Kirchengemeindeverband Begriff, Aufgabe, Ordnung.

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 Präsentation transkript:

Kirchengemeindeverband Begriff, Aufgabe, Ordnung

Grundsatz § 1  Strukturplan 2020 Bildung der pastoralen Einheiten, wie der Strukturplan sie ausweist, bis zum 1. September 2011

Grundsatz § 1  Strukturplan 2020  Kooperationsmodell  Fusionsmodell

Grundsatz § 1  Bildung von Kirchengemeindeverbänden gemäß geltendem Kirchenververmögensverwaltungsgesetz (§§ 23 bis 31 KVVG)

KGV: Aufgaben § 2  Haushaltsplan mit Stellenplan Orientierung an den pastoralen Planungen des Pfarreienrates  Entscheidung über die Mittel für die Bewirtschaftung und für den Bauunterhalt der Gebäude der Kirchengemeinden  Unterhaltung Dienstsitz, gemeinsames Pfarrbüro … (geregelt im Kooperationsvertrag)  Feststellen der Jahresrechnung

KGV Aufgaben Vergabe / Verteilung sämtlicher Mittel (z.B. Schlüsselzuweisungen) Anstellungsträger des nichtpastoralen Personals

Aufgaben Verwaltungsrat der Kirchengemeinde (im Vergleich) Haushaltsplan und Jahresrechnung der KG Verwaltung des kircheneigenen Vermögens Durchführung von Baumaßnahmen Verwaltung der Einnahmen ggf. Betrieb einer Kindertagesstätte Wahl der Verbandsvertretung / KGV

Pastorale Struktur und Vermögensverwaltung

Organ § 3 Das Vertretungsorgan  Verbandsvertretung = Vertretungsorgan

Verbandsvertretung § 4  Vorsitzender und gewählte Mitglieder  Wahl aus der Mitte der gewählten Mitglieder der VR der angeschlossenen Kirchenge- meinden  Die Anzahl der Vertretungen regelt sich nach der Größe der jeweiligen Kirchengemeinde.

Vorsitz/ Stellv. Vorsitz § 4 Abs.4  Vorsitz => Ernennung durch Bischof aus den im Kirchengemeindeverband tätigen Pfarrern  Stellvertretender Vorsitz => Wahl durch Verbandsvertretung aus ihrer Mitte

Amtszeit § 4 Abs.5  Die Amtszeit beträgt vier Jahre

Beschlussfassung § 7  Anwesenheit:  Hälfte der gewählten Mitglieder  wenigstens ein Mitglied von wenigstens 2/3 der im Kirchengemeindeverband zusammengeschlossenen Kirchengemeinden  2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder

Finanzierung § 9  Schlüsselzuweisungen des Bistums  Zuweisungen der Kirchengemeinden aufgrund von Vereinbarungen  Zuwendungen Dritter und sonstige Einnahmen

Zusammenarbeit Pfarreienrat § 10  Die Verbandsvertretung entsendet ein Mitglied in den Pfarreienrat.  Haushaltsplanung => Anhörungsrecht des Pfarreienrates  Gemeinsame Sitzung von Verbands- vertretung und Pfarreienrat durch gemeinsame Einladung

Übernahmevertrag 1.Vertrag zwischen Kirchengemeinde und KGV  Übernahme von Tätigkeiten und Beschäftigungsverhältnissen  Übertragung der Betriebsmittel  Personalbewirtschaftung 2. Informationspflicht gegenüber nichtpastoralem Personal