Der GmbH-Führerschein. Seite 2 von 50 Inhaltsübersicht 1.Die GmbH als Rechtsform 2.Gründung der GmbH 3.Der laufende Geschäftsbetrieb der GmbH 4.Beendigung.

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Der GmbH-Führerschein

Seite 2 von 50 Inhaltsübersicht 1.Die GmbH als Rechtsform 2.Gründung der GmbH 3.Der laufende Geschäftsbetrieb der GmbH 4.Beendigung der GmbH 5.Finanzielle Aspekte 6.Alternativen zur GmbH

Seite 3 von 50 Inhaltsübersicht 1.Die GmbH als Rechtsform 1.1Körperschaft vs. Personengesellschaft 1.2Strukturmerkmale der GmbH 1.3Vorteile der GmbH 2.Gründung der GmbH 3.Der laufende Geschäftsbetrieb der GmbH 4.Beendigung der GmbH 5.Finanzielle Aspekte 6.Alternativen zur GmbH

Seite 4 von Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft Gesellschaften PersonengesellschaftenKörperschaften Sonstige Körperschaften - Vereine - Genossenschaften - VVaG Kapitalgesellschaften - Aktiengesellschaft - KGaA - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Seite 5 von Strukturmerkmale der GmbH –GmbH = juristische Person (Abgrenzung Gesellschaft/Gesellschafter) –Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen (Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung) –Vertretung durch Geschäftsführer (Organstellung/ Dienstverhältnis/Gesellschafterstellung) –Wesentliche Entscheidungen durch Gesellschafter (Gesellschafterbeschlüsse/Anweisungen an die Geschäftsführung)

Seite 6 von Vorteile der GmbH (auch für Kleinunternehmer)  Haftungsbeschränkung  Anerkannte Rechtsform/Seriosität  Vergleichsweise einfache gesellschaftsrechtliche Handhabung  Steuerlicher Vorteil der Abzugsfähigkeit von Geschäftsführergehältern  Ggf. Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung  Möglichkeit steuerlich anerkannter Pensionszusagen  Bei (langfristiger) Thesaurierung der Gewinne geringere Ertragsteuerbelastung (als bei Personenunternehmen) –Einziger Nachteil gegenüber anderen Gesellschaftsformen: GmbH-rechtliche Formalismen (Beurkundungserfordernisse etc.)

Seite 7 von 50 Inhaltsübersicht 1.Die GmbH als Rechtsform 2.Gründung der GmbH 2.1Entschluss/Verabredung zur GmbH-Gründung 2.2Eigenkapitalvoraussetzungen 2.3Gesellschaftsvertrag (Satzung) 2.4Eintragung im Handelsregister 3.Der laufende Geschäftsbetrieb der GmbH 4.Beendigung der GmbH 5.Finanzielle Aspekte 6.Alternativen zur GmbH

Seite 8 von Entschluss/Verabredung zur GmbH-Gründung GmbH-Gründung Vorgründungs-Gesellschaft Vor-GmbH GmbH Entschluss/Verabredung zur GmbH-Gründung Notarielle Errichtung der Gesellschaft Eintragung im Handelsregister

Seite 9 von Eigenkapitalvoraussetzungen –Grundsätzlich: Mindestkapital von € –Aufteilung in Geschäftsanteile: Mindestbetrag je 1 € –Übernahme mehrerer Geschäftsanteile bei Gründung durch ein und denselben Gesellschafter möglich –Erbringung in bar oder als Sacheinlage –Minimale Einzahlung vor Eintragung: € –Alternative zur GmbH: „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ mit Mindestkapital zwischen 1 € und €

Seite 10 von Gesellschaftsvertrag/Satzung – Mindestinhalt –Satzung als „Grundgesetz der Gesellschaft“ –Mindestinhalt: Firma, SitzGegenstand des Unter- nehmens Höhe des Stammkapitals/ Übernahme der Geschäfts- anteile Etwaige Sonder- leistungen der Gesellschafter Zeitliche Beschränkungen der Gesellschaft

Seite 11 von Gesellschaftsvertrag/Satzung – weitere Inhalte Weitere Inhalte der Satzung sind z.B. Regelungen über: –Festlegung von Sacheinlagen –Möglichkeit der Forderung von Nachschüssen –Einziehung von Geschäftsanteilen –Übernahme der Gründungskosten durch die Gesellschaft –Beschränkungen der Geschäftsführungs- befugnis –Qualifizierte Mehrheiten für (bestimmte) Gesellschafterbeschlüsse

Seite 12 von Eintragung im Handelsregister –Eintragung konstitutiv –Registeranmeldung –Erforderliche Unterlagen: Satzung Versicherung, dass das Stammkapital zur freien Verfügung der Geschäftsführung erbracht wurde Inländische Geschäftsanschrift Versicherung, dass keine Bestellungs-Hindernisse nach § 6 Abs. 2 GmbHG in der Person des Geschäftsführers vorliegen

Seite 13 von 50 Inhaltsübersicht 1.Die GmbH als Rechtsform 2.Gründung der GmbH 3.Der laufende Geschäftsbetrieb der GmbH 3.1Geschäftsführung 3.2Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung 3.3Haftung 3.4Bürgschaften 3.5Gesellschafterdarlehen 3.6Gesellschaftsrechtliche Vorschriften 4.Beendigung der GmbH 5.Finanzielle Aspekte 6.Alternativen zur GmbH

Seite 14 von 50 Inhaltsübersicht 3.1 Geschäftsführung Bestellung eines Geschäftsführers Bestellungshindernisse Stellung des Geschäftsführers Vertretung/Geschäftsführungsbefugnis Vertretungsmacht

Seite 15 von Bestellung eines Geschäftsführers Funktionen des Geschäftsführers –Teilnahme der GmbH am Rechts- und Geschäftsverkehr –Organ der Gesellschaft, also ihr gesetzlicher Vertreter –Eintragung im Handelregister wer eingetragen ist, gilt gegenüber Dritten als vertretungsberechtigtes Organ bei mehreren Geschäftsführern ist auch der Umfang der Vertretungsmacht (Einzel- oder Gesamtvertretung) einzutragen

Seite 16 von Bestellungshindernisse Zum Geschäftsführer einer GmbH kann nicht bestellt werden kann, wer –unter Betreuung steht, –einem relevanten Berufsverbot unterliegt, –wegen einer der nachfolgenden Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist: Insolvenzverschleppung Andere Insolvenzstraftaten Falsche Angaben und unrichtige Darstellungen in Jahresabschlüssen, Zwischenabschlüssen etc. Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kreditbetrug oder Untreue Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Seite 17 von Stellung des Geschäftsführers –Organstellung (Betrifft die Stellung des Geschäftsführers als Leitungs- und Vertretungsorgan der GmbH) –Anstellungsverhältnis (Betrifft die persönliche Rechtsstellung des Geschäftsführers als „Dienstleister“ der Gesellschaft) –Organstellung und Anstellungsverhältnis voneinander unabhängig

Seite 18 von Vertretung/Geschäftsführungsbefugnis –Vertretung Rechtsgeschäftliches Handeln für die GmbH im Rechtsverkehr mit Dritten (Außenverhältnis) Vornahme von Rechtsgeschäften gegenüber Dritten –Geschäftsführungsbefugnis Wahrnehmung der Leitungsfunktion im Innenverhältnis Befugnis, die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten und zu verpflichten

Seite 19 von Vertretungsmacht Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht des Geschäftsführers –Gesamte außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der GmbH –Keine Beschränkung gegenüber Dritten –Ausnahme: Innengeschäfte des Geschäftsführers mit der GmbH Vertretung der GmbH durch die Gesellschafterversammlung bei Abschluss des Anstellungsvertrags In-sich-Geschäfte (Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung, § 181 BGB – Befreiung möglich)

Seite 20 von Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung –Geschäftsführer ist für vollständige Leistung des Stammkapitals verantwortlich –Bareinlagen müssen zur freien Verfügung des Geschäftsführers stehen –Sacheinlagen müssen werthaltig sein –Geschäftsführer hat für Erhaltung des Stammkapitals zu sorgen: keine Rückzahlungen oder sonstige Rückgewähr an Gesellschafter

Seite 21 von 50 Inhaltsübersicht 3.3 Haftung Innenhaftung (gegenüber der Gesellschaft) Außenhaftung (gegenüber Dritten)

Seite 22 von Innenhaftung (gegenüber der Gesellschaft) –Geschäftsführerhaftung für alle Schäden, die aus schuldhaften Pflichtverletzungen resultieren –Voraussetzungen: Verletzung organschaftlicher Pflichten Verschulden des Geschäftsführers Kausal verursachter Schaden

Seite 23 von Innenhaftung (gegenüber der Gesellschaft) – Ausschluss –Keine persönliche Haftung im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen, wenn diese pflichtgemäß getroffen wurden –Voraussetzungen: Handeln zum Wohle der Gesellschaft Handeln aufgrund angemessener Informationen Handeln ohne eigene Sonderinteressen Handeln in gutem Glauben

Seite 24 von Außenhaftung (gegenüber Dritten) Allgemeine zivilrechtliche Grundsätze –Vertreter ohne Vertretungsmacht (vor Bestellung/nach Abberufung) –Unerlaubte Handlung (Betrug etc.) –Verletzung von Verkehrssicherungspflichten –Inanspruchnahme besonderen (persönlichen) Vertrauens bei Vertragsverhandlungen

Seite 25 von Bürgschaften Persönliche Gesellschafterbürgschaften –Übernahme der Bürgschaft entwertet die Haftungsbeschränkung der Rechtsform GmbH –Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten der GmbH kann die Bank den Gesellschafter/Bürgen persönlich in Anspruch nehmen (mit seinem gesamten Vermögen) –Ähnliche Situationen bei der Bestellung sonstiger Sicherheiten

Seite 26 von Gesellschafterdarlehen –Gesellschafterdarlehen = Gewährung von Fremdkapital durch einen/mehrere Gesellschafter an GmbH –Problem nach früherer Rechtslage: „eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen“ –Seit Inkrafttreten des MoMiG: insolvenzrechtliche Lösung  Verschärfung der Rechtslage

Seite 27 von Gesellschafterdarlehen – im Insolvenzfall Insolvenzwirkungen –Im Insolvenzfall gelten alle Gesellschafterdarlehen als nachrangig –Insolvenzanfechtung nach Fristenlösung Anfechtbarkeit von Rückzahlungen binnen eines Jahres vor Insolvenzantragstellung Anfechtbarkeit von durch den Gesellschafter besicherte Dritt- Darlehen

Seite 28 von 50 Inhaltsübersicht 3.6 Gesellschaftsrechtliche Vorschriften Gesellschafterversammlungen Einsichtsrecht der Gesellschafter

Seite 29 von Gesellschafterversammlungen –Gesellschafter treffen ihre Entscheidungen in Gesellschafterversammlungen –Voraussetzungen für Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung: Ordnungsgemäße Einberufung Ankündigung der Tagesordnungspunkte Mindestens 50 % des Stammkapitals sind vertreten –Bei Einverständnis aller Gesellschafter auch Beschlussfassung ohne Beachtung der Formalien bzw. außerhalb von Versammlungen möglich

Seite 30 von Gesellschafterversammlungen – Beschlussfassung Gegenstände der Beschlussfassung (Beispiele): –Entlastung der Geschäftsführung –Feststellung des Jahresabschlusses –Ergebnisverwendung –Zustimmung zu außerordentlichen Geschäften (z.B. Grundstücks- geschäfte, Eröffnung von Zweigniederlassungen etc.) –Auflösung oder Umwandlung der Gesellschaft

Seite 31 von Einsichtsrecht der Gesellschafter –Jederzeitiges Recht jedes Gesellschafters, Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Gesellschaft zu nehmen –Einsicht ist durch die Geschäftsführung unverzüglich zu gewähren –Ausnahmen nur in engen Grenzen, z.B. wenn der Gesellschafter gleichzeitig ein Konkurrent der Gesellschaft ist

Seite 32 von 50 Inhaltsübersicht 1.Die GmbH als Rechtsform 2.Gründung der GmbH 3.Der laufende Geschäftsbetrieb der GmbH 4.Beendigung der GmbH 4.1 Liquidation 4.2 Insolvenz 4.3 Nachfolge/Verkauf 5.Finanzielle Aspekte 6.Alternativen zur GmbH

Seite 33 von Liquidation Auflösung durch Gesellschafterbeschluss –In diesem Fall keine automatische Beendigung der Gesellschaft –Abwicklung (Liquidation) durch Geschäftsführung Zunächst Bedienung der Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Verteilung eines etwa verbleibenden Liquidationsüberschusses unter den Gesellschaftern erst nach Ablauf des sogenannten Sperrjahres

Seite 34 von Insolvenz –Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit Überschuldung Drohende Zahlungsunfähigkeit –Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit und bei Überschuldung –Antragsfrist: maximal drei Wochen ab Eintritt des Insolvenzgrunds

Seite 35 von Insolvenz (Forts.) –Pflicht der Geschäftsführer, ständig die Insolvenzreife der GmbH zu prüfen –Verschärfte Prüfungspflichten bei Krisenanzeichen –Mögliche Überschuldungsindizien: Jahres- oder Zwischenabschlüsse Liquiditätsprobleme Plötzlicher Kapitalbedarf Hohe Verluste

Seite 36 von Insolvenz (Forts.) –Bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung: Zahlungsverbot für die Geschäftsführer! –Bei Verstoß: persönliche Haftung des Geschäftsführers –Ihn trifft die Beweislast für Rechtzeitige Insolvenzantragstellung Beachtung der erforderlichen Sorgfalt Fehlendes Verschulden

Seite 37 von Nachfolge/Verkauf – Vererblichkeit –Zwingende Vererblichkeit von GmbH-Anteilen –Vererblichkeit kann durch Satzungsregelungen nicht ausgeschlossen werden –Möglich sind aber Zwangseinziehungs- bzw. Abtretungsklauseln Verpflichtung der Erben, den ererbten Anteil an bestimmte Personen abzutreten Alternativ: Zwangseinziehung des Anteils Regelung der Entgeltbemessung in der Satzung

Seite 38 von Nachfolge/Verkauf – Anteilsverkauf –GmbH-Anteile können verkauft, verschenkt und abgetreten werden –Verkauf und Abtretung können von Zustimmung der Gesellschaft bzw. der Mitgesellschafter abhängig sein –Mitgesellschaftern kann Vorkaufsrecht zustehen –Kaufvertrag und Abtretung müssen notariell beurkundet werden –Wer (aktuell) Gesellschafter ist, ergibt sich aus der Gesellschafterliste beim Handelsregister  zukünftig auch gutgläubiger Erwerb vom eingetragenen Gesellschafter

Seite 39 von 50 Inhaltsübersicht 1.Die GmbH als Rechtsform 2.Gründung der GmbH 3.Der laufende Geschäftsbetrieb der GmbH 4.Beendigung der GmbH 5.Finanzielle Aspekte 5.1Ausschüttungen vs. Entnahmen 5.2Geschäftsführervergütung und Tantieme 5.3Grundlagen der Besteuerung 5.4 Jahresabschluss 6. Alternativen zur GmbH

Seite 40 von Ausschüttung vs. Entnahme –Entnahme Erwirtschaftete Gewinne –stehen der GmbH selbst zu –sind von dieser zu versteuern –können nicht ohne weiteres durch die Gesellschafter entnommen werden Grundlage für Gewinnauszahlung: Gewinnverwendungsbeschluss

Seite 41 von Ausschüttung vs. Entnahme (Forts.) –Ausschüttung Verdeckte Gewinnausschüttungen: Zuwendungen der GmbH an Gesellschafter, die –weder Entgelt für erbrachte Leistungen sind –noch auf einem Ausschüttungsbeschluss beruhen Gewinnausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer

Seite 42 von Geschäftsführervergütung und Tantieme –Vergütung Geschäftsführer = Angestellter der GmbH, Gehalt Gesellschafter-Geschäftsführer: Angemessenheit der Gesamtvergütung prüfen Angemessenes Maß übersteigende Vergütungen = verdeckte Gewinnausschüttungen Angemessenheit orientiert sich an Dritt-/Fremdvergleich

Seite 43 von Geschäftsführervergütung und Tantieme (Forts.) –Tantiemen müssen i.d.R. am Gewinn der GmbH orientiert sein und sollten maximal 25 % der Gesamtbezüge (incl. Pensionszusagen) ausmachen

Seite 44 von Grundlagen der Besteuerung –Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer (zzgl. Soli) Gewerbesteuer Umsatzsteuer –Geschäftsführergehälter und sonstige Vergütungen an Gesell- schafter (z.B. Mieten): Betriebsausgaben, Voraussetzungen: Angemessenheit, Vorliegen einer rechtswirksamen, schriftlichen Vereinbarung, die im Leistungszeitpunkt bereits bestand (Rückwirkungsverbot) –Ausschüttungen unterliegen beim Gesellschafter der Abgeltungsteuer

Seite 45 von Jahresabschluss –Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführer Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Ggf. Lagebericht –Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafter –Jahresabschluss grundsätzlich Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung –Ist die GmbH keine kleine Kapitalgesellschaft (= zwei der nachfolgenden Kriterien sind überschritten: Bilanzsumme über 4,84 Mio. €, Umsatz über 9,68 Mio. €, mehr als 50 Arbeitnehmer), besteht Prüfungspflicht

Seite 46 von 50 Inhaltsübersicht 1.Die GmbH als Rechtsform 2.Gründung der GmbH 3.Der laufende Geschäftsbetrieb der GmbH 4.Beendigung der GmbH 5.Finanzielle Aspekte 6.Alternativen zur GmbH 6.1Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 6.2Englische Ltd. 6.3GmbH & Co. KG

Seite 47 von Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) –Variante der GmbH, keine zusätzliche Rechtsform –Mindestkapital 1 €; maximales Stammkapital € –Leistung des Stammkapitals ausschließlich durch Bareinlage –Gesetzliche Verpflichtung zur Bildung einer Rücklage i.H.v. 1/4 des Jahresüberschusses –Verwendung dieser Rücklage zur Durchführung einer Kapitalerhöhung (auf wenigstens €) und damit Übergang zur Voll-GmbH

Seite 48 von Englische Private Company Limited by Shares – Ltd. –Gründung bzw. Erwerb nach englischem Recht (ohne Notar) –Registrierung im Company`s House (Gesellschaftsregister) –Eintragung von Zweigniederlassungen im deutschen Handelsregister –Grundsätzlich Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen –Buchführung und Jahresabschluss zwingend nach englischem Recht –Haftung der Geschäftsführer (Directors) nach englischem Recht und ggf. zusätzlich nach deutschem Recht, soweit es um eine Geschäfts- tätigkeit in Deutschland geht

Seite 49 von GmbH & Co. KG –Personengesellschaft (KG), deren (einzige) persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine GmbH ist –Kommanditisten sind regelmäßig die eigentlichen Träger sowohl des Vermögens als auch des Unternehmens –Haftung der Kommanditisten beschränkt auf im Handelsregister eingetragene Haftsummen –Komplementär-GmbH haftet unbeschränkt (im Zweifel also mit €) –Steuerliche Transparenz, d.h., Gewinne und Verluste werden unmittelbar den Gesellschaftern zugewiesen, nicht der KG als solcher

Seite 50 von 50 Der GmbH-Führerschein Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit