Arbeits- und Industriesoziologie Dr. Michael Whittall SS 2010 Thema: Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit Franz Mühlbauer Felix Schuster Markus Wiesner 23.06.2010.

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 Präsentation transkript:

Arbeits- und Industriesoziologie Dr. Michael Whittall SS 2010 Thema: Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit Franz Mühlbauer Felix Schuster Markus Wiesner

Gliederung 1. Ursachen von Arbeitslosigkeit - Arten von Arbeitslosigkeit (Klassifizierung) - Personengruppenbezug 2. Entstehung der Hartz Reformen Angenda 2010; Hartz I – IV (Überblick)

3.Was ist Hartz IV Inhalte: -Arbeitslosengeld I & II - Voraussetungen, Programme, Förderungen 4. Auswirkungen der Reformen auf Arbeitsmarkt und soziales Leben

Arbeitslos - WARUM??? Brainstorming: Welche Gründe für Arbeitslosigkeit fallen Ihnen spontan ein?

1. Klassifizierung Die verschiedenen Arten von Arbeitslosigkeit: a) Friktionelle Arbeitslosigkeit (= Sucharbeitslosigkeit ) Form der Arbeitslosigkeit, die durch den Wechsel des Arbeitsplatzes bedingt ist. F. A. ist auf den Zeitraum der Arbeitsplatzsuche zwischen der Aufgabe der alten Tätigkeit und der Aufnahme einer neuen Beschäftigung beschränkt. Diese Form der Arbeitslosigkeit ist kurzfristig, kann freiwillig sein (z. B. Eigenkündigung) oder auch unfreiwillig durch Arbeitgeberkündigung

Form der Arbeitslosigkeit, die durch jahreszeitliche Änderungen der Nachfrage bewirkt wird. So ist z. B. die Nachfrage nach Bauleistungen in Wintermonaten wegen der ungünstigeren Wetterlage geringer als in den Sommermonaten und die Bauwirtschaft hat durch diese saisonalen Schwankungen witterungsbedingte Beschäftigungsrückgänge zu verzeichnen. b) Saisonale Arbeitslosigkeit:

c) Konjunkturelle Arbeitslosigkeit: Form der Arbeitslosigkeit, die durch zyklische Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und durch die dabei auftretenden Nachfrageschwankungen und Produktionsrückgänge vor allem in einer Abschwungphase verursacht wird und die zu Massenarbeitslosigkeit führen kann. D.h. Arbeitslosigkeit, die auf (vorübergehenden) Absatzschwierigkeiten bestimmter Branchen, oder der Gesamtwirtschaft eines Wirtschaftsraums beruht; z.B. die Automobilindustrie

d) Strukturelle Arbeitslosigkeit: Form der Arbeitslosigkeit, die dadurch entsteht, dass - durch nachhaltige Veränderungen der Nachfrage in einzelnen Wirtschaftszweigen (z.B. Bergbau und Schwerindustrie), - durch den Einsatz neuer Techniken und Technologien, - durch Veränderungen auf dem Weltmarkt Arbeitsplätze entweder abgebaut oder betroffene Unternehmen ganz stillgelegt werden. Strukturelle Arbeitslosigkeit ist meist langfristig da strukturelle Veränderungen einen langen Anpassungs- und Umstellungsprozess der betroffenen Wirtschaftsbereiche erfordern.

e) Technologische Arbeitslosigkeit: Form der Arbeitslosigkeit, die durch eine Verdrängung von menschlicher Arbeit durch maschinelle Arbeit entsteht. Technologischer Wandel vernichtet einerseits laufend Arbeitsplätze, schafft andererseits aber auch ständig neue. Die Freisetzung von Arbeitsplätzen wird teilweise durch eine Umschichtung von Arbeitsplätzen aufgefangen. ABER: Die Anforderungen des technologische Wandel verändern sich wesentlich schneller als das Bildungssystem reagieren könnte.  Angebot an Fachkräften hinkt oft der Nachfrage hinterher  Viele neuenstehende Stellen erfordern hochqualifiziertem Personal  Arbeitnehmer der aufgegebenen Arbeitsstellen fallen wegen zu geringer Qualifikation oft aus dem Arbeitsmarkt

Beispiele für technologische Arbeitslosigkeit Primärer Sektor: In der Landwirtschaft  z.B.Mähmaschinen Sekundärer Sektor: in der Industrieproduktion  z.B. Roboter Tertiärer Sektor: bei den Dienstleistungen  z.B. Computer oder Geldautomat

d) Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland Durch die Globalisierung entsteht ein globales Arbeitskräftepotential. Arbeitslosigkeit kann entstehen, wenn Arbeitsplätze aus Deutschland ins Ausland verlagert werden, weil dort niedrigere Löhne gezahlt werden oder höhere Qualität und/oder Quantität geboten wird. e) Sockelarbeitslosigkeit (=Restarbeitslosigkeit, natürliche Arbeitslosigkeit) Die Arbeitslosigkeit, die selbst unter günstigsten konjunkturellen Bedingungen und bei geringstmöglicher Sucharbeitslosigkeit nicht abzubauen ist

Sind bestimmte Personengruppen besonders von Arbeitslosigkeit betroffen? 2. Betrachtung von Ursachen und Wirkungen von Arbeitslosigkeit Wenn ja, was sind die „Problemgruppen“?

Problemgruppen??

 Offensichtlich gibt es bestimmte Problemgruppen, die besonders häufig und besonders langfristig von Arbeitslosigkeit betroffen sind - Frauen (insbesondere mit Kindern) - Arbeitslose ohne Ausbildung - Bewohner strukturschwacher Regionen - Langzeitarbeitslose - Ältere Arbeitnehmer - Ausländer - Jugendliche - Behinderte Ist das Arbeitsangebot dieser „Randgruppen“ minderwertiger als das von stärker nachge- fragten Arbeitskräften??? Worauf beruhen solche Bewertung ????

„Das Zustandekommen von Problemgruppen [...] kann nicht durch eine Minderwertigkeit ihres Arbeitsmarkt-Angebotes, sondern nur durch ihre aufgrund politisch-normativer Faktoren verschlechterten Chance erklärt werden, ihr [...] gleichwertiges Angebot zu vermarkten.“ (Gertraude Mikl-Horke) Tradierte Rollenmuster: Staatliche Schutzmaßnahmen: - Verbot von Kinderarbeit - Jugendarbeitsschutzgesetz - Mutterschutz Die Frau versorgt die Kinder und bleibt zuhause Berufliche Bildung ist unnötig, da man im elterlichen Betrieb mitarbeitet Ältere können den Umgang mit moderner Technik nicht mehr lernen Hystereseeffekt: Langzeitarbeitslose werden schon im Vorfeld gedanklich abgestempelt und stempeln sich selbst ab

⇩ Offensichtlich gibt es klar nachvollziehbare Marktmechanismen, die zu Arbeitslosigkeit führen, sowie handfeste, individuelle Ursachen für Arbeitslosigkeit. ⇩ Was jedoch sind die Konsequenzen dieses Wissen? Wie begegnet man politisch dieser Herausforderung? Hartz IV – die deutsche Antwort auf steigende Arbeitslosigkeit und demographischen Wandel!? ⇩

Was sind die Hartz-Reformen?  Der demographische Wandel und der Einfluss einer globalisierten Wirtschaft machten eine effektivere Arbeitsmarktpolitik nötig  Aufbauend auf den Empfehlungen der gleichnamigen Kommission unter dem Vorsitz von Peter Hartz wurden Arbeitsmarktreformen eingeleitet, die darauf abzielen, die Vermittlung in Arbeit nachhaltig zu verbessern und Strategien für neue Möglichkeiten der Beschäftigung zu entwickeln.  Im Rahmen der Agenda 2010 wurden diese Reformen in vier Stufen von 2003 bis 2005 eingeführt (Hartz I -IV)

Vorschläge der Kommission Doppelter Kundenauftrag Arbeitsamt jetzt Jobcenter Arbeitsmarktrelevante Beratung von Jugendamt, Sozialamt etc. Familienfreundliche Schnell- Vermittlung AN verpflichtet, Kündigung unverzüglich zu melden Arbeitslose mit Familie werden bevorzugt behandelt Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe Leistungen werden nur noch von einer Stelle bezogen 3 Arten von Leistungen: Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe „Ich-AG“, „Familien-AG“, „Mini-Job“ Neue Wege zur Bewältigung des Problems Schwarzarbeit Verdienstgrenze bei Mini- Jobs soll 400 Euro monatl. angehoben werden

Chronologie des Umbaus Hartz I mit Wirkung ab 1. Januar 2003 Einrichtung von Neuen Formen der Arbeit Förderung der beruflichen Weiterbildung Unterhaltsgeld der Bundesanstalt Zeitarbeit mit Personal-Service- Agenturen

Hartz II mit Wirkung ab 1. Januar 2003 Regelung der Beschäftigungsarten geringfügiger Beschäftigung Ich-Ag Einrichtung von Jobcentern Hartz III mit Wirkung ab 1. Januar 2004 Rekonstruierung und Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) Geringfügig Beschäftigter:  Monatlicher Verdienst 400 Euro  Auch Beschäftigte mit mehr als 15 Wochenstunden  Pauschale Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 11% erhöht  Arbeitgeber zahlt pauschale Steuer in Höhe von 2%

Chronologie des Umbaus: Hartz IV (wirksam seit Januar 2005) Grundlegendster Umbau des Sozialsystems seit Gründung der BRD  Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II („Hartz IV)  Orientierung am Bedarf und nicht am Nettolohn und damit Abkehr vom bisherigem sozialstaatlichen Grundprinzip  keine Versicherungsleistung, sondern aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung  Begrenzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld auf max. 18 Monate (24 Monate nach Änderung 2007)

 Berücksichtigung von Bedarfsgemeinschaften  Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien  Leichte Erhöhung des Grundsatzes gegenüber der früheren Sozialhilfe, dafür Streichung der besonderen Zuwendungen  Wegfall von einmaligen Beihilfen: z.B.Bekleidungspauschale, Schulbücherzuschuss, Weihnachtsgeld, Freistellung von Rundfunkgebühren, Beihilfe zur Neubeschaffung von Haushaltsgeräten  Anrechnung des Kindergeldes (& Wegfall des Elterngeldes??)  Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen ( besonders schnell und rigide bei Jugendlichen)  Einführung des Grundsatzes „Fordern und Fördern“

Fragen: Was versteht man unter Fordern und Fördern? Ist der 1€-Job Fordern oder Fördern?

Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005 / Arbeitslosengeld II Leistungen erhalten PersonenKeine Leistungen erhalten Personen Die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben Die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind Die erwerbsfähig sindDie Vermögen haben, das die gesetzlichen Vermögensgrenzen übersteigt Die hilfebedürftig sindDie sich ohne vorherige Absprache außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten Die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben Die als Auszubildende förderungsfähig sind Die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben Die Altersrente beziehen oder erwerbsgemindert sind

Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005 / Arbeitslosengeld II Komponenten der Leistung: 1.Regelleistung -Sicherung des Lebensunterhaltes (359€) 2.Mehrbedarfe - für Schwangere, Behinderte, Alleinerziehende, für kostenaufwendige Ernährung, etc. 3.Leistungen für Unterkunft und Heizung - werden gesondert erstattet -Kosten trägt meist die Kommune

Anteil am Regelbedarfin % von der RL in € von der RL Nahrung, Getränke, Tabakwaren Freizeit, Kultur Bekleidung, Schuhe Telefon, Telefax, Internet sonstige Waren und Dienstleistungen (insb. Kosten für Körperpflege und Hygiene) Wohnung (ohne Kosten für Miete), Strom Möbel, Haushaltsgeräte (inkl. Instandhaltung) Medikamente, Hilfsmittel (Gesundheitspflege) Verkehr Beherbergungs- und Gaststättenleistungen Gesamt100%359,00 €

Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005 / Arbeitslosengeld II Anteil am Regelbedarfin % von der RL in € von der RL Nahrung, Getränke, Tabakwarenca. 37%132,83 € Freizeit, Kulturca. 11%39,49 € Bekleidung, Schuheca. 10%35,90 € Telefon, Telefax, Internetca. 9%32,31 € sonstige Waren und Dienstleistungen (insb. Kosten für Körperpflege und Hygiene) ca. 8%28,72 € Wohnung (ohne Kosten für Miete), Strom ca. 8%28,72 € Möbel, Haushaltsgeräte (inkl. Instandhaltung) ca. 7%25,13 € Medikamente, Hilfsmittel (Gesundheitspflege) ca. 4%14,36 € Verkehrca. 4%14,36 € Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 2%7,18 € Gesamt100%359,00 €

Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005 / Arbeitslosengeld II Beispiel I: Ehepaar mit zwei Kindern unter 14 Jahren: 90% des Regelsatzes pro Ehepartner (2x323€) 70% des Regelsatzes pro Kind 7 bis 13 Jahre (2x251€) 1148€1148€

Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005 / Arbeitslosengeld II Beispiel II: Allein erziehende Person mit einem Kind unter 6 Jahren: 100% des Regelsatzes für Erwachsene (359€) 60% des Regelsatzes pro Kind bis 6 Jahre (215€) 36% des Regelsatzes für Mehrbedarf (129€) 703€703€

Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005 / Arbeitslosengeld II Eingliederungshilfe & Arbeitsvermittlung Dem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, Es sei denn, dass: Er körperlich, geistig oder seelisch nicht dazu in der Lage ist Die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seines Berufes wesentlich erschweren würde Die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre Ein sonstiger Grund der Ausübung entgegensteht Weitere Eingliederungsleistungen: Beratungs- und Betreuungsleistungen – Trainingsmaßnahmen – Erstattung von Bewerbungskosten – Finanzierung von Umschulungen – Mithilfe bei der Kinderbetreuung

Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005 / Arbeitslosengeld II Sanktionsarten: Sanktion wegen eines Meldeversäumnisses (kleine Sanktion): EINFACH: Minderung um 10% WIEDERHOLT: Minderung um 20% JEDE WEITERE WIEDERHOLUNG: je 10% mehr Kürzung Sanktion wegen einer Pflichtverletzung (große Sanktion): EINFACH: Minderung um 30% WIEDERHOLT: Minderung um 60% JEDE WEITERE WIEDERHOLUNG: Leistung komplett

Fragen: Ist es Zwang, wenn jede Arbeit zumutbar ist? Ist es rechtens/gerecht Menschen zur Arbeit zu zwingen?

Korrekturen und Modifikation Ich - AGs U25 nur noch 80% AlgII 50 Änderungen im Rahmen des Fortentwicklungsgesetzes Beweislast bei Bedarfsgemeinschaften wird umgekehrt Ausweitung von Außendiensten

Auswirkungen der Hartz Reformen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Im Rahmen der Hartz-Reformen wurden in der Hoffnung, die Einstellungsschwelle würde für Arbeitslose durch Verbesserung flexibler Beschäftigung gesenkt, folgende Regelungen beschlossen: –Erweiterte Befristungsmöglichkeiten –Lockerung des Kündigungsschutzes –Förderung der Lohnarbeit → indirekte Deregulierung der Beschäftigungsverhältnisse → Das bis dahin gültige „Normalbeschäftigungsverhältnis“ verliert im Hinblick auf Einkommens- und Sicherheitsstandards allmählich seine Orientierungsfunktion

Auswirkungen der Neuregelungen der Minijobs: → deutliche Zunahme der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse → Wachstum des Personenkreises die nicht ausreichend sozialversichert sind → im Falle einer Arbeitslosigkeit / Ruhestandes auf Grundlicherung angewiesen → Sozilaversicherungsbeiträge gehen verlohren (gefährdung der sozialen Sicherungssysteme)

Wegfall der Stundengrenze der maximalen Wochenarbeitszeit (zuvor 15h) → Erhöhung des Drucks auf das Lohngefüge (Absenkung der Lohnschwelle) →Substitutionseffekte: sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen werden durch Minijobs ersetzt → Verdrängungseffekte: Betriebe mit hohem Anteil an Minijobs setzten sich gegen andere Unternehmen durch Auswirkungen der Neuregelungen der Minijobs:

Beschäftigungsförderung von Arbeitslosen (MAE Mehraufwandsentschädigung oder auch „Ein-Euro-Jobs“) Ein „Ein-Euro-Job“ ist kein Arbeitsverhältnis im Arbeitsrechtliche Sinn! → nahezu keine Arbeitsrechte: Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Keine Unfallrente Nicht in der Unfallversicherung Kein Kündigungsschutz Tarifvertragsgesetz nicht gültif Aber anteilig 30 Tage Urlaub pro Jahr denn juristisch gesehen arbeitet ein 1€-jobber gar nicht und schon gar nicht in einem Betrieb. Aber: jeder 1€-jobber der zu einer „Arbeitsgelegenheit“ von 15h oder mehr geschickt wird, gilt nicht als Arbeitslos und verschwindet damit aus der Arbeitslosenstatistik.

Beschäftigungsförderung von Arbeitslosen (MAE Mehraufwandsentschädigung oder auch „Ein-Euro-Jobs“) 1€-jobs sind fast völlig an die Stelle von sozialversicherungs- pflichtiger Beschäftigung getreten → zusätzlicher Druck auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen in den Einsatzsektoren → Anwachsen und Verfestigung des Niederlohnsektors → großer Teil sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen → Arbeitsmarkt bietet in immer geringerem Maße soziale Sicherheit

Weitere Auswirkungen Der Übergang in die Grundsicherung wird als irreversibler sozialer Abstieg wahrgenommen Langzeitarbeitslose sind durch niedriges ALGII, Bedürftigkeitsprüfung und die Reziprozitätsanforderungen viel stärker dem Zwang unterworfen eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen Arbeitslosenversicherung mehr als Schutz vor Armut bzw. als Schutz vor Angst vor Armut wahrgenommen

Wirkung der Reformen  Ziel Halbierung von 4 Mio. Arbeitslosen innerhalb von 4 Jahren konnte nicht erreicht werden  Jugendarbeitslosigkeit konnte stark gesenkt werden  Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung konnte gesenkt werden  Druck auf arbeitsfähige ehemalige Sozialhilfeempfänger ist gewachsen („Drangsalierung oder Aktivierung???“)  Bewertung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen schwierig  Ausbildung eines Niedriglohnsektors, in dem fast nur prekäre Beschäftigungsverhältnisse herrschen wird verstärkt

Sind das auch Folgen von Hartz IV???? Spaltung der Gesellschaft Karriereperspektive „Hartzer“ „Ich zuerst Mentalität“ Arbeit lohnt sich nicht mehr! Unterschicht (mit Kindern) ohne Zukunft Aufweichung von Tarifverträgen und Arbeitsrecht (durch 1€ Jobs)

Zusammenfassendes Fazit?????? Demographischer Wandel und wirtschaftliche Entwicklung mach(t)en eine sozialpolitische Kurskorrektur unumgänglich. Das alte Model des „fürsorgenden“ Sozialstaats ist/war nicht zukunftsträchtig. ABER: Ein Umbau um jeden Preis??? Was ist „sozial“ ???