Vortrag Sportler, Trainer & Betreuer NADA Austria Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH
Wir schützen die sauberen Sportlerinnen und Sportler! Aufgabe der NADA Austria ? Aufgabe der NADA Austria
Jede Sportlerin und jeder Sportler entscheidet sich eigenverantwortlich und selbstbewusst für einen sauberen und gesunden Sport. Ziel der Anti-Doping Arbeit
Anti-Doping Arbeit in Österreich
Jeder Athlet und jede Athletin ist selbst dafür verantwortlich, welche Substanzen sich in seinem / ihrem Körper befinden. Pflichten der Athleten
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe S1) Anabole Wirkstoffe (Steroide) S2) Hormone (z.B. EPO, HGH) S3) Asthmamittel S4) Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren S5) Diuretika und Maskierungsmittel M1) Manipulation von Blut und Blutbestandteilen M2) Chemische u. physikalische Manipulationen M3) Gendoping Zu allen Zeiten (Training + Wettkampf) verboten Zu allen Zeiten (Training + Wettkampf) verboten 1. In Sportarten verboten In Sportarten verboten P1) Alkohol P2) Beta-Blocker 3. Im Wettkampf verboten Im Wettkampf verboten S6) Stimulanzien S7) Narkotika S8) Cannabinoide S9) Glucocorticoide 2. Die Verbotsliste
Medikamentenabfrage
Mobiler Zugriff Scan-Funktion für Barcode Teilen-Funktion Für iOS und Android Med-App
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Wirksamkeit ist fraglich Unüberlegte Einnahme ohne FachwissenSchädliche Inhaltsstoffe & WechselwirkungenDopingmentalität wird gefördert
JahrVerunreinigte Produkte (in %) Österreichische Studie % IOC-Studie200414,8 % Englische Studie % Englische Studie200810,5 % Englische Studie20139,6 % Verunreinigungen mit Prohormonen, anabolen Steroiden, Stimulanzien, etc. Risiken von NEM
Illegale Produktion
Ausgewogene Ernährung – es gibt keine Wundermittel! Empfehlungen der NADA Austria
Änderungen WADC 2015 Keine zwingende Suspendierung bei verunreinigten Produkten (z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Fleisch) Keine Sperre wenn absolut kein Verschulden & keine Fahrlässigkeit Zwingende Suspendierung nur bei anabolen Steroiden, Hormonen (z.B. EPO, HGH), starken Stimulanzien und verbotenen Methoden
Kein Ausschluss oder Rückzahlung von Sportförderung wenn: besondere Milderungsgründe vorliegen an der Aufklärung von Verstößen gegen die Anti-Doping Bestimmungen mitgewirkt wurde Änderungen seit 1. Jänner 2015
Kommunikation bei Fällen Aussendung der ÖADR bei Suspendierung / Entscheidung (Ausnahme: Minderjährige) Keine Kommunikation von Prüfantrag, Verfahrensschritten, etc. NADA Austria, ÖADR & USK - können Sachverhalte klarstellen, falls mediale Äußerung betroffener Person
Jede(r) ist verpflichtet, sich regelmäßig über den neuesten Stand der Anti-Doping Bestimmungen zu informieren. Pflichten der Athleten
Testpool: Neuordnung des Nationalen Testpools Sportartbezogene Risikoabschätzung Individuelle Risikoabschätzung Änderungen seit 1. Jänner 2015
Meldepflichten Topsegment: Tägliche Übernachtungsadresse regelmäßige Aktivitäten (Training, Wettbewerbe, etc.) 1-Stunden-Timeslot Meldepflichten Basissegment: Tägliche Übernachtungsadresse regelmäßige Aktivitäten (Training, Wettbewerbe, etc.) Änderungen seit 1. Jänner 2015 TS BS
ADAMS
3 Verstoße gegen die Meldepflichten (falsche Angaben und/oder versäumte Kontrolle) innerhalb von 12 Monaten führen zu einem Anti-Doping Verfahren! Standardsanktion: 1 bis 2 Jahre Sperre 3 Verstoße gegen die Meldepflichten (falsche Angaben und/oder versäumte Kontrolle) innerhalb von 12 Monaten führen zu einem Anti-Doping Verfahren! Standardsanktion: 1 bis 2 Jahre Sperre Verstoß gegen die Meldepflichten
21 OOC Out of Competition IC In Competition Kontrollarten Unangekündigt Any time, any place Wohn- oder Trainingsort „Intelligent Testing“, Zielkontrolle oder Zufallslosung Unangekündigt vor / nach Wettkampf Wettkampfort
Athlete Biological Passport – Normales Hämatologisches Profil
Athlete Biological Passport – Auffälliges Hämatologisches Profil
1. Schritt: Information und Identifikation Der Athlet wird über Rechte und Pflichten informiert. Feststellung der Identität des Athleten. Bis zum Abschluss der Kontrolle steht der Athlet unter ständiger Aufsicht. 2. Schritt: Im Kontrollbereich Kontrollpersonal, Athlet, Vertrauensperson, Vertreter nationaler oder internationaler Verband, eventuell Dolmetscher. Der Athlet wählt einen verpackten Urinbecher aus. 3. Schritt: Urinabgabe Dopingkontrollor gleichen Geschlechtes. Urinabgabe mit Sichtkontrolle. Für die Kontrolle werden mindestens 90 ml Urin benötigt. Ablauf einer Dopingkontrolle (Urin)
4. Schritt: Auswahl des Kontrollsets Urinmenge im Protokoll eingetragen. Das Kontrollset enthält eine A- und eine B- Flasche. 5. Schritt: Abfüllen des Urins Der Athlet füllt den Urin in die Flaschen ab. ca. 30 ml Urin in die B- Flasche. Mind. 60 ml in die A-Flasche. Urindichte messen. 6. Schritt: Verschluss der Flaschen Der Athlet verschließt die beiden Flaschen. Die Flaschen können nun nicht mehr geöffnet werden (manipulationssicher). Ablauf einer Dopingkontrolle (Urin)
Der Dopingkontrollor trägt alle Daten in das Protokoll ein. Die Urinproben werden in die entsprechende Verpackung verstaut. 7. Schritt: Protokoll der Dopingkontrolle Athlet hat das jederzeitige Recht, Bemerkungen oder Beanstandungen am Protokoll festzuhalten. 8. Schritt: Unterschrift Kopie des Protokolls an den Athleten. Analyse im Labor Im Labor wird vorerst die A- Probe analysiert. 9. Schritt: Kontrolle und Analyse Ablauf einer Dopingkontrolle (Urin)
Rechte der Athleten
Feedback-Karte Karte liegt bei jeder Kontrolle auf Qualitätssicherung Hinweis auch auf Website
Dopingkontrollen schützen die sauberen Sportlerinnen und Sportler!
Arztbesuch Informationspflicht bei Arztbesuch
Reiseapotheke (Beispielliste erlaubter Medikamente auf Medikamentenabfragen anderer NADOs nutzen Immer Bestätigung des behandelnden Arztes geben lassen Im Ausland
Falls es keine erlaubte Behandlungsalternative gibt: Athleten im TESTPOOL Mind. 21 Tage vor dem nächsten Wettkampf: Meldung an die NADA Austria oder den internat. Fachverband Medizinische Ausnahmegenehmigung Athleten ohne TESTPOOL retroaktives Verfahren im Zusammenhang mit Kontrolle - Alle Behandlungen dokumentieren! Achtung bei internationalem Antritt! retroaktives Verfahren im Zusammenhang mit Kontrolle - Alle Behandlungen dokumentieren! Achtung bei internationalem Antritt!
Erhöhung der „Standard-Sperre“ von 2 auf 4 Jahre Größere Bandbreite an Erschwernis- und Milderungsgründen Verjährungsfrist von 8 auf 10 Jahre Änderungen seit 1. Jänner 2015
Bisher verboten: Verbotener Wirkstoff im Körper Anwendung oder Verabreichung Nicht-Mitwirkung an Dopingkontrolle Meldepflichtverletzungen Unzulässige Einflussnahme Besitz, Handel oder Weitergabe Änderungen seit 1. Jänner 2015
Neu: Anleitung, Verschleierung oder Hilfstätigkeiten (WADC „Complicity“) Verbotener Umgang trotz Benachrichtigung (WADC „Prohibited Association“) Änderungen seit 1. Jänner 2015
Ausschluss Betreuungspersonen („Personen, die Sportler in Ausübung ihrer sportlichen Tätigkeit systematisch unterstützen) Für die Dauer der Sperre Übersteigt Sperre 24 Monate, dann Ausschluss für insgesamt sechs Jahre Bei straf- oder standesrechtlicher Sanktion in Zusammenhang mit Doping: mindestens sechs Jahre Ausschluss Änderungen seit 1. Jänner 2015
Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen Prüfantrag
Anti-Doping Verfahren
Unabhängige Schiedskommission Court of Arbitration for Sport (CAS) Ordentliche Gerichte Unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission Rechtsmittel - Instanzen
instagram.com/nada_austria / Informationsquellen