Breitbandversorgung Aken Stadtratsssitzung in Aken am 17.03.16.

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 Präsentation transkript:

Breitbandversorgung Aken Stadtratsssitzung in Aken am

Agenda 1.Breitbandversorgungsanalyse 2.FTTC-,FFTB- und FTTH-Netzversorgungskonzepte 3.Breitbandversorgung Deutsche Telekom mit Regelausbau 4.Breitbandversorgung Kabel Deutschland 5.Alternative Backbone Infrastrukturen envia.TEL 6.Breitband Nutzerpotential 7.Lösungsansatz FTTC-Netz mit VDSL 8.Lösungsansatz FTTB/H 9.Finanzplan FTTC-Lösung mit VDSL 10.Fördermöglichkeiten 11.Weitere Vorgehensweise

Breitbandversorgung allgemeine Übersicht

Übersicht FTTC, FTTB und FTTH _1

Übersicht FTTC, FTTB und FTTH _2  FTTC = Fiber to the Curb →Glasfaseranbindung von Multifunktionsgehäusen MFG am KVz  FTTB = Fiber to the Building →Glasfaseranbindung von Gebäuden  FTTH = Fiber to the Home →Glasfasererschließung direkt von Wohnungen

Breitbandversorgung Deutsche Telekom  2 HVt Hauptverteiler, die Aken versorgen sind mit ADSL 2+ und VDSL ausgerüstet.  Hier ist zentral die DSL-Technik für das gesamte Gemeindegebiet installiert  Im direkten Einzugsbereich sind 6, 16, 25 und 50 Mbit/s nutzbar – Entfernung einige 100 m  Es existieren insgesamt 39 KVz Kabelverzweiger im Stadtgebiet, die mittels HK Hauptkabel mit den den beiden HVt verbunden sind  Hinter dem KVz befinden sich die Teilnehmeranschlüsse der Endkunden (VzK = Verzweigerkabel)  13 KVz besitzen eine niedrige Leitungsdämpfung – 30 bis 50 Mbit/s sind hier verfügbar  Max. Gesamtdämpfung: 42 dB für 2 Mbit/s und 18 dB für 50 Mbit/s  26 KVz besitzen eine hohe Leitungsdämpfung - keine ausreichende Breitbandversorgung  14 KVz werden im Regelausbau mit Vectoring erschlossen. 17 KVz i. d. Kernstadt bleiben unversorgt

Breitbandversorgung Deutsche Telekom_HVt Die Telefon-Vorwahlkennziffer lautet Aken wird durch 2 HVt in Aken und Reppichau mit Telefon und DSL versorgt. Es existieren 2 Gewerbegebiete Hafengelände Aken mit 8 Gewerbebetrieben Aken-Ost mit 16 Gewerbebetrieben Trotz Regelausbau der Deutschen Telekom bleiben insgesamt xx KVz in der Kernstadt und in den 4 Ortsteilen unterversorgt.

Breitbandversorgung Deutsche Telekom_Regelausbau

Breitbandversorgung Deutsche Telekom_KVz

Breitbandversorgung CATV durch Kabel Deutschland _1  CATV Versorgung mit triple play durch Kabel Deutschland mit versorgbaren ÜP´s  100 Mbit/s Download sind verfügbar – Einsatz von DOCSIS 3.0  Insgesamt ca. 966 Wohnungen in der Innenstadt in Mehrfamilienhäusern tatsächllch am CATV Netz  Real nur 24% des Potentials in der Kernstadt versorgt  Wohnungen gehören der Stadt Aken, WG Aken e. G., WHB Magdeburg, Varus  Anschlusskosten p. WE bei erschlossenem ÜP: €  Kooperationsvertrag Laufzeit Kabel Deutschland bis Mai 2017 und – Kündigung 1 Jahr zuvor – Interessant für Wettbewerber: Telecolumbus, Deutsche Telekom, DATEL  Gute Voraussetzungen für Betreibermodell: Stadt verpachtet Passivnetz an einen Betreiber

Breitbandversorgung CATV durch Kabel Deutschland _2

Infrastrukturen von envia.TEL _1

Infrastrukturen von envia.TEL _2 Backboneanbindungsmöglichkeiten an Dessau und Leipzig

Breitbandversorgung Nutzerpotentiale

Lösungsansatz FTTC-Netz mit VDSL _1  FTTC = Fiber to the Curb = Glasfaseranschluss zum Telekom KVz – Teilnehmeranschluss über Kupfer-kabelnetz der Telekom  Aktive VDSL-Technik wird in einem MFG-Multifunktionsgehäuse neben dem KVz untergebracht.  Die MFG werden über LWL-Hauptkabel (144 Fasern, in Leerrohr DN 50) über Längstrassen mit dem zentralen PoP(z. B. HVt der Deutschen Telekom) verbunden  Pro MFG je 6 Fasern rein- und rausführen. Die Azbweigmuffen werden erdverlegt.  Verbindungsmuffen werden in Schächten untergebracht  Das FTTC-Netz muss über eine Backbonekabelverbindung angeschlossen werden  Mögliche Bandbreiten: 25 und 50 Mbit/s  Vectoring mit 100 Mbit/s darf momentan in geförderten Netzen nicht eingesetzt werden - EU

Lösungsansatz FTTC-Netz mit VDSL _2  Es sind keine ADSL 2-MFG der Deutschen Telekom im Stadtgebiet vorhanden, die hochgerüstet werden könnten  Es sind keine OPAL/HYTAS-Gebiete vorhanden, die ohne Zuschüsse von der Deutschen Telekom mit VDSL oder Vectoring überbaut werden könnten  In jedem der 5 OT (inkl. Kernstadt) müssen zur Sicherstellung einer umfassenden NGA-Versorgung entsprechende Systemtechnologien aufgebaut werden.  Forderung neue Breitband-Förderricht- linie SA: mind. 50 Mbit/s beim Endnutzer  Diese Forderung kann nur durch zusätzl. Schaltverteiler erfüllt werden  Leitungslänge für 50 Mbit/s – max. 800 m  VzK-Länge beim KVz: 1,5 bis 2,5 km  Resümee: 1 bis 2 zusätzliche Schaltverteiler mit MFG/DSLAM

Lösungsansatz FTTC-Netz mit VDSL _3 Zusätzliche Schaltverteiler zur Sicherstellung der Bandbreite von 50 Mbit/s Download  Aktuelle Förderrichtlinien schreiben mind. 50 Mbit/s beim Endnutzer vor  In FTTC Netzen beträgt die Reichweite für 50 Mbit/s 500 bis max. 800 m  Zur Sicherstellung der Bandbreite beim Endnutzer müssen zusätzliche Schalterverteiler errichtet und mit VDSL ausgebaut werden  Durchschnittliche VzK Länge hinter KVz: 1,5 km – zusätzlicher Schaltverteiler notwendig  In Einzelfällen beträgt VzK-Länge auch 2,0 bis 3,0 km – weitere Schalterverteiler erforderlich  Für geplantes Breitbandprojekt wird mit guter Näherung 1 zusätzlicher Schaltverteiler angenommen

Lösungsansatz FTTB/H-Netz _1  FTTB = Fiber to the Building = Gebäude mit Glasfaseranschluss  FTTH = Fiber to the Home = Wohnungen mit Glasfaseranschluss  Zentraler PoP wird als Fertigbetongebäude an netztopologisch günstiger Stelle im Ortsnetz vorgesehen  Von hier aus führen Backhaul-Verbindungen zu Unterverteilern – Kabelnetzverteiler oder Schächte  Von den Unterverteilern führen Mikrorohrverbände unter den Gehwegen zu den Gebäuden  Pro Mikrorohrverband können 20 Gebäude angeschlossen werden – 4 Röhrchen Reserve  Pro Unterverteiler können 40 Gebäude angeschlossen werden – 8 Röhrchen Reserve – 2 Mikrorohrverbände  Mögliche Bandbreiten: n mal 100 Mbit/s bis zu max. 2,5 Gbit/s

Lösungsansatz FTTB/H-Netz _2 FTTB/H-Unterverteiler als Schacht und oberirdischer Netzverteiler

Lösungsansatz FTTB/H-Netz _3 FTTB/H-Netzstruktur mit Mikrorohren

Finanzplan FTTC-Netz mit VDSL

Fördermöglichkeiten _1  Ab Anfang November 2015 gilt die neue Richtlinie für die Förderung von NGA-Breitband- Hochgeschwindigkeitsnetzen in Sachsen-Anhalt  Zielgebiete: Gewerbe- und Industriegebiete, Gebiete im ländlichen Raum und kreisfreie Städte  Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen und Schulen können mit versorgt werden  Es werden ausschließlich NGA-Breitbandnetze gefördert – mind. 50 Mbit/s Downloadrate  Gewerbegebiete sollen eine Breitbandversorgung mit mind. 100 Mbit/s haben.  Mittel zur Förderung kommen aus folgenden Strukturfonds: EFRE, ELER, nationale Bundesmittel und GRW-Fördermittel der IB – Investitionsbank Sachsen-Anhalt  Voraussetzung: in den nächsten 3 Jahren darf kein Regelausbau ohne Fördermittel stattfinden  Voraussetzung: es dürfen keine bereits geförderte Kabelnetze für die Grundversorgung bestehen  Der aktuelle Versorgungsgrad und der Breitbandbedarf müssen ermittelt werden  Der künftige Betreiber muss in einem offenen, transparenten Auswahlverfahren ermittelt werden  Der Betreiber plant, baut und betreibt das NGA-Breitbandnetz für mind. 7 Jahre Betriebszeit  Es kann die Wirtschaftlichkeitslücke gefördert, die nachgewiesen werden muss oder bei einem Betreibermodell ein Zuschuss für die Finanzierung der Deckungslücke bei der Netzverpachtung gewährt werden.

Fördermöglichkeiten _2  Wirtschaftlichkeitslücke = Investitionskosten + Betriebskosten – Umsatzerlöse während der Mindestbetriebszeit von 7 Jahren  Minimale Wirtschaftlichkeitslücke: € - maximale Wirtschaftlichkeitslücke: 10 Mio. €  Förderquote: 90% - kommunaler Eigenanteil: 10% durch Bundesmittel aus Frequenzversteigerung  Der kommunale Eigenanteil kann durch Darlehen der IB, der KfW und der RB finanziert werden  Beim Betreibermodell finanziert, baut und verpachtet die Kommune ein passives Breitbandnetz  Die Pachtdauer beträgt typischerweise 10 bis 25 Jahre  Die Investitionsaufwendungen können durch spezielle Infrastruktur-Investitionsdarlehen der IB, KfW, RB, NORD/LB und NRW Bank finanziert werden.  Laufzeiten bis zu 30 Jahren, bis zu 7 Jahre tilgungsfrei, Zinsniveau je nach Finanzierungsmodell 0,2 bis 1,0 % p. a.  Kein kommunaler Eigenanteil notwendig – Pachteinahmen werden als kommunaler Eigenanteil gewertet  Die Breitbandversorgungsprojekte werden durch zertifizierte Breitbandberater begleitet.  Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an die HOAI durch eine Honorarordnung des Landes SA  Für die ersten 4 Leistungsphasen können beim BMVI eine 100% Förderung beantragt werden  Bei Projektdurchführung erfolgt Vergütung der Beratung aus dem lfd. Projekt einschl.- Förderung

Weitere Vorgehensweise  Beschlussfassung im Stadtrat, ob ein Breitbandversorgungsprojekt durchgeführt werden soll  Beschlussfassung, ob das Modell Wirtschaftlichkeitslücke oder Betreibermodell umgesetzt werden soll – Trend zur Wirtschaftlichkeittslücke, keine Bauherrenfunktion gewünscht  Klärung, wie der kommunale Eigenanteil finanziert werden kann – Investitionskredit oder Kofinanzierung aus Landes- und Bundesmittel  Veröffentlichung einer Marktkonsultation, zur Abfrage eines möglichen Regelausbaus – Baut ein Netzbetreiber eine Breitbandversorgung ohne Fördermittel in den nächsten 36 Monaten aus?  Feststellung des Marktversagens, wenn sich kein Netzbetreiber meldet – liegt vor  Interessenbekundungsverfahren über die unterversorgten Gebiete über das Breitbandportal Sachsen-Anhalt und die Breitband Plattform des Breitbandbüros des Bundes  Prüfung, ob konkretes Interesse der Betreiber vorliegt und welche Konzepte vorgesehen werden  Konkrete Ausschreibung der unterversorgten Gebiete  Auswahl eines geeigneten Betreibers  Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Netzaufbau und Betrieb der fehlenden Breitbandversorgung  Beantragung von Fördermitteln zur Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke beim BMVI und Land SA

Kontakt GRK Potsdam Unternehmensberatung GbR Helmholtzstr Potsdam Telefon: 0331/ Telefax: 0331/ Internet: Gisela Kramer Geschäftsführende Gesellschafterin Mobil: 0174/ Rüdiger Kramer Geschäftsführender Gesellschafter Mobil: 0163/