30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und der.

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30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und der Kurie in Ungarn – im Spiegel der echten Verfassungsbeschwerde

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Änderungen der Verfassungsbeschwerde ab 1. Januar 2012 (Einleitung der „echten” Verfassungsbeschwerde) Grundrechtsverletzung im konkreten Fall Neue Verfahrensregeln Verbundene Untersuchung der Rechtsnorm und der richterlichen Entscheidung Unmittelbare Beschwerde Notwendige Prozessvertretung

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Vorgeschichte – der „Jánosi” Fall Ein einziges Beispiel Auch über das Rechtsverhältnis wurde entschieden Anwendungsverbot für das Gericht Mangel an eindeutiger Regelung Keine klaren Zuständigkeitsnormen

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Vorangehende „Angstgefühle” Überbelastung des Verfassungsgerichts Parallele Verfahren Parallele Aussetzung der Verfahren Welches Organ soll erstens vorgehen?

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Kompetenzverteilung zwischen Verfassungsgericht und Kurie Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde Die Sache unterliegt der Zivilprozessordnung Das Verfassungsgericht stellt die Grundrechtsverletzung fest, die Kurie bestimmt das prozessrechtliche Mittel

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Entscheidungsalternativen des Verfassungsgerichts Ablehnung der Beschwerde Aufhebung einer Rechtsnorm Aufhebung des Gerichtsurteils Aufhebung des Gerichtsurteils und des von dem Gericht überprüften Hoheitsakts

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Entscheidungsalternativen der Kurie Bei der Aufhebung einer materiell-rechtlichen Norm wird ein Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet – auf Antrag des Betroffenen Bei der Nichtigkeit einer prozessrechtlichen Norm verordnet die Kurie die Wiederholung des Verfahrensabschnitts – von Amts wegen

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Der „öffentlich-rechtliche” Senat der Kurie Dreiersenat im konkreten Fall Zusammengestellt von sieben dazu bestellten Richtern Die bestellten Richter sind Zivil- und Verwaltungsrichter

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Beispiel für eine unmittelbare Beschwerde: Beschluss des VerfG Nr. 33/2012. (VII.17.) Herabsetzung der Altersgrenze des Richteramts Zwingende Norm, ohne effektives Rechtsmittel Richterliche Unabhängigkeit: Entlassung-und Versetzungsverbot Im Einklang mit den Errungenschaften der historischen Verfassung Zu kurze Übergangszeit Formale Grundgesetzwidrigkeit – ohne Zweidrittelmehrheit erlassenes, einfaches Gesetz

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Aufhebung von Urteilen der Gerichte niedriger Instanz Beschluss des VerfG Nr. 3/2013. (II.14.) Die Stadtverwaltung Budapest hat einen Nutzungsvertrag geschlossen, damit historische Plätze der Hauptstadt in die Nutzung des Oberbürgermeisteramts gegeben wurden Geplante Veranstaltung einer politischen Partei am Nationalfeiertag auf dem Heldenplatz Polizeikommissariat stellt seine Unzuständigkeit fest, weil der Heldenplatz nicht mehr als öffentlicher Raum dient Das Gericht hat eine prozessrechtliche Entscheidung getroffen VerfG stellt Grundrechtsverletzung fest, da die Nutzung des öffentlichen Raums beschränkende Hoheitsakte dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen müssen

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Verbot der Markmanipulation gegen Pressefreiheit? - Beschluss des VerfG Nr. 3/2015. (II.2.) Artikel darüber, dass der Verkauf von Aktien des Mineralölkonzerns in Erwägung gezogen werden kann, hinsichtlich eines Korruptionsverdachts Aufsichtsverfahren der Nationalbank Feststellung, dass der Artikel das Verhalten der Investoren beeinflusst – HUF / cca EUR Geldstrafe Das Gericht meinte, dass Grundrechte im Gerichtsverfahren nicht unmittelbar können geltend gemacht werden VerfG steigt sich für Pressefreiheit ein

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Aufhebung von Urteilen der Kurie Abweisung einer Klage auf Zugang zu Vorbereitungsdaten – Beschluss des VerfG Nr. 5/2014. (II.14.) Due Diligence-Bericht des Wasserwerks einer Großstadt: der Beschwerdeführer beantragt Zugang dazu, wird abgelehnt mit der Begründung, dass es als Vorbereitungsdokument gilt Das Gericht meint, dass eine eventuelle Veröffentlichung solcher Daten dem Ermessen der zust. Stelle überlassen ist VerfG findet die Entscheidung für grundgesetzwidrig und hebt hervor, dass der Test der Verhältnismäßigkeit anzuwenden ist

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Wahlverfahren: Tatbehauptung oder Meinungsäußerung? – Beschluss des VerfG Nr. IV/1061/2015 Wahlkandidat war Mitglied des Aufsichtsrats einer Firma, die Verantwortung für die Umweltkatastrophe „Kolontár-Dammbruch” im Oktober 2010 hatte Der rivale Kandidat behauptet, dass seine Aufgabe hätte gewesen, die Katastrophe zu verhindern, aber hat nichts getan Wahlkomission meinte, dass die obige Behauptung als Meinungsäußerung gilt, Die Kurie qualifizierte sie als Tatbehauptungen, welche den im Wahlgesetz enthaltenen Grundsatz von Treu und Glauben verletzen VerfG qualifizierte sie als politische Meinung

30. Deutsch-Ungarische Juristentagung Regensburg, am 30. Mai 2015 Dr. Péter Darák Präsident der Kurie Zusammenfassung 489 Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsurteile 17 richterliche Entscheidungen aufgehoben, davon 2 Entscheidungen der Kurie Weniger als 5 Prozent, aber… In welcher Form wird die Grundrechtsverletzung geheilt? Grundrechtsprüfung können Gerichte nicht vermeiden! Einheitliche Rechtsprechung des VerfG VerfG als Superrevisionsinstanz? Steigende Tendenz Dialog