NKF – Gesamtabschluss Informationsveranstaltung 03.06.2009 Bad Salzuflen.

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Inhalt Rechtliche Grundlagen für die Erstellung eines Gesamtabschlusses KomDoppikEG M-V KV M-V GemHVO-Doppik Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung.
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 Präsentation transkript:

NKF – Gesamtabschluss Informationsveranstaltung Bad Salzuflen

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Agenda UhrEintreffen der Teilnehmer und Kaffeeempfang UhrBegrüßung der Teilnehmer und Einführung in die Veranstaltung Herr Harnisch UhrErfolgsfaktoren bei der Erstellung des ersten Gesamtabschlusses Concunia GmbH, WP/StB Andreas Jürgens UhrKaffeepause UhrPräsentation Softwarelösungen zum Gesamtabschluss DATEV eG Agresso GmbH UhrNotwendige Schritte 2009 / Unterstützungsangebote des krz Herr Liese UhrAbschlussdiskussion

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Notwendige Schritte 2009 Projektorgansiation Kommune Erste Überlegungen zum Konsolidierungskreis Information der Tochtergesellschaften/erste Gespräche Intercompany Abstimmung vorbereiten Positionenplan an die individuellen Bedingungen anpassen

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Projektorganisation Kommune Wie sind die personellen Kapazitäten? Wie hoch ist der Fortbildungsbedarf? Externe Unterstützung?

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Notwendige Schritte 2009 Projektorgansiation Kommune Erste Überlegungen zum Konsolidierungskreis Information der Tochtergesellschaften/erste Gespräche Intercompany Abstimmung vorbereiten Positionenplan an die individuellen Bedingungen anpassen

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Erste Überlegungen zum Konsolidierungskreis Beteiligungsbericht als Grundlage Anhand des Musters aus dem Modellprojekt kann entschieden werden. Grundsatz der Wesentlichkeit in die Entscheidung einbeziehen.

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Öffentlich-rechtliche Betriebe zum Beispiel: - Anstalten öffentlichen Rechts - Zweckverbände - Stiftungen (bei denen die Kommune selbst Stifterin ist) - Eigenbetriebe Private Betriebe zum Beispiel: - Aktiengesellschaften - Gesellschaften mit beschränkter Haftung Ermittlung der effektiven „Beteiligungsquote“ (direkte und indirekte „Beteiligungen“) nicht: Sparkassen Ist der Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich? Liegt eine „einheitliche Leitung“ durch die Kommune vor? Indizien hierfür können sein: - Bestimmung der Unternehmensziele - Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen - Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik - Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensleitung - personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen, z.B. Vorstand Liegt eine der Kontrollmöglichkeiten des § 50 Abs. 2 Nr GemHVO NRW vor? - Liegt die Mehrheit der Stimmrechte bei der Kommune (aus Konzernsicht)? - Steht der Kommune das Recht zu, die Mehrheit von Organmitgliedern zu bestellen? - Steht der Kommune auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder satzungsmäßig das Recht zu, einen beherrschenden Einfluss auszuüben? Liegt ein maßgeblicher Einfluss durch die Kommune vor? - Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat? - Mitwirken an Unternehmensentscheidungen? - Liegen erhebliche Liefer- und Leistungsbeziehungen vor? Unterschied zu beherrschendem Einfluss nach Umfang u. Intensität Einbeziehung nach „At Equity“ Handelt es sich um ein verbundenes Unternehmen? Voll- konso- lidierung Ausweis in der Gesamtbilanz unter „Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen“ Ausweis in der Gesamtbilanz unter „Sonstige Beteiligung (at cost)“ (zu Anschaffungskosten) ja nein

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Notwendige Schritte 2009 Projektorgansiation Kommune Erste Überlegungen zum Konsolidierungskreis Information der Tochtergesellschaften/erste Gespräche Intercompany Abstimmung vorbereiten Positionenplan an die individuellen Bedingungen anpassen

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Information der Tochtergesellschaften Frühzeitige Besprechung mit den in Frage kommenden Tochtergesellschaften Zuständigkeiten, Termine und Strukturen klären Fortbildungsbedarf bei den Tochtergesellschaften? Umstellen von Geschäftsjahren? (Einheitliche Stichtage)

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Notwendige Schritte 2009 Projektorgansiation Kommune Erste Überlegungen zum Konsolidierungskreis Information der Tochtergesellschaften/erste Gespräche Intercompany Abstimmung vorbereiten Positionenplan an die individuellen Bedingungen anpassen

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Intercompany Abstimmung vorbereiten Intercompany Abstimmung = Eliminierung der internen Leistungsbeziehungen im Konzern Durch Konten und Personen klare Abgrenzung von internen Leistungsbeziehungen bereits im laufenden Buchungsgeschäft Betroffen sind dabei: Aufwands- und Ertragskonten (Aufwandskonsolidierung), sowie Forderungs- und Verbindlichkeitskonten (Schuldenkonsolidierung)

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Notwendige Schritte 2009 Projektorgansiation Kommune Erste Überlegungen zum Konsolidierungskreis Information der Tochtergesellschaften/erste Gespräche Intercompany Abstimmung vorbereiten Positionenplan an die individuellen Bedingungen anpassen

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Positionenplan an die individuellen Bedingungen anpassen Positionenplan für den NKF-Gesamtabschluss einheitlich vorhanden Ausdrückliche Aufforderung der Anpassung im Leitfaden zum Gesamtabschluss Z.B. Unterteilung der Grundstücke, des Eigenkapitals, oder der Verbindlichkeiten

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Unterstützungsangebote des krz Konsolidierungssoftware Projektbegleitung mit „WP geprüftem Vorgehensmodell“ Begleitung durch das krz und fachliche Unterstützung durch unseren Partner die Concunia GmbH (WP/STB Andreas Jürgens)

© 2007 krz Minden-Ravensberg/Lippe Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!