Asylrecht Kategorien von Rechtsstellungen. Kategorien Status bestimmt Rechtsstellung Kategorien: –Asylbewerber –anerkannter Flüchtling mit Asyl (Flüchtling.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Traumatisierte Flüchtlinge in der (deutschsprachigen) Schweiz
Advertisements

H ä ndler Hansmann verlangt von Michael Schadenersatz f ü r das besch ä digte Fahrrad. ( Wer will was von wem ) Eine m ö gliche Anspruchsgrundlage k ö
Test 1 Test 2 Test 3. Test 4 Test 5 Test 6 Test 7 Test 8 Test 9.
Wer beantragt Asyl in der Schweiz? Anzahl neuer Asylgesuche in der Schweiz.
Rechtliche Grundlagen zur Mobilität ausländischer Studenten:  Richtlinie 2004/114/EG (Studentenrichtlinie) (umgesetzt in nationales Recht.
Aktuelle Rechtsfragen der Flüchtlingskrise. Statistik des BAMF: Januar 2016.
Asyl - Eckdaten BGM Manfred Hager. Asylanträge bis bis dato: ca Prognose für 2015:ca –
Freizügigkeitsrecht Rechtswirkungen. Übersicht über FZA-Rechte Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Art. 5 und 7 lit. a FZA und.
News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht April 2016 © Orell Füssli Verlag Auftrag A (Vorentlastung) Das Bild zeigt Flüchtlinge im Mittelmeer und.
Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009.
Das ordentliche Ausländerrecht Grundlagen, Einreise und Meldevorschriften.
Asylwesen in der Schweiz und im Kanton Luzern Uni/PH Luzern, 28. April 2016 Ruedi Fahrni Asyl- und Flüchtlingskoordinator Kanton Luzern.
Folie 1 Asylbewerber ausländerrechtliche Informationen.
Das ordentliche Ausländerrecht Familiennachzug. Grundsätze Unterscheiden: –Anspruch – Ermessen –gesetzlicher – völkerrechtlicher Nachzugsgrund massgebliche.
Das ordentliche Ausländerrecht Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen.
Asylrecht Verfahren. Grundsätze des Verfahrensrechts AsylG regelt in weiten Teilen das Verfahren, ist also zu einem grossen Teil (recht detailliertes)
Individualarbeitsrecht Entgelt und Entgeltfortzahlung Michaela Windisch-Graetz.
Unionsbürgerschaft RL 2004/38/EG. Art 21 AEUV Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht für alle Unionsbürger unter dem Vorbehalt des Sekundärrechts Loslösung.
Das ordentliche Ausländerrecht Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen.
Das ordentliche Ausländerrecht Zwangsmassnahmen. Übersicht Haft bzw. Einsperrung: –kurzfristige Festhaltung (Art. 73 AuG) –Vorbereitungshaft (Art. 75.
Lernen durch Musik Artenkenntnis einheimischer Bäume einmal anders.
Dublinassoziierung und Freizügigkeit Grundsätze und Rechtswirkungen.
„Wie stehst du zur Flüchtlingsfrage?“. Der Kreis Borken hat im letzten Jahr viele Zuwanderer aufgenommen. Hat sich das für dich bemerkbar gemacht?
Asylrecht Grundlagen und Flüchtlingseigenschaft. Grundlagen Asylrecht = Kombination von –Flüchtlingskonvention –nationalem (schweizerischem) Gesetzesrecht.
Anwendung des Vergabe- und Haushaltsrechts
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Verfahrens- und Sozialberatung Referent: Rahel Köpf, Karlsruhe
Willkommen am Leithaberg – wir helfen
Kanton Basel-Landschaft Rolf Rossi, Leiter Asylkoordination
Grundzüge des Asylverfahrens
2. Treffen der FAG Flucht und Migration
für anerkannte Flüchtlinge Regelungen für die Umsetzung
Asylgesuche UMA und begleitete MA
Gesamtqualifikation und Abiturzulassung
Asyl und Gewährung vorübergehenden Schutzes
Selbstcheck Zulassung
Grundlagen und Flüchtlingseigenschaft
Migrationsrecht als Prüfungsfach
Migrationsrecht als Prüfungsfach
Das ordentliche Ausländerrecht
Ars combinatoria § 23 Abs. 1 StGB § 12 Abs. 1 StGB § 22 StGB
Asyl und Gewährung vorübergehenden Schutzes
Fallbeispiel Ein Schüler, von dem das Gerücht geht, „dass man bei dem alles kriegen kann“, hat einem Mitschüler in der Pause einen „Joint“ verkauft. Nach.
Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung
Eintritt in das Gymnasium nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses an einer Realschule, Wirtschaftsschule oder Mittelschule.
Felix Werner-vom Hove Rechtsanwalt
Die Kranken-versicherung der Studenten – Ein kurzer Überblick
ASYLRECHT IST EIN MENSCHENRECHT
Test.
Basis-Seminar Asylrecht Referentin: Julia Scheurer,
Befreiung von der Versicherungs-pflicht in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK.
Einige Änderungen im Flüchtlingsrecht: AufenthG und AsylVfG
Aufnahme an weiterführenden Schulen 2018/19
Gesamtqualifikation und Abiturzulassung
Sehen – Denken – Sich bewegen - molekular erklärt!
Informationen zu den RealschulAbschlussprüfungen 2018/19
EINWOHNERVERSAMMLUNG
Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2019/20
Bauingenieur (m/w) (Dipl.-Ing. oder M. Sc.)
Aufenthaltsrecht: Grundlagen und Systematik der Aufenthaltstitel
Die Lehre von den Konkurrenzen
DIE GYMNASIALE OBERSTUFE
Neuer TOP: Brückenteilzeit Foto: Bundesregierung
Integrationsmanagement im Landkreis Ludwigsburg
Heiliger Geist – der unterschätzte Gott
Asylrecht: Verwaltungsverfahren und zuständige Behörden
Grundstücksrecht Falllösung 4.
KreditSiR Falllösung 5.
Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
 Präsentation transkript:

Asylrecht Kategorien von Rechtsstellungen

Kategorien Status bestimmt Rechtsstellung Kategorien: –Asylbewerber –anerkannter Flüchtling mit Asyl (Flüchtling im formel- len Sinne) –erfolgloser Asylbewerber mit Flüchtlingseigenschaft: vorläufig aufgenommen (Flücht- ling im materiellen Sinne) ohne Flüchtlingseigenschaft: –vorläufig aufgenommen (tatsächlicher Flüchtling) –weggewiesen –Schutzbedürftige Achtung: « Asylant » ist nicht Rechtsbegriff

Asylbewerber wer Asylgesuch stellt Anwesenheitsberechtigung bis Abschluss des Asylverfahrens (Art. 42 AsylG) prekäre Rechtsstellung, insbes.: –Erwerbstätigkeit erst nach drei Monaten (Art. 43 AsylG) –keine Auslandreisen –grundsätzlich kein Familienzusammenschluss –Möglichkeit einer regulären (humanitären) Aufent- haltsbewilligung nach fünf Jahren (Art. 14 Abs. 2 AsylG)

Anerkannte Flüchtlinge erhalten Asyl beste Rechtsstellung, insbes.: –Recht auf Anwesenheit in Schweiz (Art. 2 Abs. 2 AsylG) –Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung und nach fünf Jahren auf Niederlassung (Art. 60 AsylG) –Recht auf Erwerbstätigkeit (Art. 61 AsylG) –Familienasyl nach sowie Anspruch auf Familienleben nach Art. 8 EMRK/Art. 13 BV –Recht auf Reisepapiere –Non-Refoulement-Schutz –Entfernung nur aus sehr restriktiven Gründen (Art. 65 AsylG)

Erfolglose Asylbewerber mit Flüchtlingseigenschaft: –Asylverweigerung durch Nichteintreten oder Gesuchsabweisung und Wegweisung –vorläufige Aufnahme –Rechte gemäss FK, insbes.: Non-Refoulement-Schutz Recht auf Erwerbstätigkeit Familienzusammenführung nach drei Jahren (Art. 85 Abs. 7 AuG) ohne Flüchtlingseigenschaft: –Asylverweigerung und Wegweisung –vorläufige Aufnahme nur ausnahmsweise bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Ausschaffung (« tatsächliche Flüchtlinge ») –prekärer Status: kaum Rechte Zwangsmassnahmen Sozialhilfe auf Nothilfe beschränkbar

Schutzbedürftige wer Voraussetzungen der Unterschutzstellung erfüllt mittlerer Status: –Berechtigung zur Anwesenheit (Art. 74 Abs. 1 AsylG) –nach fünf Jahren Anspruch auf Aufenthaltsbewilli-gung, nach zehn Jahren Möglichkeit der Niederlassung (ohne Anspruch; Art. 74 Abs. 2 und 3 AsylG) –Arbeitsverbot während drei Monaten, danach Erwerbstätigkeit möglich, wenn es Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage erlaubt (Art. 75 AsylG) –Familienvereinigung: analog zu Familienasyl (Art. 71 AsylG) (spätestens) nach fünf Jahren: Anspruch auf Familienleben nach Art. 8 EMRK/Art. 13 BV