Zukunft. Land. Die Zukunft lebt am Land. Beschluss GAP 2014-2020.

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Zukunft. Land. Die Zukunft lebt am Land. Beschluss GAP

1. Säule Direktzahlungen Grundsätzliches Ziel: ausgewogene Modellwahl mit dem Ziel möglichst geringer Brüche und Verwerfungen auf Ebene der Bundesländer Mittel für agrarische Bereiche im bisherigen Ausmaß von EU/Bund/Länder Klare funktionelle Trennung zwischen 1. und 2. Säule Region: Präferenz für österreichweit einheitliches Modell der Direktzahlungen Differenzierung der Flächenzahlungen: zweistufiges Modell wird angestrebt (Acker und Grünland gleich gestellt / extensive Grünlandflächen wie Almen und Hutweiden abgestuft) Anknüpfungspunkt für das EBP-Volumen auf den Almen sind die bisherigen Alm-ZA. Technische Umsetzung: –Präferenz für Zahlung pro Tier auf Alm mit Differenzierung – erhöhter Betrag für Milchkühe Für Hutweiden, Bergmähder und einmähdige Wiesen Koeffizient für extensives Grünland notwendig (Vorschlag 0,25).

1. Säule Direktzahlungen Übergangsregelung: langer progressiver Übergang (soft landing) ab 2014 bis 2019 Anpassung (2014: 10 %, 2015: 10 %, 2016: 15 %, 2017: 15 %, 2018: 25 %, 2019: 25 %) Kleinlandwirteregelung: Ziel - möglichst attraktive Regelung – Querverbindung mit angepasstem „Klein ÖPUL-Programm“ notwendig. Koppelungen: es wird keine produktionsbezogenen Koppelungen in der GAP geben.

Ländliche Entwicklung Grundsatzposition: Erhalt der LE-Mittel im bisherigen Umfang für die Land- und Forstwirtschaft Als Kofinanzierungssatz soll auch weiter der Schlüssel 50:50 beibehalten werden. Der flächendeckende Ansatz einer ökologischen Ausrichtung der Bewirtschaftung sowie der Ausgleich für Bewirtschaftungsnachteile im Berggebebiet und in den sonstigen benachteiligten Gebieten ist auch künftig der Schwerpunkt. Die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe wird auch in Zukunft durch die Investitionsförderung gestärkt werden. Die LE dient als Ausgleichsmechanismus für die Abfederung von Mittelverschiebungen aus der 1. Säule. Im Fall von massiven Kürzungen des Volumens muss einerseits das Regionalmodell überarbeitet werden, andererseits müssen proportionale Kürzungen in allen Bereichen der LE vorgenommen werden, dies ist auch die Vorgangsweise zwischen ÖPUL und AZ. Es gilt der Grundsatz: es ist so lange nichts vereinbart, bis alles vereinbart ist (Gesamtpaket Säule 1 und Säule 2).