommensgefühl, die Informiertheit und die Nutzung von Integrationsangeboten? Wie können die Gemeinden ihr Angebot zur individuellen Erstinformation optimieren? Das sind die drei Fragen, die der Studie zugrunde lagen…

Fragen Informiertheit: Abfallentsorgung, Bildungssystem Nutzung von Integrationsangeboten: Sprachkurse Bei der Information und der Nutzung von Integrationsangeboten wurden die Themen Abfallentsorgung, Bildungssystem und Sprachkurse untersucht: Wissen die NeuzuzügerInnen dank Begrüssungsgesprächen besser, wie der Abfall entsorgt wird und das Bildungssystem funktioniert? Nehmen sie dank den Begrüssungsgesprächen eher an Sprachkursen teil?

Datenquellen Gemeindebefragung Anzahl angeschriebene Gemeinden = 168 Rücklauf = 101 (60%) Befragung NeuzuzügerInnen Anzahl angeschriebene Personen = 5’131 Rücklauf = 1’855 (39%) Das Büro BASS führte unterschiedliche Datenerhebungen durch. Mit der Gemeindebefragung erfasste man vor allem die Erstinformationsangebote in den Gemeinden des Kantons. Alle Gemeinden wurden angeschrieben, 101 Gemeinden füllten den Fragebogen aus. Es waren vor allem grössere und grosse Gemeinden mit relativ vielen AusländerInnen und einem hohen Ausländeranteil, die an der Befragung teilnahmen. Die Befragung der NeuzuzügerInnen diente in erster Linie der Messung des Willkommensgefühls, der Informiertheit und der Nutzung weiterführender Integrationsangebote. Gut 5‘100 Personen wurden per Brief eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Gut 1‘800 sind der Einladung gefolgt. Darunter befinden sich 340 Personen, die an einem Begrüssungsgespräch teilgenommen haben. Die Rücklaufquote von 39% gilt als gut und ist erfreulich. Die Personen wurden schriftlich befragt, der Fragebogen stand in acht Sprachen zur Verfügung. NeuzuzügerInnen aus dem deutschsprachigen Ausland wurden in der Stichprobe auf 10% beschränkt. Was den Rücklauf betrifft, sind keine Effekte des Qualifikationsniveaus zu beobachten, d.h., Personen mit tiefer Qualifikation haben ebenso häufig an der Befragung teilgenommen, wie Personen mit hoher Qualifikation.

Datenquellen Vier Fallstudien Horgen Fällanden Dietlikon Wettswil a.A Schliesslich wurden noch vier Fallstudien durchgeführt. Sie dienten dazu, die Erkenntnisse aus den Datenanalysen der ersten beiden Erhebungen zu vertiefen und etwaige Fragen zu klären. Es wurden Gemeinden ausgewählt, die die Begrüssungsgespräche anbieten, aber in unterschiedlichen Formen.

Die Gemeindebefragung ergab folgendes Bild: Die Angebote zur persönlichen Erstinformation von Neuzuziehenden unterscheiden sich zwischen den Gemeinden des Kantons Zürich (linke Karte). Es bestehen Angebote zur individuellen Erstinformation und Gruppenanlässe; bei der individuellen Erstinformation geht ein Teil der Gemeinden aktiv auf die Neuzugezogenen zu. Aktuell (Juni 2016) laden 20 Gemeinden Ihre Neuzuziehenden zu solchen Begrüssungsgesprächen ein. Zum Zeitpunkt der Befragung waren es 18 (dunkelrot). Andere Gemeinden bieten Informationsschalter an, welche die Neuzugezogenen von sich aus aufsuchen können (rot). Rosarot eingezeichnet sind Gemeinden, die „nur“ Gruppenanlässe anbieten. Die weissen Gemeinden nahmen nicht an der Befragung teil. Die rechte Karte bildet den Ausländeranteil in den Gemeinden ab: Je dunkler, umso höher der Ausländeranteil: Vergleicht man die beiden Karten, erkennt man folgende Tendenz: Je grösser der Ausländeranteil, umso eher bietet eine Gemeinde individuelle Erstgespräche oder einen Informationsschalter an.

Gemeinde XY … Unsere Gemeinde bietet Begrüssungsgespräche an, und zwar funktioniert das folgendermassen… (anpassen)

Begrüssungs-gespräch oder Infoschalter ¼ der Gemeinden ¾ der Neuzuziehenden mit Zugang zu IE Rund ¼ aller Gemeinden verfügen entweder über Begrüssungsgespräche oder einen Infoschalter. Somit haben ¾ der NeuzuzügerInnen Zugang zu einer der beiden Formen von individueller Erstinformation. Die Stadt Zürich, in die mehr als die Hälfte der neuzuziehenden Ausländerinnen und Ausländer ziehen, hat mit ihrem „Welcome Desk“beträchtlichen Anteil an diesem hohen Prozentsatz. Die Begrüssungsgespräche richten sich in der Regel an alle ausländischen NeuzuzügerInnen - auch an jene, die aus anderen Kantonen oder Gemeinden zugezogen sind. Der Infoschalter ist nur in 2 Gemeinden explizit auf ausländische NeuzuzügerInnen ausgerichtet (Zürich und Schlieren), in der Regel gaben die Gemeinden an, er sei für die gesamte Bevölkerung gedacht. Begrüssungsgespräche und Informationsschalter gibt es i.d.R. bei Gemeinden ab 6’000 EinwohnerInnen und einer gewissen Anzahl NeuzuzügerInnen (70 und mehr) bzw. bei höherem Ausländeranteil. Hauptsächliche Begründungen der Gemeinden für den Verzicht auf Begrüssungsgespräche und Informationsschalter sind zu geringe Zuwanderung bzw. ein zu grosser Aufwand. Das Beispiel Wettswil zeigt jedoch, dass es auch bei wenig NeuzuzügerInnen effiziente Möglichkeiten für Begrüssungsgespräche gibt: In Wettswil ist die Einwohnerkontrolle dafür zuständig. Bei Bedarf steht ein Bereich in den Büroräumlichkeiten zur Verfügung, wo man sich in aller Ruhe hinsetzen und das Begrüssungsgespräch führen kann.

Remo Buob, Wettswil Remo Buob, Leiter Einwohnerkontrolle Wettswil a.A. „Wir wollen, dass die Leute sich wohlfühlen im Dorf und dass sie wissen, wie sie sich verhalten sollen.“ Hier sehen Sie Remo Buob, den Leiter der Einwohnerkontrolle in Wettswil. Lesen Sie selbst, was er in einem Zeitungsinterview sagte… Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern vom 12.7.2016

Varianten von Begrüssungs-gesprächen Gesprächsleitung Einladungsverfahren Sprachbarrieren Das Beispiel Wettswil zeigt, es gibt im Kanton verschiedene Varianten von Begrüssungsgesprächen. Es gibt nicht einen Königsweg, vielmehr führen mehrere Wege nach Rom. Unterschiede gibt es in der Zuständigkeit für die Gesprächsleitung. Nehmen wir die vier Fallstudiengemeinden als Beispiel: In Horgen führt die Integrationsbeauftragte die Gespräche, in Fällanden sind es die Integrationsbeauftragte und zwei Freiwillige, in Dietlikon Schlüsselpersonen und in Wettswil, wie gesagt, werden die Gespräche durch die Einwohnerkontrolle geführt. Auch die Einladungsverfahren sind unterschiedlich. Die einen Gemeinden laden schriftlich ein - in der Muttersprache oder auf deutsch -, andere telefonisch oder direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle. Auch Kombinationen gibt es. Die Sprachbarrieren werden ebenfalls unterschiedlich gehandhabt. In manchen Gemeinden sprechen die Integrationsbeauftragten mehrere Sprachen, andere setzen Schlüsselpersonen mit unterschiedlichen Muttersprachen ein, interkulturell Dolmetschende kommen zum Zuge oder die NeuzuzügerInnen nehmen Bekannte mit zum Übersetzen. Wie gut diese verschiedenen Varianten funktionieren, klärte man im Rahmen der Studie. Mehr dazu später.

Teilnahme an Begrüssungs-gesprächen Personen im Familiennachzug Zu Erwerbszweck zugezogene Einzelpersonen Bildung hat kaum einen Einfluss Wer nimmt die Einladung zu einem Begrüssungsgespäch an und nutzt das Angebot? Einen statistisch signifikanten Unterschied gibt es vor allem zwischen Personen, die im Familiennachzug in die Schweiz kamen, und Einzelpersonen, die wegen der Arbeit hier sind. Erstere nehmen eher am Gespräch teil. Geht man davon aus, dass AusländerInnen, die hier arbeiten, vom Arbeitgeber und von den ArbeitskollegInnen Informationen erhalten, ist es naheliegend, dass sie das Angebot der Gemeinde weniger nutzen. Bildungseffekte sind kaum nachweisbar. Personen mit tertiärem Abschluss nutzen das Angebot etwas öfter als andere. Zwischen Personen mit einer Berufsbildung und weniger gut Ausgebildeten gibt es keine Unterschiede bezüglich Teilnahme an einem Begrüssungsgespräch. Dass die Bildung offenbar eine untergeordnete Rolle spielt bei der Frage, wer an Begrüssungsgesprächen teilnimmt, steht teils im Widerspruch zur Wahrnehmung im Feld. Eine mögliche Erklärung ist folgende: Wenn jemand mit guter Ausbildung nicht teilnimmt, wiegt das in der Wahrnehmung der Integrationsbeauftragten weniger schwer, als wenn es sich um jemanden handelt, der bildungsfern ist und vom Angebot besonders profitieren würde.

Willkommensgefühl Einladung zum Begrüssungsgespräch verstärkt das Willkommensgefühl nachhaltig Dank der TN am Begrüssungsgespräch empfindet man die Behörden als freundlicher Nun kommen wir zur Wirkung der Begrüssungsgespräche, und zwar als Erstes zur Wirkung auf das Willkommensgefühl der NeuzuzügerInnen. Zum einen lässt sich sagen, dass sich rund 80% der Befragten willkommen fühlen, unabhängig davon, ob sie an einem Begrüssungsgespräch teilgenommen haben. Es gibt allerdings gewisse Unterschiede: Personen, die weder an einem Gespräch teilgenommen haben noch eine Einladung dazu erhalten haben, fühlen sich etwas weniger willkommen. Anders ausgedrückt: Nur schon die Tatsache, dass man eine Einladung für ein Begrüssungsgespräch erhält, steigert das Willkommensgefühl, und zwar nachhaltig: Der Effekt lässt sich auch bei jenen Befragten nachweisen, die vor mehr als einem Jahr in die Gemeinde gezogen sind. Zudem ist es so, dass Personen, die an einem Begrüssungsgespräch teilnahmen, die Behörden generell als freundlicher einstufen. Es scheint demnach, dass ein Begrüssungsgespräch u.a. auch förderlich für den Aufbau einer positiven Beziehung zwischen den Behörden und den Neuzuziehenden sein kann. Bei den statistischen Berechnungen wurde berücksichtigt, dass Personen, die an einem Begrüssungsgespräch teilnehmen, vermutlich interessierter sind an ihrer neuen Heimat. Das ist wichtig, denn wie man in den Wald ruft, kommt es bekanntlich zurück. Somit fühlen sich NeuzuzügerInnen wahrscheinlich nicht nur wegen des Begrüssungsgesprächs willkommener, sondern auch dank der positiven Reaktionen der Anwohner auf die offene Art der NeuzuzügerInnen. Die oben genannten Effekte der Begrüssungsgespräche bleiben auch unter diesen Umständen statistisch signifikant. Die wahrgenommene Offenheit der einheimischen Bevölkerung durch die NeuzuzügerInnen wurde aber auch direkt gemessen. Möglicherweise verfügen Gemeinden mit einer offenen Bevölkerung eher über das Angebot von Begrüssungsgesprächen. Um zu unterscheiden, ob die positiven Effekte von den Begrüssungsgesprächen oder von der Offenheit der Bevölkerung stammen, ist es wichtig, letztere zu berücksichtigen. Die oben genannten Effekte der Begrüssungsgespräche bleiben auch unter diesen Umständen statistisch signifikant.

Olga Ivanova, Thalwil „Ich war beeindruckt von der Professionalität und dem freundlichen Umgang. Die Erfahrung, dass hierzulande die Verwaltungen nicht furchteinflössende gottähnliche Gebilde sind, sondern aus ganz normalen Leuten bestehen, die man immer fragen kann, ist absolut zentral.“ Als die Studie veröffentliche wurde, gab es einen NZZ-Artikel, in dem Olga Ivanova zitiert wurde. Sie ist mit ihrem Mann aus Russland in die Schweiz gezogen. Das Paar lebt mit ihren Kindern in Thalwil. Lesen Sie selbst… NZZ vom 13.7.2016

Informiertheit NeuzuzügerInnen wissen dank Begrüssungsgesprächen besser, wie man Abfall bzw. Wertstoffe entsorgt Ganz zentral ist die Frage, inwiefern die Begrüssungsgespräche dazu beitragen, dass die die NeuzuzügerInnen möglichst gut informiert sind über die hiesigen Lebensbedingungen. Und auch hier lassen sich statistisch signifikante Effekte nachweisen: Die TN wissen dank Begrüssungsgesprächen besser, wie man Abfall bzw. Wertstoffe entsorgt. So wurden die Personen im Rahmen der Befragung beispielsweise gefragt: „Wie gut sind Sie darüber informiert, wo Sie Papier und Karton entsorgen können?“ Dabei standen fünf Antwortkategorien zur Verfügung: „sehr gut informiert“, „gut informiert“, „genügend informiert“, „ungenügend informiert“ und „schlecht informiert“. Die Befragten konnten eine dieser Antwortmöglichkeiten auswählen. Eine weitere Frage lautete: „Wie gut sind Sie darüber informiert, wo Sie leere Glasflaschen entsorgen können?“ Die möglichen Antwortkategorien waren dieselben. NeuzuzügerInnen, die an einem Begrüssungsgespräch teilgenommen hatten, wählten eher eine der ersten Kategorien. Dabei wurde mit statistischen Mitteln berücksichtigt, dass Personen, die an Begrüssungsgesprächen teilnehmen, eher an ihrer neuen Heimat interessiert sind und somit vermultich auch ohne Begrüssungsgespräch besser informiert wären. Selbst unter Berücksichtigung dieser Tatsache, sind deutliche und statistisch signifikante Effekte der Begrüssungsgespräche zu messen.

Informiertheit Besonders TN mit tieferem Bildungsniveau sind dank den Begrüssungagesprächen besser über das Bildungssystem informiert Auch das Bildungssystem war ein Thema. Die Befragten wurden gefragt: „Wie gut sind Sie über das Bildungssystem der Schweiz informiert?“ Wiederum standen die fünf Antwortkategorien von vorhin zur Auswahl. Es zeigte sich, dass die NeuzuzügerInnen dank den Begrüssungsgesprächen besser über das Bildungssystem informiert sind, wobei der Effekt besonders stark ist bei Personen mit tieferem Bildungsniveau. Mit anderen Worten profitieren jene am meisten von den Begrüssungsgesprächen, die wohl auch am meisten Unterstützung brauchen. Auch hier wurde berücksichtigt, dass Personen, die an Begrüssungsgesprächen teilnehmen, eher an ihrer neuen Heimat interessiert sind und somit vermutlich auch ohne Begrüssungsgespräch besser informiert wären.

Informiertheit TN an Begrüssungsgesprächen fühlen sich auch generell besser informiert Der beschriebene Wissensvorsprung (Abfall, Bildung, generelle Informiertheit) besteht auch noch nach einem Jahr Schliesslich wurde auch noch folgende Frage gestellt: „Nachdem Sie schon einige Zeit in Ihrer neuen Wohngemeinde leben: Wie gut fühlen Sie sich jetzt über das Leben in der Schweiz informiert?“ Auch hier zeigen sich deutliche und statistisch signifikante Effekte der Begrüssungsgespräche. WICHTIG: Der Wissensvorsprung jener, die an Begrüssungsgesprächen teilgenommen haben, ist zeitlich stabil und ist auch noch nach einem Jahr im selben Ausmass feststellbar. Die Begrüssungsgespräche haben somit nicht nur kurzfristige, sondern auch langfristige positive Effekte auf das Informationsniveau der NeuzuzügerInnen.

Tobias Diener, Fällanden Gemeinderat, Vorsteher Ressort Gesellschaft „ Das individuelle Begrüssungsgespräch ermöglicht uns, auf die Situation der Zuzüger einzugehen.“ „Gleichzeitig äussern wir dabei unsere Erwartungen und zeigen die lokalen Usanzen auf wie beispielsweise bei der Abfallentsorgung.“ „Das Begrüssungsgespäch ist ein wertvolles Instrument, welches das Integrationspotential auszunützen hilft.“ Die Informationsvermittlung ist denn auch für Tobias Diener ein ganz zentraler Punkt. Er ist Gemeinderat in Fällanden. Fällanden ist eine der vier Gemeinden, die im Rahmen der Fallstudien detailliert untersucht wurden. Lesen Sie selbst… NZZ vom 13.7.2016

Besuch von Sprachkursen Sprache als Schlüssel zur erfolgreichen Integration NeuzuzügerInnen besuchen dank Begrüssungsgesprächen deutlich häufiger einen Deutschkurs Es wurde schliesslich untersucht, welche Wirkung die Begrüssungsgespräche auf die Nutzung von Integrationsangeboten haben. In der Studie konzentrierte man sich auf die Nutzung von Sprachkursen, da die Sprache als Schlüssel zur erfolgreichen Integration gilt. Zudem ist die Nutzung einfach zu messen. Auch hier sind statistisch positive Effekte feststellbar: NeuzuzügerInne, die das Angebot eines Begrüssungsgesprächs nutzten, nehmen signifikant häufiger an einem Deutschkurs teil oder haben eher die Absicht, einen zu einem späteren Zeitpunkt zu besuchen. Auch hier wurde berücksichtigt, dass Personen, die an Begrüssungsgesprächen teilnehmen, eher an ihrer neuen Heimat interessiert sind und somit auch ohne Begrüssungsgespräch vermutlich eher einen Deutschkurs besucht hätten. Nicht berücksichtigt wurde hingegen die Möglichkeit, dass der Effekt damit zusammenhängen könnte, dass Gemeinden mit Begrüssungsgesprächen evtl. auch eher Deutschkurse anbieten, und somit letzteres der Grund für den Befund sein könnte. Auch diese Erklärungsvariante ist aus Sicht der Integrationsförderung sehr spannend: Das würde bedeuten, dass es sich für eine Gemeinde nachweislich lohnt, eigene Sprachkurse anzubieten.

Andrea Brejová, Dübendorf „Das Gespräch war sehr nützlich. Ich erfuhr wichtige Dinge, zum Beispiel, wie der Abfall zu entsorgen ist und dass es Kinderbetreuungsangebote während des Deutschkurses und Elternabende in der Primarschule gibt.“ „Ich lerne jetzt intensiv Deutsch und bringe unseren Sohn in eine Spielgruppe, wo er schweizerdeutsch spricht.“ Eine andere Person, die ebenfalls im besagten NZZ-Artikel erschien, ist die Andrea Brejova, die mit ihrer Familie aus der Slowkei nach Dübendorf gezogen war. Lesen Sie selbst… NZZ vom 13.7.2016

Grenzen Komplexe Problemstellungen Abklärung und Beratung durch Fachstellen Begrüssungsgespräche zur Triagierung Begrüssungsgespräche habe aber auch Grenzen. Und zwar dann, wenn von ihnen erwartet wird, dass sie Probleme lösen, für die in der Regel spezialisierte Fachstellen zur Verfügung stehen. Dass für eine bessere Integration ein Deutschkurs hilfreich sein kann, ist bei einem Begrüssungsgespräch relativ einfach festzustellen, und oft genügt in solchen Fällen der Hinweis, wo ein solcher Kurs angeboten wird. In komplexen Fallkonstellationen (bspw. schwierige Familien- oder Paarsituation, Jugendliche und junge Erwachsene mit Problemen im Übergang zu einer Ausbildung) ist eine gezielte Abklärung und Beratung im Rahmen eines Begrüssungsgesprächs jedoch nicht möglich. Begrüssungsgespräche sind denn auch kein Ersatz für spezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote. Das Begrüssungsgespräch kann in solchen Fällen jedoch die Funktion einer Triagestelle einnehmen, die hilft, gewisse Türen zu Fachstellen möglichst frühzeitig zu öffnen. Diese „Türöffnerfunktion“ kann jedoch nur dann wahrgenommen werden, wenn die gesprächsführende Person es als ihre Aufgabe betrachtet, solche Situationen zu erkennen und wenn ihr zweitens auch die Landschaft der Beratungs- und Fachstellen in der Gemeinde und im Kanton bekannt ist.

Tipps & Tricks Optimales Einladungsverfahren: Schriftlich, Muttersprache, Terminvorschlag; Hinweis auf Gesprächsführung in Muttersprache Klassisches Modell mit Integrationsbeauftragten als GesprächsleiterInnen konnte sich besser etablieren Begrüssungsgespräche auch für kleinere Gemeinden Ergänzung durch Gruppenanlässe Ich habe vorhin erwähnt, dass gewisse Varianten der Begrüssungsgespräche besser funktionieren als andere. Darauf möchte ich nun eingehen. Die Erreichbarkeit ist immer ein Thema in den Gemeinden. Aus Sicht der FI gilt bei freiwilligen Angeboten eine Teilnahmequote von 40% nicht nur als genügend, sondern als gut (Anzahl TN dividiert durch die Anzahl Eingeladener). Trotzdem ist es sinnvoll, die Quote im Rahmen der Möglichkeiten zu steigern. In der Studie wurde daher untersucht, welchen Effekt die unterschiedlichen Einladungsverfahren auf die Teilnahmequote haben. Als besonders erfolgreich erwies sich folgende Variante: Schriftliche Einladung in der Muttersprache der NeuzuzügerInnen mit einem Terminvorschlag, der bei Bedarf verschoben werden kann. Der Hinweis auf die Möglichkeit, das Gespräch in der Muttersprache der NeuzuzügerInnen zu führen, steigert die Teilnahmequote abermals. Die Erfahrungen seit 2014 zeigt, dass sich das klassische Modell mit den Integrationsbeauftragten als GesprächsleiterInnen besser etablieren konnte als das Modell mit den Schlüsselpersonen, und zwar gemessen an der Anzahl Gespräche und der Teilnahmequote. Weshalb dem so ist, ist noch nicht klar. Möglicherweise hängt es damit zusammen, dass das Angebot sowohl in den Augen der NeuzuzügerInnen als auch der übrigen kommunalen Verwaltungseinheiten „ernster“ genommen wird, wenn es direkt bei einer Gemeindeangestellten angesiedelt ist. Die FI empfiehlt auch kleineren Gemeinden, die Einführung von Begrüssungsgesprächen zu prüfen. Die Wirkung ist erwiesen, der Aufwand ist je nach Organisatin gering. Im Rahmen der Evaluation überzeugt hat die Lösung, die Gespräche in der Einwohnerkontrolle anzusiedeln wie in Wettswil. Konkret besteht das Angebot dabei aus einen Mix aus einem Informationsschalter und der Möglichkeit, ein vertiefendes Gespräch in einem separaten Raum zu führen. Die FI unterstützt interessierte Gemeinden nach Kräften. Die Ergänzung von Begrüssungsgesprächen mit Gruppenanlässen wird von den Fachpersonen in der Praxis sehr positiv bewertet, solange es Übersetzungsmöglichkeiten gibt. Gruppenanlässe sind vor allem dann sinnvoll, wenn der Austausch zwischen der ansässigen und der neuzugezogenen Bevölkerung gefördert werden soll. Wenn zudem im Rahmen der Begrüssungsgespräche auf solche Anlässe hingewiesen werden kann, unterstreiche dies den Stellenwert, den die Gemeinde der Begrüssung der neuzugezogenen Bevölkerung beimisst.

Haben Sie noch Fragen?

Kantonale Fachstelle für Integrationsfragen Die Fachstelle für Integrationsfragen des Kantons Zürich verfügt über die Urheberrechte der Originalversion der vorliegenden Präsentation. Diese stellt sie Gemeinden und anderen Interessierten zur Verfügung mit dem Recht, die technisch vorgesehen Anpassungen vorzunehmen. © Kantonale Fachstelle für Integrationsfragen, 2016 Kantonale Fachstelle für Integrationsfragen Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Telefon (0)43 259 25 31 Fax (0)43 259 51 16 E-Mail integration@ji.zh.ch