Informationsveranstaltung des Praxisamts zur Supervision während des praktischen Studiensemesters im Sommersemester 2016 Studiengänge BSA, BPP, BPM, BBE.

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung des Praxisamts zur Supervision während des praktischen Studiensemesters im Sommersemester 2016 Studiengänge BSA, BPP, BPM, BBE Angelika Breitschopf (BSA), Svetlana Polechtchouk (BSA), Sigrid Teichert- Stammer (BPP, BPM), Fachberatung Praxisamt

Einführung Supervision 2 Modul „Praktisches Studiensemester mit praxisbegleitender Lehrveranstaltung“: Gesamtziel/Bedeutung für die berufl. Qualifikation: „Die Studierenden können die im Feld vorgefundenen Problemlagen analysieren und ihr professionelles Handeln zielgerichtet planen, sachgerecht umsetzen und hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Entwicklung von Personen, Gruppen und sozialen Räumen reflektieren. Sie können ihre praktischen Handlungserfahrungen an theoretische Einsichten rückbinden und zugleich als Teil ihrer persönlichen Entwicklung verarbeiten.“

Einführung Supervision 3 Ausbildungsgefüge im Praxissemester Praktische Tätigkeit Anleitung in der jeweiligen Praxisstelle: Unterstützung und Reflexion der alltäglichen Arbeit Theorie-Praxis-Seminar : Rückbezug auf die im Laufe des Studiums erlernten fachlichen Inhalte. Supervision: Reflexion persönlicher Anteile, die im Rahmen der praktischen Tätigkeit zum Tragen kommen

Einführung Supervision 4 Was ist Supervision? (Huppertz 1975 in Belardi 2009, 14) aus dem Lateinischen: –„super“ steht für „über“, “von oben“ oder „darüber“ –„Visio“ für „Sehen“, „Anblick“ oder „Erscheinung“ “supervidere“ bedeutet demnach –„von oben sehen, etwas aus der Distanz, von einem übergeordneten Standpunkt aus betrachten“

Einführung Supervision 5 Bereiche der Supervision (Rathje & Buck, 2009)

Einführung Supervision 6 Definition Supervision I „Supervision ist eine systematische Reflexion des beruflichen Handelns im Kontext institutioneller Situationen und Bedingungen vor dem Hintergrund des persönlichen und gesellschaftlichen Umfelds (Mutzeck 2004 a).

Einführung Supervision 7 Definition Supervision II „Unter dem Oberbegriff Supervision versteht man Weiterbildungs-, Beratungs- und Reflexionsverfahren für berufliche Zusammenhänge. Das allgemeine Ziel der Supervision ist es, die Arbeit der Ratsuchenden (Supervisanden*) zu verbessern. (*hier: Studierende) Damit sind sowohl die Arbeitsergebnisse als auch die Arbeitsbeziehungen zu den Kollegen und Kunden, wie auch organisatorische Zusammenhänge gemeint.“ (Belardi 2009, 15)

Einführung Supervision 8 Merkmale der Supervision I Supervision bedeutet Reflexion bzw. Anleitung zur Selbstreflexion der beruflichen Tätigkeit, dabei werden stets persönlich-biographische Anteile der Supervisandinnen* und Supervisanden* mit einbezogen. (*hier: Studierende)

Einführung Supervision 9 Merkmale der Supervision II Supervision dient als „Entlastungsinstanz“ für berufliche Schwierigkeiten, da in jeder Supervision Elemente von Psychohygiene enthalten sind.

Einführung Supervision 10 Formen von Supervision Einzelsupervision Teamsupervision Leitungssupervision/Coaching Gruppensupervision Fallsupervision Ausbildungssupervision

Einführung Supervision 11 Ziele der SV: Kompetenzerweiterung Kooperationsfähigkeit Reflexionsvermögen Übernahme und Ausgestaltung einer beruflichen Rolle Gestaltung von Arbeitsbeziehungen Änderung von betrieblichen und institutionellen Arbeitsstrukturen Zur Unterstützung von Projektarbeit und bei individuellen Veränderungsprozessen in Organisationen

Einführung Supervision 12 Themen der SV im praktischen Studiensemester I * Rolle des/der PraktikantIn Mein Platz im Team, in der Einrichtung Organisation und Strukturen der Einrichtung KlientInnen Beziehungsgestaltung im Arbeitsfeld Arbeitsbeziehung zur Anleitung Aufgabenverständnis und –erfüllung

Einführung Supervision 13 Themen der SV im praktischen Studiensemester II * Verhältnis Praxisstelle – Hochschule Erkennen eigener persönlicher Strategien im Umgang mit schwierigen Praxissituationen Belastungen Umgang mit Widerständen, Konflikten, Emotionen Berufliches Handeln Fallsupervision Anforderungen an sich selbst und an andere u.a

Einführung Supervision 14 Chancen der Gruppensupervision I * in einem geschützten Raum die eigenen Praxiserlebnisse und –erfahrungen reflektieren und ihnen nachspüren Wahrnehmung für Unverstandenes und Irritationen schärfen ohne Angst vor Konsequenzen oder Repressalien Probleme oder Konflikte in der Praxisstelle (mit Vorgesetzten, AnleiterInnen, KollegInnen, KlientInnen) besprechen und Unterstützung erfahren,

Einführung Supervision 15 Chancen der Gruppensupervision II * eigene Stärken und Schwächen erkennen und daran arbeiten sich über die Gestaltungsmöglichkeiten der beruflichen Rolle (der PraktikantInnenrolle) Gedanken machen, Ausbildung/Studium und Praxiserfahrungen zu verknüpfen Unterstützung und Entlastung erfahren

Einführung Supervision 16 Schweigepflicht Sämtliche im Rahmen der Supervision berichteten Inhalte unterliegen der Schweigepflicht. Dieses Gebot betrifft nicht nur die Supervisor/innen, sondern auch insbesondere Inhalte, die die Teilnehmer/innen von anderen Teilnehmer/innen erfahren. Der Schweigepflicht unterliegen dabei sowohl persönliche Informationen als auch Informationen über Institutionen, in denen Supervisionsteilnehmer/innen tätig sind.

Einführung Supervision 17 Rahmenbedingungen Supervision ist wie TPS eine praxisbegleitende Lehrveranstaltung freiwillige, aber verbindliche Teilnahme  wichtig für die Arbeitsfähigkeit der Gruppe Durchführung der SV: durch externe Lehrbeauftragte mit entsprechender und zertifizierter Supervisionsausbildung

Einführung Supervision 18 Einteilung der Gruppen  i.d.R TeilnehmerInnen  studiengangspezifisch (Pflege, BBE, BSA)  aus den TPS-Gruppen heraus  arbeitsfeldspezifisch

Einführung Supervision 19 Umfang 8 Termine x 3 Unterrichtseinheiten (= 2,25 Zeitstunden) 6 Termine x 2 Unterrichtseinheiten (= 1,5 Zeitstunden)

Einführung Supervision 20 Zertifikat Bei Teilnahme an mind. 7 Sitzungen (bei Gruppengröße TN) Bei Teilnahme an mind. 5 Sitzungen (bei Einzel- oder 2er-Supervision) Ausland: Bescheinigung durch den/die SupervisorIn

Einführung Supervision 21 Zeitliche Aspekte  Das Kontraktgespräch findet für die allermeisten an dem Tag statt, an dem Sie ihr 1. TPS haben.  Klärung in Absprache mit SVr, ob SV künftig an dem TPS-Tag statt finden kann  Achtung: kein Anspruch darauf!  Bitte Beachten: Bei Pflegepädagogik nur 3 TPS- Termine!!  SV kann Arbeitszeit sein  bitte ggf. mit Praxisstelle klären

Einführung Supervision 22 Praxissemester im Ausland  Über skype,  auch andere Möglichkeiten  Ablauf:  Vor der Abreise: 1 Kontraktgespräch (einzeln, Gruppe) Während des PS: telef. Sitzungen (einzeln, Gruppe) Rückkehr: abschließende Sitzungen/Auswertung (einzeln, Gruppe)

Einführung Supervision 23 Praxissemester > 100 km  Supervision vor Ort 2 Möglichkeiten:  eingebunden an HS vor Ort (Gruppensupervision)  Einzelsupervision

Einführung Supervision 24 Kontraktgespräch  Klärung der Modalitäten der Supervision mit der Supervisorin bzw. dem Supervisor  Angaben zum Termin, Raum, dem/der vorgeschlagenen Supervisor/in und den teilnehmenden Studierenden werden per E- Mail durch das Praxisamt verschickt.

Einführung Supervision 25 Formalien/Zeitablauf  Anmeldung per Anmeldeformular (auf dem TPS-Anmelde- Formular) bis spätestens 15. Februar 2016  Ausland bitte früher!!!!!!!!!!!!!  > 100 km bitte konkrete Absprache mit mir!!!!!!!  Einteilung der Gruppen und Zuordnung SVr durch uns  Rückmeldung an Sie  Kontraktgespräch vorauss. am 17. März 2016 (BSA) (1.TPS-Termin) andere Studiengänge evtl. früher  Bis 24. März 2016 Rückmeldebogen der Gruppe (den erhält SVr) an mich  ab da ist Teilnahme verbindlich!!!  Sie erhalten nach Abschluss der SV ihr Zertifikat  bei Fr. Buchmann

Einführung Supervision 26 Gute Chance ! wir legen Ihnen die Teilnahme daran aus unseren Erfahrungen sehr ans  !!!!  nur ein Praxissemester zum Erproben und Ausreifen Ihres beruflichen Handelns  gute Möglichkeit, zum bestmöglichen Gelingen beizutragen  Reflexionsfähigkeit ist das A & O im sozialpädagogischen/pädagogischen Handeln. Sie gehört zur Fachlichkeit und Professionalität einer Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin eines Sozialpädagogen/Sozialarbeiters!