Systematische Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben bei gemeindlichen und privaten Schulen Markus Kunz, Leiter.

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 Präsentation transkript:

Systematische Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben bei gemeindlichen und privaten Schulen Markus Kunz, Leiter Schulaufsicht

1.Grundlagen der systematischen Überprüfung 2.Ziel der Überprüfung 3.Auswirkungen 4.Abgrenzung Monitoring - Externe Evaluation 5.Grundsätze 6.Verlauf 7.Termine 8.Methoden 9.Prüfbereiche

1. Grundlagen der systematischen Überprüfung

SchulV § 8 bis Aufgaben Schulaufsicht  Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, kantonaler Vorgaben  Prüfung Gleichwertigkeit der Angebote  Überprüfung der Lehrberechtigungen  Berechtigung zur Einforderung von Unterlagen

1. Grundlagen der systematischen Überprüfung Rahmenkonzept «Gute Schulen» Element 11 - Bildungsmanagement und -controlling  Aufsicht, Kontrolle auf Ebene Schule  Prüfung Gleichwertigkeit der Angebote  Beantragung notwendiger Massnahmen bei DBK bei Missachtung gesetzlicher Bestimmungen

1. Grundlagen der systematischen Überprüfung Broschüre «Schulaufsicht» Arbeitsfeld «Prüfen und Kontrollieren»  Überprüfung der Vorgaben durch:  Passiven Ansatz: Hinweise aus der Bevölkerung, der Lehrerschaft, von involvierten Bildungspartner  Systematischen Ansatz : Geplantes und systematisches Monitoring der Schulaufsicht

1. Grundlagen der systematischen Überprüfung  Systematische Überprüfung  Dreijahresplan Prüfbereiche

2. Ziel der Überprüfung

Die Gemeinden sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an die Verfassung und die Gesetzgebung gebunden. Auftrag des Kantons  Übereinstimmung der Gemeindetätigkeit mit kantonalem Recht sowie mit Gemeinde- und Bundesrecht überprüfen  Gleichwertigkeit der Bildungsangebote der Gemeinden garantieren

2. Ziel der Überprüfung Die systematische Überprüfung fokussiert auf die formalen Aspekte der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und kantonaler Vorgaben. Formale Aspekte  Bestimmungen und Vorgaben in der Schulgesetzgebung  Regierungsrats- und Bildungsratsbeschlüsse Beispiele  Vorhandensein eines Lehrdiploms  Einhaltung der Stundentafeln, Blockzeiten etc.

3. Auswirkungen

3. Auswirkung Bestätigung der Ordnungsmässigkeit  …schafft Vertrauen in die Schule vor Ort, bzw. in das kantonale Schulsystem; kann für die Imagepflege unterstützend wirken Handlungsbedarf aufseiten der Schule  Behebung von festgestellten Defiziten bzw. Missständen

4. Abgrenzung Monitoring - Externe Evaluation

SchulaufsichtExterne Evaluation AuftragÜberprüfung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, kantonaler Vorgaben Systematische Überprüfung der Qualität der Schulen FokusFormale AspekteQualitative Aspekte Feedback an Schulen Rückmeldung an die Schulen, über Einhaltung der Vorgaben Entwicklungshinweise, Vorschläge zur Qualitätsverbesserung Vorgehen bei Missständen Einleitung weiterer Abklärungen, ggf. aufsichtsrechtliches Verfahren Bei gravierenden Missständen: Meldung an Schulleitung, Schulkommission Verbindlich- keiten Beantragung von Massnahmen bei DBK (DBK weisungsbefugt) Empfehlungen an die Schulen (Entwicklungshinweise)

4. Abgrenzung Monitoring - Externe Evaluation SchulaufsichtExterne Evaluation Lehrberech- tigung Diplome, Lehrberechtigung prüfen, Abgleich mit Unterrichtstätigkeit Keine Zuständigkeit StundenpläneUmsetzung der Stundentafeln, Zeiteinheiten pro Fach Keine Zuständigkeit Beurteilen und Fördern B&F Vorgaben der Schulleitung, B&F in Jahresplanung Qualität der Umsetzung der Grundsätze B&F, Haltung der LP, der Schule zu B&F ZeugnisseWerden Vorgaben im Promo- tionsreglement eingehalten? Keine Zuständigkeit

5. Grundsätze

Grundsatz 1: Relevanz Die von der DBK festgelegten Prüfbereiche sind von Bedeutung für das Bildungswesen.  Auswahl relevanter Kernbereiche, welche für die Schule vor Ort sowie für den Kanton von Bedeutung sind

5. Grundsätze Grundsatz 2: Transparenz Das Verfahren wird für die Beteiligten transparent ausgestaltet.  Verfahrensschritte  Aufgaben  Rollen  Zuständigkeiten

5. Grundsätze Grundsatz 3: Adäquanz Umfang und Methode der Datenerhebung sowie die dazu benötigten Ressourcen sind verhältnismässig.  Ausbalancierter Aufwand und Ertrag  Massvolle personelle Investitionen für Datenerhebung und Datenauswertung - Leistbarkeit mit bestehenden Ressourcen

5. Grundsätze Grundsatz 4: Proaktiver Handlungsspielraum Die frühzeitige Kommunikation des Dreijahresplans gewährt Handlungsspielraum und Planungssicherheit.  Berücksichtigung einer adäquaten Vorbereitungszeit  Sofern nötig: Möglichkeit zur frühzeitigen Festlegung von Massnahmen in der Jahresplanung  Aufnahme neu eingeführter Vorgaben, Gesetze erst nach Abschluss der Einführungsphase bzw. nach massvoller Konsolidierung

5. Grundsätze Grundsatz 5: Datenvertraulichkeit Die Vertraulichkeit der Daten ist gegenüber anderen Gemeinden und Privatschulen gewährleistet.  Resümierender Bericht zuhanden aller Gemeinden und der DBK anonymisiert  Nach Abschluss der Überprüfung Vernichtung der Originaldaten spätestens nach einem Jahr Die individuelle Berichterstattung an die operative und strategische Führungsebene ist nicht anonymisiert.

6. Verlauf

8. Verlauf des Monitorings

7. Termine

8. Termine AktivitätZuständigkeit Mitte August  Detailinformationen über die Durchführung der Datenerhebung an die Schulen Schulaufsicht November  DatenerhebungSchule Dezember  Auswertung der DatenSchulaufsicht Januar  Verfassen des BerichtsSchulaufsicht Februar  Individuelles Feedback an die Schule oder Einleitung weiterer Abklärungen  Kommunikation der jeweiligen Dreijahresplanung Schulaufsicht Bis Mitte März  Abschluss des Verfahrens  Reporting der Schulaufsicht Schulaufsicht

8. Methoden

Stichproben  Stichprobenziehung bei grosser Population  Zufallsproben Schriftliche Befragung  Onlinebefragung  Papierfragebogen Dokumenten- analyse  Mögliche Dokumente  Klassenstundenpläne  Richtlinien zu den Stundenplänen  Lehrdiplome etc. Interview  Telefonisch oder face-to-face  Ergänzung zur schriftlichen Befragung, Dokumentenanalyse

9. Prüfbereiche

Dreijahreszyklus