17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 1 „Herausforderungen der Jugendförderung.

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17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 1 „Herausforderungen der Jugendförderung im Lk MSE“ Fachtag JuSe / in Salem „Keiner darf verloren gehen“

17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 2 1AUSGANGSSITUATION 1.1Umsetzung der Jugendhilfeplanung – Teil I – Fortschreibung – 2013 ff vom Aktueller Stand zur Umsetzung (SOLL-IST-Abgleich) 1.1.2Fazit 1.2Begriffsbestimmungen 1.2.1Bedarf 1.2.2Indikatoren 1.2.3Planungsraum 1.2.4Sozialraum 1.3Zielgruppen Gliederung

Übersicht der Planungs- und Sozialräume 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin Planungsraum Sozialraum (Amt/ amtsfreie Gemeinde/Stadtteil DemminMüritzMecklenburg-StrelitzNeubrandenburg Stadt DargunAmt MalchowGemeinde Feldberger Seenlandschaft Innenstadt Stadt DemminAmt Penzliner LandAmt FriedlandStadtgebiet West Amt Demmin-LandAmt Röbel-MüritzAmt Mecklenburgische Kleinseenplatte Vogelviertel Amt Malchin am Kummerower See Amt Seenlandschaft Waren Amt Neustrelitz-LandReitbahnviertel Amt StavenhagenStadt Waren(Müritz)Amt NeverinDatzeviertel Amt Treptower Tollensewinkel Amt Stargarder LandIndustrieviertel Amt WoldegkStadtgebiet Ost Stadt NeustrelitzKatharinenviertel Stadtgebiet Süd Lindenbergviertel

17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 4 2BEDARFSFESTSTELLUNGEN FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH §§ 11 BIS 14 SGB VIII IM LK MSE 2.1Zielstellung 2.2Planerische Feststellung vorhandener Angebote der Leistungsbereiche §§ bis 14 SGB VIII in den einzelnen Sozialräumen 2.3Demographische Entwicklung in den Planungsräumen 2.4Demographische Entwicklung in den Sozialräumen 2.5Schulentwicklungsplanung in den einzelnen Sozialräumen 2.6Auswahl der Indikatoren 2.7Indikatoren in den einzelnen Sozialräumen 2.8Sozialräumliche Bedarfsfeststellung 2016 ff. 3FINANZIERUNG 4HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 5ANLAGEN 5.1Aktuelle rechtliche Grundlagen 5.1.1Operationelles Programm der EU Kommunalvertrag zwischen Land MV und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe RL I-RL II- RL III ab

Zielstellung Auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung Teil I vom 24. April 2014 hat die sozialräumliche Bedarfsplanung 2016 ff. folgende Zielstellung:  Analyse und Bewertung von verbindlichen Indikatoren in den einzelnen Planungs- und Sozialräumen des LK MSE.  Abgleich des aktuellen Bestandes von Angeboten der Leistungsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII  Verstetigung der bestehenden Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Schul- und Jugendsozialarbeit in den jeweiligen Sozialräumen  Entwicklung von fehlenden Leistungsangeboten auf der Grundlage der Auswertung der festgeschriebenen Indikatoren (Soll-Ist-Abgleich Bestandsplanung und ermittelter Bedarf)  Nutzung der sozialräumlichen Bedarfsplanung als Grundlage für fachpolitische Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses und des Fachamtes für das HH-Jahr 2017 (Richtlinie I und Richtlinie III des LK MSE) 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 5

Vorgehensweise 1.Bestandsdarstellung der Angebote gem. § 11 – 14 SGB VIII (erfasst durch einen Fragebogen) 2.Auswahl der Indikatoren  Bevölkerung nach Altersgruppen  Geburtenrate  Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften  Fallzahlen im Bereich Hilfen zur Erziehung  Fallzahlen im Bereich Jugendgerichtshilfe  Arbeitslosigkeit/Jugendarbeitslosigkeit  Migration  Schulabgänger/-absolventen  Schulentwicklungsplanung 3. Betrachtung jedes Indikators im Rahmen der Bedarfsanalyse 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 6

4. Gewichtung der Indikatoren hinsichtlich des Grades, in dem auf sie gewirkt werden kann in hoch (Priorität I), mittel (Priorität II) und gering (Priorität III) IndikatorIndex Wertung/ Gewichtung Priorität Bevölkerung nach Altersgruppen Migration Geburtenrate Strukturindex gering III Jugendarbeitslosigkeit Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften Sozialindex hoch IIII Fallzahlen HzE Fallzahlen Jugendgerichtshilfe Schulabgänger/-absolventen* Jugendhilfe- und Bildungsindex hoch mittel-hoch hoch I II I Die Bezeichnung der Indizes erfolgte in Anlehnung an das Indikatorenmodell der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011, S. 23 ff. 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 7 * Bei der Auswertung liegt der Fokus später auf den Schulabgängern ohne Schulabschluss Zur Gewichtung der Indikatoren der Bedarfsplanung wurde von der AG § 78 SGB VIII Jugendförderung ein Beschluss gefasst: Beschluss B-AG 78 JuFö II/01/2016

5. Sozialräumliche Bedarfsfeststellung (in Orientierung an den Werten der Indikatoren -> liegen sie über oder unter dem Kreisdurchschnitt) 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 8 Stadt Neubrandenburg nach Sozialräumen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach Sozialräumen

6. Soll-Ist-Abgleich und abschließende sozialräumliche Bedarfsfeststellung 2016 ff. Ein Bedarf an zusätzlichen Einrichtungen mit Angeboten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und/oder Jugendsozialarbeit ist, gemessen an den gewichteten Indikatoren und den bereits vorhandenen Einrichtungen (Soll-Ist- Abgleich), in folgenden Sozialräumen gegeben:  Planungsraum Demmin: Stadt Dargun, Stadt Demmin  Planungsraum Mecklenburg-Strelitz: Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte  Planungsraum Müritz: Amt Malchow (nachrangig 0,1%-Punkte über Kreisdurchschnitt)  Planungsraum Neubrandenburg: Reitbahnviertel, Industrieviertel, Stadtgebiet Ost 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 9

7. Handlungsempfehlungen  Ausgehend von der Zielstellung dieser Bedarfsplanung werden folgende Handlungsempfehlungen gefasst und normiert: Die „Jugendhilfeplanung – Bedarf – Jugendförderung 2016 ff. im LK MSE Teil I“ soll zukünftig als ein Steuerungsinstrument für Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses und des Fachamtes genutzt werden. Die Handlungsempfehlungen spiegeln u.a. die perspektivischen Herausforderungen der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wider. Im Hinblick auf eine bessere Abrechenbarkeit aus planerischer Sicht wird eine zeitliche Differenzierung der 10 Handlungsempfehlungen favorisiert:  kurzfristig = bis zu einem Jahr  mittelfristig = ein bis vier Jahre  langfristig = über vier Jahre (Quelle: Wirtschaftslexikon) Diese Kategorisierung führt zu folgendem Ergebnis: orange markierte Handlungsempfehlungen könnten den JuSe-Bereich (perspektivisch) tangieren 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 10

zu den kurzfristigen Handlungsempfehlungen (Umsetzung bis zu einem Jahr): NR.kurz-/mittel- /langfristig Herausforderung/ Lösungsansatz Beschreibung 1)kurzfristig Herausforderung Im bedarfsgerechten Fokus der Jugendförderung stehen perspektivisch der Planungsraum Neubrandenburg - hier speziell die Sozialräume: Stadtgebiet Reitbahnviertel, Datzeviertel und das Stadtgebiet Ost. Lösungsansatz Im I. Quartal 2017 finden dazu Gespräche mit der Stadtverwaltung Neubrandenburg statt, um die Ergebnisse der aktuellen Bedarfsplanung 2016 ff. vorzustellen und verbindliche Schlussfolgerungen und Handlungsstrategien zu entwickeln. 2) Kurzfristig (*perspektivisch relevant) Herausforderung Auch der Planungsraum Demmin - hier speziell der Sozialraum Stadt Demmin - wird zukünftig bedarfsgerecht einen gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt für die Jugendförderung darstellen. Lösungsansatz Im I. Quartal 2017 sollen dazu Gespräche mit allen Beteiligten stattfinden, um tragfähige und verbindliche Verabredungen zu treffen. Die Ergebnisse des Konzeptes „SozialraumVerbundJugendförderung LK MSE“ vom Juni 2015 sollen für den Planungsraum Demmin dabei ganz verstärkt mit einbezogen werden. 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 11

zu den kurzfristigen Handlungsempfehlungen (Umsetzung bis zu einem Jahr): NR.kurz-/mittel- /langfristig Herausforderung/ Lösungsansatz Beschreibung 3)kurzfristig Herausforderung Das ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ - Träger ist seit 2015 der Landkreis MSE - wird verstärkt als niederschwelliges Angebot gem. § 13 SGB VIII in den Planungsräumen Neubrandenburg und Demmin weiterentwickelt und gleichzeitig die „Brücke Neubrandenburg“ und die „Brücke Demmin“ als optimale Ergänzung zu anderen sozialräumlichen Angeboten genutzt. Lösungsansatz Zu prüfen ist hierbei, inwiefern ab dem IV. Quartal 2016 ein Sozialarbeiter der Brücke „Neubrandenburg“ einen Sprechtag pro Woche in der „JuSeMSE“ abhalten könnte, um die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit (SGB II, SGB III; SGB VIII-speziell § 13) zu qualifizieren. 4)kurzfristig Herausforderung Die AG § 78 SGB VIII Jugendförderung beabsichtigt unter Berücksichtigung der aktuellen Situation im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und der Bedarfsplanung Jugendförderung 2016 ff. einen „Fachpolitischen Appell“ zu formulieren, der an die politischen Gremien des Landes M-V und des Landkreises MSE sowie an die Verbände der Träger und Kommunen im Landkreis MSE gerichtet sein soll. Dazu wurde eine zeitweilige AG gegründet. Lösungsansatz Dazu wurde eine zeitweilige AG gegründet. 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 12

zu den mittelfristigen Handlungsempfehlungen (Umsetzung in ein bis 4 Jahren): NR.kurz-/mittel- /langfristig Herausforderung/ Lösungsansatz Beschreibung 1)mittelfristig Herausforderung Es gilt Schussfolgerungen für die weitere Jugendförderung im Landkreis MSE in Kooperation mit den Städten Ämtern und Gemeinden abzuleiten. Lösungsansatz Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Ergebnisse der Bedarfsplanung Jugendförderung 2016 ff. gegenüber Städten, Ämtern aber auch Gemeinden zu präsentieren. 2)mittelfristig Herausforderung Die Bedarfsplanung Jugendförderung 2016 ff. zeigt die großen Herausforderungen für die Jugendarbeit, die Jugend- und Schulsozialarbeit im ländlichen Raum. Lösungsansatz Die Mobilität der Leistungsangebote von Trägern der Jugendförderung (§§ SGB VIII) sollte zukünftig geprüft werden. Das Modellprojekt „Jugendbusse“ aus dem Planungsraum Müritz sollte auf die Wirkung und die Ausweitung auf den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte überprüft werden. 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 13

zu den mittelfristigen Handlungsempfehlungen (Umsetzung in ein bis 4 Jahren): NR.kurz-/mittel- /langfristig Herausforderung/ Lösungsansatz Beschreibung 3)mittelfristig Herausforderung Angebote der Jugendsozialarbeit im Landkreis MSE (z.B. Produktionsschule Müritz, Jugendsozialarbeit ESF, Fan-Projekt Neustrelitz) müssen fachpolitisch noch mehr in den Blick genommen werden. Lösungsansatz Es gilt, diese speziellen Angebote als niederschwellige Hilfen anzusehen, anzubieten und einzusetzen, aber es gilt auch diese einer breiten Fachöffentlichkeit stetig zugänglich zu machen. 4)mittelfristig Herausforderung Beteiligung von jungen Menschen an der Gestaltung ihrer Lebenswelten ist ein unabdingbarer Garant für gelingende Jugendarbeit. Lösungsansatz Die Jugendforen, die sich u.a. im Kontext des Bundesprogrammes „Partnerschaft für Demokratie“ gebildet haben, werden in Umsetzung der Leitlinien des Programms in ihren Regionen die begonnene Arbeit fortsetzten und gemeinsam nach Synergieeffekten für den Großkreis suchen. Best Practice Beispiele werden hieraus modellhaft z. B. im Rahmen der 4 Reg-AG-Sitzungen vorgestellt. 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 14

zu den langfristigen Handlungsempfehlungen (Umsetzung in über vier Jahren): NR.kurz-/mittel- /langfristig Herausforderung/ Lösungsansatz Beschreibung 1)langfristigHerausforderung Bestehende Angebote der Leistungsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII sollten verstetigt werden. 2)langfristigHerausforderung Kommunen im Landkreis MSE sollen auch weiterhin die Jugendförderung als wesentlichen Bestandteil ihrer Daseinsvorsorge (vgl. Kommunalverfassung MV § 2) verstehen. 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 15

17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 16 Aktueller Stand  Entsprechend der Zielstellung und wurde die „Jugendhilfeplanung – Bedarf – Jugendförderung 2016 ff. im LK MSE Teil I“ bereits als ein Steuerungsinstrument angewandt:  Vorlage RL I - Jahresprojekte 2017  Vorlage RL III – Jugendsozialarbeit ESF 2017  Vorlage RL III – Schulsozialarbeit ESF im Kontext der nun nicht mehr zur Verfügung stehenden BuT Restmittel aus 2011/2012

Ausblick  Auszüge dieser Planung werden auch in die Planungen der Sachgebiete Kindertagesförderung und Hilfen zur Erziehung einfließen  Die Bedarfsplanung wird auf Landesebene kommuniziert und vorgestellt 17./ Marion Schild Sachgebietsleiterin Jugendförderung und Frühe Hilfen Frau Lange Jugendhilfeplanerin 17

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