Gemeindeaufsicht bei „notleidenden Gemeinden“ Univ.-Ass. Sebastian M. Kutsche, LL.M.

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 Präsentation transkript:

Gemeindeaufsicht bei „notleidenden Gemeinden“ Univ.-Ass. Sebastian M. Kutsche, LL.M.

Inhalt  Gemeindeautonomie  Selbstverwaltung  Kommunale Finanzhoheit  Finanzielle Ausstattung  Gemeindeaufsicht und Gebarungskontrolle  Aufsichtsinstrumente  Bedarfszuweisungen SEITE 2

Gemeindeautonomie I  Selbstverwaltung  Art 116 Abs 1 B-VG  Eigener Wirkungsbereich  „Gesetzesvorbehalt“  Aufsichtsrechte des Bundes und des Landes SEITE 3

Gemeindeautonomie II  Kommunale Finanzhoheit  Art 116 Abs 2 B-VG  Beschränkt durch F-VG und FAG  Eigene Abgabenhoheit der Gemeinde SEITE 4

Gemeindeautonomie III  Finanzielle Ausstattung der Gemeinde  Lastenadäquanz  Leistungsfähigkeit  Rücksichtnahme auf Erhalt der Leistungsfähigkeit  § 12 F-VG: Bedarfszuweisungen als Härteausgleichsregelung SEITE 5

Sphären der Gemeindeaufsicht  Allgemeine Gemeindeaufsicht und Gebarungskontrolle gem Art 119a B-VG  Mittelbare Aufsicht auf Grund von Bedingungen bei der Vergabe von Bedarfszuweisungen SEITE 6

Gemeindeaufsicht und Gebarungskontrolle I  Zuständigkeiten  Adhäsionskompetenz  Wirkungsbereich  Bund: Landeshauptmann  Land: Grds Landesregierung/Bezirksverwaltungsbehörden  Gebarungskontrolle als alleinige Landeskompetenz  § 15 EO? SEITE 7

Gemeindeaufsicht und Gebarungskontrolle II  Rechtsaufsicht  Fakultative und obligatorische Instrumente  Gebarungskontrolle  Wirtschaftlichkeit  Sparsamkeit  Zweckmäßigkeit  Opportunitätsprinzip SEITE 8

Gemeindeaufsicht und Gebarungskontrolle III  Die Aufsichtsinstrumente  Informations- und Auskunftsrechte  Genehmigungsvorbehalte  Ersatzvornahme  Haushaltsvoranschlag  Zwangsetatisierung  Verordnungsprüfung  Auflösung des Gemeinderates SEITE 9

Informations- und Aufsichtsrechte  Präventives Aufsichtsmittel  Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen  Bürgermeister hat Ergebnis dem Gemeinderat mitzuteilen  Keine Umsetzungspflicht der Gemeinde  Keine Sanktionsmöglichkeiten SEITE 10

Empfehlungen Aufsichtsbehörde I SEITE 11

Empfehlungen Aufsichtsbehörde II SEITE 12

Empfehlungen Aufsichtsbehörde III SEITE 13

Genehmigungsvorbehalte  Berührung überörtlicher Interessen  Maßnahmen von besonderer finanzieller Bedeutung  Erhaltung der Leistungsfähigkeit  ZB Stundungen und Ratenzahlungen, Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und Haftungen  Rechtsgeschäft schwebend unwirksam  Spekulationen? SEITE 14

Ersatzvornahme  Zeitweise Aufhebung der Gemeindeautonomie  Unbedingte Notwendigkeit  Anwendungsbereiche  Haushaltsvorschlag durch Ersatzvornahme gem Art 119a Abs 7 B-VG  Zwangsetatisierung gem § 8 Abs 6 F-VG SEITE 15

Verordnungsprüfung  Mitteilung gem Art 119a Abs 6 B-VG an Aufsichtsbehörde  Verordnungen aus eigenem Wirkungsbereich  Rechtmäßigkeitskontrolle  Aufhebung zur Gänze oder in Teilen  Keine Überprüfung/Aufhebung in Bezug auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit SEITE 16

Bedarfszuweisungen I  Kein Rechtsanspruch  § 12 F-VG Bedarfszuweisungen  Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts des Haushalts  Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse  Ausgleich von Härten  Bedingungen für Vergabe SEITE 17

Bedarfszuweisungen II  42 % der österreichischen Gemeinden  Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt  Abgangs-/Sanierungsgemeinde  Einflussnahme auf Gemeinde durch Land  Richtlinien der Länder  Voraussetzungen und Bedingungen  Unterlagen  Sperren, Rückforderungen, Stundungen SEITE 18

Bedarfszuweisungen III  Bedingungen  Prüfungsverfahren  Ausschöpfung sämtlicher Einnahmemöglichkeiten  Sanierungskonzept  Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen  Einnahmeseitige Maßnahmen  Ausgabenseitige Maßnahmen SEITE 19

Ausblick  „Feinsteuerungsinstrument“ Bedarfszuweisung als wirksamstes „ex post Aufsichtsinstrument“?  Widerspruch Gemeindeautonomie und Aufsicht  Objektivierte Bedarfszuweisung in Kärnten als Vorbild?  Ziele der Bedarfszuweisung?  Sachlichkeit der Vergabe SEITE 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit