Firmenfortführung und Pflichten des Erwerbers Robert Tempel, Jörn Schmidt, André Wilke, Andreas Tabert MB4, Wirtschaftsrecht
Gliederung ● Definition: Firmenfortführung ● Pflichten / Haftungen ● Arten der Firmenfortführung
Definition Bestehende Firma übernehmen ● Firma bleibt bestehen ● Name ● Geschäftskern ● Anschrift ● Arten der Fortführung ● Erben ● Kaufen/Schenken Gesetzliche Grundlage: HGB, § 22 ff.
Pflichten und Haftungen ● Firmenkern wird fortgeführt ● Vermögen und Schulden ● Laufende Verträge und Verbindlichkeiten (§25 HGB) ● Arbeitnehmer ● Aufträge
Arten der Firmenfortführung ● Kaufen ● Schenken ● Sonderfälle: ● Rechtscheinshaftung ● Erbschaft (§24 HGB)
Sonderfall: Rechtscheinshaftung ● Unternehmer A behauptet Firma des Unternehmers B fortzuführen ( → Rechtschein) ● Gutgläubigkeit eines Dritten ● Falsche Vertrauenserweckung ● Unternehmer A haftet voll!
Sonderfall: Erben ● Firma eines verstorbenen Einzelkaufmannes erlischt nicht ● Erbe haftet grundsätzlich mit gesamten Firmen- und Privatvermögen ● Ausnahmen: ● Einstellung des Geschäftsbetriebes innerhalb von 3 Monaten (§27 HGB) ● Bekanntgabe, dass nur mit Nachlass gehaftet wird (§25 HGB) ● Erbe wird abgelehnt
Zusammenfassung ● Name und Geschäftskern müssen erhalten bleiben ● Vermögen/Schulden werden übertragen ● Verträge und Verbindlichkeiten bleiben bestehen ● Ausnahmen bestätigen die Regel