Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Attraktiv für die Unternehmen Entlastend für die Bevölkerung Nachhaltig für den Kanton 8. September 2016.

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Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Attraktiv für die Unternehmen Entlastend für die Bevölkerung Nachhaltig für den Kanton 8. September 2016

Agenda 1.Kantonales Massnahmenpaket 2.Auswirkungen auf Unternehmen, Bevölkerung und Kantonsfinanzen 3.Warum ist die Reform so wichtig für Basel-Stadt? 4.Zeitplan und Schlusswort Unternehmenssteuerreform III| 2

Kantonales Massnahmenpaket Unternehmenssteuerreform III| 3

Ziel: Eine ausgewogene Reform Unternehmenssteuerreform III| 4 Bevölkerung WirtschaftKanton Attraktivität des Standorts Finanzielle Entlastung Finanzielle Nachhaltigkeit

Drei Säulen des kantonalen Massnahmenpakets Unternehmenssteuerreform III| 5 (1) Unternehmens- steuerreform Aufhebung Steuerstatus Senkung Gewinnsteuersatz Einführung Patentbox Einführung zinsbereinigte Gewinnsteuer Senkung Kapitalsteuersatz Erhöhte Besteuerung Dividenden (2) Begleitmassnahmen für die Bevölkerung Steuersenkung für natürliche Personen Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen Erhöhung der Beiträge an die Prämienverbilligung (3) Ausgleich für den Kanton (Element der Bundesreform) Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer Reform des Nationalen Finanzausgleichs Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 2, S. 7

Erste Säule: Unternehmenssteuerreform Unternehmenssteuerreform III| 6 Teilbesteuerung: 80% Maximale Entlastung kantonal: 40% Gewinnsteuerlast: 13%* *effektiv, inkl. Bund (1) Unternehmens- steuerreform Aufhebung Steuerstatus Senkung Gewinnsteuersatz Einführung Patentbox Einführung zinsbereinigte Gewinnsteuer Senkung Kapitalsteuersatz Erhöhung Besteuerung Dividenden Kapitalsteuersatz: 1‰ 1.Internationale Akzeptanz 2.Erhalt der Attraktivität 3.Sicherung der Einnahmen

Internationale Unternehmen, die in der Schweiz über einen hohen Forschungsanteil verfügen (z.B. Life Science), tragen insgesamt eine ähnliche Steuerlast nach der Reform wie vor der Reform. Unternehmen, die heute steuerlich privilegiert sind und nicht in der Forschung tätig sind (z.B. internationale Handelsunternehmen), erfahren eine spürbare, aber tragbare Mehrbelastung. Viele KMU und weitere heute ordentlich besteuerte Unternehmen tragen nach der Unternehmenssteuerreform III eine deutlich tiefere Steuerlast. Auswirkungen auf Unternehmenskategorien Unternehmenssteuerreform III| 7

Tiefere Steuerlast trotz höherer Dividendenbesteuerung Unternehmenssteuerreform III| 8 Quelle:Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Tabelle 5, S. 41 Ausgangslage Steuerbelastung Kapitalunternehmen/ Kapitalunternehmer Minder- belastung Steuer- belastung Personen- unternehmen EigenkapitalGewinn Vor der Reform Nach der Reform infolge Reform 100'00010'0002‘ ‘ '000 24‘27221‘3232‘94925‘ '0001'000'000303‘644290‘61813‘026318‘563 1'000'00010'0007‘0833‘1813‘9026‘570 1'000'000100'00029‘59124‘6604‘93131‘119 1'000' ‘263293‘65315‘610324‘500 5'000'000100'00052‘77639‘50913‘26764‘694 5'000'0001'000'000334‘293307‘09727‘196358‘075 Teilbesteuerung der Dividenden: Steuerbelastung im Vergleich

(2) Begleitmassnahmen für die Bevölkerung Steuersenkung für natürliche Personen Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen Erhöhung der Beiträge an die Prämienverbilligung Zweite Säule: Begleitmassnahmen für die Bevölkerung Unternehmenssteuerreform III| 9 Erhöhung um Fr. 10 Mio. Erhöhung um Fr (auf Fr für Kinder / Fr für Auszubildende) Erhöhung Freibetrag: Fr. 1’000.- für Alleinstehende Fr. 1’500.- für Alleinerziehende Fr. 2’000.- für Verheiratete 1.Steuerliche Entlastung 2.Weitergabe eines Teils der Entlastung der Unternehmen 3.Gesamte Bevölkerung profitiert

Auswirkungen der Senkung der Einkommenssteuer Unternehmenssteuerreform III| 10 Der Freibetrag („Sozialabzug“) wird erhöht um 1‘000 Franken (Einzelperson) respektive 2‘000 Franken (Ehepaare). Auswirkung auf die Bevölkerung [Beispiel: Ehepaar mit 2 Kindern]  Alle Steuerzahlenden profitieren gleichermassen.  Die Entlastung beträgt für ein Ehepaar 445 Franken pro Jahr.  Die Einkommenssteuer wird um 30 Mio. Franken pro Jahr gesenkt.  Die Erhöhung der Freibeträge ist für tiefe und mittlere Einkommen attraktiver als eine Steuersatzsenkung*. (Grenze: rund Fr. 135‘000 Nettolohn gemäss Lohnausweis). * Die eingesetzten 30 Mio. Franken entsprechen einer Steuersatzsenkung um 0.6 Prozentpunkte.

Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen Unternehmenssteuerreform III| 11 Ausgangslage  Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden von den Arbeitgebern finanziert.  Basel-Stadt liegt mit Zulagen von min. 200 Franken (Kinder) / 250 Franken (Auszubildende) auf dem absoluten Minimum. Massnahme  Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden um 100 Franken erhöht.  Nach der Erhöhung liegt der Kanton Basel-Stadt auf der Höhe des Kantons Zug, aber unterhalb vieler westschweizer Kantone.  Mit der Massnahme wird ein Teil der Einsparungen der Unternehmen an die Arbeitnehmenden weitergegeben.

Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer Reform des Nationalen Finanzausgleichs (3) Ausgleich für den Kanton (Element der Bundesreform) Dritte Säule: Ausgleich für den Kanton Unternehmenssteuerreform III| 12 Reduktion des Gewichts der Unternehmensgewinne und Berücksichtigung der Patentbox Erhöhung von 17% auf 21.2% 1.Mehreinnahmen des Kantons von 50 Mio. Franken 2.Entlastung des Kantons um 20 Mio. Franken

Auswirkungen auf Unternehmen, Bevölkerung und Kantonsfinanzen Unternehmenssteuerreform III| 13

Unternehmen/Aktionäre: Entlastung um Fr. 100 Mio. Unternehmenssteuerreform III| Entlastung (Mio.) Belastung (Mio.) Gewinn- steuer Kapital- steuer Divi- denden Kinder- und Ausbildungs- zulagen +100 Saldo Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 3, S. 9

Bevölkerung: Entlastung um Fr. 110 Mio. Unternehmenssteuerreform III| Entlastung (Mio.) Belastung (Mio.) Einkommens- steuer Prämien- verbilligung Kinder- und Ausbildungs- zulagen Saldo Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 4, S. 9

Kanton: Belastung um Fr. 140 Mio. Unternehmenssteuerreform III| Gewinn- steuer Kapital- steuer Divi- denden Einkom- menssteuer +50 Entlastung (Mio.) Belastung (Mio.) -10 Prämien- verbilligung Kantonsanteil dBSt. NFA Saldo UnternehmenssteuernBegleitmassnahmenAusgleich für Kanton Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 5, S. 10

Das Massnahmenpaket ist strukturell finanzierbar. Unternehmenssteuerreform III| 17 Budget 2017Plan 2018Plan 2019Plan 2020 Gesamtergebnis (vor Unternehmenssteuerreform III) Auszug aus dem Finanzplan vor Unternehmenssteuerreform III Werden die langfristigen Mindereinnahmen aufgrund der Unternehmenssteuerreform III von 140 Mio. Franken eingerechnet, ergibt sich eine praktisch ausgeglichene Rechnung.

Defizite in einer Übergangsphase von 5 Jahren Unternehmenssteuerreform III| 18 B2017P2018P2019P2020P2021P2022P2023P2024P2025 Gesamtergebnis (nach USR III) Finanzplan lang (provisorisch) Defizite in der Übergangszeit von 2020 bis 2024 sind über die geplanten Überschüsse in den Vorjahren finanziert.  Übergangseffekte bei der Besteuerung führen zu temporären Mindereinnahmen von 40 Mio. Franken p.a.  Die Entlastung des Kantons Basel-Stadt im NFA um 20 Mio. Franken p.a. wirkt schrittweise erst ab 2023.

Alternativszenarien betr. Gewinnsteuersatz Unternehmenssteuerreform III| 19 Statutarischer Gewinnsteuersatz Kanton Effektive Gewinnsteuerlast Kanton + Bund Statischer Effekt auf Steuereinnahmen Basel-Stadt in Fr. Risiko Einnahmenausfall infolge von Wegzügen in Fr. Saldo in Fr. 5.1%12%-150 Mio.sehr gering-150 Mio. 6.5%13%-110 Mio.gering-110 Mio. 8.5%14.5%-60 Mio.-200 Mio.-260 Mio. Eine Senkung der ordentlichen Steuerlast auf <13% ist finanziell nicht tragbar und aus Sicht der Wettbewerbsfähigkeit auch nicht notwendig. Eine Senkung der ordentlichen Steuerlast auf >13% brächte zu grosse Risiken für Abwanderungen der mobilen Einkünfte sowie der damit verbundenen Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen mit sich.

Warum ist die Reform für Basel-Stadt so wichtig? Unternehmenssteuerreform III| 20

Unternehmenssteuerreform III|21 Hohe fiskalische Bedeutung der Statusgesellschaften Anzahl Gesellschaften Einnahmen aus Gewinn- und Kapitalsteuern sowie aus Kantonsanteil dBSt. in Mio. Franken Gewinnsteuerbasis BS, in Mia. Franken Statusgesellschaften Ordentlich besteuerte Gesellschaften Vereine, Stiftungen, andere Quelle: Steuerverwaltung Basel-Stadt Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 11, S. 22

Ordentlich besteuerte Gesellschaften tragen heute eine Gewinnsteuerlast von 15 bis 22% (inkl. dBSt). Tiefer Durchschnittssteuersatz in Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III| 22 Die durchschnittliche Gewinnsteuerlast im Kanton Basel-Stadt beträgt heute rund 12% (inkl. dBSt). Statusgesellschaften tragen heute eine Gewinnsteuerlast von rund 8 bis 11% (inkl. dBSt).

Unternehmenssteuerreform III|23 Hohe volkswirtschaftliche Bedeutung der Statusgesellschaften Quelle: BAK Basel, volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III für den Kanton Basel-Stadt Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 12, S. 23 Beschäftigung in BS, in Vollzeitstellen Wertschöpfung in BS, in Mia. Franken Branchen mit hoher Bedeutung der Steuerstatus Branchen mit tiefer Bedeutung der Steuerstatus Bedeutende Branchen: 1) Life Science und weitere Branchen mit hohem Forschungsanteil (ca. 24’500 Stellen) 2) Grosshandel, Logistik, Verkehr, Teile der Life Science, sonstige Dienstleistungen (ca. 7’500 Stellen)

Grosse Ausstrahlung in die Region Unternehmenssteuerreform III| 24  Über 40’000 Arbeitskräfte pendeln aus Baselland nach Basel-Stadt und tragen so Einkommen in ihren Kanton.  Sollten die Status- gesellschaften aus Basel- Stadt abwandern, so gingen Baselland geschätzt 220 Mio. Franken an Einkommens- steuern verloren. Quelle: BAK Basel

Zeitplan und Schlusswort Unternehmenssteuerreform III| 25

Eröffnung der Vernehmlassung 8. September 2016 Ende der Vernehmlassung 15. Dezember 2016 (Volksabstimmung Bundesreformvoraussichtlich 12. Februar 2017) Ratschlag an den Grossen RatFrühjahr 2017 (Volksabstimmung kant. Reformgegebenenfalls 2018) Inkrafttreten1. Januar 2019 Zeitplan Unternehmenssteuerreform III| 26

Die Unternehmenssteuerreform III ermöglicht dem Kanton Basel-Stadt ein umfassendes Reformpaket, welches folgende Ziele erreicht: -Die Steuerbelastung für Unternehmen bleibt wettbewerbsfähig. 32’000 Arbeitsplätze im Kanton werden gesichert und die Basis für weiteres Wachstum wird gelegt. -Insbesondere KMU werden steuerlich entlastet, da sie von sinkenden ordentlichen Steuersätzen und neuen steuerlichen Instrumenten profitieren. -Begleitmassnahmen bewirken eine finanzielle Entlastung der Bevölkerung. -Die Reform ist für den Kanton Basel-Stadt finanziell tragbar. Schlusswort Unternehmenssteuerreform III| 27

Anhang Unternehmenssteuerreform III| 28

Grosse Differenzen bei ordentlichen Steuersätzen Ordentliche Gewinnsteuerlast 2015 (max.), effektiv, inkl. dBSt, im Hauptort Unternehmenssteuerreform III| 29 Quelle:Hinny (2016) Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 6, S. 16

Geringe Abstände bei Statusgesellschaften Typische Gewinnsteuerlast einer gemischten Gesellschaft 2014, effektiv, inkl. dBSt., im Hauptort Unternehmenssteuerreform III| 30 Quelle:KPMG (2014) Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 7, S. 18

Grosse Unterschiede bei ordentlichen Kapitalsteuersätzen Kapitalsteuersätze für ordentlich besteuerte Gesellschaften 2015, im Hauptort Unternehmenssteuerreform III| 31 * Kantone, in welchen die Kapitalsteuer [mindestens teilweise] an die Gewinnsteuer angerechnet wird Quelle:Hinny (2016)

Geringe Differenzen bei privilegierten Kapitalsteuersätzen Kapitalsteuersätze für Holdings 2015, im Hauptort Unternehmenssteuerreform III| 32 * Kantone, in welchen die Kapitalsteuer [mindestens teilweise] an die Gewinnsteuer angerechnet wird Quelle:Hinny (2016)

Kinder- und Ausbildungszulagen: Tiefe Beiträge in Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III| 33 Gewichtete Beitragssätze der Arbeitgeber an die Kinder- und Ausbildungszulagen (2014) Quelle:BSV (2014) Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 16, S. 45

Hoher Anteil der Statusgesellschaften in Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III| 34 Anteil der Statusgesellschaften an den Gewinnsteuereinnahmen Quelle:Bundesblatt 2015, 5087 Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 10, S. 22

Unternehmenssteuerreform III|35 Mobilität der Unternehmen und Unternehmensaktivitäten Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 13, S. 24 ImmobilMobilHochmobil Standort- gebundenheit  Hoch: Standort ist von vornherein gegeben.  Mittel: Standortwechsel ist langfristig möglich.  Gering: Standortwechsel ist kurz- bis mittelfristig möglich. Typische Beispiele  Lokales Gewerbe  Lokale Niederlassungen im Detailhandel  Wasserkraftwerke  Exportorientierte Industrie  Hauptsitzaktivitäten  Verwalten von Immaterialgütern  Grosshandel  Finanzierung Besteuerung  i.d.R. ordentlich besteuert  i.d.R. gemischt: teilweise ordentlich, teilweise privilegiert besteuert.  i.d.R. privilegiert besteuert (kantonale Steuerstatus) Bedeutung der Steuerbelastung für die Standortwahl  Geringe Bedeutung  Kurzfristig mittlere, langfristig hohe Bedeutung  Sehr hohe Bedeutung

Unternehmenssteuerreform III|36 Definition der für die Patentbox qualifizierenden Erträge Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 14, S. 27 Einschränkung auf bestimmte Immaterialgüter Einschränkung durch Substanzerfordernisse  Erträge in Zusammenhang mit Patenten, patentähnlichen Immaterialgütern und Software sind erfasst.  Erleichterungen für KMU sind auch im Bereich der nicht patentgeschützten Erfindungen möglich.  Nicht von der Patentbox erfasst werden beispielsweise Markenerträge oder Erträge aus Handel mit nicht (mehr) patentgeschützten Produkten.  Erträge aus qualifizierenden Rechten dürfen nur im Verhältnis des dem Inland zurechenbaren Aufwands für F&E zum gesamten Aufwand für F&E privilegiert besteuert werden.  Zusätzlich kann jedoch ein Zuschlag von 30% des F&E-Aufwands im Inland zum qualifizierenden Aufwand hinzugerechnet werden, um die Finanzierung und Kontrolle von F&E im Ausland abzugelten.

Alle Steuerzahlenden profitieren gleichermassen Unternehmenssteuerreform III| 37 Minderbelastung eines Ehepaars mit zwei Kindern in Fr. Steuerbares Einkommen vor Reform Unterstellter Nettojahreslohn gemäss Lohnausweis Vorschlag Regierungsrat: Erhöhung Freibetrag um Fr. 2’000 Vergleich: Senkung unterer Steuersatz um 0.6%* Fr. 2’000Fr. 65’ Fr. 20’000Fr. 83’ Fr. 74’166Fr. 137’ Fr. 100’000Fr. 163’ Fr. 200’000Fr. 263’ ’200 * Die im Ratschlag vorgeschlagene Erhöhung der Freibeträge entspricht in ihren finanziellen Auswirkungen etwa einer Steuersatzsenkung um 0.6 Prozentpunkte.

Nationaler und internationaler Kontext Unternehmenssteuerreform III| 38

Ein langer Prozess… Finanz- krise Staatsschulden- krise Staatsschulden- krise Wunsch nach «fairerem» Steuersystem «Steuerstreit» Schweiz - EU OECD-Projekt «BEPS» (Base Erosion and Profit Shifting) Bund und Kantone setzen Steuerungsorgan ein (September 2012) Bundesrat publiziert Botschaft (Juni 2015) Unternehmenssteuerreform III| 39 Bundesparlament verabschiedet USR III (Juni 2016)

Die Reform des Steuersystems ist dringend.  Internationaler Informationsaustausch im Bereich der multinationalen Unternehmen («country-by-country reporting») ab 2017  Sanktionsmöglichkeiten: Durchsetzung der Mindestbesteuerung, Nichtgewährung von Abzügen, Erhöhung der Steuern auf Dividenden, Aussetzung von Doppel- besteuerungsabkommen…  Hoher öffentlicher und finanzieller Druck auf internationale Unternehmen. Es liegt im Interesse der Schweiz, die Reform so rasch wie möglich umzusetzen. Unternehmenssteuerreform III| 40

Bundesreform: Erstens Umbau des Steuersystems… Unternehmenssteuerreform III|41 Mit der Bundesreform werden nicht mehr akzeptierte Steuermodelle aufgehoben und neue, international verbreitete Modelle eingeführt. Holding Gemischte Gesellschaft Domizilgesellschaft Bisherige Instrumente Patentbox Inputförderung Zinsbereinigte Gewinnsteuer Neue Instrumente Gewinnsteuerlast: ~8-11% (inkl. dBSt.) für internationale Aktivitäten Gewinnsteuerlast: ~11% (inkl. dBSt.), z.B. für Erträge aus Innovation

…zweitens Spielraum für die Kantone. Unternehmenssteuerreform III Teilbesteuerung Dividenden Kompensation Bund NFA Mittel zur Gegenfinanzierung kantonalen Reform Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden Entlastung im Finanzausgleich Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer |42 Dank der Bundesreform erhält der Kanton finanziellen Spielraum für die Umsetzung der kantonalen Reform

Die Zentren speisen den Finanzausgleich  Die 7 NFA-Geberkantone (ZH, GE, ZG, BS, SZ, NW, VD) bezahlen Mia. Franken in den Ressourcenausgleich an andere Kantone. [BS: 156 Mio. Franken]  Das ist in Zukunft nur möglich, wenn diese Kantone auch nach der Unternehmenssteuerreform III zahlungskräftige Unternehmen (und Angestellte) halten können. Grosse Bedeutung für den Nationalen Finanzausgleich Unternehmenssteuerreform III| 43

Grosse Bedeutung für die Einnahmen des Bundes Unternehmenssteuerreform III| 44 Quelle: ESTV, Statistik der direkten Bundessteuer, Basisjahr 2012  Einnahmen des Bundes aus der direkten Bundessteuer der juristischen Personen: 8.4 Mia. Franken  Anteil der 5 Kantone ZH, GE, VD, ZG, BS: 60%, 5 Mia. Franken [BS: 730 Mio. Franken]  Die USR III-Strategien dieser 5 Kantone sind zentral für die künftigen Einnahmen des Bundes.

KantonNeuer Gewinnsteuersatz (effektiv, inkl. dBSt.) Zug12% Schaffhausen~12% Basel-Stadt13% Genf13.5% Fribourg13.7% Waadt13.8% Basel-Landschaft14.0% [maximal] Bern16-18% Zürich18.1% [Stadt Zürich] Reaktion der Kantone Unternehmenssteuerreform III| 45 Achtung: Je nach Gemeinde sind tiefere Belastungen möglich. Spannbreite heute: In BL: 2 Prozentpunkte In ZH: 3 Prozentpunkte