Mutter-Kind-Haus/ Jugendhilfeeinrichtung für Mütter mit psychischen Erkrankungen und ihre Kinder Wendepünktchen.

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 Präsentation transkript:

Mutter-Kind-Haus/ Jugendhilfeeinrichtung für Mütter mit psychischen Erkrankungen und ihre Kinder Wendepünktchen

Die Einrichtung- Was ist das „Wendepünktchen“?

Die Einrichtung – Was ist das „Wendepünktchen“?  stationäre Einrichtung gem. § 19 SGB VIII („Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder“)  stationäre Einrichtung gem. § 27,2 i.V.m. § 34 SGB VIII („Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform“)  integrierter Zweig des Rehabilitationsangebotes des Wendepunkt e.V.

WEM?  Müttern, die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes/ ihrer Kinder brauchen;  Müttern, die unter einer psychischen Erkrankung und den damit verbundenen Problemen leiden;  den dazugehörenden Kindern, deren altersgemäße Entwicklung durch die bisherige Lebenssituation beeinträchtigt ist und die zuverlässige Versorgung, Sicherheit, Zuwendung und Förderung benötigen. WIE?  Das Wendepünktchen-Team will Müttern mit ihren Kindern ein gemeinsames Zuhause in einer christlich orientierten Therapie- gemeinschaft geben und  Müttern und Kindern helfen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und zu stabilisieren, eine gesunde Mutter-Kind-Beziehung aufzubauen und sich auf ein möglichst eigenverantwortliches, gemeinsames Leben vorzubereiten. Die Einrichtung – Wendepünktchen will helfen

Wendepünktchen – Das Haus Das Haus befindet sich in einem Wohngebiet in zentraler Nähe zur historischen Stadt Langenberg am Rande des Niederbergischen Landes. Im Haus ist Platz für 6 Mütter mit 8 Kindern in 2 Wohngruppen und für 3 Mütter mit 4 Kindern in 3 Appartements. Eine Bushaltestelle befindet sich un- mittelbar vor der Haustüre. Zudem gibt es einen Bahnhof im Ort mit direkten Verbindungen zu größeren Städten wie z.B. Essen und Wupper- tal.

Blick in eine Wohngruppe Kombiniertes Wohn-/ Spielzimmer:

Gemeinsame Küche

Die privaten Räume Finanzierung Mutter und Kind wohnen in einer farblich gekenn- zeichneten Wohneinheit (zwei separate Einzelzimmer mit Direktzugang zueinander); Mutter und Kind haben ein Bad für sich allein oder teilen es sich mit einer anderen Mutter plus Kind

Blick in die Zimmer Die Grundausstattung wird gestellt, Mütter und Kinder können ihre Zimmer indivi- duell gestalten.

Snoozle- und Toberaum

Spiel-/ und Bolzplatz

Wer kann im „Wendepünktchen“ aufgenommen werden? Zielgruppe Die Zielgruppe

Die Zielgruppe – Wer kann im „Wendepünktchen“ aufgenommen werden? - Kinder von seelisch behinderten bzw. psychisch erkrankten Müttern und deren Mütter, bei denen die Mütter einer stationären Rehabilitati- onsmaßnahme und die Kinder einer altersgerechten Förderung, Erziehung und Unterstützung bedürfen. - Alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern, die aufgrund ihrer Persön- lichkeitsentwicklung Unterstützung bei der eigenen Stabilisierung und Aufarbeitung ihrer bisherigen Biografie, sowie bei der Erziehung und Pflege ihres Kindes in Form einer stationären Maßnahme benötigen. Eine seelische Behinderung bzw. psychische Erkrankung der Mutter kann vorliegen, ist aber keine Voraussetzung zur Aufnahme. - Weitere Aufnahmekriterien: Mütter: volljährig, keine aktuelle Suchtproblematik, keine akute Suizi- dalität, keine akute Psychose Kinder: 0 Jahre bis einschließlich Grundschulalter, ohne geistige und körperliche Behinderung

Ziele einer Maßnahme im „Wendepünktchen“

Ziele einer Rehabilitation Ziele: - Entwicklung einer langfristigen Zukunftsperspektive für Mutter und Kind(er) (Verselbständigung möglichst in eine gemeinsame, eigene Wohnung) - Sicherstellung der Pflege und Erziehung der Kinder - Förderung der leiblichen, geistigen, seelischen und emotionalen Entwicklung der Kinder - Aufbau einer stabilen, tragfähigen Mutter-Kind-Beziehung - Entwicklung von Erziehungskompetenzen der Mütter - Persönlichkeitsförderung und Festigung der Mütter, Aufarbeitung belastender Vergangenheitsprobleme - Strukturierung und Stabilisierung von Tagesabläufen, Hilfen zur Alltagsbewältigung - Schulische und berufliche Förderung der Mütter

Was geschieht im „Wendepünktchen“? Das Therapieprogramm

Strukturierter Tages- und Wochenablauf Arbeitstherapie Therapeutische und seelsorgliche Einzelgespräche Gruppentherapie Lebenspraktische Kurse (Anleitung in Hauswirtschaft, Kochen etc.) Religionspädagogische Angebote Hilfestellung bei Umgang mit Ämtern und bei Rechts- und Finanzierungsfragen Entspannungs- und Bewegungstherapie Angebote zur (gemein- samen) Freizeitgestaltung Schulische oder berufliche Ausbildung, Arbeitsbelastungs- Erprobungen Medizinische Versorgung Das Therapieprogramm der Mütter – was geschieht im „Wendepünktchen“ ? Auseinandersetzung mit der „Mutterrolle“ Beratung und Anleitung bei der Versorgung, Erziehung und Beschäftigung der Kinder

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag Aufstehen, Hygiene und Frühstück mit den Kindern Kinder für Schule / Kindergarten fertig machen Kinder in Schule oder Kiga bringen (unterstützt durch Mitarbeiter) AT Hauswirt- schaft Zeit zur freien Verfügung SportAT Hauswirt- schaft Einzelge- spräch ArzttermineAT Hauswirt- schaft Angebot: Gottes- dienst- besuch Gruppen- rat (Mutter- Kind- Beziehung) Therapie- planungs- gespräche 14-tägig: angeleite- tes Kochen Gemeinsames Mittagessen, Möglichkeit der Mittagsruhe Rückkehr der Kinder aus Schule, Abholen der Kinder aus Kita Mittagessen Erlebnis- gruppe Mutter-Kind Freie Zeit/ Besuchs- zeit Gruppen- therapie Wochen- einkauf ggf. Abfahrt zum Heim- fahr-WE angelei- tetes Freizeit- angebot Freie Zeit/ Besuchszeit ggf. Rück- kehr vom Heimfahr-WE Gemeinsame Zeit mit den eigenen Kindern (z.B. Freizeitgestaltung, Hausaufgabenbetreuung,...) – nach Bedarf angeleitet Gemeinsames AbendessenAbendessen Schlafenszeit (Kinder für die Nachtruhe fertig machen, Schlafritua- le), ggf. Programm für Mütter (z.B. Kreativgruppe, Ausgehabend) Schlafenszeit In den Lücken: Einzelgespräche mit Bezugsperson, ggf. ambulante Psychotherapie u.a. Termine Wochenplan

Das (Therapie)Programm für Kinder Einzelförderung (Verbesserung der Sprache, der Lernfähigkeit, Einüben eines angemessenen Sozialverhaltens etc.) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrie), um ärztlichen, therapeutischen oder sonstigen Förderbedarf abzuklären Freizeitgestaltung Gruppenangebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung … immer in Absprache und enger Zusammenarbeit mit den Müttern … vorrangig ist immer die Stärkung der Erziehungskompetenz der Mutter Kind sein dürfen Freundschaften aufbauen und pflegen Sicherstellung der Grundbedürfnisse und Gewährleistung der Betreuung Hilfen zur Aufarbeitung und Bewältigung der bisherigen Biographie Beratung und Unterstützung bei der Klärung der Beziehung zwischen Kindern und ihren Vätern. Hilfe beim Aufbau einer gesunden Beziehung zur Mutter

Zeitlicher Umfang der Leistungen

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung einer gemeinsamen Zukunfts- perspektive von Mutter und Kind. Sofern möglich sollen sie in eine gemeinsame, eigene Wohnung entlassen werden. Die Dauer des Aufenthalts im Wendepünktchen richtet sich nach der Besonderheit des individuellen Einzelfalles von Mutter und Kind, in der Regel sind durchschnittlich 12 bis 18 Monate angemessen. Grundsätzlich gliedert sich der Aufenthalt im Wendepünktchen in eine Phase „Wohnen in der Wohngruppe“ (Intensivphase) und in eine Phase „Wohnen im Appartement“. Tag- und Nachtsituation: Von – 8.00 Uhr ist täglich eine Nachtbereitschaft im Haus; tags- über ist werktags mindestens ein Mitarbeiter pro Gruppe im Dienst; am Wochenende und an Feiertagen hat tagsüber mindestens ein Mitarbeiter Dienst und ist für beide Gruppen zuständig. Je nach individuellem Bedarf kann die Leistung nach zugesagter Kostenübernahme durch den jeweiligen Kostenträger verstärkt werden.

Finanzierung

Finanzierung Mütter Pflegesätze der überörtlichen Sozialhilfeträger Deutsche Rentenversicherung/ Bund/ Länder (DRV ) Gesetzliche Krankenversicherungen Örtlich zuständiges Jugendamt (über § 19 SGB VIII) Kostenbeiträge bei Selbstzahlern Finanzierung Kinder Örtlich zuständiges Jugendamt (§19 oder § 34 SGB VIII)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Tag- und Nachtdienst/ Leitung:  Erzieherinnen  Diplom-Sozialarbeiterinnen  Diplom-Sozialpädagoginnen  Heilerziehungspflegerinnen  Heilpädagoginnen  Krankenschwestern, Hebammen (ein Teil der Nachtbereitschaften) zum Teil mit sozialpsychiatrischer, therapeutischer oder Beratungs-Zusatzausbildung Sonstige Mitarbeitende:  Verwaltungsmitarbeiter  Hausmeister  FSJ-ler, Praktikanten

Der Weg ins „Wendepünktchen“

Der Weg ins „Wendepünktchen“ – was sagen wir den Bewerbern?: - Übers Telefon: Rufen Sie persönlich bei uns an! Wir sprechen mit Ihnen und schicken Ihnen unsere Bewerbungsunterlagen zu. - Übers Internet: Besuchen Sie unsere Homepage! Dort können Sie sich die nötigen Unterlagen selbst herunterladen und dann ausfüllen. - Nach Eingang Ihrer Bewerbung laden wir Sie zu einem persön- lichen Gespräch ein; gegebenenfalls ist ein Vertreter Ihres Kosten- trägers und/ oder eine Bezugs-/ Betreuungsperson mit anwesend. - Ist von beiden Seiten her eine Aufnahme erwünscht und ist die Frage der Finanzierung der Maßnahme geklärt, besprechen wir mit Ihnen alle weiteren Schritte bis zum Beginn Ihres Aufenthaltes bei uns.

Finanzierung Unser Flyer:

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Infos erhalten Sie im Internet unter oder gerne auch in einem persönlichen Kontakt.