SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Auftrag (1) qAuftrag, mandatum qDefinition: Auftrag ist Geschäftsbesorgung für einen anderen auf dessen Rechnung l.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Zahlungszeitpunkt oder Fälligkeit
Advertisements

Kauf: Gegenseitige Rechte und Pflichten
Leistungszeit und Leistungsort (1)
Gastwirtehaftung (1): §§ 970 ff, 1316 ABGB
SoWi Ü 4- 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht qDarlehen §§ 983 ff ABGB qLeihe §§ 971 ff ABGB qVerwahrung §§ 957 ff ABGB qPfandvertrag.
Stellvertretung: §§ 1002 ff ABGB
Stellvertretung: §§ 1002 ff ABGB
Gerichtsorganisation
Arbeitsverträge.
SoWi Ü 4- 1 Barta: Zivilrecht online Schenkung: §§ 938 ff ABGB qDie Schenkung ist Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, einem andern eine Sache.
Kap 12 - Werkvertrag 1 Barta: Zivilrecht online Werkvertrag: §§ 1165 ff ABGB (1) qVertrag über die Herstellung eines bestimmten Werks / Erfolgs l Errichtung.
Kap 2 - Arten des Kaufvertrags 1 Barta: Zivilrecht online Arten des Kaufs Arten des Kaufs qNormaler Kauf = Zug um Zug - Kauf l § 1052 ABGB qKreditkauf.
SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online Vergleich Ziel- und Dauerschuldverhältnis Einmaliger LeistungsaustauschLeistungsaustausch auf Dauer oder doch Zeit.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Stellvertretung: §§ 1002 ff ABGB qDefinition = rechtswirksames rechtsgeschäftliches Handeln für andere l zB Stellvertretung.
Kap 2 - Kauf-Tausch 1 Barta: Zivilrecht online Kauf und Tausch qPraktische Bedeutung...! qRegelung im Gesetz: l Tausch: Austausch "Sache gegen Sache“;
Nebenabreden zum Kauf (1)
Kap 7 - Gläubigerverzug 1 Barta: Zivilrecht online Gläubigerverzug; § 1419 ABGB (1) qDer Gläubiger gerät in Verzug, wenn er die ihm ordnungsgemäß – real.
SoWi Ü 6- 1 Barta: Zivilrecht online... muss bestimmt oder doch bestimmbar sein ! q... durch Vertrag: dies interpellat pro homine zB: "Zahlungsziel 14.
Barta: Zivilrecht online Kap 6 - Vorvertrag 1 Vorkaufsrecht: § 1072 ff ABGB (1) § 1072: Wer eine Sache mit der Bedingung verkauft, daß der Käufer, wenn.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Dienstleistungsverträge iwS qRechtsquellen : l §§ 1151 – 1174 ABGB l arbeitsrechtliche Sondergesetze qTypen l Dienst-
1 Lerneinheit 6 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Einführung KlinikRente. Einführung KlinikRente - Direktion betriebliche Altersversorgung - Marion Vintz  Historie des Versorgungswerks KlinikRente.
Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Fall 2 – Spendieren mit (juristischen) Tücken 3. März 2016 PD Dr. iur. Michael Hochstrasser.
Asyl - Eckdaten BGM Manfred Hager. Asylanträge bis bis dato: ca Prognose für 2015:ca –
Die betriebliche Direktversicherung Informationen für Arbeitnehmer.
1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
Rechtswissenschaftliches Institut Grundlagen des Obligationenrechts, Prof. Dr. C. HugueninSeite 1/25 Direkte Stellvertretung (1) Huguenin, OR AT und BT,
Der Arbeitnehmerbegriff von Marc Hessling, Rechtsanwalt.
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
SoWi Ü 1- 1 Barta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen q§ 859 ABGB q„Die persönlichen Sachenrechte, vermöge welcher eine Person.
Herzlich Willkommen Thema: Zahlungsverkehr. Die Überweisung Definition: Ist die buchmäßige Übertragung einer Geldsumme vom Konto des Zahlungs- pflichtigen.
SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Vertragsfreiheit – Privatautonomie q„Privatautonomie nennt man das Prinzip der Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse.
Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „ Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung.
Modifikationen des Schadenersatzrechts Michaela Windisch-Graetz.
DER ARBEITNEHMER 1. EU-Recht(Vf-Recht)Zwingendes GesetzesrechtVOKollVBVArbeitsvertragDispositives Gesetzesrecht 2.
Schulung der Mitglieder der Kirchenvorstände Die Aufgaben des Kirchenvorstandes auf der Basis der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen.
Individualarbeitsrecht Entgelt und Entgeltfortzahlung Michaela Windisch-Graetz.
Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Fall 5 - Die kranke Sekretärin und der schusselige Praktikant 24. März 2016 PD Dr.iur. Michael Hochstrasser.
Kap 3 – Verwahrung 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht  Darlehen§§ 983 ff ABGB  Leihe§§ 971 ff ABGB  Verwahrung§§ 957 ff ABGB  Pfandvertrag§§
Bekämpfung der Geldwäsche aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zagreb,
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online PHG 1988 (1) qFall: „ Fliegendes“ Messer aus Rasenmäher tötet Frau qAnwendungsbereich: Gewerbe, Industrie; Arzneimittel.
Kap 3 - Leihe 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht qDarlehen §§ 983 ff ABGB qLeihe §§ 971 ff ABGB qVerwahrung §§ 957 ff ABGB qPfandvertrag.
 Titel = Rechtsgrund/rechtlicher Erwerbungsgrund  römR: causa  Modus = taugliche Erwerb(ung)sart zB: für Eigentumserwerb: §§ 426 ff (bewegliche Sachen)
Dienstleistungsverträge iwS
Studentische Hilfskräfte ab Juli/Oktober 2016 gesucht Studentische Hilfskräfte ab Juli/Oktober 2016 gesucht! Seminar für ABWL, Marketing und Markenmanagement.
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2017
Oxidation und Reduktion
Wo kann ich mich beschweren?
Entstehung der Jahreszeiten (Nordhalbkugel)
Homologien der vorderen Gliedmaßen
Schutzkontaktstecker
Aufbau der Getreideblüte
Geologische Karte Österreichs
Das Gehirn schrittweiser Aufbau des Tafelbildes vollständige Ansicht
Handlungsschritte zur Vorbereitung auf die neue EU-DSGVO
Die weiblichen Geschlechtsorgane
Stell dir vor … …du bist 22 Jahre alt und hast deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen. …du bist 55 Jahre alt und hast schon 35 Jahre gearbeitet,
Der Aufbau einer Zwiebel
Alkane schrittweiser Aufbau des Tafelbildes vollständige Ansicht
Solarzelle schrittweiser Aufbau des Tafelbildes vollständige Ansicht
Der Aufbau eines Gelenks
Gräser schrittweiser Aufbau des Tafelbildes vollständige Ansicht
Besprechung Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/2016 Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
Aufbau einer Nervenzelle
Die rückgedeckte Unterstützungskasse
Vereinsgemeinschaften
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2019
 Präsentation transkript:

SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Auftrag (1) qAuftrag, mandatum qDefinition: Auftrag ist Geschäftsbesorgung für einen anderen auf dessen Rechnung l Dauerauftrag an Bank l Rechtsanwalt (Prozeßführung) l Steuerberater l Hausverwalter qParteien: Auftraggeber - Beauftragter

SoWi Ü - 2 Barta: Zivilrecht online Auftrag (2) – Begriff/1 qABGB: Bevollmächtigungsvertrag l Kombination: Auftrag mit Erteilung einer Vollmacht l Nicht zu verwechseln mit –Im Wirtschaftsleben: „Auftrag“ meint einen abzuschließenden Vertrag –Offerte der Kundschaft („Danke für Ihren Auftrag“) –Handwerkern werden „Aufträge“ erteilt, aber es werden Werkverträge geschlossen –Im Arbeitsverhältnis ist mit „Auftrag“ oder „beauftragen“ häufig die Weisung des Arbeitgebers gemeint

SoWi Ü - 3 Barta: Zivilrecht online Auftrag (3) – Begriff/2 qAbgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag l faktische (zB Beförderung, Reinigung) Dienste l rechtliche/ rechtsgeschäftliche Dienste werden geschuldet –zB Vertrag mit Anwalt über Prozeßführung qAuftrag = Vertrag (!) l verpflichtet zur übernommenen Geschäftsführung l als Vertrag bedarf er der Annahme qABGB: Bevollmächtigungsvertrag l verbindet in den §§ 1002 ff Auftrag und Vollmacht

SoWi Ü - 4 Barta: Zivilrecht online Auftrag (4) – Pflichten des Beauftragten qEmsige und redliche Ausführung (§ 1009 ABGB) qPflicht zur persönlichen Ausführung! (§ 1010 ABGB) l Ausnahme: Substitution = vollständige Weitergabe des Auftrags, muss entweder –ausdrücklich gestattet oder –durch Umstände unvermeidlich sein qPflicht zur Rechnungslegung (§ 1012 ABGB) qVerbot der Geschenkannahme (§ 1013 ABGB) qSchadenersatzpflicht (§ 1012 ABGB)

SoWi Ü - 5 Barta: Zivilrecht online Auftrag (5) – Pflichten des Auftraggebers qEntgeltzahlung l § 1004 iVm § 1014 ABGB qPflicht zu Aufwandersatz und Vorschuß l § 1014 ABGB qverschuldensunabhängige Risikohaftung des Auftraggebers ! l § 1014 letzter Halbsatz 2.Fall l Judikatur wendet Regelung analog auf Arbeitgeber - Arbeitnehmer-Beziehung an