Folie 1 Besoldungskultur vor Ort Standortbestimmung vor dem Praxisschock 2. – 3. April 2009 in Hagen Umsetzungskonzepte vor Ort am Beispiel der Georg-August-Universität.

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 Präsentation transkript:

Folie 1 Besoldungskultur vor Ort Standortbestimmung vor dem Praxisschock 2. – 3. April 2009 in Hagen Umsetzungskonzepte vor Ort am Beispiel der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) Rita Fritz Bereichsleiterin für Zentrale Aufgaben in der Personaladministration der Universität Göttingen

Folie 2 Hagen, 2. April 2009Rita Fritz Überblick über Grundlagen Gewährung von Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen Gewährung von besonderen Leistungsbezügen Erfahrungen aus der Praxis

Folie 3 Hagen, 2. April 2009Rita Fritz Überblick über Grundlagen Gewährung von Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen Gewährung von besonderen Leistungsbezügen Erfahrungen aus der Praxis

Folie 4 Hagen, 2. April 2009Rita Fritz Professorenbesoldungsreformgesetz vom Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes zum / Niedersächsische HochschulleistungsbezügeVO – NHLeistBVO – vom zum / (Nds. GVBl. S. 790) Überblick über Grundlagen  Quote von 20 – 60 % für bes. Leistungsbezüge Richtlinie über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen an der Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) ab , geändert zum

Folie 5 Hagen, 2. April 2009Rita Fritz Überblick über Grundlagen Gewährung von Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen Gewährung von besonderen Leistungsbezügen Erfahrungen aus der Praxis

Folie 6 Phase 1: Abbildung der C-Besoldung in W Hagen, 2. April 2009Rita Fritz  i. d. R. unbefristete Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge (B + B) Phase 2: Abkehr von der Orientierung an der C-Besoldung  unbefristete B + B und/oder  befristete B + B Phase 3: keine Orientierung mehr an der C-Besoldung  unbefristete B + B und/oder  befristete B + B mit Zielvereinbarung,  bes. Leistungsbezüge nur bei Zielüberschreitung Gewährung von Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen

Folie 7 Hagen, 2. April 2009Rita Fritz Überblick über Grundlagen Gewährung von Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen Gewährung von besonderen Leistungsbezügen Erfahrungen aus der Praxis

Folie 8 Hagen, 2. April 2009Rita Fritz  Qualität der Publikationstätigkeit  Durchführung von Forschungsprojekten, Aufbau und Leitung einer wissenschaftlichen Einrichtung (Förderung/Finanzierung durch begutachtete Drittmittel)  herausragende Preise für Forschung  Herausgabe von wissenschaftlich anerkannten Publikationsorganen  Transferleistungen  Gutachtertätigkeit von besonderem wissenschaftlichen Rang  Vortragstätigkeit auf Einladung von wissenschaftlichen Organisationen Besondere Leistungen in der Forschung

Folie 9 Besondere Leistungen in der Lehre oder Nachwuchsförderung Hagen, 2. April 2009Rita Fritz  Ergebnisse der externen und internen Lehrevaluation  Herausragende Preise für Lehre  Abfassung von fachlich hoch anerkannten Lehrbüchern  besondere Leistungen über die Lehrverpflichtung hinaus, überdurchschnittliche Prüfungsbelastung  herausragende Beiträge zur Nachwuchsförderung, z. B. Schaffung und Leitung von Promotionsstudiengängen

Folie 10 Sonstige besondere Leistungen Hagen, 2. April 2009Rita Fritz  Schärfung des Profils der Fakultät/Universität in Fort- und Weiterbildung  Herausgehobene Funktion in wissenschaftlichen Organisationen  Berufung in nationalen oder internationalen Beratungs- /Entscheidungsgremien  Innovative Genderkonzepte und deren erfolgreiche Umsetzung  Innovative Beiträge zur Studienreform

Folie 11 Hagen, 2. April 2009Rita Fritz Stufe 1: über die vereinbarten Dienstpflichten hinaus206,00 € Stufe 2: die das Profil der Fakultät in Forschung+ 412,00 € und Lehre nachhaltig mitprägen= 618,00 € Stufe 3: die das Profil der Fakultät oder Universität in Forschung+ 515,00 € und Lehre im nationalen Rahmen mitprägen= 1.133,00 € Stufe 4: die zur Erhöhung der internationalen Reputation+ 515,00 € der Fakultät oder Universität beitragen= 1.648,00 € Stufe 5:die die internationale Reputation der jeweiligen+ 515,00 € Fakultät oder Universität entscheidend mitprägen= 2.163,00 € Gewährung folgender Beträge für Leistungen...

Folie 12 Verfahren für die Gewährung von besonderen Leistungsbezügen Hagen, 2. April 2009Rita Fritz  auf Antrag der/des Professorin/Professors oder der/des Dekanin/Dekans  bis zum oder für das Folgesemester  Antrag frühestens 3 Jahre nach Bewilligung von B + B  bei erstmaliger Gewährung befristet  Stellungnahme der/des Dekanin/Dekans, ggf. auch Studiendekanin/Studiendekan  Beratung im Expertengremium  Vergleich der Leistungsdaten  bei Beteiligung in koordinierten Projekten nur anteilig  Entscheidung durch Präsidium

Folie 13 Hagen, 2. April 2009Rita Fritz Überblick über Grundlagen Gewährung von Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen Gewährung von besonderen Leistungsbezügen Erfahrungen aus der Praxis

Folie 14 Erfahrungen aus der Praxis Hagen, 2. April 2009Rita Fritz  Probleme bei Anwendung der Stufen auf etablierte Professorinnen und Professoren  Verbindung zwischen B + B-Vereinbarungen und der Richtlinie über die bes. Leistungsbezüge ist erforderlich  keine Honorierung von bes. Leistungen in der Selbstverwaltung  i. d. R. hohe Erwartungshaltung bei den Antragstellern  abweichende Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung  persönliche Betroffenheit bei Ablehnung/Teilablehnung

Folie 15 Erfahrungen aus der Praxis Hagen, 2. April 2009Rita Fritz  Hoher Zeitaufwand für Vorbereitung/Entscheidungsprozess/ Nachbereitung der Vergaberunden  strukturierte Antragstellung sinnvoll  Klärung von Detailfragen in den ersten beiden Vergaberunden führt zur Herausbildung einer Vergabepraxis  Anpassungsbedarf der Richtlinie nach ersten Erfahrungen

Folie 16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hagen, 2. April 2009Rita Fritz