Flexible Arbeitsverhältnisse Dr. Petra Oden LLM
Forschungszentrum Arbeit 2.niederländischer Arbeitsmarkt aktuell 3.Flexible Arbeitsverhältnisse in den Niederlanden 4.Flexible Arbeit in Deutschland 5.Scheinkonstruktionen 6.Flexible Arbeitsverhältnisse in europäischen Richtlinien Einleitung Dr. Petra Oden LLM
Forschungszentrum Arbeit Dr. Petra Oden LLM
Lektorat Juristische Aspekte des Arbeitsmarktes 1.Arbeit schaffende Maßnahmen staatlicherseits: Social Return 3. Grenzüberschreitende Arbeit Forschungszentrum Arbeit Dr. Petra Oden LLM
Status quo am niederländischen Arbeitsmarkt 1. Digitalisierung 2. demographischer Wandel: Mangel an Arbeitskräften 3. Neue Arbeitsverhältnisse Niederländischer Arbeitsmarkt Dr. Petra Oden LLM
UWV (2011): 1/3 der Stellen = flexibel 90% Arbeitnehmer > 55 Jahre: feste Stelle, länger weiterarbeiten 85% Arbeitnehmer > 45 Jahre: feste Stelle 75% Arbeitnehmer < 45 Jahre: feste Stelle Flexible Arbeit in den Niederlanden Dr. Petra Oden LLM
Hugo Sinzheimer Instituut: (Universität Amsterdam) (2007): 28% Leiharbeitsfirmen 30% Personal auf Abruf 14% Solo-Selbständige 2 % arbeiten zu Hause Neue Vertragsformen in den Niederlanden Dr. Petra Oden LLM
Dreiecksverhältnisse: Entsendung, Leiharbeit, Payrolling 2.Solo-Selbständigen Flexible Arbeitsverhältnisse in den Niederlanden Dr. Petra Oden LLM
Entsendung: 3 Beteiligte: 1. Arbeitgeber 2.Arbeitnehmer/ Entsendeter 3.Entleiher Dreiecksverhältnisse Dr. Petra Oden LLM
Leiharbeit: 3 Beteiligte: 1. Leiharbeitsfirma Leiharbeiter 2.Leiharbeit Entleiher Dreiecksverhältnisse Dr. Petra Oden LLM
Payrolling: 3 Beteiligte: 1. (das) Payroll-Unternehmen (Verleiher) formeller Arbeitgeber 2.(der) Payroll-Arbeitnehmer (Mitarbeiter ) 3.(der) Auftraggeber (Entleiher, Kunde der Payroll-Firma) Dreiecksverhältnisse Dr. Petra Oden LLM
Unterschied zum Zeitarbeitsverhältnis: Zeitarbeit: Mitarbeiter wird von Zeitarbeitsfirma rekrutiert/eingestellt Payrolling: Auftraggebendes Unternehmen rekrutiert/stellt den Mitarbeiter ein Payrolling Dr. Petra Oden LLM
Art der Tätigkeiten: 50% Dienstleitungssektor 21% Hotels/Gastgewerbe 18% Behörden/Institutionen Ein Drittel bei kleineren Betrieben: mit zwischen 10 und 49 Mitarbeitern Zahlen: Ecorys (2011) Payrolling Dr. Petra Oden LLM
Niederländische Rechtsprechung: 1.Vertrag oder Arbeitsvertrag? 2.Hat sich die Ausgangssituation wirklich in ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher verändert ? Payrolling Dr. Petra Oden LLM
Hoge Raad: Ausschlaggebend ist, was die Parteien gegenseitig erklärt haben, aus den gegenseitigen Erklärungen und Handlungsweisen abgeleitet haben und billigerweise ableiten konnten Payrolling Dr. Petra Oden LLM
Nur der Lohn wird vom Payrolling-Unternehmen ausbezahlt. Das bedeutet nicht, dass ein Arbeitsvertrag besteht. Payrolling Dr. Petra Oden LLM
Stichting van de Arbeid: (Stiftung der Arbeit) Vollständiges Arbeitsverhältnis oder Leiharbeit oder Entsendung Payrolling Dr. Petra Oden LLM
Solo-Selbständiger: gut ausgebildeter Mann, Inländer Dienstleistungssektor Erwerbstätiger Partner Arbeit ist wichtiger als das Unternehmersein Solo-Selbständiger Dr. Petra Oden LLM
Flexible Arbeit in Deutschland Dr. Petra Oden LLM
Flexible Arbeit in Deutschland Dr. Petra Oden LLM
Hartz - Reformen: Arbeitslosengeld: Höchstgrenze 12 Monate danach Grundsicherung/Sozialgeld max 350 euro Minijobs (450 Euro pro Monat) Flexible Arbeitsverhältnisse in Deutschland Dr. Petra Oden LLM
Scheinselbständigkeit 2.Briefkasten-Konstruktionen Schein-Konstruktionen Dr. Petra Oden LLM
Erst Kündigung, danach neuer Vertrag als Solo-Selbständiger Häufig im Baugewerbe ‘Vorschriften-Shopping’ in Europa Scheinselbständigkeit Dr. Petra Oden LLM
Entsende- und Zeitarbeitsunternehmen Niederlassung in anderem europäischen Land Maßnahmen von Minister Asscher (Arbeit und Soziales): 90 Mio. Euro Bußgeld Kontrolle und Aufsicht Meldestelle malafide Personaldienstleister Internationale Zusammenarbeit Briefkasten-Konstruktionen Dr. Petra Oden LLM
Rush Portuguesa – 1990 Entsendungsrichtlinie – 1996 Rüffert – 2008 Vicoplus – 2011 Remak – 2012 Entsendungsrichtlinie Dr. Petra Oden LLM
EU-Entsendungsrichtlinie Artikel 3 Absatz 1 Entsendungsrichtlinie (96/71/EG) a.Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten; b.Mindestzahl bezahlte Urlaubstage c.Mindestlohnsätze, inklusive Überstunden-Vergütungen; dieser Punkt findet keine Anwendung auf zusätzliche innerbetriebliche Pensionsvereinbarungen; d.Bedingungen zur Überlassung von Arbeitnehmern, insbesondere durch Leiharbeitsfirmen; Arbeid in de Eemsdelta Dr. Petra Oden LLM
Arbeid in de Eemsdelta 800 polnische Arbeitnehmer zum Emshafen überlassen Entsendungsrichtlinie: Remak Dr. Petra Oden LLM
Arbeid in de Eemsdelta Eilverfahren Gericht Groningen, 5. Oktober 2012 Entsendungsrichtlinie: Remak Dr. Petra Oden LLM
Arbeid in de Eemsdelta Entsendungsrichtlinie: Remak Dr. Petra Oden LLM FNVRemakKtr Grn Lohn / GehaltTarif€ 11 + € 2,95 in kind Tarif, AVV = Kern 96/71 8% Urlaubsgeld= Lohn≠ Lohn= Lohn = Kern 96/71 Freistunden= Kern 96/71≠ Kern 96/71 Unregelmäßige Arbeitszeiten= Kern 96/71≠ Kern van 96/71= Kern 96/71 AVV = Wet algemeen verbindend verklaren collectieve arbeidsovereenkomsten (Wet AVV) Tarifvertrag gilt auch für Nichtmitglieder der Gewerkschaft
Vorschlag für eine Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Europäische Kommission, 12. März Bessere Anwendung der Regeln -Bessere Einhaltung -Bessere Kontrolle Durchsetzungsrichtlinie Dr. Petra Oden LLM
Europäische Kommission: Arbeitnehmer und Firmen besser informiert Austausch von Daten Briefkastenfirmen nicht mehr anerkannt Schutz der Arbeitnehmer Ehrlicher Wettbewerb der Dienstleister untereinander Durchsetzungsrichtlinie Dr. Petra Oden LLM
EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Entsendungs-Richtlinie: -Indikatoren zur Beurteilung eventueller Briefkastenfirmen -Firmen: Arbeitsbedingungen in Mitgliedsländern als bekannt vorausgesetzt -Zusammenarbeit der Behörden, elektronischer Datenaustausch -Nationale Kontrollmechanismen, effektive Inspektionen Durchsetzungsrichtlinie Dr. Petra Oden LLM
Durchsetzungsrichtlinie Fortsetzung: -Einhaltung: Steuer- und Sozialversicherungspflicht des Unternehmers für von ihm eingeschaltete Subunternehmen → Arbeitgeber und Auftraggeber haften für Zahlung des richtigen Lohnbetrags (Kettenhaftung). -Grenzüberschreitende Eintreibung von Bußgeldern: gegenseitige Anerkennung und Amtshilfe. Durchsetzungsrichtlinie Dr. Petra Oden LLM
Durchsetzungsrichtlinie Fortsetzung: -Maßnahmenpaket → Garantie von Mindestarbeitsbedingungen Umgehen von Regeln ahnden. -Weitere nichtgesetzgebende Maßnahmen zur Beseitigung von Unklarheit in Bezug auf den “harten Kern”. Durchsetzungsrichtlinie Dr. Petra Oden LLM
Niederländische Regierung: positiv Kein unnötiger Aufwand bei Administration Bußgelder leichter einzutreiben Selbstregulierung durch Sozial- oder Tarifpartner Durchsetzungsrichtlinie Dr. Petra Oden LLM
Deutscher Bundesrat: positiv Schade dass keine Anpassung Entsendungsrichtlinie stattfindet Verbesserungsvorschläge zu Kontrollen und Strafen an die Europäische Kommission Deutsche Standardgesetzgebung Arbeitnehmer/Entsandte nicht in Mitleidenschaft ziehen Durchsetzungsrichtlinie Dr. Petra Oden LLM
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