1 Freiräume in Kirche und Diakonie.  Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe  Gültig ab 01.01.2016 Ulrike Kutzner.

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Heraus aus der Grauzone Qualitätsgesicherter Einsatz ausländischer Haushalts- und Betreuungskräfte in Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen Caritasverband.
 Präsentation transkript:

1 Freiräume in Kirche und Diakonie

 Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe  Gültig ab Ulrike Kutzner 10/2015 2

 Altersversorgung  Arbeitsbefreiung  Einstufung bei Wechsel  Jahressonderzahlung  Sabbatjahr  Sonderurlaub Ulrike Kutzner 10/2015 3

 Versorgungsniveau im Alter sichern  Unterschiede zwischen KZVK und VBL Ulrike Kutzner 10/2015 4

 VBL - umlagefinanzierte Versicherung D. h.: Ruhestandsgeneration wird von aktuell Berufstätigen finanziert  Eigenbeteiligung der MA in Höhe von derzeit 1,41 % des Entgelts Ulrike Kutzner 10/2015 5

 KZVK-Versicherung - kapitalgedeckte Finanzierung D. h.: Finanzierung der Zusatzrente durch Verzinsung eingezahlter Beiträge  Derzeitige Verzinsung nicht ausreichend um Versorgungsniveau zu halten Ulrike Kutzner 10/2015 6

 Mehrheitsbeschluss der ARK: Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden ab 2016  Bisher zahlt der Arbeitgeber 4,8 % allein Ulrike Kutzner 10/2015 7

 Beitragserhöhung auf 5 %, davon zahlt der Arbeitgeber 4,9 % und die Versicherten 0,1 % ab 2016  Stufenweise Anhebung bis 2029 auf 7,6 %, davon zahlt der Arbeitgeber 6,2 % und die Versicherten 1,4 % Ulrike Kutzner 10/2015 8

 Bis 5 Arbeitstage zur Versorgung eines Kindes unter 12 Jahren, wenn ein Geschwisterchen geboren wird Ulrike Kutzner 10/2015 9

 1 Tag zur Taufe oder Konfirmation des eigenen Kindes. Ulrike Kutzner 10/

 1 Tag zur Übernahme eines Taufpatenamtes  1 Tag zum 50jährigen Dienstjubiläum  1 Tag zur kirchlichen Hochzeit  1 Tag zur kirchlichen Feier der Silberhochzeit Ulrike Kutzner 10/

 Anlass an arbeitsfreiem Tag bedingt:  Arbeitsbefreiung unmittelbar vor- oder nachher  Oder auf Antrag bis zu einer Woche vor oder nach dem Anlass Ulrike Kutzner 10/

 Am Donnerstag vor Karfreitag ab Uhr Ulrike Kutzner 10/

 Ab dem 63. Lebensjahr um 1 Stunde wöchentlich bei unverminderten Entgelt Ulrike Kutzner 10/

 Mitnahme der Stufenlaufzeit beim Arbeitgeberwechsel innerhalb von Kirche und Diakonie in Baden Ulrike Kutzner 10/

 Zahlung für alle Monate, die beim alten und neuen kirchlichen oder diakonischen Anstellungsträger gearbeitet wurden Ulrike Kutzner 10/

 1 Ganzes Jahr frei zur eigenen Horizonterweiterung  Beispielmodell 3 Jahre arbeiten, 1 Jahr frei Bezahlung: 75% während der gesamten 4 Jahre Ulrike Kutzner 10/

 Zur tatsächlichen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren  Oder zur Pflege eines pflegebedürftigem Angehörigen (ärztliches Gutachten erforderlich) Ulrike Kutzner 10/

Ulrike Kutzner 10/