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Veröffentlicht von:Til Hauer Geändert vor über 4 Jahren
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Settings für professionelle Beratungsformen in der NÖ Landesverwaltung
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Definitionen für Beratungssettings im Land NÖ -1
Mediation § 1 Abs. 1 ZivMediatG (BGBl I 29/2003) definiert Mediation als „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“ Seite 4
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Definitionen für Beratungssettings im Land NÖ -2
Teambuilding/Teamentwicklung wird von der Auftraggeberin definiert als „Unterstützung einer zwecks Erreichung gemeinsamer Zielsetzungen arbeitsteilig zu organisierenden Personen- gruppe. Erwartungen sind meist das Erarbeiten von „Spielregeln“, das Verteilen der zu erledigenden Auf- gaben, etc., um eine Entwicklung von einer Gruppe zu einem Team zu ermöglichen.“ Seite 5
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Definitionen für Beratungssettings im Land NÖ -3
Einzelcoaching wird von der Auftraggeberin definiert als „ein interaktiver Beratungs- und Begleitungsprozess im beruflichen Kontext, der zeitlich begrenzt und thematisch (zielorientiert) definiert ist. Coaching ist ergebnis- und lösungsorientiert und braucht daher evaluierbare Kri- terien für das Erreichen konkreter Ziele und explizit formulierter operabler Aufträge für Inhalte, Rahmen und Interventionen.“ Seite 6
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Definitionen für Beratungssettings im Land NÖ - 4
Teamcoaching wird von der Auftraggeberin definiert als „Coaching einer im beruflichen Funktionszusammenhang stehenden und arbeitsteilig organisierten Personengruppe zwecks Erreichung gemeinsamer Ziele (Team). Erwartungen sind oftmals die Steigerung von Effektivität und/oder Effizienz, die Verbesserung der Kommunikation untereinander, eine hilfreichere Aufgabenverteilung, usw.“ Seite 7
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Definitionen für Beratungssettings im Land NÖ - 5
Der Begriff „Supervision“ wird oftmals definiert als „emotions- und beziehungs- orientierte Beratungsform zur Thematisierung beruflicher Zusammenhänge (auch im Team bzw. in der Gruppe).“ Historisch begründet lassen sich bei der Supervision folgende Funktionsbereiche erkennen: „Administrative“ Supervision (Führung, Beratung und Kontrolle durch Vorgesetzte) und „Clinical Supervision“ („psycho- therapeutische Supervision“) und Supervision in der Sozialarbeit. Seite 8
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Definitionen für Beratungssettings Im Land NÖ - 6
Supervision wird von der Auftraggeberin definiert als „Fallsupervision in der Gruppe, wo sich Vertreterinnen und Vertreter gleicher oder auch verschiedener Profession/en treffen, um den Umgang mit einem oder mehreren bestimmten Klientinnen bzw. Klienten zu besprechen. Ziele sind Entlastung der Supervisandinnen bzw. Supervisanden und Verbesserung des Umgehens mit bzw. der >Leistung am< Klienten/an der Klientin/an den KlientInnen.“ Anm: Einzelsupervisionen werden in begründeten Fällen gesondert bewilligt. Seite 9
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Qualitätsdimensionen für Fallsupervision im Land NÖ -1
Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Seite 10
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Qualitätsdimensionen für Fallsupervision im Land NÖ - 2
Strukturqualität (beispielhafte Aufzählung): Personelle Strukturqualität (SupervisorIn): - Fachliche Qualifikation und Feldkompetenz - Methodenkompetenz (Methodenvielfalt; Transparenz und Erklärbarkeit der Methoden; - Handlungskonzept; Kommunikationsfähigkeiten; Selbstreflexion - Fähigkeit zur Neutralität und Allparteilichkeit - Beziehungsgestaltungskompetenzen - Supervision, Intervision, etc. - Fortbildung, Ausbildungsweg, Referenzen, Praxis Seite 11
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Qualitätsdimensionen für Fallsupervision im Land NÖ - 2
Strukturqualität (Fortsetzung): SupervisandInnen: - Freiwilligkeit - Veränderungsbereitschaft und Verantwortungsübernahme - Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und zeitlichem Investment Beziehung: - Passung (persönliche, berufliche) -Vertrauen -Akzeptanz Unternehmen/Organisation: - Transfermöglichkeiten - Bereitschaft zur Auseinandersetzung - Passung zwischen SupervisorIn und Unternehmen/Organisation Seite 12
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Qualitätsdimensionen für Fallsupervision im Land NÖ - 3
Prozessqualität (beispielhafte Aufzählung): -Klärung von Thema/Themen, Anliegen, Zielen und Aufträgen -SupervisorIn sollte klären, ob Fallsupervision die geeignete Maßnahme ist und sie/er der /die geeignete Supervisor/in ist. - Transparenz bzgl. professionelle Orientierung (Menschenbild, Werte) - Transparenz und Strukturiertheit der Vorgehensweise - Formaler und psychologischer Vertrag (Spielregeln der Zusammenarbeit, Verschwiegenheit) - Vereinbarungen hinsichtlich Dauer des Prozesses, Anzahl, Häufigkeit und Dauer der Sitzungen - Aufzeigen/Berücksichtigen der Grenzen von Fallsupervision - Zwischenresümees (prozessbegleitende Evaluation) mit SupervisandInnen-Gruppe - Abschlussresümee (summative Evaluation) mit SupervisandInnen-Gruppe Seite 13
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Qualitätsdimensionen für Fallsupervision im Land NÖ - 4
Ergebnisqualität (beispielhafte Aufzählung): - Zielerreichung - Zufriedenheit der SupervisandInnen - Emotionale Entlastung - Erweiterung und Flexibilisierung des Handlungsrepertoires - Zunahme an Bewusstheit/Verantwortung Seite 14
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Abgeleitete Bedürfnisse und Interessen
Wahrung absoluter Vertraulichkeit durch die Super- visorInnen Beschäftigung im Landesdienst bedeutet Unvereinbarkeit Neutralität der SupervisorInnen und grundsätzliche Wertschätzung für die Organisation “Settingtreue“: Wenn eine Fallsupervision nicht als das geeignetste Setting erscheint – Vorschlag von SupervisorIn an die SupervisandInnen (Alternative), diese wenden sich an Auftraggeberin Stärkung der Kompetenzen und Ressourcen der SupervisandInnen zwecks Befähigung zur eigenverantwortlichen Problemlösung Wechsel der Supervisorin/des Supervisors nach 3 Jahren plus Wechsel von 50% der Gruppenmitglieder Seite 15
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