European Market Infrastructure Regulation EMIR-ready mit Schwabe, Ley & Greiner
© Schwabe, Ley & Greiner – EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 2 Überblick über die Verordnung Die Verordnung basiert auf drei wesentlichen Säulen Meldung aller Derivate an Transaktionsregister Clearing von Derivaten über zentrale Gegenparteien Risikominderungstechniken für nicht geclearte Derivate Zielsetzung Transparenz Reduzierung des Gegenparteirisikos Reduzierung der operationellen Risiken „All standardized OTC derivative contracts should be traded on exchanges or electronic trading platforms, where appropriate, and cleared through central counter- parties by end-2012 at the latest. OTC derivative contracts should be reported to trade repositories. Non-centrally cleared contracts should be subject to higher capital requirements.” G20, Pittsburgh 2009
© Schwabe, Ley & Greiner – EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 3 Meldepflicht an zentrale Transaktionsregister – obligat für alle Derivate! Meldepflichtige Produkte Künftig sind alle Derivate an ein Transaktionsregister zu melden – auch interne! Meldepflicht für Derivate, die am oder nach dem 16. August 2012 offen waren Meldebeginn Meldepflicht ab 12. Februar 2014 für alle Derivateklassen Inhalt und Art der Meldung Meldepflichtig sind Kontrahenteninformationen sowie Kontraktdetails – in Summe bis zu 70 Meldefelder! Clearingpflichtige Kontrahenten sind außerdem verpflichtet, täglich die Marktwerte und Collaterals zu melden. Meldefrist, Meldefrequenz, Melderelevanz Meldung bis spätestens t+1 erforderlich Einzelheiten aller geschlossenen Derivatekontrakte und jeglicher Änderung oder vorzeitige Beendigung von Kontrakten sind zu melden.
© Schwabe, Ley & Greiner – EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 4 Clearing über zentrale Gegenparteien für clearingpflichtige Unternehmen Clearingpflichtige Kontrahenten FC: finanzielle Gegenparteien (Banken, Versicherungen etc.) NFC+: nichtfinanzielle Gegenparteien bei Überschreitung der Clearingschwelle Keine Clearingpflicht NFC-: nichtfinanzielle Gegenparteien bei Unterschreitung der Clearingschwelle Clearingschwellen (Berechnung auf Gruppenebene) (Durchschnitt des ausstehenden Derivate-Nominalvolumens der Unternehmensgruppe über einen Zeitraum von 30 Tagen) Kreditderivate> EUR 1 Milliarde Aktienderivate > EUR 1 Milliarde Zinsderivate> EUR 3 Milliarden Währungsderivate > EUR 3 Milliarden Rohstoffderivate und sonstige Derivate> EUR 3 Milliarden Den Clearingschwellen werden nur jene Derivate angerechnet, die nicht zur Absicherung des Grundgeschäftes getätigt werden!
© Schwabe, Ley & Greiner – EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 5 Risikominderungstechniken – bei nicht geclearten Derivaten Anwendungspflicht der Risikominderungstechniken Alle nicht geclearten OTC-Derivate unterliegen den Risikominderungstechniken.
© Schwabe, Ley & Greiner – EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 6 Wie kann SLG bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützen? Analyse des Derivateportfolios Welche konkreten Pflichten ergeben sich aus Ihrem Derivateportfolio? Wie müssen die Prozesse angepasst werden? Welche konkreten Arbeitsschritte sind nötig? Überprüfung der Systemlandschaft Welche Systeme/Systemanpassungen sind nötig? Welche zusätzlichen Berichte sind erforderlich? Mögliche Aufgaben externer Dienstleister Ist eine direkte Anbindung an ein Transaktionsregister erforderlich? Welche Dienstleistungen können Banken übernehmen? Besteht eine Prüfpflicht durch den Wirtschaftsprüfer? Zu treffende Vereinbarungen Welche Vereinbarungen bestehen mit Banken und welche sind noch erforderlich? Welche schriftlichen Vereinbarungen müssen mit Tochtergesellschaften getroffen werden? Einführen eines Meldesystems Aufsetzen eines Meldesystems (TIP) Anbinden des Meldesystems an ein Transaktionsregister
© Schwabe, Ley & Greiner – EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 7 Meldung mit TIP, der Treasury Information Platform von SLG Leicht bedienbar Die Eingabe der Daten über die Web-Oberfläche von TIP ist intuitiv und schnell erledigt. Offen Unterschiedlichste Formate können durch das flexible Schnittstellenmodul einfach erzeugt werden. Daher ist TIP bestens für die Anbindung von unterschiedlichen Melderegistern gerüstet. Vollständig TIP ermöglicht die vollständige Darstellung aller Geschäfte und erlaubt es, diese nach beliebigen Kriterien (Business-Segmente, Divisionen, Regionen, Bankengruppe, Typen) zu gliedern. Konsistent TIP bietet Berichte auf unterschiedlichsten Ebenen (Management-Berichte, Arbeitsberichte, Kontrollberichte etc.) an, wobei stets dieselbe Datenbasis verwendet wird.
© Schwabe, Ley & Greiner – EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 8 In 3 Schritten zur Meldung mit TIP Workshop und Vorbereitung Umsetzen der Meldung in TIP Tägliches Melden der Daten Anforderungen Systeme Schnittstellenlandschaft Berichte System aufsetzen Stammdaten erfassen Derivate erfassen Transaktionsregister anbinden Berichte erstellen Melden (nach Möglichkeit des Registers) Manuell per SFTP-Service …
© Schwabe, Ley & Greiner – EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 9 Erfassen der Derivate
© Schwabe, Ley & Greiner – EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 10 Abrufen von Berichten
© Schwabe, Ley & Greiner – EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 11 Haben Sie Interesse oder Fragen? So können Sie uns erreichen: Schwabe, Ley & Greiner Margaretenstraße 70 A-1050 Wien Tel.: Fax: Internet: Ihre Ansprechpartner für Deutschland und international: Jochen Schwabe für Österreich und Schweiz: Martin Winkler