Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Bearbeitung durch die Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern (AfA & SAGS)

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Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Bearbeitung durch die Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern (AfA & SAGS)

Einordnung Orts- und Entwicklungs- planung Wohnen zu Hause Teil habe gesellschaftliche bürgerschaft- liches Engagement Beratung Öffentlichkeits- arbeit Vernetzung Koordi nation Hospiz- Palliativversorgung besondere Zielgruppen Prävention Pflegende Angehörige Pflege- planung

Pflegebedürftige Personen gesamt Vollstationär (35%) Ambulant (65%) Vollstationär (30%) Ambulant (70%)

Aufgaben des Landkreises Die Landkreise haben als zuständige Aufgabenträger die Pflicht darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegedienste / Pflegeinrichtungen (für Senioren) zur Verfügung stehen. = Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis (Art AGSG) Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch Einführung der Pflegeversicherung entstehen (§9 SGB XI) Einrichtungen der Altenpflege können nach Maßgabe der in den Kommunalhaushalten bereitgestellten Mittel gefördert werden (Art 74 AGSG) Fördervoraussetzungen und Förderhöhen §§ 69 ff AVSG Förderhöhen nur noch für Pflege AIDS-kranker Menschen benannt Richtlinien beziehen sich noch auf AVPflegeVG

Ambulante Pflegedienste Keine Bedarfsberechnung Versorgung teilweise problematisch > Fachkräftemangel, Kosten für weite Strecken Derzeit wird gefördert mit 1000 € je VZ nach SGB XI insgesamt bis zu € Zusätzliche Förderung für Dienste mit einer Abdeckung von 65 % des Landkreises mit 0,05 € je km, max. 65 % der gefahrenen km, bis zu insgesamt bis zu € Förderung auf Antrag, rückwirkend

Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste sollen mit Pauschalen gefördert werden (§ 70 Abs. 5 AVSG) Förderhöhe € je (VZ) sie soll so bemessen sein, dass Investitionskosten gedeckt sind (AVPflegeVG) Vergleich Landkreise  Miesbach2.560 € je VZ  Starnberg € je VZ bis zu €  Weilheim-Schongau keine Förderung  München2.560 € je VZ

Ambulante Pflegedienste Nicht durch Förderung gedeckte Investitionskosten können gesondert in Rechnung gestellt werden Zustimmung durch Regierung Oberbayern erforderlich (§ 82 SGB XI und §§ 74 ff AVSG) >> wird bisher nicht in Anspruch genommen Ohne Förderung nur Mitteilung an Regierung Obb. erforderlich Vergütungsverhandlungen mit Landkreis als zuständiger Träger der Sozialhilfe

Ambulante Pflegedienste Möglichkeit 1: Förderung beibehalten, auch als Signal der Wertschätzung. Kosten: € € im Jahr + evtl. zusätzliche anrechenbare Investitionskosten Möglichkeit 2: Ausstieg aus der Förderung, aber erst für das Haushaltsjahr 2015 mit vorheriger Ankündigung, dann Verhandlung der anrechenbaren Investitionskosten Variante: Erhalt der Förderung der km Pauschale

Ambulante Pflegedienste Förderrichtlinien:  Anpassung an aktuelle Gesetzeslage  MDK-Note fließt in Fördervoraussetzungen ein

Tages- und Nachtpflege Tagespflege:  19 Plätze vorhanden  Keine Bedarfsberechnung im SPGK 2010,  Altenhilfeplan 2004 noch 17 Plätze offen Nachtpflege:  1-2 Plätze vorhanden  keine separate Bedarfsberechnung da bisher Tages- und Nachtpflege als Einheit behandelt wurde Regionale Verteilung wichtig

Tages- und Nachtpflege Förderhöhen im Landkreis Tagespflege: –Neubau € je Platz –Umbau € je Platz –Erstausstattung: € je Platz Nachtpflege: –Neubau € je Platz –Umbau € je Platz –Erstausstattung: € je Platz

Tages- und Nachtpflege Förderhöhen (AVPflegeVG) Tagespflege –Neubau € je Platz –Innenausstattung € je Platz Nachtpflege –Neubau € je Platz –Erstausstattung € je Platz

Tages- und Nachtpflege Vergleich Landkreise (Tagespflege): Miesbachkeine Förderung StarnbergNeubau € Erstausstattung € Weilheim-Schongau keine Förderung MünchenNeubau € Erstausstattung €

Tages- und Nachtpflege Investitionskostenförderung alleine wird das Versorgungsproblem nicht lösen, da die dauerhafte Finanzierung wirtschaftlich nicht rentabel ist, aber Förderung bietet trotzdem einen Anreiz! Hinwirkung auf dauerhafte Finanzierbarkeit einer Tagespflege Separate Vergütung für Fahrdienste

Tages- und Nachtpflege Vorschlag Verwaltung: Förderung Tagespflege beibehalten, (Nord 4 Plätze/ Mitte 7 Plätze/ Süd 4 Plätze/ Loisachtal 2 Plätze) Förderung Nachtpflege: 1 Platz je Sozialraum Kosten: 17 Tagespflegeplätze bis 2017: –Jeweils bis zu €  € 4 Nachtpflegeplätze bis 2017: –Jeweils bis zu €  € Interessenten vorhanden, bisher kein Antrag

Tages- und Nachtpflege Förderrichtlinien Anpassung an aktuelle Gesetzeslage Anpassung der Qualitätskriterien an die Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe

Kurzzeitpflege (KZP) 52 Plätze vorhanden, davon stehen etwa 16 Plätze ausschließlich für Kurzzeitpflege zur Verfügung Derzeit keine Förderung, da Bedarf aus Planung 2004 erfüllt Derzeit faktisch kein landkreisweiter Bedarf, da vollstationäre Plätze frei sind Rückmeldung Heimleiter: Eingestreute KZP-Plätze, wirtschaftlicher, wenn sie auf Dauer belegt werden

Kurzzeitpflege (KZP) Planung 2009/2010 derzeit Bedarf von ca. 60 Kurzzeitpflegeplätzen Status quo“: bis 2021 zusätzlicher Bedarf von rund 20 Plätzen –„Ambulant vor stationär“: bis 2021 zusätzlich rund Plätze Trotz Bedarf, Tölzer Kurzzeitpflege am KH geschlossen

Kurzzeitpflege (KZP) AVPflegeVG –Neubau € je Platz –Umbau € je Platz –Erstausstattung € je Platz –Miete/Pacht € je Platz Förderhöhe Landkreis –Neubau € je Platz –Umbau € je Platz –Erstausstattung € je Platz Vergleich Landkreise: –Miesbachkeine Förderung –Starnberg € –Weilheim-Schongau keine Förderung –München €

Kurzzeitpflege (KZP) Möglichkeit 1: Förderung Investitionskosten –Kosten status quo: mind. 20 x € = € –Kosten ambulant vor stationär: mind. 26 x € = € Möglichkeit 2: Vermittlungsstelle –Übernahme des Buchungssystems Tourist Info –Kosten: Schulung der Teilnehmer Möglichkeit 3: Förderung von Ausfalltagen (Festbetrag) –Kosten: Pauschale wäre festzulegen

Kurzzeitpflege (KZP) Vorschlag Verwaltung: Möglichkeit 2: Vermittlungsstelle (Internet) Nach 1-2 Jahren erneute Prüfung Hinwirkung auf –geringere Auslastung bei KZP –Verringerung des Verwaltungsaufwandes

Kurzzeitpflege (KZP) Förderrichtlinien Anpassung an aktuelle Gesetzeslage Förderung ausschließlich für KZP zur Verfügung stehende Plätze Anpassung der Qualitätskriterien an die Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe

Vollstationäre Pflege Derzeit Plätze, davon 52 Kurzzeitpflegeplätze davon tatsächlich für KZP zur Verfügung stehend ca. 16 Plätze Derzeit keine Förderung da Bedarf aus 2004 erfüllt Bedarf bei status quo Berechnung (= 35% gehen in eine Pflegeeinrichtung) Landkreis Nord Mitte Süd Loisachtal

Vollstationäre Pflege Variante ambulant vor stationär (= 30% gehen in eine Pflegeeinrichtung) (Pflege WGs sind ambulante Strukturen) Landkreis Nord Mitte Süd Loisachtal

Vollstationäre Pflege/neue Plätze Ausstieg der Regierung Oberbayern AVPflegeVG –Neubau € –Umbau € Landkreis –Neubau € je Platz –Umbau € je Platz Vergleich Landkreise  Miesbachkeine Förderung  Starnberg € ( € beschützend)  Weilheim-Schongau keine Förderung  München €

Vollstationäre Pflege/neue Plätze Grundsatzentscheidung : Förderung oder Investoren in den Landkreis holen Vorschlag der Verwaltung: Derzeit keine Förderung neuer Einrichtungen –Jährliche Überprüfung, durch Umfragen –Platzmehrung durch Erweiterung bestehender Einrichtungen im Rahmen von Modernisierung –Ausbau von Pflege WG´S (Förderung durch Land Bayern) Hinwirkung –Weniger Verwaltung –Besserer Personalschlüssel –Bessere Bezahlung

Vollstationäre Pflege Modernisierung Keine Bedarfsberechnung „Neu“: Pflege-, Wohnqualitätsgesetz >> Modernisierungsbedarf, da Einrichtungen den Vorgaben z.T. nicht entsprechen –Vorsichtige Schätzung 150 Plätze –z.T. nicht durch Modernisierung anzupassen –>> es werden Plätze wegfallen Derzeit wird Modernisierung gefördert

Vollstationäre Pflege Modernisierung Förderung Ersatzbau Regierung Oberbayern: –über Kredite der KfW AVPflegeVG : 30% Landkreis: 25 % Vergleich Landkreise  Miesbachkeine Förderung  Starnberg20%  Weilheim-Schongaukeine Förderung  München30%

Vollstationäre Pflege Möglichkeit 1: Förderung wie bisher beibehalten Kosten: derzeit nicht einschätzbar; Kostendeckelung Möglichkeit 2: Zusätzlich Förderung neuer Plätze bei bestehenden Einrichtungen, wirtschaftliche Größe (60 Plätze) –Kosten maximal: 99 vollstationäre Plätze = 99 x zu € = € Möglichkeit 3: Keine Förderung

Vollstationäre Pflege Vorschlag Verwaltung: Förderung mit festen Budget beibehalten Erweiterungen bestehender Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Ersatzbauten oder umfassenden Modernisierungen fördern Planungen, ohne Antrag:  Schlehdorf  Kochel  Fachklinik Lenggries

Vollstationäre Pflege Förderrichtlinien Anpassung an aktuelle Gesetzeslage MDK-Note fließt in Fördervoraussetzungen ein Aufnahme der Förderung neuer Plätze zur Erlangung der Wirtschaftlichkeit Anpassung der Qualitätskriterien an die Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe

Empfehlungen im Überblick bis 2017 Ambulante Pflege: –Förderung beibehalten: € im Jahr Tagespflege: –Förderung beibehalten 17 Plätze = € Nachtpflege: –Förderung 4 Plätze = € Kurzzeitpflege: –Vermittlungsplattform (bis 2015) keine Förderung bis 2015 Vollstationäre Pflege –Modernisierung Förderung beibehalten Kosten:? –Neue Plätze Förderung nur zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit  Bis zu € Im Rahmen der Haushaltsmittel

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christiane Bäumler Fachbereich Senioren im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Prof.-Max-Lange-Platz Bad Tölz Tel.: 08041/