1 Lerneinheit 5 – 29.04.2009 Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick.

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1 Lerneinheit 5 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick über die Struktur der gesetzlichen Regelung § 6 Schadensersatz statt der Leistung § 7 Schadensersatz statt der Leistung nach § 311a II

2 § 5 Schadensersatz: Überblick über die Struktur der gesetzlichen Regelung I. Schadensarten 1. Leistungsinteresse = Interesse an der Leistung (als Folge der Entstehung einer Leistungspflicht) und Integritätsinteresse = Interesse an der Unversehrtheit des sonstigen bereits vorhandenen Vermögens 2.Leistungsinteresse: a)Schadensersatz statt der Leistung b)Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung

3 3.Gesetzliche Systematik a)Schadensersatz bei endgültiger Nichtleistung = § 280 I, III iVm §§ 281 ff. b)Schadensersatz bei vorübergehender Nichtleistung = § 280 I, II iVm § 286 c) Schadensersatz wegen Integritätsverletzungen = § 280 I

4 II. Störungsarten 1. Nichtleistung infolge von Leistungshindernissen (§§ 280 I, III, 283, 311a) 2. Nichtleistung trotz Erbringbarkeit der Leistung (§§ 280 I, III, 281 I 1 Alt. 1) 3.Schlechtleistung (§§ 280 I, III, 281 I 1 Alt. 2) 4.Verzug (§§ 280 I, II iVm § 286) 5.Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 280 I; s. a. § 241 II)

5 III. Verhältnis von Leistung und Schadensersatz statt der Leistung 1. Grundsatz: Strenge Alternativität (genauer: Schadensersatz statt der Leistung erst nach Erlöschen der Leistungspflicht) s. a. § 281 IV 2.Übergang von Primärpflicht zu Sekundärpflicht a)Automatischer Übergang bei (endgültigem) Leistungshindernis = § 275 IV, 283, 311a II (ebenso bei Schlechtleistung, wenn Mangel nicht behebbar)

6 b)Situation bei Erbringbarkeit der Leistung aa)Interessenlage: Konflikt zwischen Gläubiger (ieL Unsicherheit) und Schuldner (der sich Gegenleistung erhalten will) bb)Fristsetzung für Leistung bzw. Nacherfüllung (§ 281 I 1 Alt. 1 und 2) cc)Interessefortfall (zB § 281 I 2, 283 S. 2) dd)Unzumutbarkeit (zB § 282)

7 § 6 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht nach §§ 280 I, III, 283 I. Voraussetzungen des Anspruchs aus §§ 280 I, III, Schuldverhältnis 2.Pflichtverletzung: Leistungspflicht iSd §§ 275 I-III nachträglich erloschen 3.Nachträgliches Leistungshindernis (Hinweis: Bei anfänglicher Unmöglichkeit Schadensersatz gem. § 311a II) 4.Keine Entlastung des Schuldners (Einzelheiten zur Verantwortlichkeit später)

8 II.Rechtsfolgen 1.Schadensersatz statt der Leistung: Haftung auf das positive Interesse a)Berechnungsmodus für den Umfang des Schadensersatzes (grds. Erfüllungsinteresse; Differenzhypothese) b)Besondere Bestimmungen für den Schadensersatz statt der ganzen Leistung: § 283 S. 2 verweist auf § 281 I 2, 3, V (kleiner Schadensersatz: nur SchE bzgl. ausgeschlossener Teilleistung) (großer Schadensersatz: SchE für ganze Leistung)

9 c)Im Synallagma bei § 283 Wahlrecht zw. Differenzmethode und Surrogationsmethode d)Anwendung der Surrogationsmethode setzt § 326 I außer Kraft e)Hinweis: Minderung des Schadensersatzes gem. § 285 II 2.Hinweis: Alternativer Anspruch auf Aufwendungsersatz, § Hinweis: Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt, § 325 – Rücktrittsrecht für diese Pflichtverletzung nach § 326 V III. Sonderfall der beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit

10 § 7Schadensersatz statt der Leistung nach § 311a II I. Bedeutung des § 311a 1.Bedeutung des § 311a I im Vergleich mit § 306 BGB a.F. 2.Jetzt Haftung auf das positive Interesse, § 311a II 3.Abgrenzung zu §§ 280 I, III, 283 S. 1

11 II. Voraussetzungen des Anspruchs nach § 311a II 1.Abschluss eines wirksamen Vertrages 2.Leistungshindernis nach § 275 I-III (ggf. Einredeerhebung!) 3.Leistungshindernis bereits bei Vertragsschluss 4.Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Leistungshindernisses 5.Bei nicht zu vertretender Unkenntnis des Leistungshindernisses § 122 analog?

12 III. Rechtsfolgen 1.Schadensersatz statt der Leistung: Haftung auf das positive Interesse a)Besondere Bestimmungen für den Schadensersatz statt der ganzen Leistung: § 311a II 3 verweist auf § 281 I 2, 3, V. b)Wahlrecht zwischen Differenzmethode und Surrogationsmethode c)Anwendung der Surrogationsmethode setzt § 326 außer Kraft d)Hinweis: Minderung des Schadensersatzes gem. § 285 II 2.Hinweise (wie oben)