Förderung von Investitionen in Unternehmen im Landkreis Osnabrück Informationsveranstaltung für Bürgermeister und Wirtschaftsförderer der Städte und.

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 Präsentation transkript:

Förderung von Investitionen in Unternehmen im Landkreis Osnabrück Informationsveranstaltung für Bürgermeister und Wirtschaftsförderer der Städte und Gemeinden des LK OS 07. März 2008

Der „Bewegungsspielraum“: EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Operationelles Programm - EFRE - in Niedersachsen Investive Unternehmensförderung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Rahmenregelung des Landes Niedersachsen (incl. Scoring-System) Wettbewerbs- und Beihilferecht Grundsätze zur Förderung von Investitionen in Unternehmen im Landkreis Osnabrück

Die „Geldquelle(n)“: 5,0 Mio. € (2007 – 2013) EU (EFRE) Niedersachsen Landkreise/kreisfreie Städte Landkreis Osnabrück - je 2,5 Mio € (2007 – 2013) - 5,0 Mio. € (2007 – 2013)

Grundsätze zur Förderung von Investitionen in Unternehmen im Landkreis Osnabrück * * * * * Unsere Interpretation einer bedarfs- und zielgerichteten Unterstützung für die Entwicklung von Wirtschaftsstruktur und Beschäftigung * * * * * … ganz ohne Bürokratie geht es leider nicht …

Grundsätze zur Förderung von Investitionen in Unternehmen im Landkreis Osnabrück Fördertatbestände Gefördert werden zwei Arten von Maßnahmen: Investive Maßnahmen Nicht-investive Maßnahmen, die Investitionen vorbereiten

Investive Maßnahmen: Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Gründung eines neuen oder der Erweiterung eines bestehenden Betriebes oder im Zusammenhang mit einem Produktwechsel Sachanlageinvestitionen bei der Änderung des Produktionsverfahrens (Rationalisierung, Diversifizierung, Modernisierung) soweit die bestehende Beschäftigung gesichert wird. Die Errichtung (Neugründung oder Ansiedlung), die Erweiterung oder die Umstellung, Anpassung bzw. Umstrukturierung einer Betriebsstätte. Der Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder bereits stillgelegten Betriebsstätte, sofern dieser unter Marktbedingungen erfolgt. Die Übernahme eines Betriebes oder einer Betriebsstätte bei Ausscheiden des früheren Inhabers aus dem Erwerbsleben Investitionen, die geeignet sind, die Umweltbilanz oder die Energiebilanz eines Unternehmens zu verbessern sowie die Anwendung neuer Umwelttechnologien, eine Verbesserung des produktionsintegrierten Umweltschutzes oder die Umstellung auf umweltfreundlichere Produkte ermöglichen.

Nicht-Investive Maßnahmen: erstmalige Teilnahme an Messen (In- und Ausland) Durchführung von vorbereitenden Studien (z.B. Konzepte für die Erschließung neuer Märkte im In- und Ausland, Marketingkonzepte) Internetportale Erstmalige Aufstellung von Umweltmanagementsystemen oder total-quality-management-Ansätzen, soweit sie speziell auf KMU abgestellt sind. Konzepte für betriebliche Energiemanagement-Systeme, regenerative Energien und erhebliche Energieeinsparungsinvestitionen Markteinführung innovativer Produkte, auch soweit Ausgaben für Technologieberatung, Demonstrationsanlagen, Prototypen- und Modellbau sowie Geräte entstehen.

Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aus folgenden Branchen mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Landkreis Osnabrück bzw. mit der Absicht, einen Geschäftssitz im Landkreis Osnabrück zu errichten: Industrie Handwerk Handel Baugewerbe, Verkehrsgewerbe, Beherbergungsgewerbe und Dienstleistungsgewerbe

Ausgeschlossene Wirtschaftsbereiche und Sektoren: Primäre Produktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur Vorbereitung von Primärerzeugnissen für den Erstverkauf Verarbeitung und Vermarktung von in Anhang I des EG-Vertrages aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen Verkehrs- und Transportmittel des Verkehrssektors Beihilfen für exportbezogene Tätigkeiten (die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit in Zusammenhang stehen sowie Beihilfen, die von der Verwendung heimischer Erzeugnisse zu Lasten von Importwaren anhängig gemacht werden) Unternehmen des Kohlesektors Stille Beteiligungen als „sonstige öffentliche Kapitalzufuhr“ Eigengesellschaften von Kommunen ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten

Förderbeträge und Quoten: Die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtkosten beträgt bei investiven Maßnahmen: 40.000 € nicht-investiven Vorhaben: 10.000 € Die Höhe des Zuschusses beträgt bei investiven Vorhaben bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 € Bei nicht-investiven Vorhaben 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 10.000 €

Besonderheiten: Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen: Sollzinsen Erwerb von Grundstücken für einen Betrag, der 10 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben für das betreffende Vorhaben übersteigt Stilllegung von Kernkraftwerken Erstattungsfähige Mehrwertsteuer Ausgaben für den Wohnungsbau Skonto / Rabatt Verkehrsmittel (PKW, LKW, etc.) Waren Geringwertige Wirtschaftsgüter Werk- und Verbrauchsstoffe Von der Förderung ausgeschlossene Finanzierungsformen: Leasing Mietkauf (nur wenn Aktivierung beim Kapitalgeber erfolgt)

Besonderheiten: Gesamtbetrag der De-minimis-Förderung innerhalb von 3 Steuerjahren: 200.000 € (Straßentransportsektor: 100.000 €) Subventionswert eines KfW-Darlehens bzw. Niedersachsenkredites ist auf die De-minimis-Beihilfe anzurechnen. Ausschluss der Doppelförderung Zustimmung der Unternehmen zu den Publizitätspflichten nach der Transparenzrichtlinie der EU-Kommission (VO (EG) Nr. 1828/2006 vom 08.12.2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 371/1 , Art. 7 Ziff. 2. d) vom 08.12.2006) – Hinweisschild + Veröffentlichung der Förderdaten Drei Angebote sind vorzulegen – keine Ausschreibungspflicht

Antrag und Bewilligung – (NBank – WIGOS mbH/LKOS) Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 10. Dezember (Ausnahme 2007/2008: Jahrestranchen wurden zusammengelegt) Bescheinigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit nach erfolgreicher Prüfung durch die NBank Nach Erhalt der grundsätzlichen Förderfähigkeit kann mit der Förderung nach den Fördergrundsätzen des Landkreises Osnabrück begonnen werden Nach Erhalt der EFRE-Mittel erfolgt die Bewilligung bis zum 31.12. durch die NBank Nach Erhalt der Bewilligung der NBank können Zuschüsse an Unternehmen durch den Landkreis Osnabrück bewilligt werden Am Ende des Jahres wird der NBank ein Nachweis über die Mittelbindung (Bewilligungen) vorgelegt Festsetzungsbescheid

Antrag und Bewilligung – (WIGOS mbH/LKOS - Unternehmen) Fördergrundsätze + Scoring-Modell sowie ein Fördercheck sind im Internet abrufbar Antragsformulare werden nach einem ersten Kontaktgespräch mit der WIGOS mbH zur Verfügung gestellt Schriftliche Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der WIGOS mbH Nach erster erfolgreicher Prüfung wird durch den LKOS die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt = Start Durchführungszeitraum (bis zum 31.03. des 2. Folgejahres) Eingehende Prüfung und Entscheidung über die Förderwürdigkeit auf Basis des Scoring-Systems Bewilligung bis zum 31.12. mit max. Durchführungszeitraum bis spätestens 31.03. des 2. Folgejahres Vorhaben ist 2 Monate nach Bewilligung zu beginnen

Mittelanforderung und Verwendungsnachweis Unternehmen reichen 1 Monat nach Abschluss des Vorhabens (also spätestens zum 30.04. des 2. Folgejahres einen Verwendungsnachweis ein Bestehend aus: Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen u. Ausgaben, Originalbelege u. Verträge Verwendungsnachweis ist durch eigenen Steuerberater/Wirtschafts-prüfer zu prüfen und unter Angabe des Ergebnisses zu bescheinigen Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung Auszahlung der Mittel an die Unternehmen Einreichung der Mittelanforderungen bei der NBank (ab 5.000 €) LKOS reicht Verwendungsnachweis bis spätestens zum 30.06. (n+2) bei der NBank ein Prüfung der Verwendungsnachweise von der NBank und Vorlage bei der Kommission im Oktober zur Abrechnung der Jahrestranche bis zum 31.12. des 2. Folgejahres!

Scoring-System (Bewertungsraster) Grundsätze zur Förderung von Investitionen in Unternehmen im Landkreis Osnabrück Scoring-System (Bewertungsraster) Ziel: Ermittlung von Prioritäten für die einzelbetriebliche Zuschuss-Förderung setzt sich aus verschiedenen Bepunktungskriterien zusammen Bewertungszahl von min. 50 Punkte ist Voraussetzung für eine positive Entscheidung Zurückstellung von Vorhaben mit einer geringeren Bewertung Entscheidung darüber in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Finanzmittel im jeweils 4. Quartal eines Jahres

Scoring-System LK OS (1) Kriterien Punktzahl erreicht Innovation Produktinnovation (einschließlich neuer Dienstleistungen) 1) 50 Prozess- oder Organisationsinnovation (z.B. innerbetriebliche Logistik, elektronische Warenwirtschaftssysteme) Innovation als "echte" Marktneuheit im nationalen Maßstab (Produkte) Innovation als "echte" Marktneuheit im internationalen Maßstab Zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze 2) in Kleinstunternehmen - 20 Pkte je Platz, max. 100 Pkte 100 in kleinen Unternehmen - 15 Pkte je Platz, max. 75 Pkte 75 in mittleren Unternehmen - 10 Pkte je Platz, max. 50 Pkte in sonstigen Unternehmen - 5 Pkte je Platz, max. 25 Pkte 25 Arbeitsplätze, die in besonderer Weise geeignet sind, im Unternehmen Forschung und Entwicklung zu betreiben (je Platz 20 Pkte, max. 40 Pkte) 40 Arbeitsplätze, die in besonderer Weise geeignet sind, Familie und Beruf zu verbinden (je Platz 5 Punkte zusätzlich, max. 30 Pkte) 30 Unternehmensgröße Kleinstunternehmen kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Die farblich markierten Felder sind lt. Vorgabe des Landes Niedersachsen verbindlich in das Scoringsystem aufzunehmen

Scoring-System LK OS (2)

Förderbeispiel: Aufgrund der momentanen Marktsituation mit einer großen Nachfrage nach Eiweiße (Fleisch) insbesondere im asiatischen Raum muss sich ein Fleischverarbeitungsbetrieb im Landkreis Osnabrück entsprechend positionieren u. seine Produkte sowie Produktkapazitäten anpassen. Das Unternehmen plant umfangreiche Investitionen von ca. 1,5 Mio. € in den Anbau einer neuen Halle sowie neuen Maschinen. Hierdurch wird zusätzliches Personal benötigt, außerdem soll die Berufsausbildung in dem Betrieb aufgenommen werden. Es werden neue Produkte auf dem Markt angeboten werden. Auch erfordert die Erweiterung eine innerbetriebliche Umstrukturierung bzgl. der Prozesse. Das Unternehmen hat 95 Mitarbeiter = Mittleres Unternehmen Zusätzliche Arbeitsplätze: 5 Ausbildungsplätze: 3

Bewertung für Förderbeispiel (1)

Bewertung für Förderbeispiel (2)

… soweit für´s Erste! Haben Sie Fragen?

Unsere Strategie: Identifikation der beschäftigungswirksamen Investitionsprojekte Motivation zur Investition in Innovationen Städte und Gemeinden als Multiplikatoren Aufstockung des Budgets durch das Land Nds. in 2010 ff. individuelle Beratung für eine effiziente Förderung individuelle Beratung im Bürokratiedschungel Vermeidung von „Trittbrettfahrern“ Vor dem Hintergrund der besonderen Unternehmenslandschaft Im Landkreis Osnabrück: ca. 16.000 Unternehmen, spezifische Branchen- und Unternehmensstruktur/-mix, Hidden Champions, …

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!