Gesetz über die Arbeitsverhältnisse 1.1.2003. Manteltarifvertrag Branchentarifvertrag Firmentarifvertrag Allgemeine Regelungen (Akte) des Arbeitgebers.

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 Präsentation transkript:

Gesetz über die Arbeitsverhältnisse

Manteltarifvertrag Branchentarifvertrag Firmentarifvertrag Allgemeine Regelungen (Akte) des Arbeitgebers

Gesetz über die Arbeitsverhältnisse Gesetz über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Gesetz über die Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung Arbeitsverfassungsgesetz Gesetz über öffentliche Bedienstete Streikgesetz Gesetz über die Repräsentativität der Gewerkschaften

Gesetz über die Arbeitsverhältnisse Mindeststandards Arbeitsvertrag AN- und AG-Pflichten Besonderheiten des Arbeitsvertrags Auflösung/Beendigung des Arbeitsvertrags Arbeitsentgelt Jahresurlaub, Pausen, Ruhezeiten AN-Schutz, Geltendmachung der AN-Rechte

Arbeitsvertrag Verbindliche Bestandteile Vertragsänderung Befristete Beschäftigung AG-Wechsel

AUFLÖSUNG/BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS Modalitäten Kündigung Ordentliche und außerordentliche Kündigung Abfertigung Kündigungsfristen Kündigungsschutz

ARBEITSENTGELT Lohn Zulagen Urlaubsgeld Abfertigung bei Renteneintritt Lohnfortzahlung

ARBEITSZEIT Begriffsbestimmung Vollarbeitszeit Überstunden Überstundenverbot Verteilung der Arbeitszeit (Arbeitszeitlage) Nachtarbeit

PAUSEN UND RUHEZEITEN Arbeitspausen Tages- und Wochenruhezeiten Jahresurlaub

ARBEITNEHMER- PFLICHTEN Disziplinarmaßnahmen Anhörungsrecht Rolle der Gewerkschaft Entscheidung über die Disziplinarhaftung Schadenshaftung Pauschalschadenersatz

BESONDERER ARBEIT- NEHMERSCHUTZ Mutter- und Elternschutz Jugendschutz Behindertenschutz Schutz älterer ArbeitnehmerInnen

GELTENDMACHUNG DER AN-RECHTE Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber Gerichtsschutz Schiedsgericht

ROLLE DER GEWERKSCHAFT NACH MASSGABE DES ARBEITSGESETZES Begutachtung der Allgemeinen Regelungen – Artikel 8 Unterrichtungs- und Beratungsrecht bei Betriebsüberlassungen – Artikel 74 Unterrichtungs- und Anhörungsrecht bei Kündigungen – Artikel 84 Widerspruch bei Kündigung – Artikel 85 Beratungsrecht – Artikel 97, 103

ROLLE DER GEWERKSCHAFT NACH MASSGABE DES ARBEITSGESETZES Verteilung der Arbeitszeit – Artikel 147 Beratungsrecht bei Nachtarbeit – Artikel 152 Disziplinarverfahren – Artikel 179 Tätigkeit und Schutz der gewerkschaftlichen Vertrauensleute - Artikel 207 – 210