Veranstaltungsrecht Versicherungsschutz für Gemeinden.

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 Präsentation transkript:

Veranstaltungsrecht Versicherungsschutz für Gemeinden

Inhalt des Vortrages Information über mögliche straf- und/oder zivilrechtliche Verantwortlichkeiten einer Gemeinde im Bereich des Veranstaltungswesens 2 Fälle: o Gemeinde ist zuständige Veranstaltungsbehörde (Hoheitsverwaltung) o Gemeinde ist Veranstalter (Privatwirtschaftsverwaltung) Überblick über die Versicherungsmöglichkeiten und vorkommenden Deckungsprobleme im kommunalen Versicherungswesen

Straf- und zivilrechtliche Verantwortlichkeit Beispiel: Eine Gemeinde veranstaltet zusammen mit einem Verein im gemeindeeigenen Park anlässlich der stattfindenden Fußball-EM eine Public Viewing Veranstaltung. Gegen zieht wie im Wetterbericht angekündigt eine Unwetterfront mit starken Sturmböen auf. Durch einen herabfallenden Ast wird ein Veranstaltungsbesucher schwer verletzt. Der Geschädigte behauptet, dass die Gemeinde als (Mit)Veranstalter eine Haftung treffe, da sie aufgrund der gefährlichen Wetterlage eine Räumung des Geländes bzw. einen Abbruch der Veranstaltung durchführen hätte müssen. Darüber hinaus treffe sie eine Haftung als Grundstückseigentümer wegen mangelnder Baukontrolle. Der Geschädigte fordert von der Gemeinde Schadenersatz (Schmerzensgeld und Verdienstentgang) (= zivilrechtliche Verantwortlichkeit) Außerdem werden gegen den Bürgermeister und den Bauhofleiter Ermittlungshandlungen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung durchgeführt (= strafrechtliche Verantwortlichkeit)

Versicherungen – Instrumente des Risikomanagements Versicherungen bieten die Möglichkeit, die aus einer behaupteten bzw. festgestellten straf- und/oder zivilrechtlichen Verantwortlichkeit anfallenden Kosten (z.B. Rechtsanwalts-, Sachverständigenkosten, Schadenersatzzahlungen) auf eine Versicherungsgesellschaft über zu wälzen. Strafrechtliche Verantwortlichkeit  Straf-Rechtsschutzversicherung Zivilrechtliche Verantwortlichkeit  Gemeinde-Haftpflichtversicherung

Straf-Rechtsschutzversicherung Funktion Funktionen der Straf-Rechtsschutzversicherung A.) Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Gemeinde und der mitversicherten Personen (Gemeindeorgane/ -mandatare und Bedienstete) für die Verteidigung in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahren B.) Übernahme der anfallenden Kosten (= Kostenversicherung) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Achtung: Kein „Obsiegensprinzip“ im Strafverfahren  Vertretungs- und Verfahrenskosten müssen grundsätzlich von der verantwortlich gemachten Person selbst getragen werden!

Straf-Rechtsschutzversicherung Versicherte Kosten Welche Kosten übernimmt der Versicherer? - notwendige Kosten zur Interessenswahrnehmung vor Gerichten/ Verwaltungsbehörden - angemessene Rechtsanwaltskosten (gerichtliche und teilweise außergerichtliche Kostenübernahme) - Gerichtsgebühren - Sachverständigenkosten, wenn von Behörde/Gericht bestellt - Dolmetsch/Zeugenkosten, wenn von Behörde/Gericht beigezogen - Fahrtkosten zu ausländischem Gericht, Strafkaution im Ausland

Straf-Rechtsschutzversicherung Spezial-Straf-Rechtsschutz Vorteile gegenüber einer normalen Straf-Rechtsschutzversicherung - Deckung ab der ersten nach außen in Erscheinung tretenden behördlichen Ermittlungshandlung - Mitversicherung reiner Vorsatzdelikte - Deckung für Privatgutachten (z.B. meteorologische Gutachten) - Erhöhte Versicherungssummen von mindestens EUR ,00 - Freie Anwaltswahl

Straf-Rechtsschutzversicherung Straf-RechtsschutzSpezial-Straf- Rechtsschutz Deckungsbeginn ab Einbringung des Strafantrages bzw. Anklage ab der ersten nach außen in Erscheinung tretenden behörd- lichen Ermittlungshandlung Vorsatzdelikte nein (teilw. Rückwärtsdeckung für einige taxativ aufgezählte Delikte) ja freie Anwaltswahl eingeschränktja Privatgutachten neinja Mitversicherung externer Funktionen/Mandate neinja Rechtsschutz bei behördlichen Durchsuchungs- u. Beschlagnahmemaßnahmen neinja Versicherungssummen zwischen EUR ,00 und EUR ,00 ab EUR ,00

Gemeinde-Haftpflichtversicherung Deckungsinhalte Deckungsinhalte eines marktüblichen Gemeinde-Haftpflicht- Konzeptes: - Pauschale Abdeckung der Risiken aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung - Deckungsausschlüsse ergeben sich aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und sonstigen tariflich ausgeschlossenen Risiken Das Veranstalterrisiko einer Gemeinde gilt grundsätzlich mitversichert!

Gemeinde-Haftpflichtversicherung Funktion Funktion der Haftpflichtversicherung - Befriedigung gerechtfertigter Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter (z.B. Wiederherstellungs-/Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Sozialversicherungsregress) - Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter (z.B. Übernahme von Rechtsvertretungs-/ Sach- verständigenkosten, Prozesskosten)

Gemeinde-Haftpflichtversicherung Mitversicherte Personen Mitversicherte Personen - Gemeinde, Gemeindeorgane/ -mandatare, Gemeindebedienstete, sonstige unselbständig Beschäftigte Sonderfälle: - Hilfspersonen („Quasiarbeitnehmer“) - Feuerwehren - Vereine - Sonstige Rechtspersonen (z.B. Firmen, Werkvertragsnehmer)

Gemeinde-Haftpflichtversicherung Veranstalterrisiko Mitversichert gelten: - Schadenersatzverpflichtungen der Gemeinde aus der Behördentätigkeit im Rahmen des NÖ Veranstaltungsgesetztes (Amtshaftung) - Schadenersatzverpflichtungen der Gemeinde/mitversicherten Personen aus der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Beispiele: - Sport- und Kulturveranstaltungen - Freizeitveranstaltungen (z.B. Ferienspiele) - Maibaumaufstellen - Ausstellungen - Brauchtumsveranstaltungen

Gemeinde-Haftpflichtversicherung Veranstalterrisiko Deckungsprobleme/-ausschlüsse können sich in folgenden Bereichen ergeben: - Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko (z.B. Krampus-, Faschings- und Perchtenläufe, Burgfeste, Clubbings, Bungee Jumping) - Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Motorbooten, Luftfahrzeugen/-geräten - Schäden an gemieteten/zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Grundstücken (Plätze, Gärten, Äcker usw.) inkl. deren dazugehörigen Gegenstände und sonstigen Sachen - Schäden an sonstigen gemieteten/geliehenen Sachen

Gemeinde-Haftpflichtversicherung Veranstalterrisiko Veranstalterhaftpflichtversicherung (Stand-Alone-Lösung) Technikversicherung Kunst-/Ausstellungsversicherung Veranstaltungsausfallversicherung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Ansprechpartner Mag. Mario Gnesda, LL.M. T M VERO Versicherungsmakler GmbH 3300 Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 4