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Allpura Arbeitszeit/ Zeiterfassung

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Präsentation zum Thema: "Allpura Arbeitszeit/ Zeiterfassung"—  Präsentation transkript:

1 Allpura Arbeitszeit/ Zeiterfassung www.arbeitsrecht.ch
13. Oktober 2014

2 Allpura Definition in Art. 13 ArGV I Präsenzzeit
Mehrwegzeit bei auswärtiger Arbeit Angeordnete Weiterbildung oder vom Gesetz verlangte Weiterbildung

3 Allpura Pikettdienst Art. 14/15 ArGV I im Betrieb: Arbeitszeit
ausserhalb Betrieb: Ruhezeit Wegzeit und Einsatzzeit: Arbeitszeit

4 Allpura Stillzeit Im ersten Lebensjahr des Kindes
Für Stillen und Abpumpen erforderliche Zeit frei geben Anrechnung als bezahlte Arbeitszeit: Bei täglicher Arbeitszeit von bis zu 4h: mindestens 30 Minuten Bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 4h: mindestens 60 Minuten Bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 7h: mindestens 90 Minuten

5 Allpura Gültig für dem ArG unterstellte Betriebe
keine Anwendung für AN in höherer leitender Funktion gem. Art. 9 ArGVI Eine höhere leitende Tätigkeit übt aus, wer aufgrund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abhängigkeit von der Grösse des Betriebes über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt oder Entscheide von grosser Tragweite massgeblich beeinflussen und dadurch auf die Struktur, den Geschäftsgang und die Entwicklung eines Betriebes oder Betriebsteils einen nachhaltigen Einfluss nehmen kann.

6 Allpura Arbeitszeiterfassung
Art. 46 ArG: Verzeichnisse oder Unterlagen, woraus Gesetzeskonformität ersichtlich Art. 73 ArGV1: Verzeichnisse und Unterlagen, woraus ersichtlich sind:

7 Allpura Personalien AN (lit. a)
Ein- und Austritt sowie Art der Beschäftigung (lit. b) geleistete (tägliche und wöchentliche) Arbeitszeit inkl. Ausgleichs- und Überzeitarbeit und ihre Lage (lit. c) wöchentliche Ruhe- oder Ersatzruhetage (lit. d) Lage und Dauer der Pausen von einer halben Stunde und mehr (lit. e) etc.

8 Allpura gilt für alle AN, die dem ArG unterstehen
keine Anwendung für AN, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben (Art. 3 lit. d ArG, Art. 9 ArGV1) Keine Zeiterfassung für CEO, GL-Mitglied

9 Allpura Vereinfachte Zeiterfassung - für AN mit wesentlichem Entscheidungsspielraum und freier Arbeitszeiteinteilung und Arbeitszeitgestaltung - Kaderleute mit Weisungsrecht (Führungsaufgaben mit unterstellten AN) - vollamtliche Projektleiter (die ausschliesslich Projekte leiten, Aufträge erteilen und in Organisation und Abwicklung grossen Handlungsspielraum geniessen) - Mandatsträger mit Ergebnisverantwortung (keine Weisungspflicht)

10 Allpura Pflichtenheft mit Kompetenzen und Verantwortlichkeiten massgebend Individuelle schriftliche Vereinbarung betreffend der vereinfachten Zeiterfassung (regeln wie gesetzliche Ruhezeiten und Pausen einzuhalten sind; Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit)

11 Allpura Endjahresgespräch mit Dokumentation zur zeitlichen Arbeitsbelastung Vereinfachte Arbeitszeiterfassung: - nur geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit dokumentieren - täglich wahrheitsgemäss erfassen (keine Erfassung der Lage der Arbeitszeit, keine Pausen und Ruhezeit erfassen)

12 Allpura Für alle anderen AN gilt die umfassende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gemäss Art. 73 ArGV1 Form der Registrierung kann Arbeitgeber bestimmen

13 Allpura Arbeitsgesetz bleibt anwendbar
AN mit vereinfachter Zeiterfassung unterstehen ArG ( nur AN mit höherer leitender Tätigkeit gemäss Art. 9 ArGV1 sind ausgenommen) Schranken der Arbeitszeit sind einzuhalten Überzeit ist zu kompensieren oder zu entschädigen gemäss Art. 13 ArG

14 Allpura Tagesarbeit – 20.00 Abendarbeit : Zustimmung AN Nachtarbeit – 06.00: Bewilligung und Zustimmung AN ausnahmsweise (bis 24 Nächte/ Jahr): 25 % Lohnzuschlag regelmässig (25 Nächte und mehr/ Jahr): 10 % Zeitzuschlag

15 Allpura Schranken der Arbeitszeit pro Tag: 12.5 h innert 14 h
pro Woche: 50 h

16 Allpura Schranken der Arbeitszeit Überzeit 2 h pro Tag
maximale Überzeit pro Jahr: 140 h

17 Allpura Überstunden – Minusstunden
Sollzeit gemäss Art. 6.2 GAV: höchstens 42h/Wo Überstunden bis 42h/Wo: Kompensation 1:1 oder Auszahlung zum Normallohn  gilt für betrieblich notwendige Mehrarbeit von vertraglicher Sollzeit bis 42h/Wo (also z.B. für Teilzeitbeschäftigte)

18 Allpura Überstunden ab 42h/Wo: Kompensation 1:1 bis 31. März des Folgejahres, ansonsten Auszahlung mit 25% Zuschlag (GAV 7.2./7.3.) Überzeit (>50h/Wo): Kompensation innert 14 Wochen oder Auszahlung mit 25% Zuschlag (im gegenseitigen Einvernehmen AG/AN kann Kompensation innert 12 Monaten erfolgen, Art. 25 Abs. 2 ArGV1) Minusstunden: Einsätze gemäss Einsatzplan; Planungsrisiko beim Arbeitgeber  Nicht aufgearbeitete Minusstunden ergeben keinen Lohnabzug

19 Allpura Teil 2: Absenzen am Arbeitsplatz

20 Allpura Arztbesuche während Arbeitszeit Vorsorgliche Untersuchung:
keine bezahlte Freizeit (Ausnahme Art. 17c ArG bei Nachtarbeit) Medizinisch notwendige, sofortige Arztbesuche: bezahlte Freizeit Impfungen: keine bezahlte Freizeit Therapien: empfohlen: keine bezahlte Freizeit angeordnet: bezahlte Freizeit

21 Allpura Kuren Erholungskur: keine bezahlte Freizeit
Vorbeugungskur: bezahlte Freizeit Heilkur: bezahlte Freizeit Genesungskur: bezahlte Freizeit wenn medizinisch zwingend notwendig und KV bezahlt Schönheitsoperationen aus Eitelkeit: keine bezahlte Freizeit somatisch oder psychisch bedingt: bezahlte Freizeit

22 Allpura Pflege kranker Kinder
bis 3 Tage pro Fall gemäss ArG, weitergehender Anspruch gemäss ZGB (272, 276, 277) Arztzeugnis kann verlangt werden gleichmässige Verteilung auf Vater/ Mutter, wenn beide erwerbstätig Lohnfortzahlung bis zumutbare Dritthilfe

23 Allpura Kurzabsenzen aus besonderem Anlass
vertragliche Regelung oder Usus GAV Ziff. 9 an Anlass gebunden, grundsätzlich kein Vor- oder Nachbezugsrecht kein Anspruch, wenn Anlass an arbeitsfreiem Tag während Ferien Nachbezugsrecht Ferientag

24 Allpura Freizeit für Stellensuche
Anspruch auf erforderliche Zeit, egal wer gekündet hat Anspruch auch bei befristetem Vertrag in theoretischer Kündigungsfrist bei unverschuldeter Situation ½ Tag pro Woche bezahlt, sonst unbezahlte Absenz Glaubhaft machen, dass Zeit für Stellensuche

25 Allpura Freistellung Absolut/ relativ
Anrechnung anderweitigen Verdienst keine Schadenminderungspflicht: keine Pflicht neue Stelle anzunehmen Ferienbezug bei Stellensuche ca. 1/3 der Freistellungszeit zumutbar Überstundenkompensation in gegenseitigem Einvernehmen, doch keine treuwidrige Verweigerung durch AN Rückgabepflicht Kündigungsschutz gilt Rückruf regeln bei absoluter Freistellung


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