1 Freiräume in Kirche und Diakonie
Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe Gültig ab Ulrike Kutzner 10/2015 2
Altersversorgung Arbeitsbefreiung Einstufung bei Wechsel Jahressonderzahlung Sabbatjahr Sonderurlaub Ulrike Kutzner 10/2015 3
Versorgungsniveau im Alter sichern Unterschiede zwischen KZVK und VBL Ulrike Kutzner 10/2015 4
VBL - umlagefinanzierte Versicherung D. h.: Ruhestandsgeneration wird von aktuell Berufstätigen finanziert Eigenbeteiligung der MA in Höhe von derzeit 1,41 % des Entgelts Ulrike Kutzner 10/2015 5
KZVK-Versicherung - kapitalgedeckte Finanzierung D. h.: Finanzierung der Zusatzrente durch Verzinsung eingezahlter Beiträge Derzeitige Verzinsung nicht ausreichend um Versorgungsniveau zu halten Ulrike Kutzner 10/2015 6
Mehrheitsbeschluss der ARK: Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden ab 2016 Bisher zahlt der Arbeitgeber 4,8 % allein Ulrike Kutzner 10/2015 7
Beitragserhöhung auf 5 %, davon zahlt der Arbeitgeber 4,9 % und die Versicherten 0,1 % ab 2016 Stufenweise Anhebung bis 2029 auf 7,6 %, davon zahlt der Arbeitgeber 6,2 % und die Versicherten 1,4 % Ulrike Kutzner 10/2015 8
Bis 5 Arbeitstage zur Versorgung eines Kindes unter 12 Jahren, wenn ein Geschwisterchen geboren wird Ulrike Kutzner 10/2015 9
1 Tag zur Taufe oder Konfirmation des eigenen Kindes. Ulrike Kutzner 10/
1 Tag zur Übernahme eines Taufpatenamtes 1 Tag zum 50jährigen Dienstjubiläum 1 Tag zur kirchlichen Hochzeit 1 Tag zur kirchlichen Feier der Silberhochzeit Ulrike Kutzner 10/
Anlass an arbeitsfreiem Tag bedingt: Arbeitsbefreiung unmittelbar vor- oder nachher Oder auf Antrag bis zu einer Woche vor oder nach dem Anlass Ulrike Kutzner 10/
Am Donnerstag vor Karfreitag ab Uhr Ulrike Kutzner 10/
Ab dem 63. Lebensjahr um 1 Stunde wöchentlich bei unverminderten Entgelt Ulrike Kutzner 10/
Mitnahme der Stufenlaufzeit beim Arbeitgeberwechsel innerhalb von Kirche und Diakonie in Baden Ulrike Kutzner 10/
Zahlung für alle Monate, die beim alten und neuen kirchlichen oder diakonischen Anstellungsträger gearbeitet wurden Ulrike Kutzner 10/
1 Ganzes Jahr frei zur eigenen Horizonterweiterung Beispielmodell 3 Jahre arbeiten, 1 Jahr frei Bezahlung: 75% während der gesamten 4 Jahre Ulrike Kutzner 10/
Zur tatsächlichen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren Oder zur Pflege eines pflegebedürftigem Angehörigen (ärztliches Gutachten erforderlich) Ulrike Kutzner 10/
Ulrike Kutzner 10/