Sachkundeausweis für den Pflanzenschutz Pflanzenschutzgeräteüberprüfung Gewässerschutz und Abstandsauflagen Ackerbautag, BBK Mistelbach, Jänner 2015.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Rechtliche Grundlagen der Wildbachbetreuung
Advertisements

Schulung zur Probenahme nach SchALVO
Pflanzenschutzmitteleinsatz auf “Nichtkulturland” zur
Hochwasserschutz Gemeinde Bempflingen Gesetzliche Grundlagen
Bericht aus LK und FN Änderungen in der LPO
Integration des Arbeitsschutzes in die Prozesse
HACCP Schulentwicklungsprojekt
Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) – was ist das?
HessGiss Warum wir uns mit HessGiss beschäftigen sollten!
Zusammenstellung: Barbara Weber (HMULV)
Ablauf Begrüßung Input: 16 Länder – 16 Systeme
Voraussetzungen für einen Brand
Überwachung von Pflanzenbehandlungs- und - schutzmitteln (PBSM) im Trinkwasser G. Ostendorp, LAsD 2. Rendsburger Wassertag 18. März 2010.
Umstellung auf ökologischen Gemüsebau
© BLE 2003 B. Fader Vorbeugende und begleitende Maßnahmen Kulturmaßnahmen und Sortenwahl Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft.
© BLE 2006 B. Fader Vorbeugende und begleitende Maßnahmen Kulturmaßnahmen und Sortenwahl Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft.
Est= Estimation, Schätzung
Vorteile auf einen Blick
Clio® Top BMX-Pack – Sauberkeit für jeden Anspruch
Vorteile auf einen Blick
Die neue Düngeverordnung und Änderungen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung Bayerisches Landesamt für Umwelt Fachtagung „Arbeit und Überwachung.
Bewirtschaftungsplanung in Nordrhein-Westfalen
Pflanzenschutz und UVV im Unterricht
Marc Weiß externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzauditor (TÜV)
Studienbeginn im Wintersemester 2013/14
WASSERVERSORGUNG (Wasserversorgung sorgt für Wasserverteilssystem)
Bitte achtet auf unsere Gewässer. Ausübung des Fischereirechts in Sachsen-Anhalt § 14 Grundsatz (4) Bei der Ausübung der Fischerei sind die allgemein.
Von der Schule ins Leben Ein kurzer Wegweiser Eine Information des Landesschulrates für NÖ unter der Federführung der Abteilung Schulpsychologie und Bildungsberatung.
DISPARITÄTEN Disparität = räumliche Ungleichheit innerhalb einer Volkswirtschaft, „unausgeglichene Raumstruktur“ Ebenen: ökonomisch, sozial, kulturell,
„Nach Qualität planen – Der beste Weg?“
Umsetzung §4 LMHV Eigenkontrollsystem nach § 4 LMHV
Das Medizinproduktegesetz
D1 Betriebsorganisation
Ehrungen – Kurzinformation
Wintergerste Spurenelemente !! Lageranfälligkeit:
Juni 2006 Mag. Martin Priesner Von Maßnahmenprogrammen und ihren Grenzen Sind die Handlungsmöglichkeiten der Länder im Rahmen des IG-L ausreichend? Folie.
Unterweisungsmodul Druckgeräte.
Applikationsassistent Pflanzenschutz Erstellung maschinenlesbarer Applikationskarten mittels privater und öffentlicher Daten.
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand („GLÖZ“)
Datenschutz und Datensicherheit
„Umstellung auf den Bioweinbau, rechtliche und förderrelevante Aspekte
Wintergerste Spurenelemente !! Lageranfälligkeit:
Projekt PLANSCH.
Rechtliche Betrachtung der neuen Trinkwasserverordnung 2011
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Schutzgebiete bei kleinen Wasserversorgungsanlagen
Infotag Wasser – „Nasses Gold Grundwasser“
Qualität, Sicherheit Gesundheit und Nachhaltigkeit Arnd Schneider
Ergebnisbericht zum Thema Bedarf an Fremdsprachen im Bereich Tourismus erstellt nach 82 extensiven Interviews, durchgeführt in sieben europäischen Ländern.
Landwirtschaftliche Grossbetriebe im globalen Handel
Nationalparks und Ressourcen in Österreich
Schlachtung
Landwirtschaft in der Schweiz und in anderen Regionen auf der Welt
Gebrauchtwagen – Altautos - Wracks
Berufliche Schulen in Mecklenburg - Vorpommern Schwerin, 29. Mai 2008.
garten.at © Natur im Garten Neue Aufgabe – neue Lösungen! Ing. Robert Lhotka, Natur im Garten.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Bereich des Feldrandes und Abstandsauflagen DI Johannes Schmiedl, Pflanzenschutzreferat der LKNÖ Ing. Roman Hauer,
Oberschule Kirchdorf GREENET Future of the planet.
Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vom Gesetz zur Technischen Regel Manfred Scherbaum,
Untersaaten 2014Bezirksstelle Bremervörde 1 Grasuntersaaten - Aussaattermine Herbizide Abreife Stoppel Herbst -Frühjahr Aussaat-Auflauf-Entwicklung Stoppel-
Perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Umweltschadensgesetz - Haftung und Versicherungsschutz.
NLWKN Stade Gebietskooperation 29 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Bestehende SondergebietsVO - AG Sondergebiet.
Umweltinspektion Dr. Barbara Reiter-Tlapek. Entwicklungen auf EU Ebene 1997 Entschließungen des Europäischen Parlamentes bzw. des Rates 2001Empfehlung.
Ziel: Die dauernde Funktionstüchtigkeit der äußeren Bedingungen auf dem Erdball Ökologie gr.: Die Lehre von der Haushaltung Nachhaltigkeit zum Wohle gegenwärtiger.
Konferenzreihe Arbeitsmarktöffnung 2011 Chancen und Risiken Rot- Weiß-Rot-Karte: Zuwanderungsmodell zum Arbeitsmarkt Johannes Peyrl – Arbeiterkammer Österreich.
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz K. Gehring Ackerbautag der BBK Gänserndorf Matzen-Raggendorf Herbizidschäden.
Begehung von Wildbächen Rechtsgrundlagen Horst Fischer.
Nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
Schutz des Grundwassers
Sachkunde und Fortbildung nach neuem PflSchG
 Präsentation transkript:

Sachkundeausweis für den Pflanzenschutz Pflanzenschutzgeräteüberprüfung Gewässerschutz und Abstandsauflagen Ackerbautag, BBK Mistelbach, Jänner 2015

Pflanzenschutz-Sachkundeausweis  Jeder berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln muss bereits jetzt sachkundig sein!  Sachkundeausweis ab verpflichtend - Anerkennung PSA anderer BL, Mitgliedstaaten (beglaubigte Übersetzung)  Sachkundeausweis für Kauf, Verwendung und Abholung notwendig (PSM-VO 2011) – muss jedoch nicht am Traktor mitgeführt werden Verwendung:  Innerbetrieblicher Transport  Lagerung!  Anrichten, Ausbringen etc. 2.6 Pflanzenschutz

Nachweis der fachlichen Kenntnisse  Antragsentgegennahme im MFA-Zeitraum – Abwicklung über BBK  Qualifikationsnachweis:  Sachkundekurs (auch anderer Bundesländer)  Landwirtschaftliche Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft, Weinbau- und Kellerwirtschaft, Gartenbau  Berufsausbildung im Gebiet Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Garten-, Feldgemüse-, Wein- oder Obstbau  Einschlägige gewerbliche Berufsausbildung  Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt  Universitätsstudium, in dem Pflanzenschutz als Lehrveranstaltung absolviert  Ausbildung Greenkeeper nach Level 3 GTC golf Course Supervisor  Ausweise und Kursbestätigungen nach bundesrechtl. Vorschriften 2.6 Pflanzenschutz

Nicht anerkannt wird…  Land- bzw. forstwirtschaftliche Berufsschulen  nur mit Facharbeiter  Facharbeiter der ländlichen Hauswirtschaft  Ausbildung zum Giftbeauftragten oder Abfallwirtschaftsbeauftragten  …  …In Zweifelsfällen wird die Ausbildung einzeln bewertet. 2.6 Pflanzenschutz

Sachkunde  Auslagerung der Pflanzenschutzarbeiten wird möglich (Änderung PSM-VO 2011)  Auftragnehmer braucht Sachkundeausweis  Vollmacht – Formular wird bereitgestellt!  Auftragnehmer holt PSM ab – Rechnung für PSM kann auf Auftraggeber lauten!  Inverkehrbringen: neuer Erkenntnisstand  Weiterverrechnen von PSM OHNE physischer Übergabe des Mittels ist KEIN Inverkehrbringen! 2.6 Pflanzenschutz

NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungs- verordnung NEU Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten bis 2020 alle 5 Jahre, danach alle 3 Jahre bis muss mind. 1 x kontrolliert worden sein Neugeräte innerhalb von 5 Jahren nach Kauf mind. 1 x – Datum des Kaufvertrages Ausnahme – aber regelmäßige Wartung/Wechseln von Zubehörteilen handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte Geräte und Vorrichtungen, die ausschließlich zur Ausbringung von Nützlingen verwendet werden

NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungs- verordnung Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten Durch autorisierte Werkstätte Verwendung der PS-G nur mit gültiger Prüfplakette (ab ) Prüfplakette mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats ungültig Bescheinigungen anderer BL und EU-MS anerkannt NEU

NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungs- verordnung Bereits gemäß ÖPUL überprüfte Pflanzenschutzgeräte Werkstätte bestätigt innerhalb der Gültigkeit der ÖPUL- Überprüfung, dass Voraussetzungen erfüllt sind  Prüfplakette Werkstätte entscheidet: kleine Zusatzprüfung Bestätigung (ohne neuerlicher Überprüfung) Gültigkeit der neuen Prüfplakette: 5 Jahre ab Datum der ursprünglichen ÖPUL-Überprüfung NEU

NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungs- verordnung Überprüfungskriterien und Ausstattung Prüfanleitung im Anhang der Verordnung Geräte mit dem ÖAIP-Gütezeichen ab 1996 Optionale Ausstattung: Wasserfüllanschluss, Einspülschleuse, Reinigungseinrichtung für Pflanzenschutzmittelgebinde, Tankreinigungsdüsen, Reinwassertank, Handwaschbehälter, Außenreinigungsanlage, abschaltbares Rührwerk, Hindernis- Ausweicheinrichtung, Schwingungsdämpfung und Hangausgleich Ing. Roman Hauer: Ing. Robert Diem: NEU

Gewässerschutz  Österreichisches Wasserrechtsgesetz  Grundwasser sowie Quellwasser ist so reinzuhalten, dass es als Trinkwasser verwendet werden kann.  Oberflächengewässer sind so reinzuhalten, dass Tagwässer zum Gemeingebrauch sowie zu gewerblichen Zwecken benutzt und Fischwässer erhalten werden können.  Zum Schutze von Wasserversorgungsanlagen kann die zuständige Wasserrechtsbehörde durch Bescheid entsprechende Schutzgebiete bestimmen.  Zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung kann mit Verordnung in einem näher zu bezeichnenden Teil des Einzugsgebietes ein Schongebiet bestimmt werden. 2.6 Pflanzenschutz

Gewässerschutz  Gewässerzustandsüberwachungsverordnung  Rückstanduntersuchungen an Gewässermessstellen.  Grenzwert (0,1 µg/l) war 2013 bei 0,4 % der PSM-Untersuchungen überschritten.  Risiko von Rückständen für Wirkstoffe Metazachlor und Terbuthylazin von Zulassungsbehörde als hoch eingestuft.  Österreichische Wasserversorger fordern 2011 Einsatzverbot der Wirkstoffe Metazachlor und Terbuthylazin in Wasserschutz- und Schongebieten im Rahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung. 2.6 Pflanzenschutz

Verbote in Wasserschutz- und Schongebieten  Maisherbizide (Terbuthylazin)  Artett, Aspect Pro (Laudis Plus), Aspect, Calaris (Zintan Platin Pack), Gardo Gold (Elumis Extra Pack), Primagram Gold, Spectrum Gold (Clio Maxx Pack), Successor T (Diego M, Mesor Gold).  Rapsherbizide (Metazachlor)  Butisan, Butisan Gold, Butisan Kombi, Butisan Top, Fuego, Fuego Top, Rapsan 500 SC.  Ausnahme  Verbot gilt nicht in Schutz- und Schongebieten von Heilquellen und Heilmooren, da dort Grundwasservorkommen in tiefen Schichten liegen.  Schongebiete Heilquellen Bad Schönau und Heilquellen Oberlaa. 2.6 Pflanzenschutz

2.6 Pflanzenschutz14 Eintragspfade von Pflanzenschutzmitteln 1-2 Tage nach der Anwendung Raumkulturen bis 10 %, Ackerbau unter 1 % insbes. Herbizide in Reihenkulturen wie Mais, ZR insbes. auf sandigen, flachgründigen Böden mit geringer Wasserspeicherung Aus direkten Einleitungen in die Kanalisation können bis zu 90 % der Wirkstoff- belastung in einem Gewässer stammen Spritzbrühenreste und Reinigungsflüssigkeiten nicht in die Kanalisation einleiten !!!

Abdrift und Witterung 2.6 Pflanzenschutz Quelle: Agrotop

Abdrift und Applikationstechnik  Düsentyp (Injektordüsen)  Düsengröße  Spritzdruck  Fahrgeschwindigkeit  Gestängehöhe  Zusatztechnik (Luftunterstützung) 2.6 Pflanzenschutz Quelle: BW Mold, Ing. Roman Hauer

Wie reduziert man Abdrift ? Abdriftmindernde Düsen einsetzen (Injektordüsen) Düsen austauschen Umschalten am Mehrfachdüsenstock Flachstrahldüse Antidrift- Düse Injektordüse Kompakt Zunehmende Abdriftgefahr Grobe Tropfen Feine Tropfen Quelle: Amazone PS Technik

Lösung gegen das Überspritzen am Feldrand Äußerste Düse(n) schließen (schlechte Querverteilung zum Feldrand) Quelle: Amazone PS Technik

Beispiel Randdüsenschaltung Quelle: Amazone PS Technik

Abdrift und Abstandsauflagen Sicherheitshinweise (S-Sätze) auf PSM-Verpackung  Abstände zu Oberflächengewässern  „Regelabstand“: Mindestabstand ohne Abtriftminderung  Reduzierte Mindestabstände (Abdriftminderungsklassen) Abdriftmindernde Geräte und Geräteteile  Abdriftminderungsklassen (50%, 75%, 90%)  Liste der abdriftmindernden Geräte und Geräteteile (  Gilt für funktionstüchtige Geräte bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung und Verwendungsbestimmungen der Düsen und Geräte  Verwendungsbestimmungen gelten im Bereich des Regelabstandes 2.6 Pflanzenschutz

Sicherheitshinweise (S-Sätze) auf PSM-Verpackung  Gewässer über gesamte Breite deutlich fließend  Mindestabstand um 25 % reduzierbar  Gewässerrandvegetation durchgehend dicht belaubt und mindestens 1 m breit und 1 m höher als Düsenführung  Mindestabstand um 25 % reduzierbar Abdrift und Abstandsauflagen

2.6 Pflanzenschutz Beispiel: Herbizid Andiamo Maxx (Angaben auf Handelspackung)  20 m Regelabstand (ohne abtriftmindernde Düsen oder Geräte)  10 m bei Abtriftminderungsklasse 50%  5 m bei Abtriftminderungsklasse 75%  5 m bei Abtriftminderungsklasse 90% Abdrift und Abstandsauflagen

2.6 Pflanzenschutz Beispiel: Anwendung von Andiamo Maxx mit Abtriftminderung  Abtriftmindernde Düse (z.B. Agrotop Airmix mit 2 bar Druck): Abtriftminderungsklasse 50 %  10 m Mindestabstand zu Gewässer  Uferrandvegetation: –25% von 10 m (2,5 m) Abdrift und Abstandsauflagen Mindestabstand: 7,5 m

2.6 Pflanzenschutz Sicherheitshinweise (S-Sätze) auf PSM-Verpackung (Beispiele)  Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen vor Einschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand von 5 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Dieser Abstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht reduziert werden.  Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen vor Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 20 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Abschwemmung und Abstandsauflagen

2.6 Pflanzenschutz Sicherheitshinweise (S-Sätze) auf PSM-Verpackung (Beispiele)  Zum Schutz von Gewässerorganismen vor Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern (davon mindestens 10 m bewachsener Grünstreifen) einzuhalten: 15 m (Regelabstand), 10 m (Abdriftminderungsklasse 50%, 75%, 90%)  Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer Abschwemmung, insbesondere durch Regen oder Bewässerung gegeben ist. Abschwemmung und Abstandsauflagen

Abstandsauflagen im LK-Feldbauratgeber Axial KomplettFlorasulam + Pinoxaden + Cloquintocet- mexyl B + A1 l Getr außer H , /1/1/1-- Biathlon 4D + Dash E.C. Tritosulfuron + Florasulam B70 g + 1 l Getr ,30++++(+) (+) Caliban Super (Caliban Duo + Artus) Iodosulfuron + Propoxycarba- zone + Mefenpyr- diethyl + Artus B + E g g WR, WW, T ,20- 52, G-55 Zoom ExtraDicamba + Triasulfuron O + B150 g , (+)++++ +(+)++(+) /5/1/1G-1010 WG, WR, WW, WT, SG, SW, SH, D Zooro Extra Pack (Zoom Extra + Oratio 40 WG) Dicamba + Triasulfuron + Carfentrazone- ethyl O + B + E150 g + 37,5 g WG, WR, WW, WT, SG, SW, SH, D , (+)+++ +(+) /5/1/1n.z. ProdukteWirkstoff Wirkungsmechanismus laut HRAC- Code Aufwand- menge/ha Stadium Preis EUR/ha Ackerdistel Ackerstiefmütterchen Besenrauke Ehrenpreis Gänsefuß und Melde Hohlzahn Kamille Klatschmohn Klettenlabkraut Knöterich Taubnessel Vogelmiere Ausfallraps Ausfallsonnenblume Flughafer Einjährige Rispe Windhalm Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern in m Abstandsauflagen zu Gewässern bei Abtragungsgefahr in m 4) 2.6 Pflanzenschutz

Abstandsauflagen und Gewässersituationen 2.6 Pflanzenschutz Böschungsoberkante Gewässerrandvegetation

Pflanzenschutz im Feldrandbereich Witterung beachten  Wind < 3 m/s zur Vermeidung von direkter Abdrift  Temperatur < 25 °C zur Vermeidung von Abdrift durch Verdunstung Applikationstechnik beachten  Randflächen abdriftmindernd behandeln  Düsen und Fahrgeschwindigkeit an Situation anpassen Abstandsauflagen beachten (Internet:  Auflagen für Anwendung neben Oberflächengewässern  Auflagen für Anwendung auf abtragsgefährdeten Flächen 2.6 Pflanzenschutz