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Die Beschäftigung von Ausländern im Allgemeinen und Asylbewerbern im Besonderen 25. Februar 2016 Marcel von der Lieth, Teamleiter Arbeitsvermittlung der.

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1 Die Beschäftigung von Ausländern im Allgemeinen und Asylbewerbern im Besonderen 25. Februar 2016 Marcel von der Lieth, Teamleiter Arbeitsvermittlung der AA Stade

2 Seite 2 Agenda Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen? Wann dürfen Ausländer arbeiten? Welche Regeln gelten für Asylbewerber und Flüchtlinge? Was gilt es bei Ausbildung zu beachten? Asylbewerber und Flüchtlinge als Bewerber in der Arbeitsagentur und in den Jobcentern Wie findet ein Arbeitgeber potenzielle Kandidaten? Wer kann von der Arbeitsagentur gefördert werden und welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

3 Seite 3 Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen?

4 Seite 4 Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen? Demographische Entwicklung – Im Jahr 2025 fehlen 6,5 Millionen Arbeitskräfte in Deutschland Personenstarke Beschäftigungsjahrgänge gehen in 10 bis 20 Jahren in Rente 2014

5 Seite 5 Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen? Handlungsfelder zur Steigerung des Fachkräfteangebots

6 Seite 6 Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen? Neue Wege im Wettbewerb um Fachkräfte Soziale und berufliche Kompetenz und Erfahrungen aus Herkunftsländern Mehrsprachlichkeit, Flexibilität und interkulturelle Erfahrung überdurchschnittliche Motivation, Eigeninitiative hohe Lern- und Leistungsbereitschaft

7 Seite 7 Wann dürfen Ausländer arbeiten?

8 Seite 8 Wann dürfen Ausländer arbeiten? Grundsätzlich genießen alle Personen aus einem EU-Mitgliedstaat (und assozierte Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in ganz Europa. Das heißt, sie können innerhalb der EU in jedem Mitgliedstaat frei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen sowie Dienstleistungen anbieten und durchführen. Alle anderen Ausländer benötigen einen Aufenthaltstitel!

9 Seite 9 „Das deutsche System… Jede Schublade soll einen Aufenthaltstitel darstellen, in Wirklichkeit sind es mehr als 60!  zur Ausbildung  zum Studium  zur Arbeit  aus familiären Gründen  aus humanitären Gründen

10 Seite 10 Welche Regeln gelten für Asylbewerber und Flüchtlinge

11 Seite 11 „Früher – wollte man Asylsuchende vom Arbeitsmarkt fernhalten Heute – müssen sie so schnell wie möglich einen Job finden Morgen – sind sie eine Bereicherung unserer Arbeitswelt und Gesellschaft“ (aus Süddeutsche Zeitung, 14./15.11.2015)

12 Seite 12 IAB – Chef Möller zur Flüchtlingskrise: „Das Schlimmste wäre, sie untätig rumsitzen zu lassen. “ Zur Person: Der Volkswirt Joachim Möller (Jahrgang 1953) ist seit 2007 Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Die Forschungseinrichtung gehört zur Bundesagentur für Arbeit. Zuvor war er Professor für Volkswirtschaft an die Universität Regensburg

13 Seite 13 Im Jahr 2015 wurden ca. 800.000 - 1.000.000 Flüchtlinge erwartet

14 Seite 14 Hauptherkunftsländer - Top Ten Modul 0: Asyl - Grundsätzliches & Zuständigkeiten © Bundesagentur für Arbeit LänderAsylanträge 2015 (Januar bis August) Schutzquote 2015 1.Syrien, Arabische Republik 55.58788,5% 2.Albanien38.2450,2% 3.Kosovo33.8240,3% 4.Serbien20.8640,1% 5.Afghanistan13.12043,1% 6.Irak13.62989,0% 7.Mazedonien10.2440,4% 8.Eritrea6.03980,4% 9.Pakistan4.18311,8% 10.Nigeria3.9775,8%

15 Seite 15 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylanträgen 2015 nach Herkunftsländern Antragsteller sind potentielle „Kunden“ der Agentur für Arbeit

16 Seite 16 Integrationsprozess für Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive Übergabe- manage- ment Übergabe- manage- ment BAMF : Asylantrag -> Asylverfahren Erstaufnahme- einrichtung bzw. Notunterkunft Kommune Agentur für Arbeit Jobcenter „Die Kommunen unterstützen die Asylsuchenden und Flüchtlinge bei der Kontaktaufnahme mit AA / JC“ Beratung Vermittlung Sprachkurs Kompetenzfeststellung ( u. a. BPS ) § 45 SGB III PerF Anerkennungsverfahren Integration Zahlung Alg II Integrationskurse ESF-BAMF- Sprachkurse Kompetenz- feststellung § 45 SGB III PerF Qualifizierung Integration Entscheidung Asylantrag positiv AG-S Spezialisten (Teams) Arbeit- geber

17 Seite 17 Wenn der Bewerber aus den sogenannten Drittstaaten - also einem Land, das nicht zur EU oder den assoziierten Staaten gehört - muss der Arbeitgeber in den Pass oder Passersatz (elektronischer Aufenthaltstitel) schauen. Hier steht der Aufenthaltstitel: Niederlassungserlaubnis = unbefristete Aufenthaltserlaubnis: Die Erwerbstätigkeit ist erlaubt. Visum, befristete Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung im Rahmen des Asylverfahrens – hier bitte genau hinschauen! Welche Regeln gelten für Asylbewerber und Flüchtlinge?

18 Seite 18

19 Seite 19 Personenkreis

20 Seite 20 Arbeitsmarktzugang für - Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung - Personen mit Duldung

21 Seite 21 Zustimmungsverfahren Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet! Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Asylbewerber – Geduldete/r  Hat einen potentiellen Arbeitgeber  Arbeitserlaubnis-Antrag (Fragebogen)  Abgabe bei der Ausländerbehörde  Weiterleitung an die ZAV  Prüfung durch die Agentur für Arbeit (vor Ort)  Ausländerbehörde erteilt Arbeitserlaubnis für diesen Arbeitgeber und trägt dies in die Nebenbestimmung im Ausweis ein

22 Seite 22 Mangelberufe – Einzelfallprüfung erfolgt durch Agentur

23 Seite 23 Bei Helferstellen stehen ausreichend bevorrechtigte Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung AA Stade, Stand 29.10.2015

24 Seite 24 Was gilt es bei Ausbildung zu beachten? „Mehr als zwei Drittel sind unter 30 Jahre, gut die Hälfte sogar unter 25 Jahre alt. Es gibt deshalb ein Riesenpotential für Ausbildung“ Raimund Becker, Vorstand Bundesagentur für Arbeit

25 Seite 25 Was gilt es bei Ausbildung zu beachten?

26 Seite 26 Noch zu wenig flexible gesetzliche Fördermöglichkeiten zur Vorbereitung und Stabilisierung einer Ausbildung Was gilt es bei Ausbildung zu beachten?

27 Seite 27 Asylbewerber und Flüchtlinge in der Arbeitsagentur und in den Jobcentern

28 Seite 28 5. Asylbewerber und Flüchtlinge als Bewerber in Arbeitsagentur und Jobcenter (Stand 13.11.2015)

29 Seite 29 Wie findet ein Arbeitgeber potentielle Kandidaten?

30 Seite 30 Wie findet ein Arbeitgeber potentielle Kandidaten?

31 Seite 31 Wie findet ein Ausländer einen Arbeitsplatz?

32 Seite 32 Wer kann von der Arbeitsagentur gefördert werden und welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

33 Seite 33 Agentur für Arbeit fördert Asylbewerber/Flüchtlinge mit „hoher Bleibeperspektive“ – Schutzquote >50%

34 Seite 34 Unterstützungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit Förderinstrumente der Arbeitslosenversicherung vermittlungsunterstützende Leistungen berufliche Weiterbildung Teilhabe am Arbeitsleben Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Arbeitgeber (z. B. Eingliederungszuschuss)

35 Seite 35 Förderung, Weiterbildung, Projekte der Agentur für Arbeit Vorübergehende Sprachförderung durch die Agentur für Arbeit ab 1.11.2015 – 31.12.2015 mit einer Dauer von 8 Wochen zur Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache („Einstiegskurs“) 3-monatige Maßnahme „Perspektive für Flüchtlinge“ (PerF) ab Nov. im LK Cuxhaven, ab Feb.2016 in LK Rotenburg und LK Stade (Kompetenzfeststellung, berufsbezogene Sprachförderung) Integrationsprojekt „Handwerkliche Ausbildung“ (IHAFA) mit HWK und Landkreisen, Start 1.11.2015 zur Vorbereitung auf Ausbildung/Umschulung im Handwerk (Beratung Coaching, Kompetenzfeststellung, Vermittlung, Nachbetreuung, ca. 550 Plätze) Zahlreiche Sprach- und Integrationskurse und Projekte durch Landkreise, Land Niedersachsen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Kommunen und Schulen

36 Seite 36 Weitere Informationen: Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit Stade: Arbeitgeber-Service (AG-S), Tel.: 0800 4 0000 20 Stade.Arbeitgeber@arbeitsagentur.deStade.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Cuxhaven.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Zeven.Arbeitgeber@arbeitsagentur.deCuxhaven.Arbeitgeber@arbeitsagentur.deZeven.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Jörg Abendroth, Tel.: +49 (471) 80932 190 Email: joerg.abendroth@arbeitsagentur.dejoerg.abendroth@arbeitsagentur.de Wolfgang Hogelücht, Tel.: +49 (4721) 5004 23 Email: wolfgang.hogeluecht@arbeitsagentur.dewolfgang.hogeluecht@arbeitsagentur.de Internet: Migrationscheck für Unternehmen: www.arbeitsagentur.de www.arbeitsagentur.de >Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Internationales > Migrationscheck „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ Broschüre von der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Broschüren (Download)www.arbeitsagentur.de Internetseite des BAMF: www.bamf.dewww.bamf.de In Planung: Micro-Site sowie App der BA in verschiedenen Sprachen

37 Seite 37 Andrea Nahles: Integration braucht Zeit „Wir kriegen das hin, aber nicht über Nacht“ ( Süddeutsche Zeitung vom 3.11.2015)

38 Seite 38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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