Www.vdei.de 5. Ingenieurtag des VDEI 20 Jahre Bahnreform in Deutschland – Quo vadis? 17. Oktober 2014 Dr. Thomas KAUFMANN Bahnreform in Europa aus der.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
UIC-Verladerichtlinien
Advertisements

Deregulierung des Schienengüterverkehrs in den USA und Europa
Eisenbahnpolitik in der EU
15 Jahre Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs Position und Vorschläge der CGT Konferenz von GBDA - TRANSNET - EVA - DB - Berlin, März 2006.
Norbert Hansen Die Öffnung des europäischen Schienenverkehrsmarktes als Herausforderung für Unternehmen und Gewerkschaften.
Die europäische Schienen- und Trassenpolitik aus Sicht der ETF Sabine Trier, ETF, Berlin, 23. März 2006.
Auf dem Weg durch den Antragsdschungel zur erfolgreichen EU – Förderung Die Strukturfonds und andere Förderprogramme der Europäischen Union für innovative.
Wettbewerbsöffnung und Perspektiven
Die neue europäische Datenschutzverordnung
Der Staat als Unternehmer (3) Öffentliche Unternehmen und EG- Wettbewerbsrecht SS 2009 Kurt Reindl Kurt Reindl, Der Staat als Unternehmer, SS 2009,
Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- Perspektiven
Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Umstrukturierung der ÖBB Arbeitsausschuss für Verkehrsrecht Wien, 22. April 2005 a.Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl Universität.
Best Practices im Internationalen Intermodalen Schienengüterverkehr
Der rechtliche Rahmen für Elektroautos
Die verschiedene Organisationen der Eisenbahn in Europa
Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2005)203 Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes gemäß Art.15 der Richtlinie 2002/22/EG.
Die Eisenbahn in Bewegung - Restrukturierung - Folgen - Zukunft (?) Ein Bericht von Balla György.
Der Policy-Prozess in der EU
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik
POLNISCH-DEUTSCHE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DES TRANSPORTS Arbeitgeberverband „Transport und Logistik Polen” Berlin, 11. April 2016.
Der Deutsche Bundestag. Rechtliche Grundlage - Artikel 20 Artikel 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen.
Dr. Felix Engelsing Vorsitzender 8. Beschlussabteilung Anhörung im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses Stromkonzession.
VOM VERHÄLTNIS ZWISCHEN KIRCHE UND GESELLSCHAFT RELIGION UND STAAT.
| Folie 1 Das Umweltbundesamt stellt den Schutz der Umwelt und die Verbesserung der Umweltsituation in das Zentrum seiner Arbeit.
Mittelständisch, aber alles andere als mittelmässig Die Kompetenzen der Springfix AG.
© Prof. Dr. Dirk Heckmann  1 Univ.-Professor Dr. jur. Dirk Heckmann Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Dr. Wilfried Bernhardt,
Jugendschutz im internationalen Vergleich KAAP-Tagung vom
Industrielle Beziehungen in Europa Ein Referat von Michael Weilhart und Richard Walter.
Technische Universität München Industrielle Beziehungen in Europa – eine neue Erfindung Dr. Michael Whittall Lehrtstul für Soziologie SS 2010.
Records Management-Projekt. 2 Hintergrund Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung vom 9. Oktober 2008 (Art.
1. Wenn möglich – bitte wenden… Hintergründe & Auswirkungen der Energiewende Vorstand Martin Graf 21. November 2013.
CBBL JAHRESTAGUNG 2016 Berlin Mai INHALTSVERZEICHNIS IOUTBOUND-SZENARIO IIRECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG IIIDOPPELFUNKTIONEN.
| Folie 1 Das Umweltbundesamt stellt den Schutz der Umwelt und die Verbesserung der Umweltsituation in das Zentrum seiner Arbeit.
| Folie 1 Das Umweltbundesamt stellt den Schutz der Umwelt und die Verbesserung der Umweltsituation in das Zentrum seiner Arbeit.
1 Vierte Doppelstunde: Europarecht 2 Programm vierte Doppelstunde I.Entstehung und Bedeutung der Europäischen Union II.Die Institutionen der Europäischen.
Deutscher Forstwirtschaftsrat Alles im Fluss Forstreformen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Stefan Nüßlein Geschäftsführer des Deutschen Forstwirtschaftsrates.
Modellprojekt Bayern zur „Integration von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt“ Werkstätten:Tag 2008 vom 24. – in Bremen Vortrag.
Viel erreicht wenig gewonnen. Ein realistischer Blick auf das Ruhrgebiet.
Bestes Girokonto jetzt eröffnen Die EU forderte schon vor vielen Jahren, dass allen EU-Bürgern der Weg freigemacht werden sollte für die Eröffnung eines.
LEADER+ Aktionsgruppe Südschwarzwald EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER+ Beitrag zu Erhalt, Pflege und Fortentwicklung der Kulturlandschaft (Beispiel Südschwarzwald)
Chancen und Risiken des optionalen europäischen Kaufrechts Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL.M., Universität Regensburg.
Das ordentliche Ausländerrecht Zwangsmassnahmen. Übersicht Haft bzw. Einsperrung: –kurzfristige Festhaltung (Art. 73 AuG) –Vorbereitungshaft (Art. 75.
Zehn Schritte zu Linux Der Weg in eine andere Welt...
29.April 2013 Dr Péter Darák Universität Heidelberg/HCA Curt und Heidemarie Engelhorn Palais Grundsätze des Verwaltungverfahrens unter dem Einfluss des.
Das neue Kombi-Angebot für KMU My KMU Office. Die Schweiz ist ein KMU-Land Über 300’000 KMU bilden das Rückgrat der CH Wirtschaft Der Schweizer KMU Sektor:
Mögliche Auswirkungen von Cyberkriminalität auf das Geschäft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Jahr 2016 Umfragebericht für Schweiz Oktober.
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
„Unsere Landwirtschaft“
§ 17 Ausnahmen vom Kartellverbot
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
Ukrainischer Weg Perspektiven der Stadtentwicklungspolitik in der Ukraine Serhij Bilous, Department für Städtebau und Architektur Ministerium für Regionalentwicklung,
Anteil Industrieproduktion (in % des BIP)
Ehrenamt und Arbeitsmarkt ? Zur Struktur einer guten Partnerschaft
Offenlegung Potentielle Interessenskonflikte
Working conditions of mobile workers in transport
WDB Berlin – Anpassung und Relaunch Dr
Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial und gerecht gestalten:
Technisches Sicherheitsmanagement Stadtwerke Hannover AG
Teil: Europäisches Kartellrecht
Die Wirkung des fairen Handels und die Funktion von Fairtrade
Istanbul-Konvention GREVIO Europarat – was ist das?
The Future of Payments…. The Future of Payments…
[Produktname] Marketingplan
Schwerpunktmodulgruppe „Finanzmärkte“ Bachelor Studienphase 2
Erasmus(+) Neue Programmgeneration -
Freigemeinnützigkeit im Wettbewerb
Erasmus+ JUGEND IN AKTION ab 2021
Fremdnützige Forschung an Einwilligungsunfähigen – ein Tabu?
 Präsentation transkript:

5. Ingenieurtag des VDEI 20 Jahre Bahnreform in Deutschland – Quo vadis? 17. Oktober 2014 Dr. Thomas KAUFMANN Bahnreform in Europa aus der Sicht der Europäischen Kommission

Zustand der Eisenbahnen in den 90er Jahren Marktanteil der Schiene gefallen von 1/3 auf 1/5 im EGV und auf 7% im EPV Staatliche integrierte Monopolunternehmen verschuldet und nicht wettbewerbsfähig Starker staatlicher Einfluss auf Geschäftsführung Wenig grenzüberschreitende Aktivitäten Technische Hindernisse

Gemeinsamer Eisenbahnmarkt in Europa Die Kernziele der europäischen Eisenbahnpolitik sind: – Öffnung des Zugangs zur Infrastruktur für den Wettbewerb, um Anreiz für Innovation und Qualität zu schaffen – Stärkung der Interoperabilität zwischen den einzelnen nationalen Infrastrukturen – Gemeinsamer Ansatz zur Eisenbahnsicherheit, um Marktzugang zu erleichtern und Sicherheitsstandards zu sichern – Entwicklung von grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehren 3

Erste Reformen mit der RiLi 1991/440 Trennung der Rechnungslegung zwischen Infrastruktur und Verkehr, Verbot der Quersubventionierung mit staatlichen Mitteln Unabhängigkeit der Geschäftsführung der EVU vom Staat Möglichkeit der Entschuldung von EVU

Graduelle Marktöffnung Richtlinien des 1. Eisenbahnpakets von 2001 (2001/ / /14): – Marktöffnung für den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr auf dem transeuropäischen Schienengüternetz ab Eisenbahnpaket (Richtlinie 2004/51): – Marktöffnung für den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr auf dem gesamten Netz ab Januar 2006, and für den gesamten Eisenbahn- Güterverkehr vom Eisenbahnpaket : – Richtlinie 2007/58: Marktöffnung für den internationalen Eisenbahn- Personenverkehr ab

Schaffung einer institutionellen Architektur für den Zugang zur Infrastruktur Erstes Paket: – Unabhängigkeit der wesentlichen Funktionen eines Infrastrukturbetreibers von Eisenbahnverkehrsunternehmen (Teil-Trennung von Netz und Betrieb) – Getrennte Rechnungslegung zwischen gemeinwirtschaftlichen und wettbewerblichen Verkehren – Regeln zu Trassenpreisen und Trassenzuweisung – Aufbau von Regulierungsstellen – Einheitliche europäische Zulassung (Lizenzen gelten europaweit) Zweites Paket: – Sicherheit

Unabhängigkeit der wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetreibers im Verhältnis zu EVUs Zweck: Um diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen Wesentliche Funktionen: Festsetzung von Trassenpreisen und (alle Aspekte der) Trassenzuweisung Diese wesentlichen Funktionen müssen von Unternehmen ausgeübt werden, die nicht selbst Verkehrsdienstleistungen anbieten Diese Unternehmen müssen juristisch, und bzgl. ihrer Organisation und Entscheidungsfindung von EVUs unabhängig sein Keine Klärung der Frage der "entscheidungsmässigen Unabhängigkeit" durch den EuGH

Trassenpreise Transparenz (Veröffentlichung in Schienennutzungs- bedingungen) Verbot von Diskriminierungen Nur Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallen (= Grenzkosten) dürfen auf die Benutzer überwälzt werden (nicht die Gemeinkosten wie Personalkosten etc.) Möglichkeit von Aufschlägen bis hin zu Vollkosten (= Grenzkosten plus Gemeinkosten) bei gegebener Markttragfähigheit im Marktsegment; es dürfen keine Marktsegmente dadurch ausgeschlossen werden

Trassenzuweisung Keine “Grossvaterrechte” (Keine Bevorzugung des incumbent) Klare Vorrangregelungen im Konflikt- oder Überlastungsfall (z.B. internationaler Güter- vor lokalem Personenverkehr) etc. Diskriminierungsverbot 9

Eisenbahn-Regulierer Unabhängigkeit von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Infrastrukturbetreibern (IU) Recast: Juristische, funktionale und entscheidungsmässige Unabhängigkeit von allen anderen staatlichen Stellen Überwacht die Einhaltung der Regeln zur Trassenbepreisung, Trassenzugang und (mit Recast) getrennte Rechnungslegung und Zugang zu Serviceeinrichtungen Auskunfts und Sanktionsrechte haben 10

Drittes Eisenbahnpaket Marktöffnung für den internationalen Eisenbahn- personenverkehr einschließlich Cabotage (ab ) Einschränkung des Cabotagerechts bei Gefährdung des wirtschaftlichen Gleichgewichts einer öfftl. Dienstleistungsvertrags Regulierer entscheidet 11

Vorschlag zum Vierten Eisenbahnpaket (1) Stärkung der europäischen Eisenbahnagentur bei Zulassung von EVUs und von Rollmaterial Öffnung der nationalen Personenverkehrsmärkte bis 2019 Schutz des wirtschaftlichen Gleichgewichts gemeinwirtschaftlicher Verkehre Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen 12

Vorschlag zum Vierten Eisenbahnpaket (2) Zusammenfassung aller Funktionen des EIU Institutionelles Unbundling als bevorzugte Option, integrierte Unternehmen nur bei strikten "Chinese walls" zur Sicherung der wirtschaftlichen und finanziellen Unabhängigkeit Unabhängigkeit des EIU bei Management und Finanzflüssen 13

Bilanz Erfolge bei Europäisierung des Güterverkehrs, Stabilisierung der Marktanteile auf niedrigem Niveau Wenig internationaler Personenverkehr Stärkung der Regulierer Trennung der Finanzflüsse bisher nicht erreicht Stärkere Trennung von Netz und Betrieb in vielen Mitgliedsstaaten Gemischte Bilanz, je nach Reformfortschritt im Mitgliedsstaat 14