Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Treffen der Dekanatsbeauftragten der Aktion Arbeit 21. November 2011 – Robert-Schuman-Haus.

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 Präsentation transkript:

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Treffen der Dekanatsbeauftragten der Aktion Arbeit 21. November 2011 – Robert-Schuman-Haus Trier Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Koalitionsvertrag - Arbeitsmarktinstrumente SGB III/SGB II sollen auf den Prüfstand und in ihrer Anzahl deutlich reduziert werden Zeitplan: Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im September im Bundestag, Inkrafttreten zum 1. April 2012 (Ausnahme Gründungszuschuss) - Gesetz ist zustimmungsfrei zweite weitreichende Reform der Förderinstrumente in nur drei Jahren ( Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom ) Entlastung des Haushalts der BA bis 2015 um 7,8 Mrd Euro Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

+ Sparpaket: Kürzungen zu Lasten besonders benachteiligter Menschen „Innerhalb der letzten 12 Monate (April 2010 – April 2011) wurde die im Rechtskreis SGB II geförderte Beschäftigung (einschließlich Bürgerarbeit) um 37% auf insgesamt reduziert, weit stärker als durch Budgetkürzungen der Bundesregierung erzwungen.“ (BIAJ) weitere Kürzungen ögB einschl. BEZ und Bürgerarbeit, Veränderung 10/10 – 10/11: Bund – 39%, RP -42%, SL -15%; AGH MAE: SL – 28% Focus Integration in den ersten Arbeitsmarkt - Kürzung des Eingliederungstitels (EGT) zu Lasten ögB Plan Haushaltsjahr 2012: 3,78 Mrd EUR SGB II Eingliederungsmittel – 18,9% weniger als 2011 – insgesamt 40,5% weniger als Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ) v. 15. Juli 2011 Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

“Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” Bewertung Nicht alles, was vorgeschlagen wird, ist negativ. Geplante Änderungen im Bereich der ögB sind negativ. Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

Änderungen im SGB II und SGB III Gesetz komplett neu gegliedert –> übersichtlicher und transparenter Neue Förderbedingungen bei den Arbeitsgelegenheiten (AGH) Abschaffung AGH Entgeltvariante AGH MAE: Festschreibung der Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und neu: Wettbewerbsneutralität Abrücken vom ursprgl. Vorhaben einer gedeckelten Trägerpauschale, aber: Qualifizieurungs- und Stabilisierungsmaßnahmen (z.B. sozialpädagogische Begleitung) nunmehr über §45 SGB III (Vergaberecht) Rahmenfrist Der neue Bildungsgutschein Zertifizierungspflicht für alle Träger von SGB III Maßnahmen Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

Änderungen im SGB II und SGB III Beschäftigungszuschuss -> Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16e SGB II) - kein Zuschuss mehr zu den Qualifizierungskosten Ausweitung der Freien Förderung und gemeinsames Förderbudget für freie Förderung und Maßnahmen nach § 16 e Berufseinstiegsbegleitung soll verstetigt werden … Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

Bewertung DCV „Niemanden abschreiben!“ Sparprogramm - „Grundsätzlich entsteht der Eindruck, dass das Gesetz den gekürzten Haushaltsmitteln angepasst wird.“ (Schreiben der LIGA RLP und der LIGA Saar an die örtlichen MdBs) Soziale Teilhabe durch Arbeit: Notwendigkeit eines sozialen Arbeitsmarktes erwerbsfähige Hilfebezieher seit Einführung des SGB II ununterbrochen im Hilfebezug - Gefahr dauerhafter Exklusion und soziale Folgeschäden für die Betroffenen und ihre Familien – modellhafte Umsetzung PAT AGH: Festlegung der Maßnahmepauschale und Einsatzfelder vor Ort, marktnahe Ausgestaltung Nicht nur Vermittlungsquoten, auch Integrationsfortschritte im Bereich der sozialen Teilhabe und Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit Grundsätzlich: breiter Konsens in Ablehnung der geplanten Änderungen Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

Bewertung Wissenschaft IAB öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem BT Ausschuss Arbeit und Soziales am 22. November 2010 „Analysen aus dem IAB zeigen, dass ein großer Teil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen – knapp 40% - seit der Einführung des SGB II Anfang 2005 bis Ende 2008 durchgehend im Leistungsbezug waren. … Vorläufige Schätzungen … ergeben eine Größenordnung von Arbeitslosen, die so viele Risikofaktoren haben, dass bei diesen Personen nur noch wenige Übergänge in reguläre Beschäftigung gelingen. Damit dürfte die Obergrenze des Potenzials für einen sozialen Arbeitsmarkt markiert sein.“ Notwendigkeit eines sozialen Arbeitsmarktes Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

IAB öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem BT Ausschuss Arbeit und Soziales am 22. November 2010 „Außerdem haben im SGB II neben dem Ziel der Arbeitsmarktintegration auch der Erhalt, die Verbesserung und die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie die gesellschaftliche Teilhabe ihren Platz. Daher sollten die Ausgaben nicht nur mit Blick auf den Eingliederungserfolg beurteilt werden.“ „Korrektur der Aktivierungslogik im SGB II“ - „Das SGB II setzt bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auf der Angebotsseite des Arbeitsmarktes, also bei den arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an, ohne die Nachfrageseite, also das Arbeitsplatzangebot als Randbedingungen für die Vermittelbarkeit zu thematisieren.“ Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

Wissenschaft Prof. Dr. Stefan Sell*: Infragestellung der Ablehnung der ögB durch die Wirtschaft Überschätzung ihrer tatsächlichen Bedeutung Erfahrungen Beschäftigungszuschuss §16e SGB II Minderleistungsausgleich, Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) einfache wegrationalisierte Tätigkeiten und „verlagerte“ Arbeit * Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der FH Koblenz, „Lebenslüge im magischen Dreieck“, G.I.B. Info 2/11 Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

Stellungnahme Bundesrat v § 16d SGB II: Streichung Wettbewerbsneutralität durch Beteiligung der örtlichen Beiräte HSA auch im Rahmen einer AGH §16 e SGB II: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit … finanzieren“ – PAT Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier

Gesellschaftliche Herausforderung Wie gehen wir in Zukunft mit arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten im SGB II um? Inklusion durch sinnvolle Beschäftigung (-> ögB) oder dauerhafte Alimentierung mit Passivleistungen?  zentrale Forderung Diözesan-Caritasverband Trier: „Sollten die geplanten massiven Einschnitte im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung tatsächlich umgesetzt werden, bleiben die Schwächsten weitgehend sich selbst überlassen. Benachteiligte Langzeitarbeitslose brauchen um ihrer Würde willen Teilhabe durch Arbeit. Dazu muss endlich ein verlässlich strukturierter und finanzierter sozialer Arbeitsmarkt geschaffen werden.“ (Dr. Birgit Kugel, Diözesan- Caritasdirektorin) Martina Messan, Referentin Diözesan-Caritasverband Trier