HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RA Claus Ochner – Justitiar der HWK07. April 2008 I. Auftragsanbahnung.

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HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RA Claus Ochner – Justitiar der HWK07. April 2008 I. Auftragsanbahnung und Auftragsvergabe II. Auftragsabwicklung III. Auftragsabrechnung

HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RA Claus Ochner – Justitiar der HWK07. April 2008 I. Auftragsanbahnung und Auftragsvergabe Einleitung Kammer für Bausachen – Vorteil im Prozess Wichtiger jedoch vorgerichtliche Konfliktvermeidung nach dem Grundsatz der Einfachheit und Klarheit

HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RA Claus Ochner – Justitiar der HWK07. April 2008 I. Auftragsanbahnung und Auftragsvergabe Zitat: Schließlich ist es nach wie vor ein Debakel, dass sich zwar alle Beteiligten auf das „Bauen“ konzentrieren, aber prüfbarer, klarer Vertragsgestaltung, einfacher Dokumentation und transparenter Abwicklung nach wie vor nicht genug Bedeutung beimessen. Ein Großteil aller Rechtsstreitigkeiten könnte vermieden werden, wenn wenige einfache Grundsätze beachtet würden, die schon fast mehr zur Organisationslehre als zur spezifisch baurechtlichen Darstellung gehören. Unsere lange Erfahrung lehrt uns... Das Hauptproblem liegt in schlichter Nachlässigkeit, Gutgläubigkeit, Schlamperei und dem Glauben, dass schon alles gut geht; erstaunlicher Weise gilt dies auch für die größten Bauvorhaben.

HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RA Claus Ochner – Justitiar der HWK07. April 2008 I. Auftragsanbahnung und Auftragsvergabe Schriftlichkeit von Angebot und (auch kleinen) Änderungswünschen Schriftlichkeit bei Vorbehalten auf der Baustelle Sonderproblem : Zusatzaufträge über Architekt (Vollmacht?) Unvollständige Leistungsverzeichnisse Risikosphäre Fachwissen des Handwerkers Gesamtschuldnerschaft Handwerker/Architekt

HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RA Claus Ochner – Justitiar der HWK07. April 2008 II. Auftragsabwicklung Problem: (Per Gesetz) Vorleistungspflicht des Handwerkers Vereinbarung von Abschlagszahlungen bzw. § 16 VOB/B oder gesetzlicher Anspruch nach § 632a BGB Handwerkersicherungshypothek, § 648 BGB Grundbuchvorrang der Banken Bauhandwerkersicherung, § 648a BGB Verbraucherprivileg in Abs. 6 Nr. 2

HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RA Claus Ochner – Justitiar der HWK07. April 2008 III. Auftragsabrechnung Mahnwesen Verschiedene Mahnstufen unsinnig Konkrete Zahlungsfrist in der Rechnung i.V.m. „Erinnerung“ Verzug und Verzugsfolgen Genereller Anspruch auf Schadensersatz Zinspauschalen, Beitreibungskosten (Inkasso), etc.

HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RA Claus Ochner – Justitiar der HWK07. April 2008 III. Auftragsabrechnung Verfahrensrechtliche Besonderheit der Darlegungs- und Beweislast aller anspruchsbegründenden Tatsachen des Anspruchstellers (Parteiherrschaft im Zivilprozess) Möglichkeiten der vorgerichtlichen Streitschlichtung - Schiedsvertragsabrede im Bauvertrag - Nachträgliche Schiedsabrede/Hinzuziehung eines Sachverständigen - Schieds- und Schlichtungsstellen der Innungen und Verbände - Betriebswirtschaftlicher Kostenvergleich der außergerichtlichen Einigung gegenüber dem gerichtlichen Verfahren