Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg,

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Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg, 10. Oktober 2013 Fred Biedermann

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann2 Agenda 1.Die SV SparkassenVersicherung 2.Rückblick XIII. Europäische Verkehrsrechtstage Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen 4.Fazit

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann3 Agenda 1.Die SV SparkassenVersicherung 2.Rückblick XIII. Europäische Verkehrsrechtstage Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen 4.Fazit

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann4 Das Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung Teile von Rheinland- Pfalz Thüringen Hessen Baden-Württemberg Stuttgart - Unternehmenssitz

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann5 Die Die wichtigsten Kennzahlen ,0 Milliarden Euro Beitragseinnahmen 1,7 Mrd. Euro in der Lebensversicherung 1,3 Mrd. Euro in der Schaden-/ Unfallversicherung 7,6 Millionen Versicherungsverträge 21,9 Milliarden Euro Kapitalanlagen rund Arbeitsplätze Personen im Innendienst Personen im Außendienst Die SV…

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann6 Trend zu steigenden Elementarschäden Extremjahr! Ein Blick in die Schadenstatistik der SV zeigt, dass seit den 90er-Jahren ein Trend zu immer häufiger auftretenden und immer intensiveren Elementarschäden festzustellen ist. Dezember 1999:Weihnachtsorkan „Lothar“ hinterließ rund Gebäudeschäden in Höhe von rund 430 Mio. Euro. Juni 2006:Hagelunwetter verursachte in Villingen-Schwenningen Schäden in Höhe von 170 Mio. Euro. Januar 2007:Orkan „Kyrill“ verursachte Sturmschäden in Höhe von rund 90 Mio. Euro. März 2008:Orkan „Emma“ hinterließ Schäden an über Gebäuden in Höhe von rund 30 Mio. Euro. Mai 2009:Sturm „Felix“ verursachte 28,5 Millionen Euro Schäden. Februar 2010:Sturm „Xynthia“ verursachte rund 44 Millionen Euro Schäden. Juli/August 2013: Hagelunwetter in Württemberg Größter Elementarschaden der SV-Geschichte Schäden, davon rund Gebäudeschäden und Fahrzeugschäden Gesamtschadenaufwand voraussichtlich 600 Millionen Euro!

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann7 Agenda 1.Die SV SparkassenVersicherung 2.Rückblick XIII. Europäische Verkehrsrechtstage Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen 4.Fazit

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann8 Rückblick XIII. Europäische Verkehrsrechtstage 2012 (1) Vortrag von Rüdiger Burg, Schadenchef der DEVK Thema "Erfahrungen mit der Auslandsschadenregulierung aus der Sicht eines Deutschen Versicherers Erwartungen des Versicherers Regulierung sollte "unauffällig" sein deutschsprachige Ansprechpartner hohe Fachkompetenz transparente Regulierungen und Abrechnungen gleiches Verständnis über Regulierungsphilosophie und Kundenorientierung in die jeweilige Landesgepflogenheit übersetzt

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann9 Rückblick XIII. Europäische Verkehrsrechtstage 2012 (2) Bisher: Vertrauen in die Regulierung, so gut wie kein Controlling der Auslandsregulierer Gründe: fehlendes Fachwissen über ausländisches Recht Sprachbarrieren Regulierungsautonomie Eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten Frage: Wie stellen Versicherer ein ausreichendes Maß an Kontrolle ohne finanziellen Aufwand und ohne hohen Verwaltungsaufwand sicher?

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann10 Agenda 1.Die SV SparkassenVersicherung 2.Rückblick XIII. Europäische Verkehrsrechtstage Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen 4.Fazit

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann11 Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen (1) In Deutschland zwingt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) den Versicherer, durch geeignete Maßnahmen seiner Kontrollpflicht nachzukommen Funktionsausgliederungen und Dienstleistungen (Outsourcings) sind gem. §64 a Abs. 4 VAG in das Risikomanagementsystem der Versicherer einzubeziehen Dies gilt im Grundsatz auch für gesetzlich bedingte Outsourcings

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann12 Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen (2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in Deutschland Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) definiert. Danach sind die mit dem Outsourcing verbundenen Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten BaFin erwartet eine laufende Überwachung des Risikos in klar definierter Verantwortlichkeit und die regelmäßige Beurteilung der Leistung des Dienstleisters (AT 9. Outsourcing Nr. 7 MaRisk) Der Versicherer hat auch bezgl. der Auslandsregulierung zu dokumentieren, welche Risiken im Kontext mit der Regulierung der ausländischen Schäden verbunden sein können, wie diese überwacht werden und wie der Dienstleister bewertet werden kann

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann13 Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen (3) (Gesetzliche) Vorgaben/Rahmenbedingungen Compliance Richtlinie des GDV, also die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen einschließlich der Sicherstellung des gesetzmäßigen Verhaltens einer Unternehmensorganisation Im weitest gehenden Sinne auch der Deutsche Corporate Governance Kodex, also das von einer deutschen Regierungskommission erarbeitete Regelwerk, das vor allem Vorschläge enthält, was eine "gute Unternehmensführung, also ethische Verhaltensweisen von Mitarbeitern und Führungen von Unternehmen und Organisationen, ausmacht." Anforderungen von den Wirtschaftsprüfern der Versicherer Anforderungen der internen Revision der Versicherer

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann14 Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen (4) Geeignete (Kontroll-) Maßnahmen sind u.a. Stichprobenkontrolle von Einzelfällen Aktenrevision vor Ort (selbst oder durch Dritte) Systematisches Reporting durch Auslandsregulierungsbüros Neben qualitativer Bewertung der Regulierung auch und gerade Betrachtung von Bearbeitungszeiten (Dauer der Regulierung bzw. einzelner Schritte) Zahlungshöhen auf einzelnen Forderungspositionen (Leistungsartenauswertung) Prozessorganisationen/Arbeitsabläufe Informationsverhalten z.B. über Reserveveränderungen Einhaltung von Datenschutzbestimmungen

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann15 Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen (5) Beispiel: Datenschutz(1) Der Korrespondent/Repräsentant arbeitet und entscheidet eigenverantwortlich. Die Tätigkeit des Auslandsregulierungsbüros stellt eine sog. Funktionsübernahme dar und ist keine Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 Abs. 2 Satz 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bei der Funktionsübernahme ist der Dienstleister selbst für den Datenschutz verantwortlich. Deutsche Datenschutzbehörden, der Bundesverband deutscher Verbraucherzentralen, der GDV und seine Mitglieder haben Datenschutzkodex (Code of Conduct - CoC) entwickelt, dem schon viele Versicherer beigetreten sind.

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann16 Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen (6) Beispiel: Datenschutz (2) Der CoC regelt u.a., dass Funktionsübernahmen – z.B. für die Schadenbearbeitung – möglich (bei Internal Regulations sogar gesetzlich vorgeschrieben) sind, soweit dies den berechtigten Interessen des Versicherers dient und keine überwiegend schutzwürdigen Interessen des Betroffenen (z.B. VN oder Geschädigten) entgegenstehen. Der CoC gibt ergänzend vor, dass mit dem Funktionsübernehmer ein Vertrag zu schließen ist, der bestimmte Inhalte haben muss. Gem. Art. 22 Abs. 3 CoC muss zudem der Betroffene (derjenige, dessen Daten an den Funktionsübernehmer übermittelt werden) über die Übermittlung und darüber informiert werden, dass die Übermittlung unterbleibt, wenn er widerspricht und seine schutzwürdigen Belange wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse des Versicherers überwiegen. Hierfür genügt es, wenn der Dienstleister auf der im Internet zu veröffentlichenden Liste aller Dienstleister genannt ist.

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann17 Agenda 1.Die SV SparkassenVersicherung 2.Rückblick XIII. Europäische Verkehrsrechtstage Regulierungsautonomie vs. Controlling - Rahmenbedingungen 4.Fazit

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann18 Fazit (1) Regulierungsautonomie und Controlling sind kein Widerspruch! Die Regulierungsautonomie bleibt immer unangetastet! Controlling ist ein "Muss" für den Versicherer; es dient u.a. der Einhaltung der verschiedenen (gesetzlichen) Vorgaben Controlling der Versicherer dient aber auch der Transparenz der Qualität der Dienstleistung, für Versicherer UND Auslandsregulierungsbüro Controlling funktioniert durch regelmäßigen Austausch der Partner über Ergebnisse/Erkenntnisse bzw. Reportings

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann19 Fazit (2) Der Versicherer verschafft sich dadurch auch eine qualitative Sicht über die Leistungsfähigkeit seiner Auslandsregulierungsbüros; dies hilft ihm auch bei der Entscheidung, mit welchem Partner er das Geschäft (weiter) betreiben will Das Auslandsregulierungsbüro bekommt durch das Controlling der Versicherer Hinweise auf etwaige Handlungsfelder im eigenen Bereich und dies ermöglicht ihm, sich qualitativ zu verbessern und dadurch im Wettbewerb besser zu behaupten "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"? Ohne Vertrauen funktioniert keine Geschäftsbeziehung, das gilt auch hier, aber Vertrauen allein reicht aus den genannten Gründen (heutzutage) nicht mehr aus

XIV. Europäische Verkehrsrechtstage Luxemburg Oktober 2013 Schadenregulierung durch den GK Korrespondenten und 4. KH-Repräsentanten: Regulierungsautonomie vs. Controlling? Fred Biedermann20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit