Ballhausen1 BallhausenA utor Autor SCHULSPEZIALDIENST SSD Ballhausen SSDSchule Chancen und Grenzen Synergieeffekte zu erzielen, gegenseitiges Systemverständnis und einheitliche Standards zu entwickeln Jugendamt SSD kommt in die Schule“
Ballhausen2 BallhausenA utor Autor SCHULSPEZIALDIENST SSD ARBEITSGRUNDLAGE / SCHNITTSTELLE IM JUGENDAMT Ballhausen § 81 SGB VIII Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (3) Schule und Stellen der Schulverwaltung § 25 NSchG Zusammenarbeit zwischen Schulen sowie zwischen Schulen und Jugendhilfe (3) Schulen arbeiten mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, im Rahmen ihrer Aufgaben zusammen.
Ballhausen3 BallhausenA utor Autor SCHULSPEZIALDIENST SSD Ballhausen An dieser Schnittstelle der Kooperation von Schule und Jugendhilfe setzt die Tätigkeit des „Schulspezialdienstes“ an. Einmal um in bestimmen akuten Einzelfällen Hilfen leisten zu können (einzelfallbezogene Hilfen). Zum anderen geht es um die aktive Einbindung der Fachkräfte der verschiedenen Professionen in die fallübergreifende Zusammenarbeit.
Ballhausen4 BallhausenA utor Autor ZIELE SCHULSPEZIALDIENST SSD ZIELE Ballhausen Klarheit/Transparenz/ Partner im Netzwerk Doppelfunktion als Ansprechpartnerin an der Schnittstelle von Schule/Jugendamt Verbindlichkeiten Einheitliche Verfahren im Bereich von Inklusion im LK GS an allen Schulen Grundlagen zur Sensibilisierung der SchwerpunktarbeitSSD Abschluss von Kooperationsvereinbarungen Nachhaltigkeit Passgenaue Hilfe klare Verfahrensabläufe
Ballhausen5 BallhausenA utor Autor SCHULSPEZIALDIENST SSD ( EINZELFALLBEZOGEN) Ballhausen Schulsozialarbeit Einzelfallhilfe/Beratung von Schülern und Eltern Vermittlung an weitere Hilfs- und Beratungseinrichtungen Begleitende Projekte zur Förderung sozialer Kompetenzen Präventionsarbeit Schulabsentismus Übergang Schule/Beruf Schulspezialdienst SSD Projektschulen (einzelfallbezogene Hilfen) –Individuelle Lösungen –Indikatoren wie Schulverweigerung –Differenzierungsdiagnostik –Klärung medizinisch / ther- apeutische Hilfe erforderlich –HZE/Eingliederungshilfebedarf §35a SGB VIII –Inklusion (Asperger §35a SGB VIII sowie Hospitation –Passigkeit der Strukturen von Schule und LK GS abstimmen > >Strukturelle Einheitliche Verfahrensstandards - Schulverweigerung - Kindeswohl - Verhaltensoriginalitäten von Schüler/innen SSA SSD
Ballhausen6 BallhausenA utor Autor SCHULSPEZIALDIENST SSD ( EINZELFALLÜBERGREIFEND ) Ballhausen Schulsozialarbeit Einzelfallhilfe/Beratung von Schülern und Eltern Vermittlung an weitere Hilfs- und Beratungseinrichtungen Begleitende Projekte zur Förderung sozialer Kompetenzen Präventionsarbeit Schulabsentismus Übergang Schule/Beruf Schulspezialdienst SSD Kooperationsschulen: Allgemeine Beratung in den Bereichen –Klassenkonferenzen –Lehrerinnengesprächen –Elterngespräche –Schulwechsel –Fachkonferenzen –Inklusion –Familiensystemen –Dokumentationen –ICD 10 Internationale Klassifikation psychischer Störungen –ADHS usw.. –Aktivierung von Eltern –BUT Beratung für Antragsbestimmungen –anonymisierte Beratung Steuerung der Beratungsprozesse bei - Verfahrensablauf Eingliederungshilfen nach §35a SGB VIII - Handlungsablauf Schulverweigerung - Verhaltensoriginalitäten von Schüler/innen Transparenz und Vernetzung zwischen Projektschulen und Kooperationsschulen Überleitungsbogen Schule/Jugendamt SSA SSD SLLehrer/innen
Ballhausen7 BallhausenA utor Autor SCHULSPEZIALDIENST SSD Ballhausen M M S depressiv überarbeitet Schule Auffällig- keiten Vermittler Rollentausch Angepasst/aufsässig Schule SSD M Problemformulierung M SSD Schule Lösungsansätze Klärungsgespräch Problemsicht der Beteiligten erfassen Anamnese/Stellungnahme/Diagnose einholen Konsequenzen aufzeigen Bedürfnisse nach Veränderung erfragen Ressourcen/Präferenzen erarbeiten Lösungsorientierung Messbare Ziele vereinbaren Handlungsschritte festlegen Zusammenarbeit mit Schule S S Gemeinsam frühzeitig intervenieren
Ballhausen8 BallhausenA utor Autor SCHULSPEZIALDIENST SSD Ballhausen
…und wo bleiben die Eltern?!? Die Eltern müssen mit dem Klärungsprozess einverstanden sein und sollen dazu beitragen, ihr Kind nach ihren Möglichkeiten zu unterstützen ( siehe §1 SGB VIII). Sollten ihre Möglichkeiten erschöpft sein, können sie Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII beantragen. Dies beinhaltet ihre Mitwirkungspflicht, die entscheidend für den Erfolg der Hilfe ist. SCHULSPEZIALDIENST SSD Ballhausen9 BallhausenA utor Autor Ballhausen
10 BallhausenA utor Autor Ausblick: (Wo wollen wir hin?) Ballhausen Jeder weiß, was der andere macht. Profile der einzelnen Professionen sind geklärt. Übergänge geregelt. Niemand rutscht durch das Netz. Kooperationen werden erleichtert und junge Menschen bekommen die richtige Hilfe. Schule Jugendhilfe