Bewilligung von PKH, Streitwertfestsetzung und Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren Wustrau – 14. September 2016
Olaf Möllenkamp Richter am Arbeitsgericht Arbeitsgericht Lübeck Neustraße 2a Lübeck Tel. (0451) Fax (0451)
I. Prozesskostenhilfe II.Kosten III. Streitwert
I. Prozesskostenhilfe
Was ist ärgerlich an PKH? Zeitfresser Zeitfresser stupides Arbeiten hinsichtlich Prüfung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse stupides Arbeiten hinsichtlich Prüfung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse bei Zurückweisung gelegentlich Vergiftung der Stimmung im Verfahren (wenn es weiter geführt wird) bei Zurückweisung gelegentlich Vergiftung der Stimmung im Verfahren (wenn es weiter geführt wird) Vorhalte der Dienststellenleitung wegen Kosten? Vorhalte der Dienststellenleitung wegen Kosten?
Aktuelle Entwicklungen im PKH-Recht Reform zum Reform zum Restriktive Änderungen vom Bundesrat verhindert Restriktive Änderungen vom Bundesrat verhindert
Wesen der Prozesskostenhilfe Ausdruck des Rechts- und Sozialstaatsprinzips Ausdruck des Rechts- und Sozialstaatsprinzips dienst Herstellung von Waffengleichheit dienst Herstellung von Waffengleichheit kostspielige staatliche Leistung, vor allen Dingen in der Arbeitsgerichtsbarkeit (aber: Kostenrückgang durch rückläufige Verfahrenszahlen) kostspielige staatliche Leistung, vor allen Dingen in der Arbeitsgerichtsbarkeit (aber: Kostenrückgang durch rückläufige Verfahrenszahlen)
Arbeitsaufwand in Prozesskostenhilfeverfahren häufig erheblicher Teil der Dezernatsarbeit häufig erheblicher Teil der Dezernatsarbeit Anfängertendenz: Beschwerpunktung des vorgeschalteten PKH-Verfahrens Anfängertendenz: Beschwerpunktung des vorgeschalteten PKH-Verfahrens Wie viel PKH-Anteil im Dezernat ist „gesund“? Wie viel PKH-Anteil im Dezernat ist „gesund“?
Teilweise unterschiedliche LAG-Rechtsprechung verhältnismäßig wenig BAG-Rechtsprechung verhältnismäßig wenig BAG-Rechtsprechung Instanzenzug endet i.d.R. vor dem LAG Instanzenzug endet i.d.R. vor dem LAG Profilierungstendenz (PKH im „Gnadenerlasswege“)? Profilierungstendenz (PKH im „Gnadenerlasswege“)?
Persönliche Voraussetzungen = Bedürftigkeit Erfolgsaussichten Verfahren
1. Persönliche Voraussetzungen
a. Antragsberechtigung auf Arbeitnehmerseite meist zwanglos gegeben auf Arbeitgeberseite möglich, aber Bedürftigkeit! Besonderer Praxisfall: Insolvenzverwalter
b. Bedürftigkeit Einkommen = alle Einkünfte in Geld und Geldeswert (ggf. auch Familieneinkommen)./. Belastungen + Vermögen = alle Werte, die nicht den laufenden Unterhalt zu decken bestimmt sind
Standardprobleme beim Vermögen nur bei Verwertbarkeit anrechnungsfähig nur bei Verwertbarkeit anrechnungsfähig Zumutbarkeit der Verwertung Zumutbarkeit der Verwertung Berücksichtigung von Schonvermögen Berücksichtigung von Schonvermögen
Praxisbeispiele Zumutbarkeit: Abfindungen Abfindungen Lebensversicherungen Lebensversicherungen Bausparverträge Bausparverträge eigengenutzte Immobilien eigengenutzte Immobilien Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge
2. Erfolgsaussichten
Maßstab bei Prüfung der Erfolgsaussichten: bei summarischer Prüfung bei summarischer Prüfung gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolgs gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolgs auf Grundlage des Vortrags bei Antragstellung (ggf. ergänzt bis zum Entscheidungszeitpunkt) auf Grundlage des Vortrags bei Antragstellung (ggf. ergänzt bis zum Entscheidungszeitpunkt) unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Gegners unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Gegners
Einzelheiten: Schlüssigkeit der Klage Schlüssigkeit der Klage Glaubhaftmachung kann verlangt werden Glaubhaftmachung kann verlangt werden keine abschließende Tatsachenaufklärung keine abschließende Tatsachenaufklärung antizipierte Beweiswürdigung antizipierte Beweiswürdigung keine Klärung von streitigen Rechtsfragen keine Klärung von streitigen Rechtsfragen
Keine Erfolgsaussichten bei einfacherer Durchsetzung des Anspruchs? (oder Mutwilligkeit?) einfacherer Durchsetzung des Anspruchs? (oder Mutwilligkeit?) fehlender Vollstreckungsaussicht? fehlender Vollstreckungsaussicht?
Standardfall Kündigungsschutzklage: i.d.R. grundsätzlich Erfolgsaussichten i.d.R. grundsätzlich Erfolgsaussichten Problem: Klagfristeinhalt bei vorgeschaltetem PKH-Antrag Problem: Klagfristeinhalt bei vorgeschaltetem PKH-Antrag Problem:fehlender Vortrag zu Betriebsgröße und Eintrittsdatum Problem:fehlender Vortrag zu Betriebsgröße und Eintrittsdatum
Standardfall Anträge mit erkennbarem Streitwertnutzen: z.B. Schleppnetzantrag z.B. Schleppnetzantrag kein Problem der PKH, sondern des Streitwertes
Keine Mutwilligkeit der Geltendmachung Maßstab: Würde eine vermögende Partei bei vernünftiger Abwägung von Aufwand und Erfolg von der Durchführung des Prozesses absehen? neue Definition Mutwilligkeit in § 114 Abs. 2 ZPO
Liegt Mutwilligkeit vor bei miteingeklagten Verzugslohnansprüchen? miteingeklagten Verzugslohnansprüchen? Weiterbeschäftigungsantrag schon in der Güteverhandlung? Weiterbeschäftigungsantrag schon in der Güteverhandlung? neuer Klage statt Klagerweiterung? neuer Klage statt Klagerweiterung? Zahlungsklage statt Mahnbescheid? Zahlungsklage statt Mahnbescheid? Zahlungsklage unmittelbar nach Fälligkeit? Zahlungsklage unmittelbar nach Fälligkeit?
Beurteilungszeitpunkt der Erfolgsaussichten = Zeitpunkt der Entscheidung (nicht: Antragstellung), also nach Gegnerstellungnahme, aber ggf. unter Berücksichtigung der Entwicklung nach Antragstellung
PKH ohne Beiordnung bei „einfacher Sache“? keine Frage der Mutwilligkeit keine Frage der Mutwilligkeit Problem: Wann ist die Sache nicht mehr „einfach“? Problem: Wann ist die Sache nicht mehr „einfach“?
3. Verfahren
Antragstellung nicht bereits ab Antrag solo, sondern erst mit Erklärung nicht bereits ab Antrag solo, sondern erst mit Erklärung Belege sind kein Erfordernis für wirksamen Antrag Belege sind kein Erfordernis für wirksamen Antrag falls Erklärung später, Bewilligung erst ab dort falls Erklärung später, Bewilligung erst ab dort
Antragsinhalt Bewilligung der PKH Bewilligung der PKH Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts „ratenfreie“ PKH „ratenfreie“ PKH
Antragszeitpunkt bis Abschluss der Instanz bis Abschluss der Instanz Abschluss: letzte mögliche Rechtshandlung Abschluss: letzte mögliche Rechtshandlung Problem: Mehrvergleichsantrag nach Vergleichsgenehmigung
Erklärung vollständig ausgefüllt vollständig ausgefüllt Lücken müssen aufgeklärt werden Nachfristsetzung Lücken müssen aufgeklärt werden Nachfristsetzung EB bei Nachfristsetzung? EB bei Nachfristsetzung? Problem: generelle Bezugnahme auf ALG II-Bescheid Problem:Verweis auf Parallelakte neu:eidesstattliche Versicherung § 118 II 1 ZPO
Probleme im Zusammenhang mit der Erklärung nur Nein-Kreuze, insb. bei Guthaben nur Nein-Kreuze, insb. bei Guthaben zusammengefasste Steuer-/SozAbgaben-Beträge zusammengefasste Steuer-/SozAbgaben-Beträge unklare Situation, wovon Antragsteller überhaupt lebt unklare Situation, wovon Antragsteller überhaupt lebt fehlende Angabe zu Wohnkosten fehlende Angabe zu Wohnkosten fehlender PKW-Wert fehlender PKW-Wert
Anlagen lückenlos, je nach Eintragungen lückenlos, je nach Eintragungen Kopien sind ausreichend Kopien sind ausreichend fehlende Belege müssen nachgefordert werden fehlende Belege müssen nachgefordert werden Problem: Schwärzungen in Kontoauszügen
Erklärungen und Anlagen nach Fristablauf grunds. nicht mehr berücksichtigungsfähig grunds. nicht mehr berücksichtigungsfähig im Abhilfeverfahren meist noch herangezogen im Abhilfeverfahren meist noch herangezogen LAG-Tendenz: Zulassung auch noch im Beschwerdeverfahren LAG-Tendenz: Zulassung auch noch im Beschwerdeverfahren
Aufklärung in der mündlichen Verhandlung berührt Datenschutzbelange des Antragstellers berührt Datenschutzbelange des Antragstellers sollte evtl. nach Schluss der Verhandlung erörtert werden sollte evtl. nach Schluss der Verhandlung erörtert werden sonst schriftlich mit Nachfristsetzung
Umgang mit „Zufallsfunden“ in der Erklärung oder den Anlagen grunds. Nachfrageerfordernis grunds. Nachfrageerfordernis Betrugsversuch führt zu Antragsabweisung Betrugsversuch führt zu Antragsabweisung Strafanzeige?
Anhörung des Gegners angemessene Fristsetzung angemessene Fristsetzung Stellungnahmegelegenheit zum Antrag insgesamt Stellungnahmegelegenheit zum Antrag insgesamt danach Entscheidungsreife
Entscheidung über PKH-Bewilligung über PKH-Bewilligung über Beiordnung über Beiordnung ggf. über Ratenzahlung (4-Raten-Regelung beachten!) ggf. über Ratenzahlung (4-Raten-Regelung beachten!) „zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwalts“ „zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwalts“ ggf. RMB ggf. RMB
Entscheidungszeitpunkt i.d.R. vor Güteverhandlung nicht leistbar i.d.R. vor Güteverhandlung nicht leistbar bei Einigung in der Güteverhandlung in der Verhandlung oder kurz danach bei Einigung in der Güteverhandlung in der Verhandlung oder kurz danach vor Kammerverhandlung ist ratsam vor Kammerverhandlung ist ratsam Problem: Begründungsverweisung auf Urteilsgründe
Entscheidungszeitpunkt Entscheidung mit Nachfrist nach Instanzabschluss möglich Entscheidung mit Nachfrist nach Instanzabschluss möglich dann Nachfristsetzung dann Nachfristsetzung zeitliche Rückwirkung der Bewilligung auf Zeitpunkt, in dem Antrag und Erklärung vorlagen (nicht notwendig bereits alle Belege) zeitliche Rückwirkung der Bewilligung auf Zeitpunkt, in dem Antrag und Erklärung vorlagen (nicht notwendig bereits alle Belege)
Bewilligungsfolgen Beschluss auch an Gegner (!) Beschluss auch an Gegner (!) Kostenbefreiung der hilfsbedürftigen Partei Kostenbefreiung der hilfsbedürftigen Partei Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts
4. Aufhebung und Abänderung
Aufhebung bei unterlassener Mitteilung § 120 a II 1 ZPO (neu): unverzügliche Mitteilungspflicht bei Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse § 120 a II 1 ZPO (neu): unverzügliche Mitteilungspflicht bei Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse Folge bei Unterlassen § 124 I Ziff. 4 ZPO (Rückwirkende) Aufhebung bei Absicht oder grober Nachlässigkeit Folge bei Unterlassen § 124 I Ziff. 4 ZPO (Rückwirkende) Aufhebung bei Absicht oder grober Nachlässigkeit Belehrung hierüber im Antragsformular enthalten Belehrung hierüber im Antragsformular enthalten
6. Vergütungsfestsetzung, Nachprüfverfahren
Vergütungsfestsetzung und Nachprüfverfahren beides Rechtspflegersache beides Rechtspflegersache Nachprüfungsfristen und ggf. Verzicht auf Forderung der Landeskasse je nach Bundesland Nachprüfungsfristen und ggf. Verzicht auf Forderung der Landeskasse je nach Bundesland Problem: Vertretungs- und Empfangsbefugnis des Rechtsanwalt im PKH- Nachprüfverfahren?
7. Rechtsmittel im PKH-Verfahren
Sofortige Beschwerde § 127 II ZPO Abhilfeverfahren: Nachreichen von Belegen, Erklärungen pp. noch möglich und berücksichtigungsfähig Abhilfeverfahren: Nachreichen von Belegen, Erklärungen pp. noch möglich und berücksichtigungsfähig nach Nichtabhilfe und Weiterleitung an das LAG: meist kein Nachreichen pp. mehr akzeptiert nach Nichtabhilfe und Weiterleitung an das LAG: meist kein Nachreichen pp. mehr akzeptiert
II. Kosten
Kostenentscheidung im Urteil Kostenentscheidung im Urteil Kostenentscheidung bei fehlendem (Schluss-)Urteil Kostenentscheidung bei fehlendem (Schluss-)Urteil Wegfall der Kostenprivilegierung bei Teilvergleich Wegfall der Kostenprivilegierung bei Teilvergleich im Übrigen: Skript
III. Streitwert
Streitwertfestsetzung im Urteil – § 61 Abs. 1 ArbGG
Streitwertfestsetzung im Urteil nicht allein kostenrechtliche Bedeutung nicht allein kostenrechtliche Bedeutung relative Bindungswirkung für LAG wegen Feststellung der Beschwer (Wertgrenze) relative Bindungswirkung für LAG wegen Feststellung der Beschwer (Wertgrenze) keine zwingende Bindungswirkung für Gebührenberechnung der Rechtsanwälte keine zwingende Bindungswirkung für Gebührenberechnung der Rechtsanwälte Praxis: kein gesonderter Anwalts-Antrag nach Urteil Praxis: kein gesonderter Anwalts-Antrag nach Urteil
Streitwertfestsetzung im Urteil abweichende Streitwertfestsetzung nach Urteil möglich abweichende Streitwertfestsetzung nach Urteil möglich kein isoliertes Rechtsmittel gegen Streitwertfestsetzung im Urteil kein isoliertes Rechtsmittel gegen Streitwertfestsetzung im Urteil Praxis: meinst kein gesonderter Anwalts-Antrag nach Urteil Praxis: meinst kein gesonderter Anwalts-Antrag nach Urteil
Streitwertfestsetzung nach §§ 32 RVG, 63 Abs. 2 GKG, 33 RVG
Konfliktfall: Vergleichsschluss RA beantragt Wertfestsetzung RA ist mir Vorschlag nicht einverstanden Handhabung: Antragsaufnahme Antragsaufnahme Wechsel ins Anhörungsverfahren (nach dem Termin) Wechsel ins Anhörungsverfahren (nach dem Termin) Wahrung rechtlichen Gehörs Wahrung rechtlichen Gehörs Beschluss + Begründung + RMB Beschluss + Begründung + RMB
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit eingeführt 2013 eingeführt 2013 Absprache der LAGe (nicht alle beteiligt) Absprache der LAGe (nicht alle beteiligt) unverbindlich, schränkt Ermessen nicht ein unverbindlich, schränkt Ermessen nicht ein Handhabungspraxis teilweise sehr unterschiedlich im Hinblick auf Anwendung Handhabungspraxis teilweise sehr unterschiedlich im Hinblick auf Anwendung Haupttendenz: Rosinenpicken Haupttendenz: Rosinenpicken