Normen und Vorschriften 1/2000 Informationen zur neuen ÖVE/ÖNORM E 8001-1 · Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis ~1000 V und =1500 V.

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 Präsentation transkript:

Normen und Vorschriften 1/2000 Informationen zur neuen ÖVE/ÖNORM E · Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis ~1000 V und =1500 V Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) · Die neue ÖVE/ÖNORM E ersetzt die „alte“ ÖVE-EN 1 Teil 1

Normen und Vorschriften 2/2000 “Du erzählst mir etwas, und ich vergesse es. Du lehrst mich etwas, und ich behalte es. Du beziehst mich in etwas ein, und ich lerne es.” nach Benjamin Franklin

Normen und Vorschriften 3/2000 Definitionen · Aufnahme von neuen Begriffen, Formulierungen und Definitionen · Neue Verordnungen  Nullungsverordnung (BGBl. II-Nr. 322) · Neue Vorschriften, Normen  EN · Neue technische Begriffe  Nullungsverbindung Einzelverbraucheranlage

Normen und Vorschriften 4/2000 System der dreifachen Sicherheit · Maßnahmen für den Schutz gegen den elektrischen Schlag bzw. Schutz gegen gefährliche Berührungs- ströme

Normen und Vorschriften 5/2000 Maßnahmen des Fehlerschutzes · Ohne PE-Leiter: Schutzisolierung Schutzkleinspannung und Funktionskleinspannung Schutztrennung · Mit PE-Leiter: Nullung (Neutralleiter-Schutzerdung) Fehlerstrom-Schutzschaltung (Fehlerstrom-Schutzerdung) Isolationsüberwachungssystem Schutzerdung (Überstrom-Schutzerdung)

Normen und Vorschriften 6/2000 Fehlerspannung U F · Bei einem Isolationsfehler tritt die Fehlerspannung U F gegen die Bezugserde auf. Zusammenhang zwischen Fehlerspannung U F und unbe- einflußter Berührungsspannung U TP

Normen und Vorschriften 7/2000 Berührungsspannung U T · Wenn ein Körper vom Berührungsstrom durchflossen wird, tritt die Berührungsspannung auf Zusammenhang zwischen unbeeinflußter Berührungs- spannung U TP und Berührungsspannung U T

Normen und Vorschriften 8/2000 Fehlerschutz, Grenzwert · Der national vereinbarte Grenzwert der Fehlerspannung beträgt für die Nullung, Schutzerdung und Fehlerstrom- Schutzschaltung: WechselspannungU FL = 65 V GleichspannungU FL = 120 V

Normen und Vorschriften 9/2000 Zusatzschutz  Zusatzschutz durch FI-Schalter mit I  N  0,03 A für Stromkreise mit Steckdosen ( Hausgebrauch bzw. industriellen Anwendungen) bis 16A bei Anwendung des Fehlerschutzes Schutzerdung, Nullung oder Fehlerstrom- Schutzschaltung  Fehlerstrom-Schutzschaltung (Fehlerschutz) mit Zusatz- schutz darf nur mit einer zweiten Fehlerstromeinrichtung (I  N  0,03 A) realisiert werden  Zusatzschutz durch Potentialausgleich (Abschnitt 15) wirkt ergänzend und kann die Fehlerstromeinrichtung (I  N  0,03 A) nicht ersetzen

Normen und Vorschriften 10/2000 Zusatzschutz · Einschränkung „in Hausinstallationen“ entfällt d.h. Zusatzschutz muß generell, z.B. auch in Industriebetrieben, eingebaut werden · Empfehlung für Stromkreise mit Steckdosen über 16 A  Auslöseempfindlichkeit des FI-Schalters mit I  N  0,03 A (Netzspannungsabhängigkeit für Erfassung und Ausschaltung möglich z.B. LS-DI) · Ausreichende Stoßstromfestigkeit des FI-Schalters z.B. Bauart „G“

Normen und Vorschriften 11/2000 Zusatzschutz bei Nullung Zusatzschutz bei Nullung durch Fehlerstromschutz- Einrichtung mit einem Nennfehlerstrom I  N  0,03 A

Normen und Vorschriften 12/2000 Zusatzschutz bei Fehlerstrom-Schutzschaltung Zusatzschutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom I  N  0,03 A

Normen und Vorschriften 13/2000 Schutzisolierung · Betriebsmittel der Schutzklasse II müssen typgeprüft (EN ) und entsprechend gekennzeichnet sein · Für Kriech und Luftstrecken gilt ÖVE HD S1 (Isolationskoordination)

Normen und Vorschriften 14/2000 Schutzisolierung · Standortisolierung mit höheren Werten des Standortüber- gangswiderstandes bei Betriebsspannungen bis: 500 V  0,5 M  1000 V  1,0 M   Bisher 1 k  pro V Betriebsspannung:  bei 230 V  230 k  = 0,23 M   bei 400 V  400 k  = 0,40 M 

Normen und Vorschriften 15/2000 Schutzkleinspannung und Funktionskleinspannung · Bei Stromkreisen darf U N 50 V AC bzw. 120 V DC nicht überschreiten · Keine Erdung von aktiven Teilen auf der Klein- spannungsseite · Vereinbarter Grenzwert der Fehlerspannung U FL = 0 V · Bei gewissen Anwendungen darf bei Funktionskleinspannung geerdet werden (bis U N 42 V), vereinbarter Grenzwert der Fehlerspannung U FL = 50 V

Normen und Vorschriften 16/2000 Schutzerdung · Der vereinbarte Grenzwert der Fehlerspannung beträgt bei: WechselspannungU FL = 65 V GleichspannungU FL = 120 V · Bedingung

Normen und Vorschriften 17/2000 Nullung (Neutralleiter-Schutzerdung) · Nullungsverordnung  Nullungsverbindung PEN-Leiter direkt oder auf kürzestem Weg mit der PE-Leiterschiene oder -klemme verbunden PEN-Leiter über Haupterdungsschiene oder -klemme mit der PE-Leiterschiene oder -klemme verbunden

Normen und Vorschriften 18/2000 Nullung, Ausschaltbedingung  Die Ausschaltbedingung ist erfüllt wenn: Z S · I A £ U N · Wenn die Ausschaltbedingung nicht erfüllt werden kann, ist eine andere Fehlerschutzmaßnahme anzuwenden z.B. die Fehlerstrom-Schutzschaltung

Normen und Vorschriften 19/2000 Nullung, Ausschaltstromfaktor m  Berechnung des Ausschaltstromes: I A = m · I N

Normen und Vorschriften 20/2000 Nullung, Erdungsbedingung · Verbraucheranlagen müssen eine dauerhafte (korrosions- beständige) Anlagenerdung aufweisen  Kein Fundamenterder  Errichtung einer Erdungsanlage Mindestmaße (V4A):Horizontalerder 10 m oder Vertikalerder 4,5 m oder gleichwertige Erderkombination · Dimensionierungen in der ÖNORM/ÖVE E Abschnitt 20 „Erdung“ Tabelle 20-2

Normen und Vorschriften 21/2000 Nullung, Verlegungsbedingungen · Anpassung an HD 384 mit größerer Stromtragfähigkeit · Der PEN-Leiter und Erdungsleiter sind nach der ÖNORM/ÖVE E Abschnitt 21 zu bemessen · Die Dimensionierung der Mindestquerschnitte erfolgt nach der ÖNORM/ÖVE E Tabelle 21-1 und 21-2

Normen und Vorschriften 22/2000 Nullung, Verlegungsbedingungen · Neutralleiter und PE-Leiter dürfen beliebig oft vom PEN- Leiter abgezweigt werden - z.B. bei Doppeleinspeisung · Anschluß an Erdung bzw. Potentialausgleich. Bei jedem Hausanschluß muß ein Erder zur Verfügung gestellt werden · Nach Abzweigung eines N-Leiters vom PEN-Leiter darf der abgezweigte N-Leiter nicht mehr geerdet werden · Bei Querschnitten < 10 mm 2 muß PE- und N-Leiter getrennt geführt werden. Bei Querschnitten von 10 mm 2 und größer, darf PE- und N-Leiter getrennt oder gemeinsam (PEN) geführt werden

Normen und Vorschriften 23/2000 Nullung, Anwendungsbeispiel (TN-C-System)

Normen und Vorschriften 24/2000 Nullung, Anwendungsbeispiel (TN-C-S-System)

Normen und Vorschriften 25/2000 Nullung, Anwendungsbeispiel (TN-S-System)

Normen und Vorschriften 26/2000 Isolationsüberwachungssystem · Der Ausdruck Schutzleitungssystem wird nicht mehr benutzt · Max. Erdungswiderstand von 20  wird nicht mehr gefordert

Normen und Vorschriften 27/2000 Fehlerstrom-Schutzschaltung (Fehlerstrom-Schutzerdung) · Es müssen die Bedingungen für den Erdungswiderstand R A eingehalten werden · I  N ist der Nennwert des Auslösefehlerstromes der vorge- schalteten Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

Normen und Vorschriften 28/2000 Fehlerstrom-Schutzschaltung, Anordnung · Eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung darf nicht für Fehlerschutz und Zusatzschutz gleichzeitig eingesetzt werden

Normen und Vorschriften 29/2000 Fehlerstrom-Schutzschaltung, Schutzeinrichtungen · Bei FI-Schutzeinrichtungen  63 A (getrennte Gehäuse) wird das Ausschalten des N-Leiters nicht mehr gefordert (FI-Relais mit Leistungsschalter) · Es kann die Ausschaltzeit und der Fehlerstromwert bei FI-Schutzeinrichtungen  63 A verstellbar sein · Die Funktion für die Erfassung des Fehlerstromes muß netzspannungsunabhängig sein · Netzspannungsabhängige Schalter dürfen bei Ausfall des Netzes nicht ausschalten

Normen und Vorschriften 30/2000 Schutztrennung · Zulässig in Netzen mit Nennspannung bis 690 V · Die Sekundärspannung darf nicht höher als 500 V sein · Flexible Leitungen müssen schweren „Gummischlauchleitungen“ entsprechen

Normen und Vorschriften 31/2000 Begrenzung der Fehlerspannung am geerdeten Systemleiter · Im TT- oder TN-System sind die Netze über den Betriebs- erder R B zu erden (EVU) · Formel

Normen und Vorschriften 32/2000 Hauptpotentialausgleich (Begriffe durch Nullungsverordnung neu definiert) 1Hauptsicherungskasten 2Erdungsleiter zum Anlagenerder 3Nullungsverbindung wenn anwendbar 4Schutzerdungsleiter der Hauptleitung 5Haupterdungsschiene (PAS) 6Potentialausgleichsleiter 7Funktions- und Überspannungs- Schutzerdungsleitungen für IT 8Potentialausgleichsleiter für 9Leitfähige Wasserverbrauchsleitung 10Leitfähige Gasinnenleitung 11Isolierstück 12Wasserzähler 13Leitfähige Heizungsrohre 14Leitfähiges Abwasserrohr 15Anlagenerder 16Isolierstück

Normen und Vorschriften 33/2000 Zusätzlicher Potentialausgleich  Bei besonderer Gefährdung entsprechend den jeweiligen technischen Bedingungen (U N  250 V gegen Erde, spezielle Umgebungsbedingungen) · In mehrstöckigen Gebäuden mit vernetzten Einrichtungen der Informationstechnik sollte der zusätzliche Potentialausgleich an der Hauptverteilung jedes Stockwerkes eingesetzt werden · Dimensionierung des Potentialausgleichsleiters erfolgt nach der ÖNORM/ÖVE E Abschnitt 21.5 Tabelle

Normen und Vorschriften 34/2000 Gas- und Wasserleitungen als Erder,.... · Gas- und Wasserleitungen dürfen nicht mehr als Erder, Schutzerdungs-, Erdungs- oder Potentialausgleichsleiter verwendet werden! · Bei wesentlichen Erweiterungen und Änderungen Wirksamkeit des Fehlerschutzes beachten

Normen und Vorschriften 35/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen · Überspannungs-Schutzeinrichtungen im Verteilungsnetz · Überspannungs-Schutzeinrichtungen in den Verbraucheranlagen, Einbau von Ableitern im Bereich der Hauptleitung  Auswahl und Einbau bei Nullung  Auswahl und Einbau bei Fehlerstrom- Schutzschaltung  Auswahl und Einbau beim Isolations- überwachungssystem oder bei isolierten Netzen · Anhang A: Blitzgefährdung in Österreich

Normen und Vorschriften 36/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen Nullung / PEN-Schiene · Überspannungs-Schutzeinrichtungen: U B  1,45 U Leiter-Erde Überspannungs-Schutzeinrichtungen bei Fehlerschutz Nullung ohne getrennt geführtem Schutzerdungsleiter

Normen und Vorschriften 37/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen Nullung / PE-Schiene · Die Überspannungs-Schutzeinrichtungen müssen zwischen jeden Außenleiter sowie Neutralleiter und Haupterdungs- schiene (PAS) oder PE-Schiene geschaltet werden. Überspannungs-Schutzeinrichtungen bei Fehlerschutz Nullung mit getrennt geführtem Schutzerdungsleiter

Normen und Vorschriften 38/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen Nullung / N-PE-Schiene · Die “3 + 1 Schaltung” N/PE-Ableiter 1) Nennableitstoßstrom mindestens 20 kA Überspannungs-Schutzeinrichtungen bei Fehlerschutz Nullung mit getrennt geführtem Schutzerdungsleiter

Normen und Vorschriften 39/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen FI / ATS  Überspannungs-Schutzeinrichtungen: U B  Ö3 · U Leiter-Erde · Stoßstromfestigkeit des Ableitertrennschalter:1ph /  10 kA 3ph /  20 kA Überspannungs-Schutzeinrichtungen bei Fehlerschutz Fehlerstrom-Schutzschaltung

Normen und Vorschriften 40/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen FI / N-PE-Schiene · Überspannungs-Schutzeinrichtungen Außenleiter 1) : U B  1,45 U Leiter-Erde N/PE-Leiter 2) : U B  1,10 U Leiter-Erde, Nennableitstoßstrom  20 kA Überspannungs-Schutzeinrichtungen bei Fehlerschutz Fehlerstrom-Schutzschaltung

Normen und Vorschriften 41/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen nach einem FI · Keine B-Ableiter nach dem FI (außer bei lastseitigen Überspannungen) Überspannungsschutzeinrichtungen der Ableiterklasse C bzw. der Prüfklasse II nach einer Fehlerstromschutzeinrichtung · Beim Einbau von C-Ableitern nach dem FI müssen vorher bereits Ableiter eingebaut sein · Einen FI der Bauart S oder G einsetzten

Normen und Vorschriften 42/2000 Isolationswiderstand · Isolationswiderstand der Anlagenteile ohne Verbrauchsgeräte · Bei Betriebsspannungen:  bis500 V  0,5 M   bis1000 V  1,0 M  · Bisher 1 k  pro V Betriebsspannung:  bei 230 V  230 k  = 0,23 M   bei 400 V  400 k  = 0,40 M 

Normen und Vorschriften 43/2000 Erdung · Werkstoffe für Erder und Korrosions-Mindestmaße

Normen und Vorschriften 44/2000 Erdungsleitungen · Mindestquerschnitte von Erdungsleitungen

Normen und Vorschriften 45/2000 Schutzerdungsleiter, Querschnitte · Zuordnung des Schutzerdungsleiters und des PEN-Leiters zum Außenleiter

Normen und Vorschriften 46/2000 Potentialausgleichsleiter · Querschnitte für den Hauptpotentialausgleich

Normen und Vorschriften 47/2000 Potentialausgleichsleiter · Querschnitte für den zusätzlichen Potentialausgleich

Normen und Vorschriften 48/2000 Prüfung · Prüfung des Schutzes gegen den elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) · Erstprüfung - vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage · Dokumentation der Meßergebnisse · Anleitung und Methoden für die Prüfung nach ÖVE/ÖNORM E

Normen und Vorschriften 49/2000 Benjamin Franklin