Die 5. Prüfungskomponente in der Form der Präsentationsprüfung mit schriftlichem Anteil ab dem Abitur 2013 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

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 Präsentation transkript:

Die 5. Prüfungskomponente in der Form der Präsentationsprüfung mit schriftlichem Anteil ab dem Abitur 2013 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Auftrag erstellt von Uwe Schramm (Oberstufenkoordinator) Freiherr-vom-Stein Gymnasium

 Sie informieren!  dass in Ihren Schulen, Prozesse bezüglich der Information und Beratung der Kolleginnen und Kollegen initialisiert werden.  dass die Schülerinnen und Schüler informiert, beraten und betreut werden.  dass die Veränderungen bei der 5. Prüfungs- komponente erfolgreich umgesetzt werden. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Ziele dieser Veranstaltung Wir wollen:

Inhalte  Rechtliche Grundlagen  Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung  Bewertung des schriftlichen Anteils der Präsentationsprüfung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Rechtliche Grundlagen §44 Abs. 1 VO-GO: Die fünfte Prüfungskomponente besteht entweder aus einer Präsentationsprüfung oder aus einer besonderen Lernleistung. In beiden Formen muss das Thema mindestens einem in der gymnasialen Oberstufe unterrichteten Fach (Referenzfach) zuzuordnen sein und der fachübergreifende Aspekt berücksichtigt werden. Die Präsentationsprüfung umfasst eine schriftliche Ausarbeitung, eine Präsentation und ein sich anschließendes Prüfungsgespräch. Die besondere Lernleistung besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem Prüfungsgespräch. Beide Formen der fünften Prüfungskomponente können als Einzel- oder Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen durchgeführt werden. Bei Gruppenprüfungen ist durch die Art der Aufgabenstellung dafür Sorge zu tragen, dass die individuelle Leistung eindeutig erkennbar ist. §44 Abs. 4 VO-GO: Bei der Präsentationsprüfung besteht die schriftliche Ausarbeitung aus einer kurzen Darstellung der Planung, des Entwicklungsprozesses und der angestrebten Ergebnisse der vorgesehenen Präsentation. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Rechtliche Grundlagen AV Prüfungen Nr. 22 Abs. 1 Die schriftliche Ausarbeitung soll ca. 5 maschinenschriftliche Seiten umfassen und die Motive für die Wahl des Themas der Präsentation sowie die planerischen Überlegungen zum Arbeitsprozess und den Entwicklungs- und Arbeitsprozess einschließlich der angestrebten Ergebnisse darstellen. Darüber hinaus sollen auch fachliche und/oder methodische Überlegungen und Zusammenhänge zum Ausdruck kommen, die in der Präsentation selbst nicht ausdrücklich oder nur am Rande thematisiert werden. AV Prüfungen Nr. 22 Abs. 4 Satz 1 Grundlagen der Gesamtbeurteilung von Präsentationsprüfungen sind die begründete Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung durch die betreuende Lehrkraft (eine Zweitbegutachtung findet nicht statt), die dem Fachausschuss rechtzeitig vor Beginn der Prüfung zur Verfügung gestellt wird, sowie die in der Präsentation und dem anschließenden Prüfungsgespräch erzielten Bewertungen. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung Deckblatt Darstellung des Arbeitsprozesses (ggf. der Gruppe) Quellenverzeichnis Tabelle zum Verlauf der Vorbereitung auf die Präsentation Individuelle Reflexion (ggf. von jedem Mitglied der Gruppe) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung Deckblatt  Themen-/Problemstellung, formale Angaben (Namen, Bezugsfach etc.) Darstellung des Arbeitsprozesses (ggf. der Gruppe)  kurze Darstellung zum Prozess der Themenfindung  Abgrenzung, Begründung der Themenwahl im Hinblick auf das Referenz- und Bezugsfach  ggf. kurze Darstellung zum Prozess der Gruppenfindung  fachlicher Hintergrund (falls nicht selbst Thema der Präsentation), ggf. Einordnung des Themas in einen übergeordneten inhaltlich- fachwissenschaftlichen Zusammenhang  ggf. Begründung der Medienwahl  ggf. Begründung der Methodenwahl Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung Quellenverzeichnis  verwendete Literatur und Materialien (Bücher, Aufsätze, Internetseiten, sonstige Materialien), bei Gruppenprüfungen ggf. aufgeteilt in Quellenverzeichnis für die von der ganzen Gruppe verwendeten Quellen, Quellenverzeichnisse der Gruppenmitglieder mit Kurzkommentaren zur Nutzung, Einordnung bzw. Bewertung der Quellen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung Tabelle zum Verlauf der Vorbereitung auf die Präsentation (einschließlich der nach der Abgabe bis zum Präsentationstermin ggf. noch ausstehenden Schritte) DatumArbeitsschritt (Inhalt, Meilenstein) Beratung und Tipps durch die Lehrkraft Wer hat diesen Schritt überwiegend bearbeitet? N 1 N 2... In welchem Präsentationsergebnis / - aspekt wird der Arbeitsschritt erkennbar? Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung Individuelle Reflexion (ggf. von jedem Mitglied der Gruppe) Reflexion des individuellen Arbeitsprozesses: individueller Umgang mit der Themen- und Fragestellung; Tragfähigkeit der planerischen Schritte, hervorhebenswerte eigene Erfolge bei der Erkenntnisgewinnung, ggf. unter Berücksichtigung besonders ertragreicher Quellen, eigene Lernprozesse bezogen auf Arbeitsweisen und Arbeitsinhalte sowie die eigene Zukunftsplanung, evtl. Stolpersteine und deren Bewältigung. Formale Anforderungen: Es sind ca. fünf Seiten maschinenschriftlich (Schriftgröße 11 pt, 1,5-zeilig) abzugeben, bei denen bei Gruppenarbeiten auch die individuellen Leistungen erkennbar sein müssen. Dazu sollte das Papier gemeinsame Anteile sowie von jedem Mitglied eine individuelle Reflexion enthalten. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung Bitte beachten Sie, dass bei Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (VO-GO und AV-Prüfungen) Anpassungen an das jeweilige schulische Profil, an die schulischen Rahmenbedingungen und an erworbene bzw. zukünftige Erfahrungen möglich sind. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Bewertung des schriftlichen Anteils Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Formale Beurteilungsebene (Vollständigkeit, leserfreundliche Form, sprachliche Darstellungsleistung, sprachliche Korrektheit) Deckblatt Darstellung des Arbeitsprozesses Quellenverzeichnis Tabelle Reflexion fachlich-inhaltliche Beurteilungsebene Fachliche Darstellung zur Themenwahl nachvollziehbare Begründung des Themas Einordnung in einen Gesamtzusammenhang Argumentative Logik und Stringenz der Darstellung Stimmigkeit der fachlichen Aussagen

Bewertung des schriftlichen Anteils Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft fachlich-inhaltliche Beurteilungsebene ggf. Begründung zur Medienwahl und zu den Arbeitsmethoden (z. B. Medieneignung, Aufwand-Nutzen-Relation, Schwerpunktsetzung, Gliederung) Nachvollziehbare Darstellung der Planung der Präsentation Überlegungen zur Tragfähigkeit der Planung Überzeugende und angemessene Analyse der Quellen  Funktionalität der Quellen  Qualität und Aussagekraft Nachvollziehbarkeit der (individuellen) Reflexion (z.B. Umgang mit der Themenstellung, Arbeitsprozess, Ertrag, Stolpersteine) Bemerkungen:

Bewertung des schriftlichen Anteils Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Die betreuende Lehrkraft bewertet die schriftliche Ausarbeitung. Die Note wird durch den Fachausschuss bei der Präsentation festgelegt. Dies erfordert, dass  alle Mitglieder des Fachausschusses die schriftliche Ausarbeitung kennen und  alle Mitglieder des Fachausschusses die begründete Bewertung zur Verfügung gestellt bekommen. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen den aus dem Arbeitsprozess der Schülerinnen und Schülern begründeten Wunsch nach einem möglichst spätem Abgabetermin für die schriftlichen Ausarbeitung und dem Verlangen der Lehrerinnen und Lehrer nach möglichst langer Beurteilungszeit vorzunehmen. Die Arbeitsgruppe schlägt für die Abgabe einen Termin von ein bis zwei Wochen vor der Präsentationsprüfung vor.

Überblick zur fünften Prüfungskomponente PräsentationsprüfungBesondere Lernleistung schriftlichmündlichschriftlichmündlich Bewertung schriftliche Aus- arbeitung x 1 Präsentation + Prüfungsge- spräch x 3 schriftliche Aus- arbeitung x 3 Prüfungsge- spräch x 1 konkretDarstellung der Planung, des Entwicklungs- prozesses und der angestreb- ten Ergebnisse Präsenta- tion x 2 + Prüfungsge- spräch x 1 ca. 20 Seiten gegliedert in Einleitung, Hauptteil und Schluss Einleitung Hauptteil Schluss Kurzpräsentation der Ergebnisse; Gespräch über fach- liche Aspekte, die erbrachte inhaltliche und methodische Leistung, ihre wis- senschaftspropädeu - tische Einordnung und die Dokumen- tation Dauer weiteres Grup- penmitglied 30 min (20 min Prä+10 min PG) + 10 min 20 min + 5 min Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

EinleitungHier werden die Ausgangssituation (Relevanz/Bedeutsamkeit des Themas) und die zentrale Fragestellung benannt, es wird das Ziel formuliert und darauf bezogen das Vorgehen knapp dargelegt und begründet, sodass eine sinnvolle Überleitung zum Hauptteil entsteht. HauptteilIn diesem Teil wird die Antwort auf die zentrale Fragestellung entfaltet (Diskussion und Interpretation von Texten, Bildern, empirischen Untersuchungen, Befragungen, Experimenten, der Datensammlung) und ggf. Zwischenergebnisse zusammengefasst. SchlussDie Gesamtergebnisse werden zusammengefasst und bewertet. Auf die zen­trale Fragestellung des ersten Abschnitts gibt der Schlussteil eine Antwort und weist aus, welchen Beitrag die Arbeit zur Vermehrung des gesellschaftlichen Wissens leistet. Ggf. wird ein Ausblick auf weiterführende Fragen bzw. Probleme gegeben. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Anlage Erläuterungen zur Besonderen Lernleistung zurück