RAUM GEBEN – Herausforderungen und Chancen in der Arbeit mit geflüchteten Kindern/Jugendlichen Thema: „Geflüchtete Kinder und Jugendliche als Ziel- gruppe.

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 Präsentation transkript:

RAUM GEBEN – Herausforderungen und Chancen in der Arbeit mit geflüchteten Kindern/Jugendlichen Thema: „Geflüchtete Kinder und Jugendliche als Ziel- gruppe der Jugend/sozial/arbeit“ Vortrag von Marlene Seckler M.A., Politologin und Diversity-Trainerin Veranstaltung des Kreishaus der Jugendarbeit Rems-Murr im Freizeithaus des Berufsbildungswerks Waiblingen gGmbH Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Flüchtlingszahlen 2015: weltweit (UNHCR) > 50% der Flüchtenden sind Kinder und Jugendliche > 50% der Flüchtenden sind weiblich (BRD: 45%w / 55%m) > 10% - 30% (je nach Herkunft) haben mittleres bis hohes Bildungsniveau (Einschätzung des UNHCR) > Fluchtgründe sind Verfolgung und Existenz Für Deutschland: - Flüchtlinge sind eher jünger (71% unter 30 für BRD 2015) - Flüchtlinge sind eher gebildeter - Flüchtlinge sind eher wohlhabender Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Herkunftsländer 2015: Einreise Deutschland* Syrien: 35,9% ( Personen) Albanien: 12,2% Kosovo: 7,6% Afghanistan: 7,1% Irak: 6,7% Serbien: 3,8% Ungeklärt: 2,7% Eritrea:2,5% ( Personen) Mazedonien:2,1% Pakistan:1,9% Sonstige: 17,5% ( Personen) * BAMF: Datenerhebung Dezember ausgehend von Erstanträgen (Asylstatistik Dez. 2015) Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Flüchtlingszahlen 2015: Bundesweit: Mio. Flüchtlinge: (Politik und Medien ) > 1,4% der Gesamtbevölkerung Erstasylanträge (BAMF*) > 0,6% der Gesamtbevölkerung ca nach BW (IM BW)> 0,93% für BW > 1 Flüchtling auf 107 Einwohner*innen in BW * BAMF-Statistik Januar 2016 Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Foto: Michael-Gemeinschaft Schweigmatt

Flüchtlingskinder 2015: Weltweit: Kinder (UNHCR) = 51% Bundesweit: (BAMF*) Erstanträge von Kindern und Jugendlichen = 31% Generell für die BRD ???: 90 – 95% (BMFSFJ) begleitete minderjährige Flüchtlinge [BMF] 5 – 10% (BMFSFJ) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge [UMF] Merke: UMF sind beim BAMF nur gezählt, wenn Asylantrag > ca. 50% * BAMF: Datenerhebung Dezember 2015 ausgehend von Erstanträgen (Asylstatistik) Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Flüchtlingskinder 2014: Bundesweit: (BAMF*) Kinder und Jugendliche - Asylantragsteller*innen (BMFSFJ) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge > ca. 50% haben einen Asylantrag gestellt Baden-Württemberg: (BMFSFJ) UMF in Baden-Württemberg ??.??? begleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Flüchtlingskinder 2015: Bundesweit: (BAMF*) Kinder und Jugendliche – Asylantragsteller*innen – (BUMF*) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge > ca. ??% haben einen Asylantrag gestellt Baden-Württemberg: (12,86%**) UMF in Baden-Württemberg ??.??? begleitete minderjährige Kinder und Jugendliche * Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ** nach Königsteiner Schlüssel Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Was sind begleitete minderjährige Flüchtlinge [BMF]? - Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Sorgeberechtigten - ca. 40% der BMF im 1. HJ waren weiblich - Charakteristisch: lange Anreise und zum Teil Traumatisierungen > Rechtlich hauptzuständig Ausländerrecht > SGB VIII, Haager Minderjährigenschutzabkommen, UN-KRK EU-Aufnahmerichtlinie 33/EU/13 (+ QRL) Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Was sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge [UMF]? - Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Sorgeberechtigte/n - 7% der UMF im Jahre 2014 waren weiblich - Charakteristisch: lange Anreise und zum Teil Traumatisierungen > Rechtlich hauptzuständig SGB VIII > Ausländerrecht, Haager Minderjährigenschutzabkommen, UN-KRK, EU-Aufnahmerichtlinie 33/EU/13 (+QRL) Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Aufenthaltspapiere Aufenthaltspapiere bei BMF - BMF erhalten dieselben Aufenthaltspapiere wie deren Eltern - Asylantragstellung obligatorisch - Unterbringung in LEA > Gemeinschaftsunterkunft nach AuslR Aufenthaltspapiere bei UMF - ein Teil erhält individuell geprüftes Aufenthaltspapier - Asylantragstellung nicht obligatorisch - Unterbringung in Jugendhilfe nach SGB VIII Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Welche Aufenthaltspapiere gibt es? - Aufenthaltsgestattung nach Antragstellung - Duldung ohne Antragstellung (nur UMF) - Duldung bei Ablehnung des Asylantrags - Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) - Fiktionsbescheinigungen > kein Status ! - Aufenthaltserlaubnis für 1–3 Jahre > Status ! > 2014 erhielten 1,8% aller Flüchtlinge Asyl nach GG §16a Referentin: Marlene Seckler M.A.,

BMF und UMF haben grundsätzlich Zugang zu: Sprachkursen (Schulpflicht BW) - Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) - Vorbereitung für Ausbildung und Beschäftigung ohne Deutsch (VABO) > Zuständigkeit: Regierungspräsidien > Unabhängig vom Aufenthalt müssen die Kinder und Jugendlichen beschult werden > Beschulungspflicht bis Vollendung des 18. Lebensjahrs Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Unterschiede beim Zugang zu Gesundheitsversorgung: BMF: nur eingeschränkten Zugang über AsylBLG UMF: uneingeschränkten Zugang über SGB VIII (theoretisch???) > Zusatzleistungen und Eigenbeteiligungen müssen vom Jugendamt erstattet werden Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung Für BMF wie UMF gilt gleichermaßen: - Schulische Qualifikation, i.d.R. mindestens Hauptschulabschluss - Zeugnis im Herkunftsland ermitteln (Gleichwertigkeitsprüfung) > Beglaubigte Übersetzung der Zeugnisse - Regierungspräsidium Stuttgart (Formular auf Homepage) - i.d.R. Nachweis von Deutschkenntnissen (i.d.R. B1) - Schriftliche Bewerbung (i.d.R. Formulare) - Ggf. Sonstiges z.B. Vorpraktikum, Erste-Hilfe-Kurs, PKW-Führerschein etc. Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Teilnehmer*innen des Sprachkurs UMF des Paritätischen BW, –

Kinder- und Jugendhilfe Auftrag: - Sozialpädagogische Betreuung - Vertrauensaufbau - Stabilisierung der Persönlichkeit - Begleitung/Animation - Strukturierung des Alltags - Sozialraum und Netzwerkpflege Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Kinder- und Jugendhilfe Hilfreich bei der Betreuung - Medizinische Grundkenntnisse - Fremdsprachliche Kenntnisse - Kommunikationsfähigkeit (non verbal) - Interkulturelle Kompetenz - Reflektion eigener rassistischer Muster - Landeskundliche Kenntnisse - Unterscheidungsfähigkeit zw Aufgaben SGB VIII und AuslR Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Kinder- und Jugendhilfe BMF wie UMF sind verpflichtet zur Schule zu gehen. Hierbei muss ein Sprachkurs vorgehalten werden. Was passiert in der restlichen Zeit? Beispiele: Nachhilfe, Ausflüge, Sprachtandems, Freundeskreise, Sport, Praktikums- oder Ausbildungssuche, Vereinsengagement, Theater- oder Kinobesuch, Vereine Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Rolle der Kinder- und Jugendhilfe: HzEJugend-Offene BerufshilfeJugendarbeit UMF X?? BMF - ?? Referentin: Marlene Seckler M.A.,

UMF / BMF Netzwerke: Referentin: Marlene Seckler M.A., Ärzt*innen Jugendhilfeeinrichtung Familiengericht Vormund*in (Amt/Verein/Privat) Krankenkasse, Gesundheitsamt Schulen (Ausbildungsträger) Vereine Polizei Kreisjugendamt Psychosoziale Zentren Rechtsanwält*innen Unabhängiges Gremium Altersbestimmung Ausländerbehörde Jugendhaus

Welchen Auftrag haben Sie? Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Marlene Seckler M.A. Referentin: Marlene Seckler M.A.,

Weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten: - Flüchtlingsrat BW: Ausländerrechtliche Regelungen und Asylpolitik > - GGUA Münster: Ausländerrechtliche Handlungsempfehlungen und SGB II-Zugang > - Bundesfachverband UMF: Statistische Zahlen, Bestands- Aufnahmen und Berichte > Referentin: Marlene Seckler M.A.,