SCHWEIZERISCHER VEREIN DES GAS UND WASSERFACHES (SVGW) VIGW - Tagung Aarau SVGW-Leitsätze L1 (Flüssiggasleitsätze) Ausgangslage und Einführung J. Ris, Inspektor TISG
P. Bürgelin Leiter TISG J. Ris Inspektor E. Burger Inspektor T. Gebhardt Inspektor R. Huber Inspektor N. Oberholzer Inspektor R. Schneider Inspektor A. Schwaibold Inspektor Koordination Vertragswesen Wasserstoff- anwendungen Arbeitssicherheit Schulungen Flüssiggasanlagen Druckprüfungen Arbeitssicherheit Schulungen Druckprüfungen Arbeitssicherheit Schulungen Rohrleitungen Druckregel- anlagen Druckprüfungen Schulungen Industrieanlagen Wärme-Kraft- Kopplungsanlagen Arbeitssicherheit Schulungen Druckprüfungen Biogas- aufbereitung Erdgastankstellen Wasserstoff- einspeisung Marktüber- wachung für Biogaseinspeisung Schulungen Flüssiggasanlagen Biogasanlagen Arbeitssicherheit Schulungen Erdgasanlagen Safety-Audits Gasdrucker- höhung Arbeitssicherheit Unfallexperte Schulungen SVGW (Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches), TISG (Technisches Inspektorat des schweizerischen Gasfaches) Eschenstrasse Schwerzenbach Tel
1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Gebäudeversicherung Kanton Zürich Die Stadtwerke Winterthur und Energie 360° (vormals Erdgas Zürich) wurden von der Gebäudeversicherung des Kanton Zürich beauftragt Installationskontrollen an Flüssiggasanlagen durchzuführen. Zwischen August 2006 und Dezember 2011 wurden bei 246 Kontrollen diverse Mängel festgestellt. Diese Mängel wurden in Gruppen eingeteilt und kurz beschrieben.. 3 Ausgangslage: Seit dem besteht im Kanton Zürich eine periodische Kontroll- Pflicht für Erdgasinstallationen. Bei Flüssiggasinstallationen waren keine Vorgaben vorhanden.
Im Auftrag der GVZ wurden zwischen best. Flüssiggasanlagen im Kanton Zürich kontrolliert. Total erfasst 246 Anlagen Einteilung nach Nennwärmeleistung 0-20 kW 75 % kW 15 % > 70 kW 10 % Bei der Sicherheitskontrolle werden das richtige Funktionieren und die Dichtigkeit der Gasapparate und Gasinstallationen überprüft. Rechtsgrundlagen § 11 Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG) vom Projekt: Periodische Kontrollen von LPG-Anlagen 4
1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Installationskontrolle Flüssiggas durch Stadtwerk Winterthur Zwischen August 2006 und Juni 2008 wurden bei 126 Kontrollen rund 264 Mängel festgestellt. Beschrieb der bemängelten Punkte nach Gruppen: Legende: Kategorie A: Unmittelbare Gefahr aufgrund von Austritt von Gas oder Abgas Kategorie B: Gravierender Mangel mit direkter Sicherheitsrelevanz bei Gasaustritt Kategorie C: Mangel ohne unmittelbare Sicherheitsrelevanz Kategorie D: Beanstandung ohne weitere Folgen wie z.B. fehlende Beschriftung oder Grundlagen usw. 5
1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Installationskontrolle Flüssiggas durch Stadtwerk Winterthur Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass sich anteilsmässig viele Flüssiggasobjekte in einem recht guten Zustand befinden. Jedoch stellen vom Total von 264 Mängel, 38 Mängel (14.4%) aufgrund von austretendem Gas/Abgas eine unmittelbare Gefahr dar. (Kategorie A) Weitere 61 Mängel (23.1%) mit einem Gasaustritt stellen eine direkte Gefahr für Personen, Anlage und Umgebung dar. Diese Punkte verletzen die Grundsätze einer Flüssiggasinstallation erheblich. (Kategorie B) 70 Mängel (26.5%) sind der fehlenden Technischen Ausrüstung oder der mangelhaften baulichen Ausführung zuzuschreiben und ohne unmittelbare Sicherheitsrelevanz. (Kategorie C) 36 % aller Beanstandungen sind der unvollständigen Beschriftung, Dokumentation und Plangrundlagen zuzuordnen. (Kategorie D) 6
1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Installationskontrolle Flüssiggas durch erdgaszürich (energie360°) Zwischen und wurden 120 Anlagen kontrolliert, bei 15 Anlagen sind Mängel der Kategorie A und B festgestellt worden. Legende: Kategorie A:Unmittelbare Gefahr aufgrund von Austritt von Gas oder Abgas Kategorie B:Gravierender Mangel mit direkter Sicherheitsrelevanz bei Gasaustritt Kategorie C:Mangel ohne unmittelbare Sicherheitsrelevanz Kategorie D:Beanstandung ohne weitere Folgen wie z.B. fehlende Beschriftung oder Grundlagen usw. 7
1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Beschrieb nach Gruppen 1.Stationäre Behälteranlagen Im Domschacht (Ex-Zone) sind die Gasleitungen in PE- Ausführung erstellt worden (PE- Rohre sind grundsätzlich nur im Erdreich zulässig. Die Gasleitungen zum Überflur- Gastank wurden teilweise "freihängend" erstellt. Die Berieselungsanlagen der Überflurtanks sind defekt oder nicht betriebsbereit. 8
1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Beschrieb nach Gruppen 2.Allgemeine Mängel Die Heizzentrale weist Vertiefungen im Boden auf. Fehlende, unvollständige Angaben in den Planakten (Apparatespezifikationen, Bewilligungsdokumente, Angaben über Tankanlagen etc.) Die erdverlegten Gasleitungen sind sehr ungenau oder gar nicht eingemessen. Die unterirdischen Haus- Einführungen aus dem Dom- schacht (Gas, Strom) sind weder gas- noch luftdicht verschlossen. 9
1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Beschrieb nach Gruppen 3.Leitungen und Armaturen Die Leitungen sind nicht fachgemäss befestigt. Der Apparateabstellhahn fehlt. Der "Hausschieber" bzw. die Abstellung vor den Gebäuden sind bei unterirdischen Einführungen nicht vorhanden. Vor dem Apparatedruckregler ist ein Sicherheitsablassventil (SAV) einzubauen. 10
1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Beschrieb nach Gruppen 4. Raumentlüftung Die unten im Raum angeordnete Raumentlüftung nach aussen fehlt oder ist ungenügend Ableitung der Abgase An den Kondensatabläufen fehlt die Siphonierung. Bei einem Abgasrückstau können Abgase in den Raum austreten. 6. Brandschutz Der Abstand der Abgasanlagen zu brennbarem Material ist zum Teil ungenügend.
1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Temporäre Aufstellung von Flüssiggasanlagen 12
Right11.60Left Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Integration und Zusammenzug von separaten Richtlinien und Merkblättern EKAS-RL 1941 Flüssiggas Teil I EKAS-RL 1942Flüssiggas Teil II Suva MB 66060Auslegung von Flüssiggasanlagen SVGW-RL G1 (2012) Erdgasinstallationen in Gebäuden (Gasleitsätze) VKF-RL 2015Brandschutz-Anforderungen aktuell Inhalt und Umfang 13
LPG Kontrolle im Kt. Zürich Vorstellung Modell Kt. Zürich bei Hauptkommission Gas (SVGW) in Olten Anfrage SVGW betr. Leitung Arbeitsgruppe L1 Start Arbeitsgruppe L1 Besprechung VKF/SVGW in Zürich TKB Sitzung betr. Mitarbeit L1 Sitzung L1 erste Sitzung Sitzung L1 letzte Sitzung Start Vernehmlassung L1 bis Ende Oktober (SUVA bis Ende Dez.) Abgabe überarbeitete L1 an G-HK Ad-hoc L1 der Suva, Abgabe über- arbeitete L1 an SVGW Abgabe bereinigte L1 an G-HK und SVGW-Vorstand. Freigabe L1 durch Vorstand SVGW Die Entstehung der SVGW Leitsätze L1 14
1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Periodische Kontrollen ab 1. Januar 2015 (Kt. ZH) Auszug internes Dokument GVZ 15
Periodische Kontrollen von Gasapparaten und -Installationen Die Verantwortung der Anlagesicherheit liegt beim Betreiber 16 Periodische Kontrollen, gemäss Herstellerangaben Teilweise Vereinbarungen zwischen Kanton und Werk / Lieferanten von Lagerbehälter
Jan Ris Inspektor des Technischen Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG) SVGW Schwerzenbach Eschenstrasse Schwerzenbach Tel:+41 (0) Fax:+41 (0) SSIGE Lausanne Bureau Romand Chemin de Mornex Lausanne Tel: +41 (0) Fax: +41 (0) SSIGA Bellinzona Coordinatore Svizzera Italiana Piazza Indipendenza Bellinzona Tel: +41 (0) SVGW Zürich (Hauptsitz) Grütlistrasse 44 Postfach Zürich Tel:+41 (0) Fax:+41 (0) HERZLICHEN DANK